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Vollständige Version anzeigen : Mam 7 in 19" mit Gutachten, in 18" ohne?


StevenL
31.03.2010, 14:07
Moin,

hab ein klitzekleines Problem. Undzwar habe ich mir die MAM Nuvo 7 in 8x18" LK 5x100 ET 35 bestellt und würde die jetzt gern mit Versatzschrauben eintragen lassen. Jetzt hab ich erstmal feststellen dürfen, dass die Eintragung mit Versatzschrauben nur bei der 8,5x19" ET 30 Mam 7 Felge möglich ist, da der Alfa nur dort, und nicht bei den 18" Felgen im Gutachten steht.

Wieso? War MAM zu faul ein Gutachten für die 18" Felgen erstellen zu lassen? Traglast und ET passt ja problemlos. Habe dann bei MAM selbst angerufen und der nette Mann am anderen Ende der Strippe meinte nur, dass es kein Gutachten für den 147 geben wird.

Hab ich nun noch irgendwie die Möglichkeit die Felgen eintragen lassen zu können? In der Forensuche stößt man ja auch auf widersprüchliche Aussagen.

Gibt es nun eigentlich Versatzschrauben mit Festigkeitsgutachten? Fahre im Winter eingetragene 6,5x16" OZ Superturismo 5x100 mit Spurplatten 14mm/Achse.

Danke schonmmal


Gruß,
Steven

pedi
31.03.2010, 14:11
In der Forensuche stößt man ja auch auf widersprüchliche Aussagen.und warum sollten die Antworten nun weniger widersprüchlich sein, wie bisher?

Drei Leute, fünf Meinungen.
Mindestens zwei davon von Leuten, die nicht mal wissen, wie man das Wort Felge buchstabiert.

StevenL
31.03.2010, 14:13
Weil es hier nicht um irgendeine Felge geht, sondern um eine, die in einer Nummer größer ein Gutachten hat.

pedi
31.03.2010, 14:19
Weil es hier nicht um irgendeine Felge geht, sondern um eine, die in einer Nummer größer ein Gutachten hat.das ist natürlich ein gewichtiges Argument! !lacher!

StevenL
31.03.2010, 14:25
In der Tat, denn es macht anscheinend nur mit der TÜV Logik Sinn.

frontliner
31.03.2010, 15:13
stellt sich auch erstmal die frage, warum die dich erst nach dem Kauf schlau machst !gruebel!

Fahr doch mal beim Tüv vorbei und frag nach, im Zweifelsfall mit ner Einzelabnahme möglich.

Wenn nicht hast eben Lehrgeld gezahlt, verkaufst deine und kaufst neu.

pedi
31.03.2010, 15:18
Fahr doch mal beim Tüv vorbei und frag nach.Zuhause? Regional beim TÜV?
Was soll er da fragen bzgl Eintragung nach §21 StVZO... beim TÜV in der Ex-DDR?
Da müsste er schon eher zur DEKRA.

StevenL
31.03.2010, 15:33
Fahr doch mal beim Tüv vorbei und frag nach, im Zweifelsfall mit ner Einzelabnahme möglich.

Wenn nicht hast eben Lehrgeld gezahlt, verkaufst deine und kaufst neu.


War ein Restposten zu 459€, da musste ich zuschlagen. Wiederverkauf wäre also nicht so schlimm.

Das ist eben die Frage, macht der TÜV das mit wenn ich hingeh und sag, hier, 19" sind erlaubt, ist eine Einzelabnahme dann möglich bei 18"? Wie gesagt, Traglast und ET passt ja eh.

frontliner
31.03.2010, 18:04
Da müsste er schon eher zur DEKRA.

na von mir aus auch dahin.

@StevenL

TÜV, Dekra,...

irgend jemand der bei dir für so was zuständig ist, dir es schriftlich gibt und es amtlich ist das du bei ner Kontrolle keinen Problem bekommst

StevenL
31.03.2010, 21:15
In 17" sind sie auch mit Gutachten versehen. Werd mal schauen ob sich das mit den beiden Gutachten als Art Vergleichsgutachten machen lässt. Und wenn das nich geht haben die einfach einen an der Waffel.

stephanV6
01.04.2010, 13:24
Und wenn das nich geht haben die einfach einen an der Waffel.


Wieso ?

Die 17" und die 18" Felgen haben bis auf die Optik eigentlich nichts miteinander zu tun, ihnen liegen ganz andere Zeichnungen und Berechnungen zugrunde.

