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Vollständige Version anzeigen : GTV wegen Ragazzon-Auspuffanlage sichergestellt


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nichtmechaniker
21.11.2010, 22:05
Hallo die Damen und Herren,

gestern abend wars soweit, nachdem ich bisher jede Polizeikontrolle gemeistert habe. Habe die Herren in Grün meinen Alfa GTV 3.0 24 V beschlagnahmt.
Weil die Ragazzonanlage (4 Rohr) angeblich nicht konform mit der Stvo geht. Mir wurde vom Vorbesitzer jedoch mehrfach versichert, dass alles eingetragen sei..
Ich hatte mich auch selbst davon vergewissert, jedoch haben wir gestern festgestellt dass im schein wirklich nix von der auspuffanlage steht:o
Ich weiß nicht wo ich dass gelesen hatte damals???
Ich konnte den Bullen nur ein Certificato di Omologazione vorlegen auf italienisch, welches sie aber nicht akzeptierten und den Wagen schließlich abschleppen ließen (was diese idioten nicht ohne mehrmaliges aufsetzen des wagens zustanden brachten!)

Kann mir jemand sagen ob es für diesen Auspuff eine ABE gibt oder ob ich hier wiklich verarscht wurde?

Kraftwerk
21.11.2010, 22:12
Verrate uns doch mal welche Auspuffanlage montiert ist/war;)


http://shop.alfisti.net/Tuning-Styling/Alfa-GTV-Spider/Abgasanlagen:::1_11_50.html

nichtmechaniker
21.11.2010, 22:26
Also es müsste die hier sein:
Alfa Romeo Shop - Tuning, Styling, Fanartikel und Modellautos - Alfa Spider und Alfa GTV Ragazzon Edelstahl Doppel-ESD 2x70 DTM Ragazzon Edelstahl Doppel-ESD 2x70 DTM 32092 (http://shop.alfisti.net/Tuning-Styling/Alfa-GTV-Spider/Abgasanlagen/Ragazzon-Edelstahl-Doppel-ESD-2x70-DTM::1553.html)

Kenn mich nicht genau aus, aber von der Optik her müsste es die sein...

Bloß wenn man danach geht was man von außen so sieht, könnte es natürlich auch die sein, die hat ja die selben Endstücke:
Alfa Romeo Shop - Tuning, Styling, Fanartikel und Modellautos - Alfa Spider und Alfa GTV Ragazzon Edelstahl Doppel-Endrohr 2x70 DTM Ragazzon Edelstahl Doppel-Endrohr 2x70 DTM 32099D (http://shop.alfisti.net/Tuning-Styling/Alfa-GTV-Spider/Abgasanlagen/Ragazzon-Edelstahl-Doppel-Endrohr-2x70-DTM::1532.html)

wenn es die ist habe ich sicherlich ein Problem oder??

cobraeyez
21.11.2010, 22:38
in erster linie wurdest du von der polizei verarscht..

für die ragazzon-abgasanlagen gibt es i.d.r. eine eg-übereinstimmungserklärung mit dazu, welche einer abe gleichgestellt ist.
ich gehe stark davon aus, dass es sich bei deinem vorgezeigten certificato di omologazione um diese erklärung handelt.
da italien zur eu gehört, kann es dir herzlich egal sein ob die beamten italienisch können.

in jedem fall rechtfertigt selbst eine unzulässige abgasanlage keine beschlagnahmung!

für solche sachen gibt es mängelscheine oder, wenn es die entfernung zulässt, eine direkte vorführung (in begleitung der polizei) bei tüv/dekra.

ich empfehle dir diesbezüglich unbedingt einen anwalt aufzusuchen, da neben dieser willkürlichen handlung
ohne jegliche rechtsgrundlage auch noch kosten (z.b. abschlepper) auf dich zukommen dürften, die du nicht zu verantworten hast.

halt uns auf dem laufenden..

buchholf
21.11.2010, 23:20
...
in jedem fall rechtfertigt selbst eine unzulässige abgasanlage keine beschlagnahmung!
...
Wenn der TE bei der Kontrolle ähnlich nette Worte fand, wie in #1, dann kann ich mir eine entsprechende Reaktion schon erklären.

cobraeyez
22.11.2010, 00:44
Wenn der TE bei der Kontrolle ähnlich nette Worte fand, wie in #1, dann kann ich mir eine entsprechende Reaktion schon erklären.

ich nicht.

denn auch in solch einem fall würde jegliche, vertretbare handlungsgrundlage fehlen..

pedi
22.11.2010, 06:43
Guten Morgen, ich begrüsse mal wieder alle Naiven in diesem Forum!


in jedem fall rechtfertigt selbst eine unzulässige abgasanlage keine beschlagnahmung!
da bist du ganz schön falsch gewickelt!

Sehr wohl dürfen sie dann das Fzg sicherstellen.
Sie dürfen das Fzg zu einem Gutachter bringen (z.B. TÜV) die sich daran austoben dürfen. Sie sind berechtigt, das Fzg komplett zu zerlegen um nach weiteren Ungereimtheiten zu schauen.
Für mehrere tausend EURO (Kosten für Abschleppen und vor allem Begutachtung) kannst du anschliessend dein Fzg wieder auslösen (Strafe käme noch extra dazu)... wenn du Pech hast ist das Fzg bei Abholung noch zerlegt.
Abholung erfolgte natürlich nur per Trailer/Autotransporter... z.B. wegen einer unzulässiger Abgasanlage, oder manipulierten Luftfilter usw.






Nicht zu vergessen, dass bei der Kontrolle das Fzg (speziell wegen technischer Veränderung) nicht der StVZO entsprach, bzw es konnte kein Beleg hierfür erbracht werden.



p.s.: das Thema wurde hier schon öfters angesprochen/besprochen/diskuttiert! (und sogar ganz speziell für münchner Raum!)

nichtmechaniker
22.11.2010, 07:49
Hallo,

nein ich bin erst im nachhinein sauer gewesen, ist ja klar, wenn der wagen einem mitten unterwegs einfach weggenommen wird!

Die Polizisten meinten, dass diese eg-übereinstimmungserklärung nur der allgemeine hinweis ist, dass eine solche anlage an einem fzg. verbaut werden dürfe, aber ohne eintragung die stvo-zulassung erlischt..
desweiteren bemängelten diese die hinteren federn, die nicht grün, sonder gelb waren!augenmach!

Kalle Wirsch
22.11.2010, 09:05
Eigentlich ist es ganz einfach :
Wenn man etwas an seinem Fahrzeug verändert und dafür keine Genehmigung hat wie z.B. ABE , Typenfreigabe oder Eintragung dann erlischt die Betriebserlaubniss für dieses Fahrzeug.

Das wiederum bedeutet das Du ohne Betriebserlaubnis auch keine gültige Zulassung für dieses Fahrzeug hast wesshalb Dein Fahrzeug beschlagnahmt worden ist.

Mängelbescheid bekommst Du wenn der Auspuff defekt ist , denn das kann jedem passieren. Du hast aber den regulären Auspuff bewusst gegen einen Irregulären ausgetauscht, das bedeutet vorsätzlich, daher Betriebserlaubnis futsch.Ob das nun vorher schon so war spielt gar keine Rolle denn du bist der Fahrzeughalter und hast dafür Sorge zu tragen das der Auspuff konform ist , nicht die Polizei !

Den "guten " Tip mit dem Rechtsanwalt würde ich mir 2 mal überlegen , denn dann kommen diese Kosten auch noch auf Dich zu.

Und das Polizisten in irgend einem Land fremdsprachige Bescheinigungen lesen können müssen ist ein richtiger Schenkelklopfer !! Aber es geht nix über fundierte Fachkenntnis !

TOHO333
22.11.2010, 09:30
Das Fahrzeug ist mit 99%iger Wahrscheinlichkeit wegen eines lautem Auspuffs angehalten worden und wäre allein deshalb garantiert nicht beschlagnahmt worden.

Aber jetzt kommen die erwähnten Federn ins Spiel!

Denn nach erfolgter Prüfung stellte sich heraus das auch die Federn nicht (oder fehlerhaft, das können die Polizisten ja nicht wissen) Eingetragen sind ( siehe Farbcodierung)! Die Federn sind aber ein sicherheitsrelevantes Bauteil der Auspuff war nur laut.

Und ich glaube nicht das irgendein Polizist der klar denkt jemanden mit nem fehlerhaften, nicht passendem, defektem oder nicht eingetragenem Teil was Sicherheitsrelevant ist weiterfahren lässt.

Ob es nun eine Betriebserlaubnis für den Auspuff oder speziell die Federn gibt können die Polizisten doch nicht wissen wenn man eine solch nicht mit hat. Was können die für die Schusseligkeit von den Leuten die sie überprüfen.

