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Vollständige Version anzeigen : Ist das ein Grund den Wagen abzulehnen ?


Poly
21.11.2009, 09:45
Hallo,

Ich habe am 24.09.2009 einen Mito betsellt. Eine sache wo ich nicht drauf verzichten wollte war das große Navi und das BOSE Soundsystem.

Am 17.12.2009 bekam ich einen Anruf von meinem Händler, wo ich mich im ersten moment schon auf mein neues Auto gefreut habe. Leider kam dann die schlechte Nachricht : Das Auto ist in Produktion aber das Bose Soundsystem ist nicht mehr mit dem Navigationssystem kompatibel. Bitte entscheiden sie sich am betsen sofort worauf sie verzichten möchten.

Leicht überrumpelt sagte ich ich mach mich schlau und melde mich schnell wieder. Losgefahren, Radios & Preise angeschaut und ab zum freundlichen.

Da hab ich mich dann dazu entschieden das Blue&Me & das Navigationssystem wegzulassen da ich ja das auto schnell haben möchte. Mein Händler sagte er könne mir Preislich nicht mehr entgegenkommen und sie verbauen auch keine "fremdem" Navigationsradios. Er mache sich aber bei Alfa selber für mich schlau was mir denn Angeboten werden könne. Melden wollte er sich bis spätestens getsern.

Kann ich die Annahme des Wagens jetzt verweigern wenn ich keine entgegenkommen sehe?

Poly

VOZ
21.11.2009, 10:03
Hallo,

Ich habe am 24.09.2009 einen Mito betsellt. Eine sache wo ich nicht drauf verzichten wollte war das große Navi und das BOSE Soundsystem.

Am 17.12.2009 bekam ich einen Anruf von meinem Händler, wo ich mich im ersten moment schon auf mein neues Auto gefreut habe. Leider kam dann die schlechte Nachricht : Das Auto ist in Produktion aber das Bose Soundsystem ist nicht mehr mit dem Navigationssystem kompatibel. Bitte entscheiden sie sich am betsen sofort worauf sie verzichten möchten.

Leicht überrumpelt sagte ich ich mach mich schlau und melde mich schnell wieder. Losgefahren, Radios & Preise angeschaut und ab zum freundlichen.

Da hab ich mich dann dazu entschieden das Blue&Me & das Navigationssystem wegzulassen da ich ja das auto schnell haben möchte. Mein Händler sagte er könne mir Preislich nicht mehr entgegenkommen und sie verbauen auch keine "fremdem" Navigationsradios. Er mache sich aber bei Alfa selber für mich schlau was mir denn Angeboten werden könne. Melden wollte er sich bis spätestens getsern.

Kann ich die Annahme des Wagens jetzt verweigern wenn ich keine entgegenkommen sehe?

Poly

Schwierige Frage. Meiner Ansicht nach kannst du die Annahme und die Bezahlung nicht verweigern. Wichtig wätre zu wissen, ob zu einem Fall wie deinem, dass nachträglich eine bestimmte Kombination von Extras nicht mehr möglich ist, etwas in den AGB steht. Könnte mir vorstellen, dass da etwas dazu steht.
Wenn man logisch denkt, muss es jedoch zumindest eine Minderung des Preises geben, da du ja einen Teil der extras nicht bekommst. Was dieses extra kostet, ist ja in den Preislisten aufgeführt oder? Diesen Minderwert sollte dir der Händler in jedem Fall erstaten.

Poly
21.11.2009, 10:10
natürlich ist der wagen jetzt um die extras billiger geworden. ich muss ja nichts bezahlen was ich nicht bekomme. eine entschädigung / ein entgegenkommen zur erleichterung der nachrüstung wäre für mich das einzige akzeptable.

in den agb steht etwas von "zumutbaren" änderungen.

zumutbar ist der verzicht auf ein navigationssytem für mich nicht. ich mag diese an die schiebe papp dinger absolut nicht. in meinem jetzuigen wagen ist ein festes navi verbaut und ich habe es auch bei der betsellung und den gesprächen vorher immer gesagt wenn auto nur mit großem navi.

buchholf
21.11.2009, 10:21
Fahr doch gleich mal mit nem Antwalt zur Fahrzeugübernahme und lass Dich von dem beraten. Wenn der Chancen sieht, dann ab nach Karlsruhe!

Rosso Alfa
21.11.2009, 10:54
EDIT: hat sich erledigt

VOZ
21.11.2009, 12:48
Fahr doch gleich mal mit nem Antwalt zur Fahrzeugübernahme und lass Dich von dem beraten. Wenn der Chancen sieht, dann ab nach Karlsruhe!

