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Vollständige Version anzeigen : altes Gutachten für Novitec Federn (147)


Kalli145
09.12.2009, 15:04
Ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen, und zwar suche ich ein altes TÜV Gutachten (ohne Blinkerklausel) für die Novitec Tieferlegungsfedern für meinen 147 (JTD, Bj.2003). Falls jemand ein solches auf dem Rechner haben sollte, würde er mir eine große Freude machen, wenn er es mir zukommen lässt!

El Mariachi
09.12.2009, 19:46
Du könntest natürlich auch 10,- Euro ausgeben und das Gutachten bei Novitec beantragen.

Wie auch immer, im Gutachten steht zwar nicht explizit drin "nur in Verbindung mit Blinkerleiste xxx", aber der Standardsatz "Nach Tieferlegung darf der Abstand der Frontblinker..."

Soll heißen, egal welches Gutachten Du nimmst, wenn der TÜV nachmißt bekommst Du die Federn nicht eingetragen.

Kalli145
09.12.2009, 20:08
Also im Gutachten von Eibach z.b. steht ja explizit drin: "Bitte beachten Sie, dass die der vorgeschriebene Abstand der Blinker von 350mm nach der Tieferlegung nicht mehr gewährleistet ist."

Wenn im neuen Novitec Gutachten nur steht "Der Mindestabstand von 350mm darf nich unterschritten werden" wäre das in meinen Augen nich so dramatisch.
Ich wollte mir das alte nur schonmal vorsorglich besorgen, meine Federn wurden heute versandt

El Mariachi
09.12.2009, 20:31
Wieso eigentlich "altes" Novitec Gutachten? Da gibts nur eins. Bei Eibach gibts 2 verschiedene Gutachten wegen der Blinkerleiste.

Kalli145
09.12.2009, 20:53
Hatte das hier irgendwo aufgeschnappt dass es da auch 2 gibt..

El Mariachi
09.12.2009, 23:09
Neeee Novitec hat den Hinweis auf die Blinkerleisten immer schön weggelassen.

Gut, wie gesagt, eine Garantie, daß die Federn ohne Probleme eingetragen werden gibts dennoch nicht. Wenn der Prüfer seinen Job genau nimmt, kommst Du um die Umrüstung nicht rum.

Kalli145
10.12.2009, 07:41
damit haste mir auf jeden Fall schon weitergeholfen, danke! !thatsit!

Der Unsichtbare
10.12.2009, 13:44
Also im Gutachten von Eibach z.b. steht ja explizit drin: "Bitte beachten Sie, dass die der vorgeschriebene Abstand der Blinker von 350mm nach der Tieferlegung nicht mehr gewährleistet ist."


Nö, in älteren Eibach-Gutachten fehlt der Passus... Bringt aber nix, siehe pedi.

!winker!
Dominik

Earny
10.12.2009, 18:56
@stephan: Ist wie beim Steuerberater. Du unterschreibst die Erklärung, er (als fachkundiger) hat sie verfasst. Du bist für die Angaben verantwortlich.
Dumm nur, wenn er Fehler macht. Du kannst ihn nicht in Regress nehmen, musst aber ablatzen an den Staat. 8(8(