Neuigkeiten |
Tuning & Teile |
Community |
Hilfe |
|
|
 |
|

15.07.2011, 12:43
|
|
alfisti.net Foren-Gast
|
|
Dabei seit: Nov 2004 - Wohnort: 80 München
Alfa Romeo:
2004-2010 GT JTD, jetzt 939 mit Klappdach und Benzin-Tubosäufer
|
|
|
AW: Giulietta Leasingangebot von Alfa Romeo nicht bestellbar?
Zitat:
Zitat von Spider916ES
Wieso kannst du nicht erkennen wer die Werbung gemacht hat...?
Direkt unter der Werbung bzw dem angebot ein Klick:
Alfa Romeo - Impressum
|
Sach mal - stehst Du auf dem Schlauch oder was? Für wen wurde diese Werbung geschaltet? Interessant in diesem Zusammenhang wäre zu wissen, in wessen Auftrag der Betrieb dieser Homepage und auf wessen "Gefahr" die darin enthaltenen Angebote erstellt wurde. Um das beurteilen zu können, müßte ein Anwalt Eure Händlerverträge mal gelesen haben. Aber auch dieser Vorgang ist eher von untergeordneter Bedeutung. Denn allein die Tatsache, daß es dieses Angebot gibt, muß dieses Angebot für einen potentiellen Kunden annehmbar sein. D.h. der Kunde hat ein Recht darauf. Punkt! Sollte die Alfa-Romeo Händlerschaft das nicht können oder besser wollen, muß die Alfa-Romeo Generalvertretung dafür gerade stehen. Aber letztendlich bekommt der Kunde das, was er will - und sei es auf dem Klageweg.
Was mich wundert, ist, daß noch keiner der üblichen Abmahnanwälte über dieses Verhalten gestolpert ist.
Viele Grüße
André d.2.
so, das reicht jetzt für den heutigen "Freitag"
|

15.07.2011, 14:39
|
|
alfisti.net Foren-Gast
|
|
Dabei seit: May 2004 - Wohnort: 44 DO
Alfa Romeo:
öfter mal n anderen, sonst MV und Vespa
|
|
|
AW: Giulietta Leasingangebot von Alfa Romeo nicht bestellbar?
Ich steh nicht aufm Schlauch, ich hab dir nur das Impressum gezeigt, welches belegt wer für den Betrieb der HP verantwortlich ist und somit auch für die Werbung aber du weisste es ja eh besser, also wozu soll ich mich mit dir darüber weiter auslassen....
Geändert von Spider916ES (15.07.2011 um 14:42 Uhr)
|

03.08.2011, 10:41
|
|
alfisti.net Foren-Gast
|
|
Dabei seit: Jul 2007 - Wohnort: 00 n/a
Alfa Romeo:
156 SW 2.4 JTD FL1
|
|
|
AW: Giulietta Leasingangebot von Alfa Romeo nicht bestellbar?
Zitat:
Zitat von Spider916ES
Ich steh nicht aufm Schlauch, ich hab dir nur das Impressum gezeigt, welches belegt wer für den Betrieb der HP verantwortlich ist und somit auch für die Werbung aber du weisste es ja eh besser, also wozu soll ich mich mit dir darüber weiter auslassen....
|
Ist eigentlich Dein Händlervertrag, den Du mit Alfa Romeo (Fiat Deutschland) hast, in euren allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anhang mit abgedruckt...
... oder darf ich als Kunde rätselraten, welcher Satz der offiziellen Werbung (und Internet ist juristisch nichts anderes als Prospekte!) nun gillt und welcher nicht?
Ich glaube so einfach ist das nicht, sich ein eigetragenes Wahrenzeichen an die Hauswand zu tackern und dann damit nichts zu tun haben zu wollen! Da gibt es von Täuschung , über unlauteren Wettbewerb, bis zum Betrugsversuch alle möglichen Tatbestände, über deren Anwendbarkeit diskutieren kann.
Gruß, Jörn
|