MfG
Tony

PS jede Wette das bei der Inaugenscheinnahme durch nen aaS noch weiteres gefunden wird.

nichtmechaniker
22.11.2010, 09:48
Naja,
das Problem ist, ich wusste nichts von solchen Veränderungen und wie gesagt, für den Auspuff, habe ich die eg-übereinstimmungserlklärung, die die polizisten ohne zusätzliche Eintragung nicht gelten lassen wollten.

Brauche ich für den Auspuff noch ein zusätzliches Papier, oder wird sich das mit dem zertifikat klären?

TOHO333
22.11.2010, 09:53
Das wird man wohl mit dem Prüfer vor Ort klären müssen da keiner hier weiß was da drauf steht.

Andere Federn oder die passende ABE zu den verbauten wirst du wohl auch brauchen um die Prüfung zu bestehen.

MfG
Tony

pedi
22.11.2010, 10:00
Brauche ich für den Auspuff noch ein zusätzliches Papier, oder wird sich das mit dem zertifikat klären?eigentlich wird das Papier nicht benötigt. Die EG-Nr auf dem ESD bescheinigt prinzipiell schon die Zulässigkeit.
Jedoch wird der Sherrif das Dokument verlangen um die Übereinstimmung zwischen Bauteil und Zertifikat zu sehen; könnte ja manipuliert sein.


Und dann kommen noch die falschen Federn dazu.
Die Federn wird er unlustiger empfinden, als einen werksfremden ESD.
Beides sind Mängel, die nicht durch Verschleiss o.ä. schleichend eintreten, sondern bewusst durchgeführte Aktionen.

...und als Halter hast du die Sorgfaltspflicht!


/EDIT: es steht in posting #93 "Es fehlen Teile von der Abgasanlage, Luftfilter von unten angebohrt, Pedale ohne ABE, Reifen auf der Innenseite bis zur Carcasse abgefahren, Fahrwerk benötigt extra Gutachten."

klang
22.11.2010, 10:06
...Habe die Herren in Grün meinen Alfa GTV 3.0 24 V beschlagnahmt...
...Mir wurde vom Vorbesitzer jedoch mehrfach versichert, dass alles eingetragen sei..
Ich hatte mich auch selbst davon vergewissert, jedoch haben wir gestern festgestellt dass im schein wirklich nix von der auspuffanlage steht...
Ich weiß nicht wo ich dass gelesen hatte damals...
Ich konnte den Bullen...
...was diese idioten nicht ohne mehrmaliges aufsetzen des wagens zustanden brachten...

Müsste in diesem Fall, bis zum Feststellen nicht mehr vorhandener Mängel zum Führen eines Kraftfahrzeuges, der Führerschein nicht ebenfalls beschlagnahmt werden? !gruebel!

JohnnieW
22.11.2010, 11:06
Und das Polizisten in irgend einem Land fremdsprachige Bescheinigungen lesen können müssen ist ein richtiger Schenkelklopfer !! Aber es geht nix über fundierte Fachkenntnis !

Wirklich wundern würde mich das in Deutschland aber nicht: Es gibt schon genügend Jobs, bei denen Du z.B. in Berlin Fremdsprachenkenntnisse (z.B. Türkisch oder Russisch) als Einstellungsvoraussetzung mitbringen musst.
Vielleicht ist es bald auch bei der Polizei so...!augenmach!

Folka
22.11.2010, 11:37
Jedoch kann der Sherrif das Dokument verlangen um die Übereinstimmung zwischen Bauteil und Zertifikat zu sehen;
könnte ja manipuliert sein. Das Schriftstück hast du nicht mitgeführt!


das ist so nicht ganz richtig.

diese teile tragen eine plakette mit e-nummer. damit sind sie den originalteilen gleich gestellt. ähnlich wie irgendein
x-beliebiger anderer auspuff. denn zu denen gibt es ja auch keinerlei papiere dazu. papiere sind nicht nötig.

das papier von ragazzon ist nur eine informationsbroschüre. steht auch dick und fett drüber. übrigens auch in deutsch.

auszug aus der stvzo:
Bauartgenehmigung (§22a StVZO).
Diese wird durch das Prüfzeichen am Fahrzeugteil nachgewiesen.
Für EWG/ECE-genehmigte Teile (e-Zeichen) besteht keine Mitführpflicht für
die Bauartgenehmigung.

§ 19(3) 2. StVZO: Die BE erlischt bei technischen Veränderungen nicht, wenn
eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine
EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden
ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind.

Nach § 19(4) StVZO besteht eine Mitführpflicht für die Papiere nur bei
nationalen Genehmigungen (ABE, ABG).


mit anderen worten:
die stillegung ist so nicht rechtmässig (bezogen auf den auspuff, aber da war ja nich was mit den federn). da hat dann
jemand ganz groben mist gebaut. anders würde es aussehen wenn die vor stillegung eine lautstärke messung gemacht
hätten mit dem ergebnis das der wagen zu laut ist. dann, ja dann, kann man stillegen. sowas kann einem aber auch
mit einem originalen auspuff passieren.

cu folka

cobraeyez
22.11.2010, 12:06
Sehr wohl dürfen sie dann das Fzg sicherstellen.

ja nee, ist klar.. :D :+)

pedi, du enttäuschst mich - kommen jetzt zur fehlenden, sozialen kompetenz auch noch wissenslücken dazu?

eine beschlagnahmung ist eine präventivpolizeiliche maßnahme zur allgemeinen gefahrenabwehr.
da diese einen eingriff in das grundrecht (art.14 gg) darstellt, bedarf es immer einer konkreten, gesetzlichen ermächtigungsgrundlage!

vorraussetzung einer solchen maßnahme ist die tatsächliche erforderlichkeit.
d.h. erst wenn eine erhebliche, unmittelbare gefahr/störung der öffentlichkeit vom genutzten kfz ausgeht und mängelschein sowie die
vorübergehende untersagung der weiterfahrt für eine gefahrenabwehr nicht ausreichend sind, dann darf ein fahrzeug beschlagnahmt werden.

die polizei ist nicht dazu ermächtigt, ein fahrzeug allein auf einem verdacht oder der tatsache abschleppen zu lassen,
dass es sich nicht in einem vorschriftsmäßigen zustand befindet! (vgh bw, bwvpr 1994, 16)


Sie dürfen das Fzg zu einem Gutachter bringen (z.B. TÜV) die sich daran austoben dürfen. Sie sind berechtigt, das Fzg komplett zu zerlegen um nach weiteren Ungereimtheiten zu schauen.
Für mehrere tausend EURO (Kosten für Abschleppen und vor allem Begutachtung) kannst du anschliessend dein Fzg wieder auslösen (Strafe käme noch extra dazu)... wenn du Pech hast ist das Fzg bei Abholung noch zerlegt.
Abholung erfolgte natürlich nur per Trailer/Autotransporter... z.B. wegen einer unzulässiger Abgasanlage, oder manipulierten Luftfilter usw.

sehr geil, wäre aber in der witzeecke besser aufgehoben. ;-)

schonmal etwas vom grundsatz der verhältnismäßigkeit gehört?

bei einer mängelfeststellung/überprüfung sind nicht irgendwelche wunschbeträge in höhe von mehreren tausend euro zulässig,
hier wird sich an der gebost (gebührenordnung für maßnahmen im straßenverkehr) orientiert.

was eine gewöhnliche hauptuntersuchung kostet weiß du ja sicherlich - mal so als anhaltspunkt.


p.s.: das Thema wurde hier schon öfters angesprochen/besprochen/diskuttiert! (und sogar ganz speziell für münchner Raum!)

um dich mal selbst zu zitieren: "wenn viele etwas falsches behaupten, wird es dadurch richtig?" :-]

pedi
22.11.2010, 12:40
ja nee, ist klar.. :D :+)

pedi, du enttäuschst mich - kommen jetzt zur fehlenden, sozialen kompetenz auch noch wissenslücken dazu?nur, dass ich mehrere Leute kenne (zwei davon sehr gut), denen das Fzg genau auf diese Art weggenommen wurde.

dass ich mehrere Leute kenne, die (ergebnislos) dagegen geklagt haben

dass ich mehrere Leute kenne, die mehrere tausend EURO für das Auslösen des Fzg bezahlen mussten.

dass ich jemanden kenne, der bei solchen Begutachtungsinstitut arbeitet und dem dieser Vorgang ebenso vollkommen geläufig ist

...
und dann kommst du... :-]

pedi
22.11.2010, 12:43
das ist so nicht ganz richtig.

ich habe (in #7, als Ein-/Widerspruch zu Aussage von cobraeyez) ganz pauschal erwähnt, dass prinzipiell die Stilllegung/Beschlagnahme möglich ist ... zum Grund habe ich mich nicht geäussert.
Im Anschluss (#13) erklärte ich bzgl EG-Zertifikat und räumte die Federn ein.

