Zitat:
Zitat von GrafAtomar
....habe ich eine Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, bedingt durch die Streiksituation oder einer totalen Diskrepanz zwischen aversierten und tatsächlichen Liefertermin!?...
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Grob gesagt ist es so, dass du deinen Händler nach Überschreiten einer bestimmten Frist (im Allgemeinen 6 Wochen nach dem "unverbindlichen Liefertermin")
schriftlich "in Verzug setzen" kannst....damit setzt du ihm eine erneute Frist, in welcher er dir das Fahrzeug liefern muss - läuft auch diese Frist (normalerweise 2 Wochen) ab, ohne dass der Wagen geliefert wird, kannst du vom Vertrag zurücktreten.
Die genauen Einzelheiten findest du in den AGB des Händlers, die dir bei der Bestellung des Neuwagens ausgehändigt wurden! Falls du diese nicht erhalten hast, solltest du umgehend deinen Händler aufsuchen und sie dir geben lassen. Allerdings sind die AGB fester Bestandteil einer Neufahrzeug-Bestellung und deshalb vermute ich mal, du hast sie bereits vorliegen - in diesem Falle: Reinschauen hilft!