05.08.2011, 17:30
|
|
alfisti.net Foren-Gast
|
|
Dabei seit: Apr 2009 - Wohnort: 67 Im Westen
Alfa Romeo:
Spider 3.0 12 V
|
|
|
AW: Giulietta Leasingangebot von Alfa Romeo nicht bestellbar?
Zitat:
Zitat von Understatement
Ist eigentlich Dein Händlervertrag, den Du mit Alfa Romeo (Fiat Deutschland) hast, in euren allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anhang mit abgedruckt...
...oder darf ich als Kunde rätselraten, welcher Satz der offiziellen Werbung (und Internet ist juristisch nichts anderes als Prospekte!) nun gillt und welcher nicht?
Ich glaube so einfach ist das nicht, sich ein eigetragenes Wahrenzeichen an die Hauswand zu tackern und dann damit nichts zu tun haben zu wollen! Da gibt es von Täuschung , über unlauteren Wettbewerb, bis zum Betrugsversuch alle möglichen Tatbestände, über deren Anwendbarkeit diskutieren kann.
Gruß, Jörn
|
Ich kann mir gut vorstellen, dass einige - insbesondere ältere - Alfa Händler innerlich schon mit Fiat abgeschlossen haben. Da hängt zwar das Schild, da werden auch Mitos ect. verkauft aber sich identifizieren mit Turin? Uff.
Von der anderen Seite her kann ein Käufer wohl nicht vom Logo auf einen bestimmten Vertrag schließen.
Und was die Wettbewerber angeht? Dann muss halt einer mal klagen und zwar gegen Fiat.
Der Händler hat wohl nix falsch gemacht. Die haben selbst genug Ärger mit Turin.
Viele Grüße
TWO
|

08.08.2011, 15:37
|
|
alfisti.net Foren-Gast
|
|
Dabei seit: Jul 2003 - Wohnort: 40 n/a
Alfa Romeo:

Giulietta 1.4 TB (940)
|
|
|
AW: Giulietta Leasingangebot von Alfa Romeo nicht bestellbar?
Zitat:
Zitat von André d. Zweite
Sach mal - stehst Du auf dem Schlauch oder was? (...) Denn allein die Tatsache, daß es dieses Angebot gibt, muß dieses Angebot für einen potentiellen Kunden annehmbar sein. D.h. der Kunde hat ein Recht darauf. Punkt! (...)
|
Das Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages unter Maßgabe der Bedingungen in der "Alfa Romeo Offerta" kommt in aller Regel vom potentiellen Giuliettakäufer, nicht vom Autohaus oder der Fiat Automobil Deutschand AG. Fiat oder der Alfahändler sind daran nicht gebunden.
Und ob die Wettbewerber wirklich ein Interesse daran hätten, diese Art der Bewerbung zu verhindern, wage ich mal zu bezweifeln. Von eventueller Abmahnerei hätte der Mitbewerber dann letztlich wenig.
|

10.08.2011, 16:50
|
|
alfisti.net Foren-Gast
|
|
Dabei seit: Jun 2005 - Wohnort: 97 n/a
Alfa Romeo:
159 2,4 Dist. 2006
|
|
|
AW: Giulietta Leasingangebot von Alfa Romeo nicht bestellbar?
Also wer hier noch Interesse hat..
Ich kenne einen guten Händler der dieses Angebot darstellen kann zzgl. Überführungskosten von 690,00 € inkl. Ust.
war ein Anruf..
Kontakt über mich
Gruß
|