Kalle Wirsch
22.11.2010, 13:00
Na das mit der e1 Nummer ist so ne Sache auf die man sich überhaupt nicht verlassen kann ! Das e1 Stempelchen auf dem Auspuff sagt nämlich für Dein Auto schon mal gar nichts aus . Denn der montierte Schalldämpfer MUSS speziell für den Fahrzeugtyp homologisiert sein . Also auf die Nummer hinter dem e1 Stempel kommt es an !!!! Wenn diese Nummer nicht zu dem Fahrzeug passt dann ist das e1 Zeichen nicht den Dreck unterm Fingernagel wert .

Nun kann mittels dieser Nummer ,in Zeiten der EDV, fix nachgeschaut werden ob der montierte ESD auch für das Fahrzeug zugelassen ist . Wenn nicht dann hilft auch niemandem das e1 Zeichen . Das kann grob gesagt nämlich jeder Hersteller draufstempeln .

Desshalb ist bei den ESD ein Schreiben dabei das diese Zulässigkeit bestätigt und wer es dabei hat erspart sich möglicherweise viel Ärger !

Was viele auch vergessen :

wenn ein Auspuff zu laut ist und die vorgeschriebenen dB `s überschreitet dann hilft auch kein Eintrag mehr in den Papieren , weil zu laut ist zu laut Eintrag hin oder her !!

Have a nice day !gruebel!

Folka
22.11.2010, 13:13
@kalle:
woher dieses wissen?
kannst du das belegen?

sofern nicht sage ich das ist falsch was du da schreibst.
siehe hierzu meine auszüge aus der stvzo.

cu folka

pedi
22.11.2010, 13:26
Desshalb ist bei den ESD ein Schreiben dabei das diese Zulässigkeit bestätigt und wer es dabei hat erspart sich möglicherweise viel Ärger !!thatsit!

das ist dies, was auch ich vorher geschrieben habe.



Zumal es ein leichtes ist, sich einen ESD zu fertigen und dort bestehendes E1-Schildchen aufzupunkten,
oder (geht bei Edelstahl bestens) sogar bei irgendeiner Krawalltüte einzuschweissen; ohne Schildchenmanipulation zu erkennen.
Auf dem Zertifikat ist ja u.a. Zeichnung mit Bemassung drauf...

Kalle Wirsch
22.11.2010, 13:28
@ Folka
Ist mir eigentlich sowas von egal ob Du mir das glaubst oder nicht !Für Glaubensfragen ist der Papst zuständig nicht ich !

Aber fahr doch mal zum TÜV/DEKRA und frag den netten Mann dort oder noch besser mit dem Auspuff an der Karre zur Verkehrspolizei !thatsit!!augenmach!

Dann könnte ich ja jeden ESD an mein Auto schrauben nur weil da ne e1 eingestempelt ist ! Demnach passt jeder Porsche 911er Auspuff auf mein Lada Niva weil da ne e1 drauf steht !!

Einfach mal nachdenken...................

Folka
22.11.2010, 13:39
es geht hier aber nicht darum wer sich was unters auto bastel kann,
es geht hier auch nicht darum wer sich welche plaketten wo dran schweisst.
es geht hier darum was geltendes recht und welche verfahrensweise es ist.

und hierzu ist die stvzo heranzuziehen.

zum tüv oder dekra brauch ich da nicht hin, denn da werden ja die schreiben, die auch von euch als zertifikate bezeichnet werden, sogar als gutachten bezeichnet. das sind aber nur informationsschreiben

nochmal:
die verfahrensweise ist klar über die stvzo geregelt. ob das nun sinnvoll ist oder nicht ist eine andere geschichte. diese regelung wurde über die eu entschieden und als gültig eingestuft.

und:
was genau meinst du hier eigentlich dauernd mit deiner e1?

cu folka

bella rosso
22.11.2010, 13:46
Zumal es ein leichtes ist, sich einen ESD zu fertigen und dort bestehendes E1-Schildchen aufzupunkten,
oder (geht bei Edelstahl bestens) sogar bei irgendeiner Krawalltüte einzuschweissen; ohne Schildchenmanipulation zu erkennen.
Auf dem Zertifikat ist ja u.a. Zeichnung mit Bemassung drauf...

... selbst die "Zertifikate" gibt es als Fake, ich hatte am 156 eine Anlage drunter von CTSS, mit "Schildchen" und Zertifikat......irgendwann musste die Anlage auf Garantie getauscht werden und es gab die "gleiche" Anlage mit anderer e Nummern und dem Zertifikat vom "alten" :+) > Anruf bei Renzo, Nummer der Anlage (lt.Schildchen) genannt und "neues" Zertifikat erhalten :+) später wurde der Kram dann off. beim TÜV eingetragen ohne murren, da wurde auch nichts gegen geprüft...nach dem Motto : Hauptsache e3 xxxxxx vorhanden ;)

Und der TE hatte sehr wahrscheinlich noch andere Macken an der Karre, ausser dem Auspuff und den Federn...

Gruss
Thomas

pedi
22.11.2010, 14:22
es geht hier darum was geltendes recht und welche verfahrensweise es ist.er hat anscheinend nicht die Federn drin, die rein gehören. Somit darf das Fzg keinen Meter mehr am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen. Das Fahrzeug darf zur Überprüfung eingezogen werden.

Und wie erwähnt: E-Nummer ist ganz arg toll - siehe getönte Heckleuchten.
Eine Heckleuchte hat eine E-Nummer. Färbe ich sie mit Tönungsspray ein, hat sie noch immer E-Nummer, ist aber trotzdem illegal.
Daher: eine E-Nummer sagt erstmal nix aus! !schlau! Und ohne mitgeführtes Zertifíkat...

pedi
22.11.2010, 14:29
was genau meinst du hier eigentlich dauernd mit deiner e1?
er meint wahrscheinlich:

du hast z.B. einen ESD mit der Kennzeichnung E1-123123.
Laut Zertifikat ist dieser ESD mit E1-123123 für einen Ford Mondeo.

Zufällig passt evtl der Mondeo-ESD E1-123123 mit ein paar Änderungen auch unter den Spider 916 2.0TS.
Nun wäre unter dem Spider 916 2.0Ts der ESD E1-123123.
Würde eine E1-Nummer ausreichen, wäre nun alles korrekt und die Polizei dürfe nix veranlassen.
Da aber das Zertikat einen ESD mit E1-123123 klar für einen Mondeo listet, ist es dann aber illegal.
Und um sowas entgegen zu wirken (dem Tumult) sollte man das Zertifikat mitführen!

raal76
22.11.2010, 19:40
Naja,
das Problem ist, ich wusste nichts von solchen Veränderungen

Ich will Dir hier jetzt nichts unterstellen. Aber wie blauäugig bist Du? Nem Auspuff hört man in der Regel an ob er ne Zulassung hat oder nicht. Und das mit den Federn ist ja wohl ein schlechter Scherz.
Kann man sowas wirklich nicht wissen?
Ich hatte schon viele nicht ganz regelkonforme Dinge am Fahrzeug.....wusste aber immer davon.

Ciao

Kraftwerk
22.11.2010, 21:44
Ich will Dir hier jetzt nichts unterstellen. Aber wie blauäugig bist Du? Nem Auspuff hört man in der Regel an ob er ne Zulassung hat oder nicht. Und das mit den Federn ist ja wohl ein schlechter Scherz.
Kann man sowas wirklich nicht wissen?
Ich hatte schon viele nicht ganz regelkonforme Dinge am Fahrzeug.....wusste aber immer davon.

Ciao

Bis auf die Aussage "die Zulässigkeit" einer Auspuffanlage am Klang zu erkennen, übrigens nicht minder naiv, gebe ich dir recht.

pedi
22.11.2010, 22:03
Bis auf die Aussage "die Zulässigkeit" einer Auspuffanlage am Klang zu erkennen, übrigens nicht minder naiv.wer redet vom Klang?
Wenn ein Kfz nach KBA-Zulassung mit 82 db ausgewiesen ist, dann darf es auch mit Sport-/Zubehörabgasanlage nicht 95db haben,
sondern mit Original-Ersatz auch nur 82db.
Man kann Zulässigkeit also bequem an der Lautstärke ausmachen... und braucht für die grobe Einschätzung nicht mal ein entsprechendes Messgerät.


Naiv, hören nur mit Klang zu verbinden
und Lautstärke auszuschliessen. ;-)

cobraeyez
23.11.2010, 01:16
desweiteren bemängelten diese die hinteren federn, die nicht grün, sonder gelb waren!augenmach!

er hat anscheinend nicht die Federn drin, die rein gehören.
Somit darf das Fzg keinen Meter mehr am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.
Das Fahrzeug darf zur Überprüfung eingezogen werden.

ich habe noch ein wenig recherchiert.

