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18.01.2011, 20:21
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Dec 2010 - Wohnort: 88 n/a
Alfa Romeo:
147 1.9 JTDm 16V Distinctive
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Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder doch noch vorhanden?
Tag zusammen,
ich habe mir vor kurzem nach langer Suche einen gebrauchten Alfa 147 JTDm 16V bei einem Händler gekauft. Wagen dabei auch über eine Stunde Probe gefahren, und keine wirklich nennenswerten Mängel festgestellt (ausser dass der 6. Gang etwas Nachhilfe beim einlegen braucht, was aber hier laut Forum an den ausgeleierten Büchsen des Schaltstocks liegt -> 20€ Materialkosten). Hatte auch meinen Vater mitgenommen (Hobby-KFZler, der schon unter ner Menge Autos lag) welcher angenehm vom Alfa überrascht war.
Beim Verhandeln über den Preis war nicht viel zu machen, aber der Händler bot an den TÜV samt DEKRA Siegel zu machen und eine Gebrauchtwagen-Garantie oben drauf zu legen. Hat alles auch einen guten Eindruck gemacht, da auf dem Hof eigentlich nur hochwertige Autos standen -> Audi, Mercedes, usw. - alles Wagen im Wert von jeweils >20000 €. Also kein Ramsch-Hinterhofhändler.
Also Anzahlung geleistet, Kurzzeitkennzeichen organisiert und ein paar Tage später wieder zum Händler gefahren. Dort dann direkt die Unterlagen fertig gemacht, einschliesslich der Garantieunterlagen. Das DEKRA Siegel wies eine ÖL-Schwitzen am Motor auf, was ich hier aber im Forum schon öfters gelesen hatte (und beim wohl Alfa wohl bei geringem Verlust nicht wirklich alamierend ist). Und irgendwo hier muss dann mein Gehirn ausgesetzt haben, weil ich mir trotz vorhergegangener intensiver Internetrecherche verschienster Ratgeber und Betrugsfälle den Kaufvertrag einfach nicht im Detail durchgelesen habe. Mein Augenmerk galt eher der Garantie und den AGBs, und weniger dem Kleingedruckten auf der Rechnung selber. Also unterschrieben, Geld übergeben, noch ein Navi geschenkt bekommen und los gefahren.
Als ich mir die Rechnung dann später genauer angeschaut habe, fielen mir die Worte "Gewährleistung reduziert auf 6 Monate" auf. Im ersten Moment habe ich darüber nur geschmunzelt, weil sich die Gewährleistung bei Verkauf von Händler an Privat nicht auf unter 12 Monate reduzieren lässt. Ein paar Tage später als ich dann endlich mehr Zeit hatte alle Unterlagen durch zu gehen, habe ich mir das Kleingedruckte dann doch nochmal genauer durchgeschaut.
Zitat:
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Keine Sachmängelhaftung, da Wiederverkäufer bzw. Unternehmer. Sechster Gang ist schwergängig, Motor hat Ölverlust, im Rahmen der Aufbereitung ist eine Nachlackierung nicht ausgeschlossen und gesetzliche Gewährleistung reduziert auf 6 Monate.
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Nachdem ich nun festgestellt habe, dass der Garantiegeber mit einer der schlechtesten Deutschlands ist, nimmt dieser Satz immer mehr an Bedeutung zu.
Nun die Frage an Euch: Was ist nun die Sachlage? Was wiegt bei dem Kleingedruckten höher - der Ausschluss der Sachmängelhaftung oder die Gewährleistungszusage von 6 Monaten?
Und kann ich notfalls per Anwalt vorgehen, falls sich der Händler quer stellt? Ich weiss, dass ich das unterschrieben habe, aber diese Klausel kam während des Verkaufgesprächs zu keinem Zeitpunkt zur Sprache. Weder haben wir behauptet Händler oder Gewerbebetreibende zu sein, noch hat der Händler darauf hingewiesen sich aus der Sachmängelhaftung zu nehmen.
Ich denke wir brauchen hier nicht drüber diskutieren, dass ich einen Fehler begangen habe. Das ist mir mehr als klar. Wie schon erwähnt habe ich mich eigentlich sehr gut auf den Kauf vorbereitet, aber wohl dann vor lauter Vorfreude einfach an der wichtigsten Stelle geschlafen...
Danke schon mal an alle, die hier eine rechtlich fundierte Aussage zu machen können.
Geändert von duicide (18.01.2011 um 21:03 Uhr)
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18.01.2011, 21:24
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: May 2010 - Wohnort: 50259 n/a
Alfa Romeo:
...mit Stoffmütze! 2.0/CF3
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AW: Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder doch noch vorhanden?
Hi!
Rechtlich fundiert kann ich keine Aussage machen, aber ich mache das ganze Spiel auch gerade durch.
Ich würde an deiner Stelle wirklich den Vertrag einmal vom Anwalt durchlesen lassen. Wenn du z.B. im ADAC bist, dann kannst du das evtl. sogar dort machen lassen.
