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Zurück   Alfa Romeo Forum > Themen Foren > Fragen zum Neuwagenkauf

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  #1  
Alt 09.10.2010, 15:15
Koy1083 Koy1083 ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Jun 2010 - Wohnort: 66 Saarschleife
Alfa Romeo: 145 Junior 1.4 Getriebeschaden Tod 2010, Giulietta 1.4 TBi
Nachträgliche Preiserhöhung erlaubt?

Hallo allerseits.

Ich habe im Juni die Giulietta bestellt. Nach langem warten werde ich sie in den nächsten 1-2 Wochen endlich bekommen - wurde vorletzte Woche produziert.
Nun zu meinen Fragen:

1. Ich habe das SP2 gewählt. Als ich das Fahrzeug bestellte war meinem nicht bekannt das die Höhenverstellung des Beifahrersitzes dann auch mit geordert werden muss. Muss ich jetzt die Mehrkosten tragen wenn Alfa nicht in der Lage ist sein Verkaufspersonal ordentlich zu schulen? Habe in den Verkaufsbedingungen auch keine Preisänderungsklausel gefunden.

2. In meinem Vertrag wurde mir eine Inzahlungnahme für meinen alten Alfa zugesichert. Leider hat sich 2 Wochen nach dem Vertragsabschluss das Getriebe verabschiedet und da ich die Möglichkeit habe auf den Mito meiner Freundin zurückgreifen zu können habe ich den Schaden nicht mehr reparieren lassen. Nun möchte mein Alfa-Händler mir nur noch die Hälfte für das alte KFZ geben. Darf er das? In dem Vertrag steht nichts von dem Zustand des Autos bei der Übergabe.

Alles in allem dreht es sich hier um ca. 500 € also kein Betrag der mich umbringen würde wenn man den Vergleich zur Neuanschaffung betrachtet. Trotzdem fühle ich mich als Kunde etwas verschaukelt.
Mein Freundlicher gehört zur größten Autohaus-Kette im Saarland deshalb finde ich die paar Euros etwas kleinlich von ihm.

Werkstatttechisch werde ich zu einer anderen Zweigstelle der Kette gehen deren Werkstattmitarbeitet äußerst kompetent und zuverlässig sind. Außerdem ist diese jetzt praktischer für mich da ich zwischenzeitlich umgezogen bin. Könnte es mir also bei dem Autohaus ohne schlechtes Gewissen verscherzen.

Danke für eure Antworten.
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  #2  
Alt 09.10.2010, 15:24
Fussel Fussel ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Jun 2006 - Wohnort: 14 im Speckgürtel
Alfa Romeo: neu & älter
AW: Nachträgliche Preiserhöhung erlaubt?

Hast Du eine schriftliches Angebot , Vorvertrag mit einem entsprechendem Preis ?
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  #3  
Alt 09.10.2010, 16:05
Koy1083 Koy1083 ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Jun 2010 - Wohnort: 66 Saarschleife
Alfa Romeo: 145 Junior 1.4 Getriebeschaden Tod 2010, Giulietta 1.4 TBi
AW: Nachträgliche Preiserhöhung erlaubt?

Klar.

Verbindliche Neuwagenbestellung (Kaufvertrag) mit Auflistung der der Grund- und Sonderausstattung mit Händler-Gesamtpreis sowie der Angabe der Inzahlungnahme etc. in den "sonstigen Vereinbarungen".
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  #4  
Alt 09.10.2010, 16:19
Fussel Fussel ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Jun 2006 - Wohnort: 14 im Speckgürtel
Alfa Romeo: neu & älter
AW: Nachträgliche Preiserhöhung erlaubt?

Dann kannst Du auch die Lieferung des ,,beschriebenen Produktes zu den ausgehandelten Konditionen,, verlangen.
Sollte dies durch Fehlinformation des Verkäufers nicht möglich sein, so wurde er vertragsbrüchig und Du kannst zumindest problemlos zurücktreten.
Was die Inzahlungnahme angeht, keine Ahnung.

Ich würde dem Verkäufer unmissverständlich mitteilen, entweder wie vereinbart, oder eben garnicht!
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  #5  
Alt 09.10.2010, 17:23
Koy1083 Koy1083 ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Jun 2010 - Wohnort: 66 Saarschleife
Alfa Romeo: 145 Junior 1.4 Getriebeschaden Tod 2010, Giulietta 1.4 TBi
AW: Nachträgliche Preiserhöhung erlaubt?