10.08.2011, 18:28
|
|
alfisti.net Foren-Gast
|
|
Dabei seit: Nov 2004 - Wohnort: 80 München
Alfa Romeo:
2004-2010 GT JTD, jetzt 939 mit Klappdach und Benzin-Tubosäufer
|
|
|
AW: Giulietta Leasingangebot von Alfa Romeo nicht bestellbar?
Zitat:
Zitat von Ramsi
Das Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages unter Maßgabe der Bedingungen in der "Alfa Romeo Offerta" kommt in aller Regel vom potentiellen Giuliettakäufer, nicht vom Autohaus oder der Fiat Automobil Deutschand AG. Fiat oder der Alfahändler sind daran nicht gebunden.
Und ob die Wettbewerber wirklich ein Interesse daran hätten, diese Art der Bewerbung zu verhindern, wage ich mal zu bezweifeln. Von eventueller Abmahnerei hätte der Mitbewerber dann letztlich wenig.
|
Das "Angebot" steht auf der Alfa Romeo Site. D.h. der Kunde kann dieses Angebot annehmen oder es lassen. Es ist nicht so, daß der Kunde dem Händler ein "Angebot" machen würde, wie Du fälschlicherweise geschrieben hast. Hier liegt also eine Verwechslung Deinerseits vor. Vom Kunden selbst kommt bestenfalls ein Interesse an diesem Angebot, er bietet also nicht dem Händler irgend einen Deal, den er selbst aus dem Hut gezaubert hat.
Ich nehme an, daß Du ausdrücken wolltest, daß sich an dieses Angebot nur Händler halten müßten, die an dieser Aktion teilnehmen. Den Spruch kennt man ja von jeder McDonalds Werbung, aber auch von Autowerbungen der anderen Marken. Hier in diesem Angebot jedoch fehlt explizit dieser Hinweis! D.h. nach meiner Auffassung MUSS jeder Alfa Händler dieses Angebot eingehen, ob er will oder nicht. Aber selbst wenn diese Ausschlußklausel "an der Aktion mitmachender Händler" angezeigt wäre, müßte die Alfa Romeo Deutschlandvertretung dem geneigten Kunden einen solchen Händler nennen bzw. für Lieferung sorgen.
Der ganze Vorgang von diesem anscheinend auf breiter Front nicht erhältliche Angebot ist nach meiner Überzeugung nach wie vor ein höchst spannendes Thema für die Juristen. Da geht es auch nicht darum, daß ein "Mitbewerber" Alfa Romeo anschwärzen müßte, da reicht schon ein einziger verärgerter (Nicht-) Kunde oder auch ein von sich aus tätig werdender Abmahnanwalt, der für sich selbst ein Geschäft wittert. Da geht es um durchaus hohe Summen, was jeder, der einmal selbst ein Schreiben von einem Abmahnanwalt bekommen hat, bezeugen kann  gugst Du einfach mal unter google
Zitat:
Zitat von boardrulz
Also wer hier noch Interesse hat..
Ich kenne einen guten Händler der dieses Angebot darstellen kann zzgl. Überführungskosten von 690,00 € inkl. Ust.
war ein Anruf..
Kontakt über mich
Gruß
|
Na also - es geht doch! Hätt mich auch gewundert.
Viele Grüße
André d.2.
|

11.08.2011, 09:31
|
|
alfisti.net Foren-Gast
|
|
Dabei seit: Jul 2003 - Wohnort: 40 n/a
Alfa Romeo:

Giulietta 1.4 TB (940)
|
|
|
AW: Giulietta Leasingangebot von Alfa Romeo nicht bestellbar?
Zitat:
Zitat von André d. Zweite
Das "Angebot" steht auf der Alfa Romeo Site. D.h. der Kunde kann dieses Angebot annehmen oder es lassen. Es ist nicht so, daß der Kunde dem Händler ein "Angebot" machen würde, wie Du fälschlicherweise geschrieben hast. Hier liegt also eine Verwechslung Deinerseits vor.
|
D.h. ich schreibe eine E-Mail an Alfa Deutschland "Ich nehme das Angebot enjoy flex für 129/Monat an" oder gehe zur NL und schreie "Ich nehme die Alfa Romeo Offerta enjoy flat an" - und Alfa muss mir jetzt das Gefährt zu den Konditionen liefern? Versuch das mal
Zitat:
|
Ich nehme an, daß Du ausdrücken wolltest, daß sich an dieses Angebot nur Händler halten müßten, die an dieser Aktion teilnehmen. Den Spruch kennt man ja von jeder McDonalds Werbung, aber auch von Autowerbungen der anderen Marken. Hier in diesem Angebot jedoch fehlt explizit dieser Hinweis!
|
Der Hinweis fehlt in der Tat, das ist sicher ungeschickt. Trotzdem macht Alfa hier kein rechtsverbindliches Angebot. Es ist Werbung, mehr nicht.
Zitat:
Der ganze Vorgang von diesem anscheinend auf breiter Front nicht erhältliche Angebot ist nach meiner Überzeugung nach wie vor ein höchst spannendes Thema für die Juristen. Da geht es auch nicht darum, daß ein "Mitbewerber" Alfa Romeo anschwärzen müßte, da reicht schon ein einziger verärgerter (Nicht-) Kunde oder auch ein von sich aus tätig werdender Abmahnanwalt, der für sich selbst ein Geschäft wittert. Da geht es um durchaus hohe Summen, was jeder, der einmal selbst ein Schreiben von einem Abmahnanwalt bekommen hat, bezeugen kann gugst Du einfach mal unter google
|
Für wen soll denn der "fiese Abmahnanwalt" abmahnen? Für den Kunden geht schlecht. Aus UWG kann wegen irreführender Werbung nämlich abmahnen, wer Mitbewerber ist (alternativ Verbraucherverine etc.) Warum sollte der konkurrierende Autohersteller A Fiat deswegen abmahnen? Der wirbt doch nicht anders. Ganz abgesehen davon, ist die Sache so einfach nicht. Erstens wegen siehe oben, zweitens schließt Fiat Verträge entsprechend der genannten Konditionen tatsächlich ab. Damit ist das anlockend-irreführende an der Bewerbung widerlegt.
Ich hätte meine Giulietta in meinen NLs und bei einem Händler übrigens entsprechend kaufen können. Man hat mir sogar per E-Mail und per Telefon die Angebote - pardon, die Bewerbung der Finanzierungskonditionen - übermittelt. Ich habe dann aber einem Händler ein Angebot gemacht. Dieser nahm dieses dann an und ich bekam meine Giulietta
|