1. Sicherstellung zur Gefahrenabwehr
Da die Sicherstellung von Fahrzeugen einen Grundrechtseingriff darstellt, bedarf es auch einer Eingriffsbefugnis. Diese ist in den Polizeigesetzen der Länder enthalten.

Hiernach können die Polizei und die Ordnungsbehörden (eingeschränkt) u. a. eine Sache sicherstellen,

1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
2. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen, ..."

Bei Fahrzeugmängeln, die den Verdacht der Verkehrsunsicherheit begründen, wäre zwar eine Sicherstellung zur Gefahrenabwehr nahe liegend, diese könnte aber nur zum Ziel haben, ein Fahrzeug aus öffentlichem Straßenland zu entfernen, um eine potentielle Gefahrenquelle zu beseitigen. Das wäre aber nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (GdV) rechtmäßig, wenn selbst vom stehenden Fahrzeug eine Gefahr ausgehen würde, beispielsweise durch auslaufende Treib- und Schmierstoffe. Auch hier müsste dann wieder abgewogen werden, ob nicht andere geeignete Mittel die Gefahr abwehren könnten, z. B. entsprechende Auffangbehälter.

...

2. Sicherstellung von Fahrzeugen zur Beweissicherung
Wie bereits zu 1. erwähnt, stellt die Sicherstellung von Fahrzeugen einen Grundrechtseingriff dar, für den es einer Eingriffsbefugnis bedarf.

...

Die Polizei hat zu beweisen, dass sich ein Betroffener ordnungswidrig verhalten hat. Dies kann durch Feststellen und Dokumentieren bestimmter Mängel erfolgen, aber auch durch die Sicherstellung des Fahrzeugs zur Erstellung eines technischen Gutachtens. Welche Anordnungen oder Maßnahmen getroffen werden, bestimmt u. a. der GdV.
Wenn eine reine Dokumentation, beispielsweise durch Fotos oder Messen bestimmter Verschleißmaße geeignet erscheint, auch vor Gericht eine entsprechende Beweiskraft zu entwickeln, dann wäre eine Sicherstellung nicht gerechtfertigt.

quelle: verkehrsportal.de (der autor arbeitet übrigens dahingehend im zentralen verkehrsdienst der berliner polizei)

ob es für den nachweis andersfarbiger fahrwerksfedern + einer abgasanlage mit eg-betriebserlaubnis
notwendig und rechtmäßig war das fahrzeug zu beschlagnahmen, überlasse ich mal eurer fantasie..

wie notwendig und rechtmäßig sich die ganze sache gestalten würde wenn ein sachverständiger jetzt das halbe fahrzeug zerlegt,
einem die einzelteile wieder mitgibt und eine rechnung in höhe von einigen tausend euro präsentieren würde übrigens auch.. !lacher!

pedi
23.11.2010, 06:59
ob es für den nachweis andersfarbiger fahrwerksfedern + einer abgasanlage mit eg-betriebserlaubnis
notwendig und rechtmäßig war das fahrzeug zu beschlagnahmen, überlasse ich mal eurer fantasie.hierfür braucht man keine Phantasie!
Zumal schon mehrmals erlebt... und vom Gericht bestätigt.
Da kannst du kopieren wie du möchtest.


und das mit dem Zertifikat wurde schon an anderer Stelle im thread erklärt.



wie notwendig und rechtmäßig sich die ganze sache gestalten würde wenn ein sachverständiger jetzt das halbe fahrzeug zerlegt,
einem die einzelteile wieder mitgibt und eine rechnung in höhe von einigen tausend euro präsentieren würde übrigens auch.. !lacher!in dem Moment, wo ein entsprechender Magel nachgewiesen wird, darf er weitersuchen.
Du meinst bestimmt auch, dass der Zoll dein Fzg nicht berühren darf. :D

nichtmechaniker
23.11.2010, 07:19
Jeder 2. Gtv hat diese Ragazzon-Anlage dran, und woher soll ich als Laie wissen, dass das was mir erzählt wurde mit der abe nicht stimmt?

Und ich habe mich auch nicht unters Auto gelegt um zu prüfen welche schöne Farbe irgendwelche Federn haben, geschweigen denn ich weiß dass die Farbe überhaupt relevant für irgendwelche Sicherheiten ist..

TOHO333
23.11.2010, 07:49
Da kann man halt nur sagen:

Unwissenheit schützt vor Straft nicht!

Wenn du nicht für den ordnungsgemäßen Zustand deines Fahrzeuges verantwortlich bist, wer dann?!gruebel!


MfG
Tony

pedi
23.11.2010, 07:53
Jeder 2. Gtv hat diese Ragazzon-Anlage dran, und woher soll ich als Laie wissen, dass das was mir erzählt wurde mit der abe nicht stimmt?wenn die Ragazzon-Anlage original ist, du ein Zertifikat nachreichen kannst, und die Emission passt, dann wird dir auch kein Strick daraus gedreht.

Bei Abholung eines Kfz (nach Sicherstellung, nach Bezahlung von EUR 3.500,- [Luftfilter nicht konform]) beim TÜV in München dort einen Lamborghini gesehen; sozusagen Neu-Fzg.
Wurde sichergestellt, weil zu laut - mit originaler Abgasanlage. Fzg stand zu diesem Zeitpunkt bereits drei Monate; nach Auskunft vom TÜVler.

Nur mal so, für die Zweifler:
es bleibt natürlich eurer Phantasie überlassen, ob der Eigner des Lamborghini Einspruch eingelegt hat oder ob er sich nur dachte "boah geil, Tiefgaragenstellplatz"

Imola
23.11.2010, 09:32
Müsste in diesem Fall, bis zum Feststellen nicht mehr vorhandener Mängel zum Führen eines Kraftfahrzeuges, der Führerschein nicht ebenfalls beschlagnahmt werden? !gruebel!
???
Warum sollte man mit einem anderen (mängellosen) Fahrzeug nicht fahren dürfen ?

Phrasensensor
23.11.2010, 14:25
Sowas gibt es echt nur in Bayern...

Komischer Menschenschlag, ob Polizei oder gewisse anwesende Forumsteilnehmer.

Schießen oft ein wenig über das Ziel hinaus, hart, aber sinnlos.

Meine letzte Kontrolle dort auf dem Weg nach Italien werde ich nie vergessen.

Erst haben die meinen Wagen komplett auf den Kopf gestellt, als die nichts gefunden haben, war ich selber dran. Es ist nicht angenehm, auf dem Seitenstreifen gefilzt zu werden und dann mit umgekrempelten Innentaschen blöd rumzustehen, während vor Dir einer mit der Hand am Halfter steht.

Zuletzt haben sie noch mein Portemonaie auseinander genommen und dabei meinen Dienstausweis gefunden. Die blöden Gesichter werde ich auch nie vergessen und den Spruch, warum ich das nicht gleich gesagt hätte?!?

Ah ja, jemand mit ausländischem Namen ohne Dienstausweis ist anders zu behandeln, als einer mit? Absolut unverhältnismäßig.

An Stelle des TE würde ich jetzt einen Anwalt aufsuchen. Und einen Umzug in ein vernünftiges Bundesland erwägen.

Klar bekommt man hier (NRW) vielleicht auch einen drauf, wenn an der Karre was nicht eingetragen ist, aber direkt den Wagen beschlagnahmen? Hallo?!?

Man hat mich auch schon oft genug nach einem pädagogischen Hinweis wieder fahren lassen, man muß die Kirche auch mal im Dorf lassen.

TOHO333
23.11.2010, 14:37
???
Warum sollte man mit einem anderen (mängellosen) Fahrzeug nicht fahren dürfen ?

Weil evtl. ein Rechtsstreit über die angefallenen / noch laufenden Kosten entbrannt ist und der Gläubiger vom Pfandrecht, bis zur Begleichung seiner Forderungen, Gebrauch macht.

MfG
Tony

pedi
23.11.2010, 14:45
Sowas gibt es echt nur in Bayern...

Komischer Menschenschlag, ob Polizei oder gewisse anwesende Forumsteilnehmer.das lesen bella rosso und nichtmechaniker sicherlich nicht gerne. :o
Ansonsten ist ja niemand hier, mit Wohnsitz in Bayern.

Aber Hauptsache man hat 'ne Phrase gedroschen... egal wie dümmlich!

Streifenhorn
23.11.2010, 15:04
???
Warum sollte man mit einem anderen (mängellosen) Fahrzeug nicht fahren dürfen ?

Weil evtl. ein Rechtsstreit über die angefallenen / noch laufenden Kosten entbrannt ist und der Gläubiger vom Pfandrecht, bis zur Begleichung seiner Forderungen, Gebrauch macht.

MfG
Tony

Hä?
Soll der Führerschein als Pfand dienen?

pedi
23.11.2010, 15:11
Hä?
Soll der Führerschein als Pfand dienen?Lesen, übt mal das Lesen!
Oder das Verstehen des gelesenen Textes.