StevenL
01.04.2010, 14:16
Ach und deshalb klappts bei den 19" wieder? Wenn die Konstruktion bei 19" und bei 17" stabil ist, wieso ist sie dann genau bei Alfa bei 18" nicht stabil und bei anderen Fzg schon?

pedi
01.04.2010, 17:02
Ach und deshalb klappts bei den 19" wieder? Wenn die Konstruktion bei 19" und bei 17" stabil ist, wieso ist sie dann genau bei Alfa bei 18" nicht stabil und bei anderen Fzg schon?Wie naiv kann man sein?

Meinst du die Gutachten bekommen sie geschenkt?
18" in dieser Kombination haben sie halt nicht prüfen lassen, weil sich's nicht rechnet.
Kein Prüfprotokoll = kein Gutachten!

StevenL
01.04.2010, 22:39
Das war auf den vorpost bezogen. Bin ja schon vorher davon ausgegangen, dass es sich für mam einfach nicht gelohnt hat ein gutachten für die 18er zu erstellen. Lediglich die Aussage, dass die Physik ganz anders bei 18 zoll wirkt als bei 17 und 19 is Schwachsinn.

joe147
05.04.2010, 21:07
du kannst die teile mit einem vergleisgutachten eintragen lassen, ich habe auch von MAM felgen in 8x18 und ET 35 eingetragen allerdings die T13, und da steht definitiv der 147 drinne, also brauchst du ein gutachten einer anderen felge von MAM der genau die daten hat die du auch hast und gehst mit den zum tüv und die tragen dir das dann ein

stephanV6
06.04.2010, 15:02
Wieso ?

Die 17" und die 18" Felgen haben bis auf die Optik eigentlich nichts miteinander zu tun, ihnen liegen ganz andere Zeichnungen und Berechnungen zugrunde.

Das war auf den vorpost bezogen. Bin ja schon vorher davon ausgegangen, dass es sich für mam einfach nicht gelohnt hat ein gutachten für die 18er zu erstellen. Lediglich die Aussage, dass die Physik ganz anders bei 18 zoll wirkt als bei 17 und 19 is Schwachsinn.


Die 17" , die 18" und die 19" haben jeweils eine eigene Zeichnung und eine
eigene Berechnung, sind für den TÜV also eigene "Modelle", eigene Modelle
bedürfen einer eigenen Prüfung und für diese muss man eigens zahlen.


Hirn, Himmel, regnen, usw.

StevenL
07.04.2010, 00:42
eigene Berechnung, sind für den TÜV also eigene "Modelle", eigene Modelle
bedürfen einer eigenen Prüfung und für diese muss man eigens zahlen.


Hirn, Himmel, regnen, usw.

Bedürfen einer eignen Prüfung, ja.

Hirn regnen? Nein. Verlängerte "Querstreben" nach unten nehmen laut technischer Mechanik A in 18" genauso die Kräfte auf wie in 17" und 19", schließlich sind sie ja gleich stark; wirken ja keine Momente. Lediglich an der Nab, und dort sind die Felgen ja augenscheinlich gleich. Sei das mal dahingestellt,
in 2 Wochen isses soweit, mal sehen was der Prüfer sagt.

Ps: Zitat vom Reifen & Felgenhändler meines Vertrauens: "Ich möchte nichtmehr ******* heißen, wenn wir die nicht eingetragen bekommen."

pedi
07.04.2010, 08:06
wenn wir die nicht eingetragen bekommen."was allerdings absolut nix mit deiner verkorksten Logik bzgl Gutachen zu tun hat!

pedi
07.04.2010, 08:08
wenn wir die nicht eingetragen bekommen."was allerdings absolut nix mit deiner verkorksten Logik bzgl Gutachen zu tun hat!

Von daher hat die Anmerkung von stephanV6 (Hirn, Himmel, regnen, usw.) schon ihre Berechtigung.

StevenL
07.04.2010, 11:27
Verkorxt ist da garnichts.

156swxxx
07.04.2010, 18:55
Bedürfen einer eignen Prüfung, ja.
Verlängerte "Querstreben" nach unten nehmen laut technischer Mechanik A in 18" genauso die Kräfte auf wie in 17" und 19", schließlich sind sie ja gleich stark; wirken ja keine Momente


irgendwie kann ich das nicht auf die Felgen übertragen. Was ist wenn die Felge sich dreht und die Querstreben nicht mehr senkrecht stehen?
Ich hoffe auf eine Antwort.

Grüß,
René

StevenL
07.04.2010, 22:02
irgendwie kann ich das nicht auf die Felgen übertragen. Was ist wenn die Felge sich dreht und die Querstreben nicht mehr senkrecht stehen?
Ich hoffe auf eine Antwort.

