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Zurück   Alfa Romeo Forum > Themen Foren > Fragen zum Neuwagenkauf

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  #31  
Alt 08.06.2009, 21:56
subbaboebbche
Gast
 
grins AW: MITO- Kaufvertrag abgeschlossen. Chance auf Rücktritt oder Änderung Abwrackprämie


Aber es wäre trotzdem gut, wenn der TE mal den GESAMTEN Vertragsinhalt posten würde - sonst sitzen wir hier nächstes Jahr noch und diskutieren... [/QUOTE]


Hi,
also ich geh mal davon aus dass mit dem "TE" ich gemeint bin?!
Naja, Fakt ist, mein Polo wurde und wird nicht angekauft oder wie ihr das nennt, sondern lediglich zur Verschrottung freigegeben, was über das Autohaus läuft. Die verkaufen meinen kleinen Polo nicht weiter.. das wüsst ich!

Fakt ist auch, dass Halter des VW und Antragssteller bis dato mein Vater ist. Auf ihn wird auch der neue Mito zugelassen.
Das soll allerdings ausgetauscht werden. Halter des Seats ist mein Opa und der würde den Antrag auch auf sich übernehmen und somi auch den Mito auf sich anmelden lassen.

Ich bin lediglich die arme S... die zahlen muss Naja, ich darf ihn dann ja auch fahren

Ich hab keine Ahnung warum der Verkäufer mein Vorhaben per Telefonanfrage abgeblockt hat.. er meinte in nem Nebensatz nur das ginge nicht mehr weil der Antrag ja schon bei der Bafa vorliegt.
DIe Bafa wiederum meinte es sei kein Problem, man müsste es nur auf dem Formular das man automatisch bekommt, ausbessern bzw eintragen.

Der Verkäufer müsste halt sein Papiere nochmal ändern vermute ich, verbindliche Neuwagenbestellung geht auf meinen Namen, ebenso eben die Zahlungsforderung. Der Rest der Formulare ging bisher auf den Halter des zu verschrottenden Autos, meinen Vater, worin nun mein Opa eingetragen werden muss, der das ganze unterschreiben muss.

Jetzt hab ich glaub alles erwähnt was zur Sachlage dient oder?
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  #32  
Alt 08.06.2009, 22:17
IcemanTS1 IcemanTS1 ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Apr 2009 - Wohnort: 40000 n/a
Alfa Romeo: MiTo 1.4 16V Turismo
AW: MITO- Kaufvertrag abgeschlossen. Chance auf Rücktritt oder Änderung Abwrackprämie

O.k.....

Punkt 1: es gibt keinen Ankaufvertrag, sondern lediglich die (mündliche ?) Vereinbarung, dass ein Altfahrzeug verschrottet wird -> heißt: sch...egal, welches Auto verschrottet wird - solange es eins gibt.

Punkt 2: Gemäß den Richtlinien des BAFA kann der Antragsteller vom Halter des Neu- und Altfahrzeugs abweichen -> Zitat:

2.2 Antragsberechtigung und Zuwendungsempfänger/-in
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, auf die ein Neufahrzeug gemäß Nummer 4.3 zugelassen wird und die ein Altfahrzeug gemäß Nummer 4.2 verschrotten. Zwischen dem Halter/der Halterin des Altfahrzeugs und der Person, auf die das Neufahrzeug zugelassen wird, muss Personenidentität bestehen. Zuwendungsempfänger/-in ist der Antragsteller/die Antragstellerin.


heißt: auf wen auch immer der Antrag läuft (meinetwegen auch Papst Benedikt XVI.), der kriegt die Kohle - solange der Halter des neuen und des alten Fahrzeugs identisch ist und das Fahrzeug in der Rechnung dasjenige ist, das in der Reservierung angegeben wurde. Dabei ist auch unerheblich, wer das Fahrzeug "erwirbt", also die Rechnung bezahlt!

Punkt 3: welche "restlichen Formulare" sollen es denn jetzt noch sein, die der Händler ändern müsste!? Leasing- / Finanzierungsvertrag? Interessiert das BAFA nicht... Sonst fällt mir keins ein - und ich hab den ganzen Tag mit solchen Formularen zu tun....
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  #33  
Alt 08.06.2009, 22:52
subbaboebbche
Gast
 
Hallo AW: MITO- Kaufvertrag abgeschlossen. Chance auf Rücktritt oder Änderung Abwrackprämie

Danke Iceman,

du hilfst mir sehr mit deinen Beiträgen. Bestätigt mich in meiner Meinung.. jetzt muss ich nur noch den Verkäufer überzeugen... was schon blöd ist. Aber gut, schaun wir mal am Montag!

Übrigens, du hast den selben Mito wie ich bestellt... nur hast du noch ein paar Extras mehr wie das Xenon Licht zb

LG Subbaboebbche
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  #34  
Alt 27.06.2009, 11:32
spawni
Gast
 
AW: MITO- Kaufvertrag abgeschlossen. Chance auf Rücktritt oder Änderung Abwrackprämie

Hallo zusammen,

erstmal glückwunsch zu Eurem Alfa.

Ich würde mir demnächst gerne einen Fiat Bravo kaufen, hab aber eine sehr passende Frage zum selbigen Thema.

Folgender Sachverhalt: Seit 6 Jahren ist ein kleiner und alter Alfa über meine Mutter zugelassen und versichert. Genutzt wird das Fahrzeug aber ausschließlich von mir. Ich moechte mir jetzt Anfang Juli einen Fit Bravo kaufen und gleichzeitig den den alten Alfa verschrotten.

1. Ist es nun möglich, dass ich den Bravo auf meinen Namen kaufe und über meine Mutter zulasse, damit ich im Rahmen der Abwrackung die 2500 € für das von mir genutze Fahrzeug mitnehmen kann ? Mit anderen Worten: Ich stehe ich Kaufvertrag, zugelassen wird das Fahrzeug auf meine Mutter ?