Er hat geschrieben: "Mängel zum Führen eines Kraftfahrzeuges"

Er will wahrscheinlich mitteilen: wer so tut und sich so äussert, der ist evtl nicht qualifiziert ein Fzg zu führen. Der sollte evtl zuerst mal eine Tauglichkeitsprüfung (ala MPU) ablegen.

Streifenhorn
23.11.2010, 15:26
Heimatland!

Nun las ich es nocheinmal. Von zwei, drei Kraftausdrücken, wohl in Rage geschrieben, auf fehlende charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu schliessen, halte ich für gewagt.

pedi
23.11.2010, 15:41
Von zwei, drei Kraftausdrücken, wohl in Rage geschrieben, auf fehlende charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu schliessen, halte ich für gewagt.Bekannter von mir ist Führerschein los geworden, wegen Kneipenschlägereien: Charakterliche Reife ist nicht gegeben. Somit fehle offensichtlich auch Reife zum Führen eines Kfz.
Er ist nie unter Alkohol gefahren o.ä.
War im Strassenverkehr nicht auffällig.

War allerdings anno 1985, wird aber heute nicht viel anders sein.

Fossi
23.11.2010, 16:09
Klar bekommt man hier (NRW) vielleicht auch einen drauf, wenn an der Karre was nicht eingetragen ist, aber direkt den Wagen beschlagnahmen? Hallo?!?

Man hat mich auch schon oft genug nach einem pädagogischen Hinweis wieder fahren lassen, man muß die Kirche auch mal im Dorf lassen.

Der Schilderung Deiner Story mit dem Hinweis auf Deinen Dienstausweis entnehme ich, dass Du auch im Staats-bzw. Länderdienst bist.

Bist Du dann einer derjenigen, der mich und meine Kinder von der Straße runterkratzt, nur weil einer mit einem vermutlich/vermeintlich nicht STVO-konformen Fahrzeug die Gewalt über Selbiges verloren hat (und der Auslöser hierfür waren z.B. nicht abgestimmte Fahrwerkskomponenten)?

Danke dann anschließend für Deine pädagogischen Hinweise.

El Mariachi
23.11.2010, 16:20
Bekannter von mir ist Führerschein los geworden, wegen Kneipenschlägereien: Charakterliche Reife ist nicht gegeben. Somit fehle offensichtlich auch Reife zum Führen eines Kfz.
Er ist nie unter Alkohol gefahren o.ä.
War im Strassenverkehr nicht auffällig.

War allerdings anno 1985, wird aber heute nicht viel anders sein.

Aus eigener Erfahrung: War Anno 2001 nicht anders. Ordentliche Kneipenschlägerei, bis dato nur einmal verwarnt worden, weil nicht angeschnallt, danach knapp 1000 Euro ärmer für die MPU, da -so Aussage Landratsamt- mein latenter Drang zur Gewalt auch im Straßenverkehr ausbrechen könnte.

Ja ne is klar.... 8(

pedi
23.11.2010, 16:24
Ja ne is klar.... 8(einmal Rowdie - immer Rowdie! :-]

Augsburg?

El Mariachi
23.11.2010, 16:38
einmal Rowdie - immer Rowdie! :-]

Augsburg?

Kempten 8-)

Inkl. persönlichem "Meet & Greet" bei Fernsehrichter Dr. Hold. Allerdings vor seiner TV Karriere.

discofieber
23.11.2010, 16:52
sowas habe ich auch schon gehört...!

Wenn ihr euch noch erinnern könnt..., es gab ja schonmal die Debatte "Führerscheinenzug wegen Straftaten ausserhalb des StVo"....

Das es in Einzelfällen doch wirklich so verfahren wird, ist echt erschreckend...

Die Masse der Leute die Anzeigen "sammeln", sind m. E. immer noch mit Führerschein unterwegs...!

Hier in Hannover ist es recht entspannt.
Mängelkarte und fertig.


Ich würde dem TE (darum gings ja)raten einen guten Anwalt auf zu suchen und dem einfach nach seiner Meinung zu fragen.
Am besten einen Top-Verkehrsrechtler!
Kostet nicht viel mehr und du Sparst dir auch die Punkte...

Grüße aus dem regnerischen Hannover

TOHO333
23.11.2010, 17:07
Weil evtl. ein Rechtsstreit über die angefallenen / noch laufenden Kosten entbrannt ist und der Gläubiger vom Pfandrecht, bis zur Begleichung seiner Forderungen, Gebrauch macht.

MfG
Tony



Moment mal ich antwortete das weil der Text von Imola ohne Zitat da stand nun steht der mit Zitat da und hat dadurch nen anderen Zusammenhang!

Vorher las sich das so als fragte er wegen des Lamborghinis in Pedis Beitrag.

Entweder kam das Zitat von Imola später oder ich leide nun doch an Demenz:+)

MfG
Tony

Imola
23.11.2010, 17:49
Lesen, übt mal das Lesen!
Oder das Verstehen des gelesenen Textes.


Er hat geschrieben: "Mängel zum Führen eines Kraftfahrzeuges"

Er will wahrscheinlich mitteilen: wer so tut und sich so äussert, der ist evtl nicht qualifiziert ein Fzg zu führen. Der sollte evtl zuerst mal eine Tauglichkeitsprüfung (ala MPU) ablegen.
Vor lauter Mängel (an Fahrer und Fahrzeug) überlest man só manches!

pedi
23.11.2010, 18:21
Kemptenaha, gab es zu meiner Zeit nicht. Ich durfte damals immer von LI nach A, per Zug.

El Mariachi
23.11.2010, 18:46
aha, gab es zu meiner Zeit nicht. Ich durfte damals immer von LI nach A, per Zug.


Na solange du nicht in der Karmelitengasse einen "Zwangsstop" einlegen mußtest :-D

Nee, ich durfte bequem mit dem Auto fahren. Führerschein durfte ich ja behalten. Aber es ist auch ganz toll, wenn man mit dem Zettel von der MPU in der Tasche in eine Verkehrskontrolle kommt...

Phrasensensor
23.11.2010, 18:52
Bist Du dann einer derjenigen, der mich und meine Kinder von der Straße runterkratzt, nur weil einer mit einem vermutlich/vermeintlich nicht STVO-konformen Fahrzeug die Gewalt über Selbiges verloren hat (und der Auslöser hierfür waren z.B. nicht abgestimmte Fahrwerkskomponenten)?

Danke dann anschließend für Deine pädagogischen Hinweise.

Ich möchte nicht streiten. Ich will auch nicht pädagogisch werden, aber was soll das? Oder überspitzt ausgedrückt: Wer seine Auspuffanlage nicht einträgt, überfährt auch kleine Kinder?

In NRW gibt es i.d.R. eine Mängelkarte. In groben Fällen wird die Karre schon mal stillgelegt, bis die Mängel beseitigt sind und das Fzg. vorgeführt wird.

Aber Sicherstellung, technische Überprüfung, Gutachten usw. usw. und daraus folgende horrende Kosten? Es geht doch nur darum, die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

Unfälle aus technischen Mängeln sind in der Statistik recht marginal und haben eher was mit überalteter und schlecht gewarteter Technik zu tun.

Ich will nix gutheißen. Es geht nur um die Verhältnismäßigkeit.

pedi
23.11.2010, 19:04
Na solange du nicht in der Karmelitengasse einen "Zwangsstop" einlegen mußtest :-DWeiherstrasse 7, man würde ja heimatnah quartiert. :-D

Redline
23.11.2010, 19:08
Hi

Ich habe jetzt nicht alle beiträge gelesen, allerdings das mit den federn ist ein grund aber gleich abscghleppen?? naja.

Ich wurde auch mal angehalten, bei mir wurde ein Blow off ventil offener Luffi und ein dapfrad gefunden und die haben das nur notiert mir nen zettel in die hand gedrück und musste bei der polizeistelle im original zustand vorgeführt werden und das wars. Und durfte natürlich nicht mehr weiter fahren...

Die nicht eingetragenen distanzscheiben und gerissenen bremsscheiben haben se nicht geshene ob wohl se da hin geschaut hatten :D kommt also auch auf die polizisten an ein freund hatte das selbe (problem) mit dem auspuff das er zu laut war bzw. komplett ohne schaldämpfer und er durfte weiter fahren..

discofieber
23.11.2010, 20:18
Hi

Die nicht eingetragenen distanzscheiben und gerissenen bremsscheiben haben se nicht geshene ob wohl se da hin geschaut hatten :D

kann nur den Kopf schütteln...., ala Bodykit aber Motor läuft auf drei Zylindern..8(

alfa164ts
23.11.2010, 20:41
... obwohl gleich wahrscheinlich wieder ein .... Kommentar kommt,...