So in der Art hatte ich mir das auch vorgestellt. Allerdings erst bei der Übergabe. Dann hab ich noch das Druckmittel das das Fahrzeug direkt vom Hof ist. Zahle schließlich bar.
Ganz zurücktreten wollte ich auch wieder nicht da ich die Giulietta zu dem Preis so schnell nicht wieder bekommen werde. Damals war noch das Einführungsangebot (Xenon + DWA) mit drin. Demnach müsste mir jetzt ein Alfahändler gute 14,5% Nachlass geben damit ich noch mal auf das Preisniveau komme. Außerdem fängt meine Freundin auch langsam an zu nerven weil ich ihr Auto blockiere und sie seit 3 Monaten mehr oder weniger nicht mehr ihren Hobbies nachgehen kann. Kurzum ich bin darauf angewiesen das der gute Mann das Auto überlässt.

Rein rechlich ist der Zustand des Fahrzeugs im Vertrag nicht deklariert deshalb plädiere ich mal darauf das das defekte Getriebe sein Problem ist.
Zur Info: Alle anderen Alfa Händler - immerhin 4 Stück - bei denen ich wegen eines Angebots war wollten den 145er gar nicht haben.
Zitat: "Da entstehen mir nur unnötig Kosten." oder "Ein 145er TS mit 250k km? Den hätte man wunderbar abwracken können."
Nur der hier wollte ihn haben. Ich denke mal um den Verkaufspreis für die Giulietta zu frisieren. Wenn ich das richtig mitbekommen habe verscherbelt der meinen Junior jetzt an die Wimpelhändler aus Nahost.

Was die Sitzhöhenverstellung betrifft kann ich meinem Freundlichen keinen Vorwurf machen. Habe eben mal den Prospekt von damals rausgesucht und siehe da keine Verpflichtung in Verbindung mit SP2 angegeben. Also eindeutig ein Fehler der Alfa-Marketingabteilung. Es gibt da auch noch ein paar andere faux pas in der alten Broschüre aber davon lasse ich jetzt mal ab. In dem neuen Prospekt ist es nämlich drin (habe beide Prospekte zur Hand). Also sollten die Kosten nicht an den Kunden sondern an die Abteilung die es verbockt hat weiter gegeben werden. Ist bei uns in der Firma SIEMxxx auch nicht anders.
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  #6  
Alt 09.10.2010, 18:01
enzo3588 enzo3588 ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Jan 2007 - Wohnort: 42 W-tal
Alfa Romeo: Brera 2.2 + Spider 916 3.0 12V + 156 2.5 24V + 145 NS Tuning
Hallo AW: Nachträgliche Preiserhöhung erlaubt?

Zitat:
Zitat von Koy1083 Beitrag anzeigen
Kurzum ich bin darauf angewiesen das der gute Mann das Auto überlässt.

... na dann weiß der mitlesende Verkäufer ja bescheid!
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  #7  
Alt 09.10.2010, 19:33
Koy1083 Koy1083 ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Jun 2010 - Wohnort: 66 Saarschleife
Alfa Romeo: 145 Junior 1.4 Getriebeschaden Tod 2010, Giulietta 1.4 TBi
AW: Nachträgliche Preiserhöhung erlaubt?

@ enzo3588
der war gut.
Wenn sich mein Freundlicher nicht fügt werde ich den Vertrag wegen Vertragsbruch auflösen. Ich kann auch mit nem X-beliebigen gebrauchten Mittelklassewagen leben und auf den warte ich nicht 4 Monate...
Die Giulietta wäre mir nur viiiiel lieber!
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  #8  
Alt 11.10.2010, 09:21
Amore156 Amore156 ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Aug 2001 - Wohnort: 48*** n/a
Alfa Romeo: 159 1.9JTDM SW distinctive
AW: Nachträgliche Preiserhöhung erlaubt?

Hi,
also 500€ abzug für ein defektes Getriebe finde ich absolut i.O.
Den "Mehrpeis" ausserhalb der verbindlichen Bestellung ist nicht o.k.

