Zitat:
Zitat von santa
Denke das ist EU weit geregelt. Betrifft ja immerhin Verbraucherschutz.
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Warum "Verbraucherschutz"?? Du hast doch einen gültigen Kaufvertrag unterschrieben? Damit also auch das Recht, genau dieses im KV aufgeführte Fahrzeug zum dort vereinbarten Preis, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zu bekommen. D.h. könnte oder wollte der Händler nicht liefern, könntest Du auf Erfüllung klagen. Ganz im Sinne des Verbraucherschutz.
Andererseits hat auch der Verkäufer Deine Zusage, das Fahrzeug zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen. Weigerst Du Dich, hat der Händler die Möglichkeit, seinen Schaden bei Dir einzuklagen. Das ist zwar jetzt nicht "Verbraucherschutz", aber eine Absicherung braucht der Händler auch um gegen Deine Willkür abgesichert zu sein - und genau dafür ist ein Kaufvertrag auch da.
Unter diesen Gesichtspunkten kann ich Dein Ansinnen nicht verstehen. Auch hat Dich der Händler nicht arglistig getäuscht, denn nach Deiner Aussage gibt es den Quadrifoglio bei Euch sowieso nicht. Willst Du also Deinen Kaufvertrag wandeln, mußt Du Dich mit Deinem Händler einigen.
Viele Grüße
André d.2.