... ich muß mich also, wenn ich einen anderen Wagen kaufe, unter mein (wahrscheinlich) TÜV- geprüftes Auto legen und nachsegen , welche Farbe die Federn haben, damir mein Auto nicht irgendwann beschlagnahmt werden kann ?!gruebel!

pedi
23.11.2010, 21:31
und nachsegen sägen wird mit Umlaut ä geschrieben.

:-p

alfa164ts
23.11.2010, 21:34
entschuldigung pedi..

soll natürlich sachsehen heißen.

Streifenhorn
23.11.2010, 21:38
soll natürlich sachsehen heißen.


Nach der Sache sehen?

Hört sich vernünftig an.

Tschulligung...:-]

pedi
23.11.2010, 21:42
soll natürlich sachsehen heißen.sachsehen?
Meinst du nun Sachsen? So wie das Bundesland?
Sachsen wird nicht sachsehen geschrieben. 8(

Du möchtest dich mit einem Sachsen unter das Auto legen? !gruebel!

enzo3588
23.11.2010, 21:42
... ich muß mich also, wenn ich einen anderen Wagen kaufe, unter mein (wahrscheinlich) TÜV- geprüftes Auto legen und nachsegen , welche Farbe die Federn haben, damir mein Auto nicht irgendwann beschlagnahmt werden kann ?!gruebel!

na klar doch. Jeder Prüfbericht bestätigt doch nur den momentanen Zustand zum Termin der auferlegten Hauptuntersuchung. Minuten später kann sich bereits alles geändert haben. :-]

alfa164ts
23.11.2010, 21:43
Meinst du nun Sachsen? So wie das Bundesland?
Sachsen wird nicht sachsehen geschrieben. 8(

Du möchtest dich mit einem Sachsen unter das Auto legen? !gruebel!

ist das nicht ahndungswürdige Spam, wenn auf Tippfehlern rumgeritten wird ?

Streifenhorn
23.11.2010, 21:45
ist das nicht ahndungswürdige Spam, wenn auf Tippfehlern rumgeritten wird ?

Du hast recht.

Ich werde 1.000 mal schreiben: Ich soll nicht schwammen.

Ich fange gleich an.

pedi
23.11.2010, 21:46
ist das nicht ahndungswürdige Spamsoll ich dir ein r schenken?

Ist es nicht spam, wenn man mit einem ahndungswürdigen Sachsen unter ein Auto liegen will?

Der ganze thread ist irgendwie spam.

buchholf
23.11.2010, 22:00
... ich muß mich also, wenn ich einen anderen Wagen kaufe, unter mein (wahrscheinlich) TÜV- geprüftes Auto legen und nachsegen , welche Farbe die Federn haben, damir mein Auto nicht irgendwann beschlagnahmt werden kann ?!gruebel!
Du musst nicht nachsehen. Du musst nur mit den Konsequenzen leben. Schließlich bist Du doch als Fahrer für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.

ist das nicht ahndungswürdige Spam, wenn auf Tippfehlern rumgeritten wird ?
Nein, das ist
nichtahndungswürdiger Spam

Reinhard
23.11.2010, 22:04
Der ganze thread ist irgendwie spam.

Ein wahres Wort. Vor allem, was den juristischen Bockmist, der hier verzapft wird, anbelangt.

Reinhard

TOHO333
23.11.2010, 22:25
... Vor allem, was den juristischen Bockmist, der hier verzapft wird, anbelangt.


Dazu könnten wir doch den Juristen mit dem Sud im Garten fragen:-]

MfG
Tony

Folka
23.11.2010, 22:28
Ein wahres Wort. Vor allem, was den juristischen Bockmist, der hier verzapft wird, anbelangt.


dann stell es richtig,
anstatt nur destruktiv zu kriteln.

cu folka

Redline
24.11.2010, 02:33
kann nur den Kopf schütteln...., ala Bodykit aber Motor läuft auf drei Zylindern..8(

Dan schüttel mal den kopf die teile waren nur aus juks montiert wären eh rausgeflogen und mein motor läuft sicher besser als deiner und ist sicher auch gepflegter bekommt alle 10000 km neues castrol 10w60 und da ist so ziemlich alles an verschleissteilen neu was kaputt gehen kann und volle kompression hatt er auch noch und wird regelmässig gewarted und 20 km warm gefahren !

Wen man jung ist wird man ja wohl noch mal bisl rumspielen können!! Ich sollte den kopf schüttel man man man !!

Die Distanzscheiben bekomm ich nunmal nicht eingetragen wieso auch immer, die Werkstätten sagen das passt so und ich denke das geht auch so sind ja nur 10mm pro seite!

Firefly
24.11.2010, 06:14
Ein wahres Wort. Vor allem, was den juristischen Bockmist, der hier verzapft wird, anbelangt.

Reinhard

Guten Morgen Reinhard,

es wäre für das Forum sicher eine Bereicherung, wenn Du Sachverhalt juristisch korrekt bewerten würdest. Vermutlich könnten die meisten Mitglieder mit ein paar klaren und kurzen Aussagen leben, lange Abhandlungen gehen über das Ziel hinaus.

Lege ich deine Aussage auf ein technisches Problem um, wäre die Erwartung klar. Vermutlich würdest Du dann auch um Klarstellung bitten.

Gruß

Firefly

pedi
24.11.2010, 06:29
Dann schüttel mal den kopf was anderes kann man da auch nicht machen.

Mehrere Dinge die alle (bereits jeweils einzeln) die Betriebserlaubnis erlöschen lassen,
die ein sofortiges Stilllegen rechtfertigen,
und du findest dich auch noch toll dabei.

Sorry, aber da kann man wirklich nur den Kopf schütteln.

Carnett
24.11.2010, 08:41
Die nicht eingetragenen distanzscheiben und gerissenen bremsscheiben haben se nicht geshene ob wohl se da hin geschaut hatten

mein motor läuft sicher besser als deiner und ist sicher auch gepflegter bekommt alle 10000 km neues castrol 10w60 und da ist so ziemlich alles an verschleissteilen neu was kaputt gehen kann und volle kompression hatt er auch noch und wird regelmässig gewarted und 20 km warm gefahren !
Die Distanzscheiben bekomm ich nunmal nicht eingetragen wieso auch immer, die Werkstätten sagen das passt so und ich denke das geht auch so sind ja nur 10mm pro seite!

Ja, du bist schon ein Toller, dass du alle 10K das Öl wechselt und dein Motor regalmäßig warten lässt,

aber mit gerissenen Scheiben rumfährst...

Achja, es gibt ebenso sicherlich Distanzscheiben, die zum Auto passen und eingetragen werden können.

Gruß
Carsten

stephanV6
24.11.2010, 10:45
Wegen dem Auspuff alleine werden sie ihm wohl kaum die Karre unterm Arsch weggenommen haben.

Selbst wenn, vermutlich kommt jede 1 Jahr alte Ragazzon, Hörmann, Blahblah locker über die db die in den Fahrzeugpapieren stehen, somit wird es fast immer rechtfertigbar sein, auch wenn die E-Nummer drauf ist.

Wenn dann noch eine bestimmte Attitüde des Fahrers dazukommt wars das halt.

Immer nett, höflich und freundlich und meist bleibt es dann bei Bussgeld oder Termin.

Und ja, man muss sich vergewissern das das gekaufte Fahrzeug JEDERZEIT den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Notfalls auch drunterkriechen oder drunterkriechen lassen.

El Mariachi
24.11.2010, 13:29
Wegen dem Auspuff alleine werden sie ihm wohl kaum die Karre unterm Arsch weggenommen haben.


Warum nicht?

Wenn man mal in diverse Motorradforen schaut, sieht man eine hohe Anzahl an "Opfern", die mit illegalen Auspuffanlagen durch die Gegend ballern und sich dann wundern, warum sie plötzlich laufen dürfen.

Und daß die Rennleitung in und um München nicht gerade zimperlich ist, dürfte den dort Ansässigen keine Neuheit sein. Ich für meinen Teil bin ja -was Lautstärke angeht- auch relativ schmerzfrei und bin ausschließlich mit nicht zugelassenen Auspuffanlagen am Motorrad rumgekachelt, auch in dem Wissen, daß ich bei einer Kontrolle wohl oder Übel nach Hause laufen muß. Aber mit so einem Teil nach München rein? Da kann man sich gleich ein Schild mit der Aufschrift "A.C.A.B." auf den Rücken schnallen und auf den nächstegelegenen Streifenwagen pinkeln.... ;)

Ob nun in diesem Fall speziell der Auspuff tatsächlich zu laut war (gibt ja auch diverse Varianten ohne Zulassung) sei mal dahingestellt, aber spätestens bei den falschen Fahrwerksfedern ist ein "sicherer Betrieb" nicht mehr gewährleistet und die Weiterfahrt wird untersagt.