Am sichersten wäre es, wenn Du hier einen RA konsultierst.
Biste im ADAC, AVD, etc. dann ruf mal bei denen an, sie haben nen "kostenloses" Anwaltstelefon.
Dort bekommst Du auf jedenfall "rechtssichere Infos".

Grüße
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  #9  
Alt 11.10.2010, 13:40
Benutzerbild/Avatar von Earny
Earny Earny ist derzeit abgemeldet
alfisti.net associazione
 
Dabei seit: Nov 2003 - Wohnort: D-00 n/a
Alfa Romeo: ex 937, jetzt MiTo 1.3 jtd--der kleine, schnelle Kampftrecker--
AW: Nachträgliche Preiserhöhung erlaubt?

Zitat:
Zitat von Amore156 Beitrag anzeigen
Hi,
...
Den "Mehrpeis" ausserhalb der verbindlichen Bestellung ist nicht o.k.


Grüße
Ist aber durch die AGBs i.d.R. abgedeckt.

_________________________
Pure Gonzo journalism
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Der folgende User bedankt sich bei Earny für den hilfreichen Beitrag:
  #10  
Alt 11.10.2010, 19:58
Koy1083 Koy1083 ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Jun 2010 - Wohnort: 66 Saarschleife
Alfa Romeo: 145 Junior 1.4 Getriebeschaden Tod 2010, Giulietta 1.4 TBi
AW: Nachträgliche Preiserhöhung erlaubt?

Salut.

@ Amore156
Vielen Dank für den Tipp der Rechtsberatung der Automobilclubs. Hab ich direkt mal angeschrieben. Ich gehe mal davon aus das die noch die AGB meines Vertrages anfordern um die Geschichte für die Preiserhöhung ausschließen zu können.

@Earny
Wie weiter oben schon erwähnt habe ich keine Klausel gefunden in der eine nachträglich Preisänderung mit unterzeichnung des Vertrages von mir abgesegnet wurde. Musste mich vor nicht all zu langer Zeit aus beruflichen Gründen ein halbes Jahr mit Vertragsrecht auseinandersetzen. Denke das ich in dem Punkt ganz fit bin.
Aber der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail. Jede AGB sieht etwas anders aus was zumeist am Verfasser liegt und die Formulierungsvielfalt im Beamtendeutsch für ein und dieselbe Sache ist erstaunlich.

Ich halte euch auf dem Laufenden.
Bis denne
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  #11  
Alt 11.10.2010, 20:30
André d. Zweite André d. Zweite ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Nov 2004 - Wohnort: 80 München
Alfa Romeo: 2004-2010 GT JTD, jetzt 939 mit Klappdach und Benzin-Tubosäufer
AW: Nachträgliche Preiserhöhung erlaubt?

Zitat:
Zitat von Earny Beitrag anzeigen
Ist aber durch die AGBs i.d.R. abgedeckt.
Nur wenn diese gültig sind und da sind die Firmen unabhängig von ihrer Größe in der Regel schlampig.

Zitat:
Zitat von Koy1083 Beitrag anzeigen
... Wenn sich mein Freundlicher nicht fügt werde ich den Vertrag wegen Vertragsbruch auflösen ...
Laß von Deinem Anwalt prüfen, ob Du nicht über den Vertragsbruch hinaus gehende, weitere Ansprüche gelten machen kannst. Schließlich scheint er Dich nicht sofort über seinen Irrtum informiert zu haben und Du hast viel Zeit und den Einführungsrabatt verloren, wenn er von seiner Verpflichtung zu liefern zurücktreten würde.

Zitat:
Zitat von Koy1083 Beitrag anzeigen
... Ich gehe mal davon aus das die noch die AGB meines Vertrages anfordern um die Geschichte für die Preiserhöhung ausschließen zu können ...
Wenn Du zusammen mit Deinem Vertrag keine AGB erhalten hast, sind die höchstwahrscheinlich anfechtbar weil sie für Dich bei Vertragsabschluß nicht zugänglich waren. Ein Verweis auf AGB's, die sich irgendwo auf deren Homepage versteckt, kann man knicken.

Mit der Inzahlungsnahme wird es vermutlich anders aussehen. Denn schließlich befindet sich Dein Altfahrzeug nicht mehr in dem vereinbarten bzw begutachteten Zustand.