11.08.2011, 11:57
|
|
alfisti.net Foren-Gast
|
|
Dabei seit: Nov 2004 - Wohnort: 80 München
Alfa Romeo:
2004-2010 GT JTD, jetzt 939 mit Klappdach und Benzin-Tubosäufer
|
|
|
AW: Giulietta Leasingangebot von Alfa Romeo nicht bestellbar?
Eigentlich dachte ich, daß das Thema endlich abgeschlossen ist.  Aber anscheinend gibt es immer noch eine gewisse Begriffsstutzigkeit  Daher jetzt aber zum absolut letzten mal:
Zitat:
Zitat von Ramsi
D.h. ich schreibe eine E-Mail an Alfa Deutschland "Ich nehme das Angebot enjoy flex für 129/Monat an" oder gehe zur NL und schreie "Ich nehme die Alfa Romeo Offerta enjoy flat an" - und Alfa muss mir jetzt das Gefährt zu den Konditionen liefern? Versuch das mal 
|
Richtig. Du hast es erfaßt. Darum geht es. Bzw. weil es anscheinend nicht geht - darum geht es hier in diesem Fred.
Zitat:
Zitat von Ramsi
... Der Hinweis fehlt in der Tat, das ist sicher ungeschickt. Trotzdem macht Alfa hier kein rechtsverbindliches Angebot. Es ist Werbung, mehr nicht ...
|
Du scheinst nicht zu wissen, was "Werbung" bedeutet. Bespreche das Thema mal mit einem Anwalt, der sich in Grundzügen mit dem Thema Wettbewerbsrecht und Werbung auskennt. Alternativ fragst Du mal einen BWL Studenten, der sein Grundstudium absolviert hat.
Zitat:
Zitat von Ramsi
... Für wen soll denn der "fiese Abmahnanwalt" abmahnen? Für den Kunden geht schlecht. Aus UWG kann wegen irreführender Werbung nämlich abmahnen, wer Mitbewerber ist (alternativ Verbraucherverine etc.) Warum sollte der konkurrierende Autohersteller A Fiat deswegen abmahnen? Der wirbt doch nicht anders. Ganz abgesehen davon, ist die Sache so einfach nicht. Erstens wegen siehe oben ...
|
Du hast Dir die Antwort ja schon selbst gegeben: Verbraucherverein  Den kann jeder mit vier weiteren Kumpels gründen, einen befreundeten Anwalt beauftragen und schon gehts los. Von daher mein Hinweis mit google, gibt#s zahllose Beispiele in den verschiedensten Branchen ...
Und doch: Die werben anders. Die schreiben ausdrücklich den Satz: "Nur Händler, die an dieser Aktion mitmachen ..." mit dazu. Außerdem gewähren die in aller Regel auch die beworbenen Konditionen. Aber darum geht es in diesem Abmahn-Beispiel auch nicht.
Zitat:
Zitat von Ramsi
... zweitens schließt Fiat Verträge entsprechend der genannten Konditionen tatsächlich ab. Damit ist das anlockend-irreführende an der Bewerbung widerlegt ...
|
Das es mindestens einen Händler gibt, der dieses Angebot tatsächlich liefert, kennen wir erst seit dem Beitrag am 9.8.2011 von boardrulz. Da dieser Händler anscheinend die Ausnahme von der Regel zu sein scheint, bleibt das Angebot bei Besuch eines anderen Händlers mit ziemlicher Sicherheit trotzdem irreführend.
Zitat:
Zitat von Ramsi
... Ich habe dann aber einem Händler ein Angebot gemacht. Dieser nahm dieses dann an und ich bekam meine Giulietta 
|
Das ist doch schön für Dich. Ich hab mich beim Kauf meines Panzerspähwagen ja auch ganz gut mit dem Händler arrangiert.
Viele Grüße
André d.2.
|

11.08.2011, 15:23
|
|
alfisti.net Foren-Gast
|
|
Dabei seit: Jul 2003 - Wohnort: 40 n/a
Alfa Romeo:

Giulietta 1.4 TB (940)
|
|
|
AW: Giulietta Leasingangebot von Alfa Romeo nicht bestellbar?
Hallo André,
bitte google mal nach "Werbung + invitatio ad offerendum". Dann verstehst Du auch, was ich mit meinem lezten Satz sagen wollte
Ein x-beliebiger "Verbraucherverein mit ein paar Kumpels" ist übrigens nicht sofort abmahnberechtigt. Da hilft es auch nicht, wenn sich die Kumpels einen Anwalt suchen. Und um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu sehen, muss ich nicht googlen
Aber egal. Natürlich ist es alles andere als schön, wenn die beworbenen tollen Aktionen beim Alfa-Händler um die Ecke nicht realisierbar sind. Du hast als Kunde aber auch kein Recht auf besondere Rabatte oder Finanzierungskonditionen, egal ob bei Alfa, beim Japaner oder beim Franzosen. Das können sich Automobilhersteller auch gar nicht leisten, deren Händler schon mal gar nicht.
Was die konkreten Alfa-Angebote (enjoy-flat) angeht, kann ich jedenfalls bestätigen, dass ich sie hier im Rheinland bekommen hätte, wenn ich sie letztlich gewollt hätte. Und zwar bei zwei Niederlassungen und einem Händler.
|
| Themen-Optionen |
|
|
| Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
|
|