Grüß,
René

Dann ist die Wirkungslinie zwischen 2 'Streben' und wenn sich die Last bei 19" richtig verteilt und das Material die Gewichtskraft aufnehmen kann, dann wird es bei 18" genauso sein und sogar noch besser, da da der Hebel bis zur Nab nicht so groß ist.

RedDogXXL
09.04.2010, 20:03
Ist doch mühseelig. Du weißt daß es die selbe Alulegierung ist bei beiden Felgen ?? Du weißt daß beide Querschnitte gleich sind ?? Es gibt keins und aufgrund irgendwelchen vergleichen trägts dir keiner ein. Es wird aber sicher ein Festigkeitsgutachten geben und somit kannst sie mit ner Einzelabnahme problemlos eintragen.

StevenL
11.04.2010, 00:56
Dabei gehts doch lediglich darum, dass es Felgen mit gleicher Größe und ET mit Gutachten gibt. Felgen mit dürfen nurnoch dann mit Versatzschrauben eingetragen werden, wenn diese im Gutachten explizit genannt sind. Und das ist nur bei den 19" sowie den 17" der Fall, denn für 18" gibt es kein Gutachten; deshalb die Vergleichsgutachten.

pedi
11.04.2010, 08:51
Felgen mit dürfen nurnoch dann mit Versatzschrauben eingetragen werden, wenn diese im Gutachten explizit genannt sind.Diesen Passus würde ich gerne schwarz auf weiss gezeigt bekommen... von amtlichen Schreiben o.ä..

StevenL
11.04.2010, 12:04
Hab keinen Scanner zur Hand.
Punkt 1 (mein eigentliches Problem):

"......, besteht ein verstärkter Bedarf nach universell einsetzbaren zweiteiligen Radmuttern oder Radbolzen mit beweglichem Kugel- oder Kegelbund zur Kompensation von Lochkreisunterschieden. Derzeit sind aber keine zweiteiligen Radmuttern oder Radbolzen mit beweglichem Kugel- oder Kegelbund im Handel, für die ein gültes Prüfzeugnis vorliegt."


Und für pedi:


"... .Bis dahin dürfen bei Prüfungen gemäß §21 StVZO i.V.m. §19(2) StVZO Radbefestigungen mittels zweiteiliger Radmuttern oder Radbolzen mit beweglichem Kugel- oder Kegelbund nur positiv begutachtet werden, sofern diese Befestigungsart im Prüfzeugnis für das Sonderrad explizit genannt ist."


Dieses Infoschreiben ging am 01.08.08 an TÜV Süd und Nord raus unter der Nummer K 28/08. Findet sich leider nichts im Netz zu.

http://yfrog.com/0limg0198ltj

http://img519.imageshack.us/img519/8200/35828552.jpg

André
11.04.2010, 12:44
Da Du es alles besser weisst, besteht bei mir auch überhaupt keine Motivation zu helfen.

Und was interessieren Dich überhaupt TÜV interna, Du kommst lt. Profil aus Dresden. Da ist eh die Dekra zuständig.

pedi
11.04.2010, 12:53
Und was interessieren Dich überhaupt TÜV interna, Du kommst lt. Profil aus Dresden. Da ist eh die Dekra zuständig.erwähnte ich bereits in #7... wurde aber anscheinend ignoriert. ;-)

StevenL
11.04.2010, 13:07
Ich war paar Wochen in Niederbayern und hab dort direkt beim TÜV nachgefragt, denn der trägt auch Tieferlegung ohne Blinkerleiste ein. Am Freitag hab ich einen Termin zur Sonderabnahme für meine Felgen in Zwickau, Dekra. Mal sehen obs klappt.

stephanV6
11.04.2010, 14:29
Ich war paar Wochen in Niederbayern und hab dort direkt beim TÜV nachgefragt, denn der trägt auch Tieferlegung ohne Blinkerleiste ein.

Legal ists trotz Eintragung dennoch nicht.

Steht aber auch schon 100mal geschrieben.

StevenL
11.04.2010, 15:13
Legal ists trotz Eintragung dennoch nicht.


Im aktuellen Katalog von eben jenem TÜV-Prüfer in Niederbayern stehen die 350mm nur bei Krafträdern. Weiß jetzt nichtmehr wo, aber hier im Forum gabs auch schon zu lesen, dass die 350mm eine EU Richtlinie sind, die die Mitgliedsstaaten übernehmen können.
Ist ja auch egal, gehört nicht hier rein. Ich berichte, was am Freitag rauskommt bei der Dekra :)

StevenL
16.04.2010, 14:38
Alles Paletti :)