Fakt ist nunmal, daß der Fahrer eines Fahrzeugs jederzeit für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs zu sorgen hat und ggf. die Konsequenzen tragen muß. Sei es nun eine Gebühr von 20 Euro, wenn man ohne Verbandskasten rumfährt oder eben wie in diesem Fall eine anstehende Lawine von Kosten...

Redline
24.11.2010, 13:38
was anderes kann man da auch nicht machen.

Mehrere Dinge die alle (bereits jeweils einzeln) die Betriebserlaubnis erlöschen lassen,
die ein sofortiges Stilllegen rechtfertigen,
und du findest dich auch noch toll dabei.

Sorry, aber da kann man wirklich nur den Kopf schütteln.

Sry das das so rüber kommt als würde ich mich dabei toll finden wollte eigentlich nur zeigen wies laufen kann ich bau nie wieder was in mein auto was nicht eingetragen ist allerdings denke ich schon das wen man noch jung ist rumprobieren und auch mal bisl misst machen kann und sowas wie distanzscheiben naja will ich net weiter drüber diskutieren....

pedi
24.11.2010, 15:40
Selbst wenn, vermutlich kommt jede 1 Jahr alte Ragazzon, Hörmann, Blahblah locker über die db die in den Fahrzeugpapieren stehen, somit wird es fast immer rechtfertigbar sein, auch wenn die E-Nummer drauf ist.

daher das Bsp mit dem Lamborghini.

Heute einen MB SLS im Betrieb gehabt: 74dB(A)
Das Ding hörte man deutlich. Ist wesentlich lauter als alles andere, was da noch so fleuchte... trotz 74dB(A) lt Papieren.
Wenn der (zukünftige) Eigner Pech hat, fährt er nicht eine Cityrunde zu Ende; da kann er sich noch so sehr auf Werkskonfiguration berufen.

pedi
24.11.2010, 20:05
er meint wahrscheinlich:

du hast z.B. einen ESD mit der Kennzeichnung E1-123123.
Laut Zertifikat ist dieser ESD mit E1-123123 für einen Ford Mondeo.

Zufällig passt evtl der Mondeo-ESD E1-123123 mit ein paar Änderungen auch unter den Spider 916 2.0TS.
Nun wäre unter dem Spider 916 2.0Ts der ESD E1-123123.
Würde eine E1-Nummer ausreichen, wäre nun alles korrekt und die Polizei dürfe nix veranlassen.
Da aber das Zertikat einen ESD mit E1-123123 klar für einen Mondeo listet, ist es dann aber illegal.
Und um sowas entgegen zu wirken (dem Tumult) sollte man das Zertifikat mitführen!habe bei Kompetenzzentrum nachgefragt:
der Eigner muss das Zertifikat nicht mitführen. Viele Teile werden sogar ohne Zertifikat verkauft.
Die Polizei muss beweisen, dass was nicht passt. Der Eigner muss keinen Beleg erbringen.
Natürlich tut sich der Eigner leichter, wenn er Zertifikat vorlegen kann; Bsp siehe Zitat.

bella rosso
24.11.2010, 20:29
habe bei Kompetenzzentrum nachgefragt:
der Eigner muss das Zertifikat nicht mitführen. Viele Teile werden sogar ohne Zertifikat verkauft.
Die Polizei muss beweisen, dass was nicht passt. Der Eigner muss keinen Beleg erbringen.
Natürlich tut sich der Eigner leichter, wenn er Zertifikat vorlegen kann; Bsp siehe Zitat.

...korrekt !

"Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

National wird die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Sonderräder wie Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Anbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Fahrzeug-Betriebserlaubnis nicht. Die Anbauanweisungen können jedoch das Fortgelten der Betriebserlaubnis von der Durchführung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO abhängig machen. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, oder ggf. der Nachweis der Änderungsabnahme, muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden können. Außerdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Prüfzeichen.

Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 3 Abs. 5 EG-TypV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern." (Wiki)

Gruss
Thomas

Folka
24.11.2010, 21:04
aber mir glaubt ja keiner.
!schmoll!

:-D

cu folka

cobraeyez
24.11.2010, 23:45
Bei Abholung eines Kfz (nach Sicherstellung, nach Bezahlung von EUR 3.500,- [Luftfilter nicht konform])

mich würde diesbezüglich mal die kostenaufstellung (inkl. der verwendeten gebühren-nummern) interessieren..

an der tatsache, das freie-sachverständigen-gutachten aufgrund ihrer unverhältnismäßigkeit zurecht anfechtbar sind,
ändern auch deine "ich kenne da mehrere leute" behauptungen, ohne jegliche einzelheiten oder entscheidungsbegründungen, nichts.


Heute einen MB SLS im Betrieb gehabt: 74dB(A)
Das Ding hörte man deutlich. Ist wesentlich lauter als alles andere, was da noch so fleuchte... trotz 74dB(A) lt Papieren.
Wenn der (zukünftige) Eigner Pech hat, fährt er nicht eine Cityrunde zu Ende; da kann er sich noch so sehr auf Werkskonfiguration berufen.

durch die exakt definierten prüfungsabläufe ist es recht einfach entsprechende abgasanlagen zu typisieren.

wenn die messvorschriften besagen, dass ein pkw im leistungsbereich von x bis x kw und von x bis x kg mit volllast ab 50km/h, im 3.gang und über eine
strecke von 50m geprüft wird, dann ist dies insbesondere für sportwagen, u.a. wg. ihrer übersetzung, ein leichtes innerhalb vertretbarer werte zu bleiben.

welches feuerwerk nach diesen 50m bzw. in anderen drehzahlbereichen abbrennt, interessiert dahingehend keinen mehr.

so und nicht anders funktioniert der ganze spaß - und da kann sich der polizist bzw. prüfer noch so sehr auf sein subjektives empfinden berufen.. :-]

TOHO333
25.11.2010, 07:41
...das freie-sachverständigen-gutachten aufgrund ihrer unverhältnismäßigkeit zurecht anfechtbar sind,


Was hat jetzt ein freier Sachverständiger damit zu tun?

Hier geht es doch um keinen Unfall! Sowas prüfen aaS. oder aaP.
Du kannst allerdings einen freien Sachverständigen zu rate ziehen um ein Beweissicherungsgutachten anfertigen zu lassen um gegen falsche Beurteilungen vorzugehen!

MfG
Tony

pedi
25.11.2010, 08:18
mich würde diesbezüglich mal die kostenaufstellung (inkl. der verwendeten gebühren-nummern) interessieren.dann suche sie raus!


an der tatsache, das freie-sachverständigen-gutachten aufgrund ihrer unverhältnismäßigkeit zurecht anfechtbar sindund was hat dies mit dem Thema zu tun?


durch die exakt definierten prüfungsabläufenur bezieht sich meine Wahrnehmung rein auf Standgeräusch,
nicht auf Lärmpegel unter Volllast bei 6593u/min

nichtmechaniker
25.11.2010, 09:49
Was lässt euch sicher sein in der Annahme ich habe mich unfreundlich benommen oder "2-3 Kraftausdrücke" benutzt??

Kein Wunder, dass sich hier jeder eine andere Antwort parat hat, wenn man sich schon mein Verhalten auf irgendwelche Art und Weise zusammenfantasiert.

Ich würde nur gerne wissen ob das Certificato di Omologazione dass gewisse Zertifikat ist, dass die Ragazzon-Anlage ohne Eintragung rechtfertigt oder nicht.
Denn dann haben die speziell-geschulten Polizisten einfach nicht gescheit aufgepasst und mir diesbzgl. den Wagen ungerechtfertigterweise beschlagnahmt.

Kalle Wirsch
25.11.2010, 10:27
Die Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Fahrzeughalters ist ja ok. Was wie oben schon gesagt dahin gehend etwas ändert das nun die Polizei beweisen muss das ein Anbauteil nicht zulässig ist . Soweit , sogut !

Es ändert aber nichts an der Tatsache das man Teile nicht verwenden darf die für das Fahrzeug nicht zugelassen/homologisiert sind. Wenn der falsche Auspuff drauf ist dann wird er nicht legal nur weil die Polizei das jetzt beweisen muß. Es macht dem normalen Polizisten sicherlich Probleme dies an Ort und Stelle beweisen zu können , spezielle Verkehrspolizei hat die Probleme eher nicht da mittels EDV das alles recht rasch und vor Ort geprüft werden kann .

Die Beweislast hat sich geändert , der Rest ist gleich geblieben.

pedi
25.11.2010, 10:34
Denn dann haben die speziell-geschulten Polizisten einfach nicht gescheit aufgepasst und mir diesbzgl. den Wagen ungerechtfertigterweise beschlagnahmt.du hast inzwischen anscheinend die falschen Federn vergessen. !gruebel!

stephanV6
25.11.2010, 11:09
du hast inzwischen anscheinend die falschen Federn vergessen. !gruebel!

