Mip
04.09.2002, 15:53
Hallo zusammen!
Auf der Suche nach Alufelgen (gemäß Schein 7,5Jx17, ET 30,5mm) für meinen Spider/916 bin ich aus preislichen Gründen bei einer Felge mit ET 35mm gelandet. Mit ET 35mm ist aber nur die serienmäßige 6Jx15 eingetragen.
Nun gibt der Felgen-Hersteller ein "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE" mit. Da jetzt die HU ansteht , interessiert mich, ob jemand mit dieser Felgengröße und ET am 916 schon TÜV-Erfahrung sammeln durfte.
Grundsätzlich sind in dem Gutachten mit der im Schein bereits eingetragenen Reifengröße 225/45ZR17 keine Auflagen verbunden.
Und vor allen Dingen, was bedeutet das eigentlich? Ist mit dem "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE" (Immer dieses Behördengestammel) ein Eintrag im Brief erforderlich?
Gruß Micha
Auf der Suche nach Alufelgen (gemäß Schein 7,5Jx17, ET 30,5mm) für meinen Spider/916 bin ich aus preislichen Gründen bei einer Felge mit ET 35mm gelandet. Mit ET 35mm ist aber nur die serienmäßige 6Jx15 eingetragen.
Nun gibt der Felgen-Hersteller ein "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE" mit. Da jetzt die HU ansteht , interessiert mich, ob jemand mit dieser Felgengröße und ET am 916 schon TÜV-Erfahrung sammeln durfte.
Grundsätzlich sind in dem Gutachten mit der im Schein bereits eingetragenen Reifengröße 225/45ZR17 keine Auflagen verbunden.
Und vor allen Dingen, was bedeutet das eigentlich? Ist mit dem "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE" (Immer dieses Behördengestammel) ein Eintrag im Brief erforderlich?
Gruß Micha