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Vollständige Version anzeigen : 4 Jahre Garantie (Freu!)


Vaumax
11.09.2002, 13:17
Hallo Jungs und Mädels,

hab´ich doch beim Lesen meiner Tageszeitung Werbung für den 147er entdeckt: Zitat: Leidenschaft unendlich. Garantie bis zu 5 Jahren* = Bei Abschluss eines Finanzierungs- oder Leasing-Vertrages bis zum 31.12.2002 gibt es für j e d e s Alfa-Romeo-Modell bis zu 5 Jahren Garantie (5 Jahre Mobilitäts-Garantie, 2 Jahre Mängelbeseitigungs-Garantie und 3 Jahre Extensionsgarantie gemäß den jeweiligen Garantiebedingungen) Die Garantiedauer ist abhängig von der Vertragslaufzeit. Zitat Ende.
Da ich mir Ende Juni `nen neuen Spider bestellt habe, hab´ich natürlich meinen Händler angerufen, welcher mir bestätigte, daß ich 4 Jahre Garantie habe. (In meinem Fall 4-Jahres-Leasing) Bei der Neuwagenbestellung war im Juni davon noch keine Rede, aber anscheinend bin ich mit drin.:) PS.: Die 2 Jahre Mängelbeseitigungs-Garantie nicht mit der gesetzlichen verwechseln, die ist sowieso vorgeschrieben, also komm ich auf 4 Jahre, obwohl ich etwas mißtrauisch bin, da ich das "Kleingedruckte" nicht vor mir habe, aber wenn´s so ist, haben die ´nen gewaltigen Sprung nach vorne gemacht.

engel
11.09.2002, 13:38
Du bist nur mit drin, wenn man dir eine Extension Zusatzgarantiekarte geschickt hat. Wenn du diese nicht hast, dann hast du auch keine 4Jahre Garantie. Bin dort gerade in der Klärung eines solchen Falles. Mir hat man ohne murren die zusätzliche Garantiekarte geschickt (die nach Aussage von AR Deutschland vom Händler extra beantragt werden muss!!!), meiner Frau jedoch hat man bis heute nichts geschickt, obwohl sie ihr auto in diesem Zeitraum bekommen hat.

Fiat technischer Service sagt . Sprechen sie mit der Fiat Bank, mein Händler sagt: Bei der Finanzierung mit dem Zinssatz darf ich das nicht, sonst muss ich es selbst bezahlen.

Bisheriges Angebot: Umwandlung auf schlechteren Zinssatz, bei voller Garantie, oder alles bleibt wie es ist.

Angebot des Händlers: Zinsverlust ist schlechter als ein zusätzliches Jahr extension kostet. Wenn ich es möchte, kann ich es so kaufen. Ich habe bis zu 18monaten Zeit, mich für die Extension zu entscheiden!!

Also : Kläre dringend bei deinem Händler ab, ob du die Extension Garantie-Karte bekommst!!!

Marcus

33-146
11.09.2002, 13:49
Hi,

Naja - eine zusätzliche erweiterte Garantie konnte man bisher auch immer schon bekommen.
Da musste man eben ein paar Mark (bewusst oder unbewusst) draufzahlen.
Bei Leasingfahrzeugen machen die Leasinggeber das eigentlich sehr gerne und drücken das in den nicht immer auf Anhieb vergleichbaren Leasingkonditionen weg.
Die zusätzlichen Garantiejahre sind meist außßerdem etwas in ihrer Leistung beschränkt.

Grütze
von
Thomi

engel
11.09.2002, 14:06
Die derzeit Angebotene Extension Garantie ist ein Angebot von Alfa und Fiat. Diese Garantie ist neu, und vollwertig, soll also heissen, das sie den gleichen umfang bietet, wie die Werksgarantie davor. SIe wird derzeit kostenlos für 3 Monate umworben, um später damit ein zusätzliches Geschäft zu machen.

Es gibbt eine Preisliste, die nach KW gestaffelte Preise hat. So soll also der 147 1.6 für das 3 Jahr 280€ kosten. Dies halte ich für den Fall der fälle für i.o.

Solte ich diese Versicherung aus mir unerklärlichen Gründen nicht mehr kostenlos bekommen, werde ich sie evtl abschliessen.

Man hat bis 18 monaten Zeit diese abzuschliessen. Da kann man sich ja dann in der Zeit davor anschauen, wie sich seine bella so verhält;)

Wenn amn ein Montagsmodell erwischt hat, und immer noch nicht alles beseitigt ist, dann kann man da ja noch einmal zuschlagen. Da alles bezahlt wird, lohnt sich das ja evtl.;)

Marcus

33-146
12.09.2002, 10:26
Hi,

Hat die erweiterte Garantie nun den gleichen Umfang wie die gesetzliche Gewährleistung oder wie die Garantie?

Nach neuem Recht gilt nämlich die Beweislastumkehr nur für die ersten 6 Monate nach dem Kauf, was heißt, daß man nach 6 Monaten sleber den Beweis antreten muß, daß die Ware beim Verkauf fehlerhaft war. Nach drei oder vier Jahren dürfte das so gut wie ausgeschlossen sein.
Verschleisteile sind auch im neuen Gesetz ausdrücklich ausgenommen.


Grütze
von
Thomi