Wilhelm
22.09.2002, 14:37
Hallo,
ich habe vor knapp einem Jahr einen Frontschaden an meinem AR
156 von einem Alfa-Händler reparieren lassen. Jetzt ist mir aufge-
fallen, daß an der Stoßstange der Lack abblättert. Ich habe das natürlich umgehend schriftlich reklamiert. Nun meine Frage: Muß
ich die Neulackierung innerhalb der Jahresfrist durchführen lassen,
oder reichte die Mängelrüge, um meine Rechte zu wahren? Ich möchte den Schaden erst im nächsten Frühjahr beseitigen lassen,
da ich jetzt keine Zeit habe und mein Auto täglich brauche.
Schönen Sonntag.
Wilhelm
ich habe vor knapp einem Jahr einen Frontschaden an meinem AR
156 von einem Alfa-Händler reparieren lassen. Jetzt ist mir aufge-
fallen, daß an der Stoßstange der Lack abblättert. Ich habe das natürlich umgehend schriftlich reklamiert. Nun meine Frage: Muß
ich die Neulackierung innerhalb der Jahresfrist durchführen lassen,
oder reichte die Mängelrüge, um meine Rechte zu wahren? Ich möchte den Schaden erst im nächsten Frühjahr beseitigen lassen,
da ich jetzt keine Zeit habe und mein Auto täglich brauche.
Schönen Sonntag.
Wilhelm