Und das nicht das Zertifikat das Teil rechtfertigt sondern das Teil mit seiner Nummer sich selbst rechtfertigt.

Solange es halt die Bestimmungen erfüllt in Bezug auf Lautstärke :-]

Wenn man nun weiss das Abgasanlagen (zumindestens wars vor 5 Jahren noch so)
für die EG-Bescheinigung im Prüfverfahren keinerlei Alterung unterliegen müssen ...


Egal, die Beschlagnahmung war auf jeden Fall rechtens,
wenns nur der Auspuff gewesen wäre (und dieser seine db nicht überschreitet) dann könnte man die rechmäßigkeit anzweifeln.

War der Fahrstil auch entsprechend ? :)

Kalle Wirsch
25.11.2010, 11:16
Das hat was mit den Dämmstoffen zu tun , der neue Auspuff "brennt" sich erst mal etwas aus . Fast alle Schalldämpfer erreichen ihr volles "Potenzial" erst nach etwa 1000 -2000 km.

pedi
25.11.2010, 11:20
Das hat was mit den Dämmstoffen zu tundie (sozusagen) eine gesetzliche Halbwertszeit haben.
In xxxxx km oder xx Monaten darf sich bzgl db nix verändern.

Nur weiss jeder Hersteller, dass er derart nix verkaufen würde ("ey, dieser Muschi-ESD ist ja voll peinlich").
Gleiches auch bei Lamborghini & Co. Wenn die nicht potent durch die Gassen schallen würden...

Und daher sind sie flexibel.

cobraeyez
25.11.2010, 12:24
mich würde diesbezüglich mal die kostenaufstellung (inkl. der verwendeten gebühren-nummern) interessieren..dann suche sie raus!

ich?! wer stellt denn hier nicht nachvollziehbare behauptungen auf?

wenn ich auf nr. 499 der anlage zu §1 GebTSt tippen würde, würde folgendes als berechnungsgrundlage dienen:

5. Sonstige Maßnahmen auf dem Gebiet des Straßenverkehrs

Für andere als die in diesem Abschnitt aufgeführten Prüfungen und Untersuchungen können Gebühren nach den Sätzen für vergleichbare Prüfungen oder Untersuchungen der Gebührennummern 401 bis 460 oder, soweit solche nicht bewertet sind, je angefangene Viertelstunde mindestens 18,50 Euro und höchstens 24,50 Euro erhoben werden. Der Zeitaufwand für Prüfgehilfen wird mit 70 v. H. des vorgenannten Satzes berechnet.

+ abschleppkosten + evtl. prüfungsgrundgebühr + evtl. standgebühr

wenn der unzulässige luftfilter auch noch auslöser der beschlagnahmung war, muss der sachverständige ja verdammt lange danach gesucht haben.


an der tatsache, das freie-sachverständigen-gutachten aufgrund ihrer unverhältnismäßigkeit zurecht anfechtbar sind

und was hat dies mit dem Thema zu tun?

da deine genannten 3500,- für die auslösung des fahrzeugs sich weder mit der geltenden gebührenordnung noch dem grundsatz der verhältnismäßigkeit decken,
bleibt m.e. als einzig, logische konsequenz, dass es sich zumindest kostenbezogen um ein frei erstelltes gutachten handelt.


nur bezieht sich meine Wahrnehmung rein auf Standgeräusch,
nicht auf Lärmpegel unter Volllast bei 6593u/min

weshalb führst du dann die 74db vom fahrgeräusch an?

pedi
25.11.2010, 12:38
ich?! wer stellt denn hier nicht nachvollziehbare behauptungen auf?
für dich nicht nachvollziehbar. :D

nichtmechaniker
25.11.2010, 13:50
Deswegen schrieb ich ja: "diesbzgl." den Wagen ungerechtfertigterweise...

Denn die Polizisten hatten mir angeboten, zu warten bis ich weitere Unterlagen zu dem Auspuff finde und dann würden sie den Wagen nicht beschlagnahmen..

Der Fahrstil war sehr gemäßigt^^

nichtmechaniker
25.11.2010, 15:10
Also es kam gerade der Anruf von der Polizei..
Der Wagen kann abgeholt werden, aber nur per schlepper, Betriebserlaubnis ist erloschen..

Es fehlen Teile von der Abgasanlage, Luftfilter von unten angebohrt, Pedale ohne ABE, Reifen auf der Innenseite bis zur Carcasse abgefahren, Fahrwerk benötigt extra Gutachten.

:,(

Oh man.., ich hab den Wagen so gekauft... Und dafür fast mein ganzes Erspartes verwendet und jetzt hab ich nen Wagen den ich nicht fahren darf sicherlich ne fette Geldstrafe und keine Ahnung wie ich dass alles wieder in Ordnung bringen kann...

Woher soll ich den die ganzen fehlenden Teile wie ABE's, Auspuffteile usw. bekommen? Ich darf ja den Wagen nicht mal mehr bewegen..

Habt ihr einen Vorschlag was das beste wäre mit dem guten Stück zu tun?

julchen1969
25.11.2010, 15:23
Es fehlen Teile von der Abgasanlage, Luftfilter von unten angebohrt, Pedale ohne ABE, Reifen auf der Innenseite bis zur Carcasse abgefahren, Fahrwerk benötigt extra Gutachten.


Das ist dir beim Kauf und fahren alles nicht aufgefallen 8(

Bleibt dir also nur die nötigen Papiere zu besorgen oder alles wieder auf Serie zu bringen.

pedi
25.11.2010, 15:30
Also es kam gerade der Anruf von der Polizei..huch, das ging aber schnell.

Der Wagen kann abgeholt werden, aber nur per schlepper, Betriebserlaubnis ist erloschen...Steht er bei Prüfstelle?
Haben sie etwas zu den angefallenen Kosten gesagt?

stephanV6
25.11.2010, 15:30
Es fehlen Teile von der Abgasanlage, Luftfilter von unten angebohrt, Pedale ohne ABE, Reifen auf der Innenseite bis zur Carcasse abgefahren, Fahrwerk benötigt extra Gutachten.

Die böse Polizei...

Stehlen dir dein Auto unterm Arsch weg, klauen den Mitteltopf, radieren die Reifen runter
und nehmen dir dann auch noch die Betriebserlaubnis weg.

nichtmechaniker
26.11.2010, 07:50
So,
ja er steht noch bei der prüfstelle, zu den kosten konnte mir niemand etwas sagen.

Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass da ganze Teile vom Auspuff fehlen...
Das müsste man doch merken.. Außerdem hat sich vor einem Monat wie gesagt eine ganzes sixpack-polizisten unter meinen Wagen geklemmt und alles abgeklopft und abgecheckt.. die haben sogar noch gesagt ja also auspuff ab kat alles so wie es auf diesem zertifikat ausgeschildert ist..
ich meine fachkompetenz hin oder her aber wenn ihr mir schon vorwerft ich müsste des als fahrer merken, dann hätten es die polizisten beim drunterlegen auch gemerkt oder!?
Ich weiß echt nicht in was für nem film ich bin..

Dass die Reifen abgefahren sind, wusste ich schon hatte auch schon nen termin fürs aufziehen von winterreifen..

Carnett
26.11.2010, 09:08
So,
ja er steht noch bei der prüfstelle, zu den kosten konnte mir niemand etwas sagen.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass da ganze Teile vom Auspuff fehlen...
Das müsste man doch merken.. Außerdem hat sich vor einem Monat wie gesagt eine ganzes sixpack-polizisten unter meinen Wagen geklemmt und alles abgeklopft und abgecheckt..
Dass die Reifen abgefahren sind, wusste ich schon hatte auch schon nen termin fürs aufziehen von winterreifen..

Ich nehme an, du hast die Hütte von Privat gekauft?

Hast du dich nicht selbst mal drunter gelegt und geguckt?
Oder man in der Stammwerke von Papi mal nachören können, ob die für einen Obulus in der Kaffekasse die Hütte mal eben durchgucken können?

Ich denke mit gerissenen Bremsscheiben und Pneus die bis zur Karkasse abgeranzt sind, können andere Verkehrsteilnehmer froh sein das dein Auto auf irgendeinem Hof parkt anstatt am öffentlichen Straßenverkehr teil zu nehmen.

Aber hauptsache vor der Eisdiele sieht die Hütte schick aus und brüllt schön...

Gruß
Carsten

julchen1969
26.11.2010, 09:25
mit gerissenen Bremsscheiben

Also den Sachverhält konnte ich bisher nirgendwo lesen !gruebel!

Das allein wäre ja ein Grund um die kiste aus dem Verkehr zuziehen.

pedi
26.11.2010, 09:30
Also den Sachverhält konnte ich bisher nirgendwo lesen !gruebel!
war andere Baustelle, hier im thread:
Die nicht eingetragenen distanzscheiben und gerissenen bremsscheiben haben se nicht geshene