Ich hab einen, für mein Verständnis, "normalen" Vertrag. Aber mein Anwalt fing das lachen an und rieb sich direkt die Hände.
Hast du denn "Handlungsbedarf", d.h. einen Defekt den der Händler beseitigen muss?
Viele Grüße und viel Glück
Holger
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18.01.2011, 22:09
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Dec 2010 - Wohnort: 88 n/a
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147 1.9 JTDm 16V Distinctive
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AW: Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder doch noch vorhanden?
Zitat:
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Zitat von Zeus76
Hast du denn "Handlungsbedarf", d.h. einen Defekt den der Händler beseitigen muss?
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Jein. Mein Getriebe singt im 3. und 4. Gang zwischen 1300 - 2000 Giri (bei Last). Ich bin mir leider verdammt unsicher ob das bei der Probefahrt und der Überführung auch schon so war. Bei der Probefahrt hab ichs natürlich dementsprechend knacken lassen (  ), und bei der Überführung bin ich zu 95% Autobahn im 6. Gang gefahren. Muss erst mal die Meinung des Mechanikers abwarten, also ob das normal ist oder ob da was nicht stimmt. Ein befreundeter KFZler meinte per Ferndiagnose, dass auch die Kupplung was damit zu tun haben könnte. Die verhält sich (nun auch) seit 3 Tagen sporadisch sehr störrig (komischer Druckpunkt, mal hart mal weich). Wäre auf jeden Fall günstiger, und würde eh nicht auf die Gewährleistung gehen. Ein sich anbahnender Getriebeschaden hingegen wäre ziemlich madig, vor allem wenn ich mich dann mit dem Händler und dem Garantiegeber um die Bezahlung der Rechnungen streiten darf...
Morgen weiss ich aber mehr, werd die Karre in der Werkstatt geben und vor allem mal das Getriebeöl tauschen lassen.
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18.01.2011, 23:21
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Mar 2009 - Wohnort: 72 n/a
Alfa Romeo:
156, Spider 916 und ganz am Anfang 146
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AW: Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder doch noch vorhanden?
solange du kein händler oder dergleichen bist, kann die gesetzliche gewährleistung weder ausgeschlossen noch unter 1 jahr verkürzt werden. ich glaub das steht in § 475 BGB. Auch wenn du also diesen vertrag unterschrieben hast, ist diese klausel unwirksam
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19.01.2011, 11:17
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Aug 2001 - Wohnort: 48*** n/a
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159 1.9JTDM SW distinctive
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AW: Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder doch noch vorhanden?
Zitat:
Zitat von Cosmo076
solange du kein händler oder dergleichen bist, kann die gesetzliche gewährleistung weder ausgeschlossen noch unter 1 jahr verkürzt werden. ich glaub das steht in § 475 BGB. Auch wenn du also diesen vertrag unterschrieben hast, ist diese klausel unwirksam
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Jepp, genau so ist es, allerdings nennt sich das im Beamtendeutsch "Sachmängelhaftung" und diese ist beim Vertrag
Verkäufer - Käufer generell auf 12-Monate festgesetzt und kann nicht ausgeschlossen, werden, ausser :
- der Verkäufer ist "Privat" Mann, dann kann er die Haftung voll ausschließen
- der Käufer ist "Händler", dann der Verkäufer die Haftung ebenfalls voll ausschließen.
Was mich allerdings wundert, wie kommt der Satz "....Keine Sachmängelhaftung, da Wiederverkäufer bzw. Unternehmer. Sechster Gang ist schwergängig, Motor hat Ölverlust, im Rahmen der Aufbereitung ist eine Nachlackierung nicht ausgeschlossen und gesetzliche Gewährleistung reduziert auf 6 Monate. "
in den Vertrag ?
Wobei er sich hier wiederspricht, zuerst steht "keine Sachmängelhaftung"..und am Ende dann "..ges. Gewährleistung reduziert auf 6- Monate"...hier passt was nicht.
Um es kurz zu machen, lass den Vertrag vom RA prüfen.
Grüße
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19.01.2011, 11:20
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Dec 2010 - Wohnort: 88 n/a
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147 1.9 JTDm 16V Distinctive
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AW: Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder doch noch vorhanden?
Zitat:
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Zitat von Amore156
Um es kurz zu machen, lass den Vertrag vom RA prüfen.
Grüße
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Ja da werde ich wohl nicht drum rum kommen.
Danke erst Mal.
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19.01.2011, 15:50
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: May 2002 - Wohnort: 0000 n/a
Alfa Romeo:
mal dieser, mal jener
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AW: Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder doch noch vorhanden?
ist hier keinem etwas aufgefallen?
@TE bist du selbstständig? Stehst du als Privatperson im Vertrag oder ist da irgendein Firmenzusatz?
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19.01.2011, 16:18
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: May 2010 - Wohnort: 50259 n/a
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AW: Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder doch noch vorhanden?
Zitat:
Zitat von Amore156
Was mich allerdings wundert, wie kommt der Satz "....Keine Sachmängelhaftung, da Wiederverkäufer bzw. Unternehmer. Sechster Gang ist schwergängig, Motor hat Ölverlust, im Rahmen der Aufbereitung ist eine Nachlackierung nicht ausgeschlossen und gesetzliche Gewährleistung reduziert auf 6 Monate. "
in den Vertrag ?