2. Wenn dies gehen würde, würde wahrscheinlich auch meine Mutter im Fahrzeugschein / Brief stehen ?

3. Wann wäre es rein theoretisch möglich, das Fahrzeug wieder auf mich umzumelden ?


Ich bin Euch für Antworten sehr dankbar und hoffe auf Eure Nachsicht wegen dem Fiat

VG

Sp4wN
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  #35  
Alt 27.06.2009, 13:28
Fussel Fussel ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Jun 2006 - Wohnort: 14 im Speckgürtel
Alfa Romeo: neu & älter
AW: MITO- Kaufvertrag abgeschlossen. Chance auf Rücktritt oder Änderung Abwrackprämie

Nach Meinen Informationen muss das Abfuckfahrzeug aus dem Besitz des Käufers stammen und das Neufahrzeug auch auf selbigen zugelassen werden.
Wenn Deine Mutter Dir das Auto dann anschließend für ´n Appel und ´n Ei
verkauft ist doch Alles ok.

Um die Leute bei der Bafa nicht unnötig zu verwirren, würde ich das so machen.
Ich hab im März beantragt und bis heute keine Kohle, weil die Kopie des Fahrzeugbriefes nicht vorlag (noch bei der Bank) aus welcher hervorgehen soll,
daß Halter und Besitzer identisch sind

Viel Erfolg !
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  #36  
Alt 27.06.2009, 16:04
Scrootch Scrootch ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Apr 2009 - Wohnort: 74336 Brackenheim
Alfa Romeo: MiTo 1.4 TB (155 PS) Turismo
AW: MITO- Kaufvertrag abgeschlossen. Chance auf Rücktritt oder Änderung Abwrackprämie

Hallo Spawni,

wir hatten eine ähnliche Konstellation:

Ich wolte ein neues Auto und mein Schatz hatte den passenden Abwrackwagen.

Folgendes ist zu beachten:
1.) Für die Abwrackprämie muss da Altfahrzeug 1 Jahr auf den Halter zugelassen sein, damit die Berechtigung entsteht.
2.) Weiter gilt, dass der Abwarckprämienberechtigte im Kaufverrtag als Käufer steht. Sprich Deine Mutter muss unteschreiben. Und ...
3.) er - der Prämienberechtigte - muss mind. ein Jahr Halter des Neuwagens sein, sonst kann die BAFA die Prämie zurückfordern.

Einige Dich am besten mit Deiner Mutter, dass sie als Käufer auftritt und Du als "Bezahler" (außerhalb der Prämie). Mit einer Fahrzeug-Nutzungsüberlassung (schriftlich) kannst Du da auch bei Fiat günstige Finanzierungen auf Deinen Namen erhalten.

So long


Scrootch
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  #37  
Alt 27.06.2009, 19:24
spawni
Gast
 
AW: MITO- Kaufvertrag abgeschlossen. Chance auf Rücktritt oder Änderung Abwrackprämie

Das ist die Antwort aus einem anderen Forum ! Hier wird eindeutig gesagt, dass ich den Wagen auch auf meinen Namen kaufen kann:

"Vorschrift der Umweltprämie: Die Person, auf die der Altwagen zugelassen war, muss mit der identisch sein, auf die der Neuwagen zugelassen wird.

Also, Altwagen auf die Mutter zugelassen, somit Neuwagen auf die Mutter zulassen. Damit steht sie im Brief.

Wenn Du den Wagen kaufst, bist Du trotzdem bürgerlich rechtlich Eigentümer. Du hast den Wagen gekauft und die Zulassung auf die Mutter erfolgt ohne Übereignungsabsicht.

Über ein Mindestzeitraum steht in der Vorschrift nichts. Theoretisch könnte der Wagen damit nach einem Tag auf Dich umgemeldet werden."


Und das seh ich inzwischen auch so ! Denn im FAQ der Bafa steht folgendes:

"Ich möchte ein Altfahrzeug verschrotten lassen und ein Neufahrzeug auf mich zulassen. Der Erwerb des Neufahrzeugs erfolgt allerdings durch eine andere Person (z.B. Familienangehörigen). Ist dies nach der Richtlinie möglich?

Ja, auch der Erwerb durch eine andere Person ist möglich. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das neu erworbene und in Rechnung ausgewiesene Fahrzeug identisch ist mit dem von Ihnen zugelassenen Neufahrzeug."



Wie seht ihr das ? Mir wäre wichtig, dass ich zumindest den Kaufvertrag ohne Beteiligung meiner Mutter durchziehe !

Geändert von spawni (27.06.2009 um 19:29 Uhr)
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  #38  
Alt 28.06.2009, 12:20
IcemanTS1 IcemanTS1 ist derzeit abgemeldet
alfisti.net Foren-Gast
 
Dabei seit: Apr 2009 - Wohnort: 40000 n/a
Alfa Romeo: MiTo 1.4 16V Turismo
AW: MITO- Kaufvertrag abgeschlossen. Chance auf Rücktritt oder Änderung Abwrackprämie

Du zitierst ja schon den entscheidenden Passus:

Der Halter des Altfahrzeugs und des Neufahrzeugs muss identisch sein - wer die Karre kauft / bezahlt / nutzt, ist völlig egal....und wenn's der Papst wäre....



Keine Ahnung, wie oft diese Frage noch gestellt wird....die Antwort wäre jedenfalls alleine in diesem Thread schon mehrfach zu finden gewesen...

...und noch 'n Tipp: auf der BAFA-Homepage steht ne Info-Hotline-Nummer......da mal anzurufen fällt irgendwie auch keinem von alleine ein, oder!?
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