Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief haben ausgedient. Ab sofort wird es, nach etlichen Verschiebungen des Termins, nur noch die neuen EU-Zulassungsdokumente geben. Da die Vorbesitzer nicht mehr wie bisher festgehalten werden, entfällt die Fahrzeughistorie.
EU-einheitlich gibt es jetzt die Zulassungsbescheinigung I (ersetzt Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (ersetzt Fahrzeugbrief). Die neue Regelung betrifft zunächst nicht bereits zugelassende Fahrzeuge, erst mit einer Ummeldung oder neuen Zulassung werden die neuen Dokumente gewechselt.
Da stimme ich Dir voll und ganz zu. Der totale Müll, die neuen Papiere. Einziger Trost: Alfa Romeo steht wieder als Hersteller (bzw jetzt Marke) in der Zulassung und nicht mehr Fiat. Aber leider nur bei den Neuzulassungen. Die alten werden immer ein Fiat bleiben. (meiner auch)
habe mir gestern Teile bei meinem 155er eintragen lassen und was sehe ich da..die neuen Fahrzeugscheine!"Man sei jetzt angewiesen, alle alten Scheine einzuziehen, wenn dazu die Möglichkeit besteht."
*Grunzgrummel....*
Ganz toll ist aber, dass Serienbereifungen o.ä. aus den neuen Scheinen einfach wegfallen!!!! Da stimmt hinten und vorne nix mehr.Die Damen bei der Kfz - Stelle waren zumindest so nett und haben mir den alten Fahrzeugbrief überlassen, damit's keine Probleme mit der Polizei oder dem Tüv gibt. Mit der Aussage, dass 1.das Problem mit den Reifen/Felgen bekannt sei, sie aber nichts daran ändern könnten und 2. nicht alle Kfz-Stellen die alten Briefe aushändigen, sondern diese vernichten.
nicht alle Kfz-Stellen die alten Briefe aushändigen, sondern diese vernichten.
Das müssen Sie aber, der KFZ-Brief ist Dein Eigentum, auf verlangen muß der alte entwertete Brief wieder ausgehändigt werden. Viele Zulassungsstellen wissen das aber leider nicht. Auf jeden Fall vorher eine Kopie vom alten Brief machen (besser als nix). Also meinen Brief kriegen die nicht, eher Melde ich den als verloren.
in Köln haben wir zur Zeit das Problem, daß wir wieder nach Hause geschickt werden mit dem Hinweis: seit 1.10.05 nach neuem EU-Recht muß keine Nachtragung mehr im KFZ-Brief erfolgen. Das TÜV-Gutachten ist lediglich mitzuführen. Im Gutachten (§19.2-Abnahme) steht aber, daß die Änderung unverzüglich im Brief eingetragen werden muß
erzähl nichts zu kontrollen .... das steht bei mir ne nummer und die steht für die federn, aos der hersteller ist erwähnt (leider ein unbekannter) und rate mal was die bullen einem nicht glauben ...
aber die freuen sich genauso ueber das neue geraffel .... meinen alten brief hab ich inzwischen als kopie im handschuhfach liegen , das original hab ich entwertet mitbekommen :P
was ich zuletzt im Mobile-Bereich einer Zeitung lesen durfte hat mich doch sehr erfreut. Laut deren Aussage (Quelle hierfür war der ADAC) sind nicht die Fahrer oder Halter des Fahrzeugs dazu verpflichtet nachzuweisen, ob die entsprechenden Reifen,Felgen usw. eingetragen waren/sind, sondern die kontrollierenden Beamten!!!
Sprich: Wenn Eintragungen in den neuen Dokumenten fehlen/nicht übernommen wurden und der alte Brief nicht mitgeführt wird, muß der Beamte erst einmal recherchieren, ob am Wagen alles passt...na ob sich das jeder antut ist doch stark zu bezweifeln.
was hältst du von der variante, dass er sich dies sehr wohl antuen wird und du dann ein problem hast, weil er maximal zugriff auf die herstellerfreigaben oder abes hat?
woher soll der beamte die infos bekommen, wenn du eintragungen in einzelabnahme hast eintragen lassen?
wirklich ärgerlich ist die regelung vor allem für getunte oldtimer/newtimer. abe gab es damals kaum, es wurde sehr viel über gutachten und eintragung in den papieren geregelt. darauf hat kein polizist zugriff.
im endeffekt hast du ne mängelkarte/anzeige oder ein bußgeld an der backe kleben, im günstigsten fall musst du mit den unterlagen zur polizei und die mängelkarte hat sich erledigt, andernfalls musst du widerspruch einlegen und hast arbeit und ärger damit.