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Zitat:
Zitat von janini
ist hier keinem etwas aufgefallen?
@TE bist du selbstständig? Stehst du als Privatperson im Vertrag oder ist da irgendein Firmenzusatz?
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Doch! Amore156 ist es aufgefallen!
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19.01.2011, 17:49
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Dec 2010 - Wohnort: 88 n/a
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AW: Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder doch noch vorhanden?
Zitat:
Zitat von janini
@TE bist du selbstständig? Stehst du als Privatperson im Vertrag oder ist da irgendein Firmenzusatz?
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Um genau zu sein steht meine Mutter auf dem Vertrag. Diese ist nicht selbstständig. Ich denke mal, Du willst darauf hinaus, dass man als Gewerbetreibender normalerweise die Gewerbeform als Zusatz in der Firma (Klugscheissmodus: das Wort Firma bedeutet in BWLerisch nichts anderes als Name) angeben muss. Also Blablubb e.K., GmbH, AG, usw.. Dies gilt aber bei einem Kleingewerbetreibenden z.B. nicht, bei ihm ihm gilt: sein Name = Firma. Er muss diesen als Firma benutzen.
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19.01.2011, 17:54
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: May 2010 - Wohnort: 50259 n/a
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AW: Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder doch noch vorhanden?
Also, du bist Gewerbetreibender und die Mutter (Privatperson) steht im Vertrag!?
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19.01.2011, 17:56
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alfisti.net associazione
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AW: Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder doch noch vorhanden?
Die große Frage die sich nun aber stellt ist, wie die Anrede in der Rechnung aussieht?
Frau
Marta duicide
oder
Firma
Marta duicide?
Zumindest in dem Unternehmen in dem ich arbeite, unterscheiden wir gewerbliche Kunden so von privaten.
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20.01.2011, 08:01
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Aug 2001 - Wohnort: 48*** n/a
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AW: Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder doch noch vorhanden?
Seis drumm..
im ersten Absatz schreibt der Verkäufer "Sachmängehaftung ausgeschlossen, da Gewerbetreibender..."
und im zweiten Absatz, "...reduziert auf 6-Monate.."
Wo ist das "Problem", er gibt 6-Monate Sachmängelhaftung(Gewährleistung)..von daher
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20.01.2011, 09:25
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Dec 2010 - Wohnort: 88 n/a
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AW: Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder doch noch vorhanden?
Zitat:
Zitat von Zeus76
Also, du bist Gewerbetreibender und die Mutter (Privatperson) steht im Vertrag!?
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Nein weder ich, noch sonstwer (ausser der Händler) ist Gewerbetreibender  Meine Mutter steht im Vertrag, weil der Wagen auf sie zugelassen ist (wegen Versicherungskosten), und die Car Garantie nur zwischen dem Garantiegeber und dem Fahrzeughalter besteht.
Zitat:
Zitat von Amore156
Wo ist das "Problem", er gibt 6-Monate Sachmängelhaftung(Gewährleistung)..von daher 
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Meine Frage war ja, ob das wirklich so ist :-) Eins von beidem muss ja höher wiegen.
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20.01.2011, 10:45
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alfisti.net Foren-Gast
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AW: Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder doch noch vorhanden?
@duicide : nun, wenn Deine Ma der Käufer ist und als Privat"frau" aufgetreten ist, dann ist der Kaufvertrag nichtig, da der Verkäufer in diesem Falle die Sachmängelhaftung vom Gesetzt her nicht ausschließen kann und darf.
Wie gesagt, am sichersten ist es aber einen RA zu konsultieren, bist Du / Deine Ma Mitglied in einem Auto-/Verkehrsclub, dann ist das Beratungsgespräch i.d.R. kostenlos, bzw. sehr preiswert.
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20.01.2011, 10:54
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alfisti.net Foren-Gast
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AW: Sachmängelhaftung ausgeschlossen oder doch noch vorhanden?
Zitat:
Zitat von Amore156
Wie gesagt, am sichersten ist es aber einen RA zu konsultieren, bist Du / Deine Ma Mitglied in einem Auto-/Verkehrsclub, dann ist das Beratungsgespräch i.d.R. kostenlos, bzw. sehr preiswert.
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Auf den Wagen läuft ne Rechtsschutzversicherung, da ist die Erstberatung kostenlos.
Hatte nur irgendwo mal gelesen, dass es wohl bei so Geschichten für den Händler nicht notwendig ist sich in irgend einer Form bestätigen zu lassen, dass sein Gegenüber wirklich ein Gewerbetreibender. In diesem Fall würde eine Aussage des Gewerbetreibenden reichen. Somit könnte ein Händler, solange ein dummer Käufer (wie ich) den Vertrag mit der Klausel so unterschreibt, immer behaupten dass der Kunde dies so behauptet hätte. Ob das nun wirklich so ist, wird sich beim Anwalt klären.
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