Viele Grüße

André d.2.
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  #12  
Alt 11.10.2010, 23:12
Koy1083 Koy1083 ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Jun 2010 - Wohnort: 66 Saarschleife
Alfa Romeo: 145 Junior 1.4 Getriebeschaden Tod 2010, Giulietta 1.4 TBi
AW: Nachträgliche Preiserhöhung erlaubt?

@André d. Zweite
Leider ist es verzwickter als es scheint. Mein Händler hat mich umgehend von der fehlenden Zwangsausstattung informiert nachdem er davon erfahren hatte. Ich habe diese Zusatzausstattung mit "Dann ist das halt so." zur Kenntnis genommen. Von einer Preiserhöhung war zu diesem Augenblick noch keine Rede. Zumindest nicht aus meiner Sicht.

AGB´s sind und waren von Beginn an im Anhang des Vertrages vorhanden. Konnte diese dem Anfrageformular der Rechtshilfe nur nicht anhängen.

Poste dann das Ergebnis der Rechtsberatung.
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  #13  
Alt 12.10.2010, 08:51
enzo3588 enzo3588 ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Jan 2007 - Wohnort: 42 W-tal
Alfa Romeo: Brera 2.2 + Spider 916 3.0 12V + 156 2.5 24V + 145 NS Tuning
smile AW: Nachträgliche Preiserhöhung erlaubt?

Zitat:
Zitat von Koy1083 Beitrag anzeigen
Musste mich vor nicht all zu langer Zeit aus beruflichen Gründen ein halbes Jahr mit Vertragsrecht auseinandersetzen. Denke das ich in dem Punkt ganz fit bin.
.. erhrliche Meinung zu ... ganz fit bin?

.. der Händler hat dich also doch informiert - nach Vogel Straußmethode den Kopf mal vorübergehend in den Sand gesteckt und nun jammern - tzz, ein Verhalten ist soetwas.

Zitat:
Zitat von Koy1083 Beitrag anzeigen
Mein Händler hat mich umgehend von der fehlenden Zwangsausstattung informiert nachdem er davon erfahren hatte. Ich habe diese Zusatzausstattung mit "Dann ist das halt so." zur Kenntnis genommen. Von einer Preiserhöhung .....
.. also keine Preiserhöhung, Anpassung -- sondern Mehrpreis für abgenickte Sonderausstattung.
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  #14  
Alt 12.10.2010, 22:48
Koy1083 Koy1083 ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Jun 2010 - Wohnort: 66 Saarschleife
Alfa Romeo: 145 Junior 1.4 Getriebeschaden Tod 2010, Giulietta 1.4 TBi
AW: Nachträgliche Preiserhöhung erlaubt?

Hallo allerseits.

Habe Heute nach der Antwort der Rechtberatung meinen konsultiert. Haben uns darauf geeinigt das jeder von uns die Hälfte trägt. Dazu habe ich noch die Winterbereifung (Sport I mit Pirellireifen) aus der Winteraktion inkl. der Montage für den hiesigen Listenpreis bekommen.
Kann mich nun endlich wieder auf das Eintreffen meiner Jule freuen.
für all euere Ratschläge.

MfG Koy
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  #15  
Alt 20.10.2010, 00:10
cox cox ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Mar 2009 - Wohnort: 10 Wien
Alfa Romeo: Alfa Romeo von cox Mini Cooper S (Ex MiTo 1.4 TJet Distinctive 120hp)
AW: Nachträgliche Preiserhöhung erlaubt?

Fasse ich Nachstehendes richtig zusammen?

- Er macht Dir einen Preis, den Dir sonst kein Händler machen konnte/wollte
- Er kauft Deine alte Karre, die sonst keiner haben wollte.
- Deine alte Karre geht ein, er soll sie trotzdem um den alten Preis kaufen.
- Du fühlst Dich als Kunde verschaukelt.
- Du holst Dir Rechtsberatung um dann doch noch durchzudrücken, dass er beim alten Preis bleiben soll UND Deine alte Kiste nimmt.
- Du welchselt nach all dem ohnehin die Werkstatt, weil Dein jetziger Händler und seine Mannschaft sowieso alles Pfeifen sind
- Wenn Du ein Auto brauchst, nimmst Du das Deiner Freundin, die in der Zwischenzeit schauen soll, wie sie zurecht kommt.
- Es geht um 500 Euro

interessanter Zugang zu "ICH"
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