Gruß Dirk
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Alfas haben nicht nur ein Herz, sie haben auch eine Seele
Die Beweislast liegt bei den Beamten. Die müssen dir nachweisen, dass die Teile, Räder, Felgen usw. nicht zulässig für dein Kfz sind!!! Das bedeutet, dass wenn aufgrund von nicht oder fehlerhaft übernommenen Eintragungen aus deinem alten Schein/Brief, Probleme entstehen, die Beamten dir nicht wirklich was antun können. (Habe da eine sehr sichere Quelle, da ein guter Freund selbst Polizist ist )
Die Beweislast liegt bei den Beamten. Die müssen dir nachweisen, dass die Teile, Räder, Felgen usw. nicht zulässig für dein Kfz sind!!! Das bedeutet, dass wenn aufgrund von nicht oder fehlerhaft übernommenen Eintragungen aus deinem alten Schein/Brief, Probleme entstehen, die Beamten dir nicht wirklich was antun können. (Habe da eine sehr sichere Quelle, da ein guter Freund selbst Polizist ist )
wie gesagt, bei einzelabnahmen gibt es für den polizisten keine möglichkeit zu prüfen ob der umbau rechtmässig ist. das fahrzeug wurde mit dem teil geprüft und ist für ok befunden worden. damals hatte ich zb eine selbstgebaute ahk, windleitbleche, packtaschen, topcase, träger mit stoßstangen und rückenlehne auf dem motorrad eingetragen, da alles handarbeit war gab es keine gutachten. alles einzelanfertigung ... tüv hat eingetragen und gut wars.
es war teilweise sogar so, dass es prüfstellenabhängig war ob eintragungen erfolgten oder nicht. nicht was du denkst
der prüfer dort war ein motorradspezialist, dort haben sie die leute hingeschickt, wenn es etwas ausser der reihe gab.
dieses gibt es heute auch noch dutzendfach bei felgen, reifengrößen, die zb für dein fahrzeug nicht per gutachten freigegeben sind.
bei meinem van waren us-felgen drauf ... eingetragen ohne nummer, weil es gab keine (eintrag lautete so ungefähr: felge, stahl, lackiert, 8x15, lochdesign dreieckig) was würde dein guter freund prüfen wollen? da stand nicht mal ein hersteller drauf.
nu prüft der kollege polizist und stellt fest: dieses teil ist für dein kfz nicht geprüft und zugelassen ... er wird was tun? dich fahren lassen und dir einen guten tag wünschen, weil es ja doch sein könnte, dass du eine einzelabnahme hast? oder geht er von unrechtmäßig aus (weil für ihn ja nicht belegbar erlaubt) und du hast dann die beweislast?
ich erinnere mich noch an aktionen bei denen sogar serienmässige motorräder (zugegeben oldtimer) wegen "zu laut" aus dem verkehr gezogen wurden ... die haben dann auch dumm geschaut als der sachverständige prüfer gelacht hat und meinte, da gehört wirklich nur ein rohr dran
Gruß Dirk
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Alfas haben nicht nur ein Herz, sie haben auch eine Seele
Dabei seit: Sep 2001 - Wohnort: 45721 Haltern am See
Alfa Romeo:
z.Z. Keiner
AW: Neuer EU-Fahrzeugschein
Eingetragen heisst noch lange nicht legal.ich habe im Bekanntenkreis einen Golffahrer (ich konnte ihn noch nicht überzeugen )dem bei einer Kontrolle das Auto still gelegt wurde obwohl alles eingetragen war(wahrscheinlich hauptsächlich weil er grosse Fresse hatte).Bei der nachträgliche Prüfung durch einen gutachter stellte sich heraus dass der Umbau doch illegal war.
Ich hab mal eine Mängelkart auf die Dell´Orto Doppelvergaseranlage meiner Giulietta bekommen(Wahrschienlich auch wegen meiner Sarkastischen Äusserungen).
Chris
sorry, dumme Frage, aber habe ich das richtig verstanden?
Die Zulassungsstelle hat keinerlei informationen über die Eintragungen bei den alten Briefen gespeichert?
Ich habe mal von einem harley-Fahrer gehört, er hätte sich seine Teile mit ner alten Schreibmaschine selbst eingetragen.
Anderer Fall, hätte man seinen Brief und seinen Schein gleichzeitig verloren(als es vor ein paar monaten noch die alten gab) hätte man dann die Eintragungen wieder reingeschrieben bekommen, oder hätte man wieder alle Gutachten nachreichen müssen
...
Bei meinem 33er sind jetzt nur noch 175er eingetragen.....
Wenn ich im sommer meine Zender 16" draufmache, reicht es dann das ich sage, das die schon eingetragen waren und ich nur noch die abe von Zender habe??