Äh, du willst gleich vors Bunderverfassungsgericht ziehen?? Und der Tipp mit dem Anwalt ist auch nciht sehr realistisch, aber naja.
In der Realität hätte er ziemlich sicher extrem schlechte Karten, da irgendwas rauszuholen.
Warum hat es sich erledigt?

buchholf
21.11.2009, 12:55
Äh, du willst gleich vors Bunderverfassungsgericht ziehen?? Und der Tipp mit dem Anwalt ist auch nciht sehr realistisch, aber naja.
In der Realität hätte er ziemlich sicher extrem schlechte Karten, da irgendwas rauszuholen.
Warum hat es sich erledigt?

Informiere Dich doch mal, ob es in Karlsruhe nur das Bundesverfassungsgericht gibt, oder ob dort noch andere Gerichte zu finden wären.
Warum ist der Tip mit dem Anwalt nicht realistisch? Kann man doch machen. Gut, oft reicht ein Blick in die AGB und ein wenig Menschenverstand, aber warum steht dieser Beitrag dann im Forum?

Poly
21.11.2009, 13:29
Informiere Dich doch mal, ob es in Karlsruhe nur das Bundesverfassungsgericht gibt, oder ob dort noch andere Gerichte zu finden wären.
Warum ist der Tip mit dem Anwalt nicht realistisch? Kann man doch machen. Gut, oft reicht ein Blick in die AGB und ein wenig Menschenverstand, aber warum steht dieser Beitrag dann im Forum?


weil ich scheinbar die AGB nicht verstehe und desshalb fraget ;)

Auszug der AGB : 6. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezwichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechet hergeleitet werden."



Der Wagen ist laut aussage des Händelrs am 07.11.2009 schon im Status 16 gewesen. am 17.11.2009 stellte man dann auf einaml fest das der Wagen so wie er Bestellt und auch konfigurierbar war nicht mehr möglich ist. meiner meinung nach unzumutbarer Mängel.

buchholf
21.11.2009, 14:12
weil ich scheinbar die AGB nicht verstehe und desshalb fraget ;)

Auszug der AGB : 6. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezwichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechet hergeleitet werden."
...

Wie solltest Du sie auch verstehen, Du kannst sie ja nichteinmal abschreiben.
Ich verstehe auch nicht, was Du willst. Du bekommst etwas nicht, bezahlst es nicht, und fertig ist der Lack. Wenn Du das so nicht möchtest, wäre eine Rechtsberatung vielleicht gar nicht das Verkehrteste. Vielleicht würde Dir dabei erfolgreich vermittelt, wie es um Deine Chancen steht.

klang
21.11.2009, 14:15
... Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezwichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechet hergeleitet werden."

Der Wagen ist laut aussage des Händelrs am 07.11.2009 schon im Status 16 gewesen. am 17.11.2009 stellte man dann auf einaml fest das der Wagen so wie er Bestellt und auch konfigurierbar war nicht mehr möglich ist. meiner meinung nach unzumutbarer Mängel.
??? Kann da wirklich ein Anwalt helfen? !gruebel!

dinosaur
22.11.2009, 11:14
Der Wagen ist laut aussage des Händelrs am 07.11.2009 schon im Status 16 gewesen. am 17.11.2009 stellte man dann auf einaml fest das der Wagen so wie er Bestellt und auch konfigurierbar war nicht mehr möglich ist. meiner meinung nach unzumutbarer Mängel.

Der Händler hat Dich doch (laut Deines ersten Postings) gefragt, was Du nun weglassen möchtest. Deine Antwort war eindeutig: Navi und Blue & Me. Was willst Du jetzt als unzumutbar bezeichnen?! Es war Deine Entscheidung!!!

Dino

Poly
22.11.2009, 11:58
der wagen war in produktion. mir wurde das mitgeteilt und ich sagte ich willl beides. das geht aber komischerweise auf einmal nicht. auf gut bitte schliessen / löschen oder sonstwas tun. thema hat sich erledigt

spiderthomas
22.11.2009, 12:45
der wagen war in produktion. mir wurde das mitgeteilt und ich sagte ich willl beides. das geht aber komischerweise auf einmal nicht. auf gut bitte schliessen / löschen oder sonstwas tun. thema hat sich erledigt

Am 17.12.2009 bekam ich einen Anruf von meinem Händler, wo ich mich ...

Ist denn schon Weihnachten?!gruebel!

pureton
22.11.2009, 13:22
Ist denn schon Weihnachten?!gruebel!

Hmmm.... Is doch egal oder? Ob Glühwein oder Vodka/Red Bull....

Poly
22.11.2009, 20:19
sollte der 17.11 werden. aber wir haben schon weihnachten wenn ich so durch die supermärkte schlender ;) ???

hunalfa1
24.11.2009, 12:53
also meine bescheidene logik: ein paar lautsprecher und subwoofer sind einfacher nachrüstbar, wie ein engebautes navi!mgrins!

Weser-racer
24.11.2009, 13:39
also meine bescheidene logik: ein paar lautsprecher und subwoofer sind einfacher nachrüstbar, wie ein engebautes navi!mgrins!

sehe ich anders... (vorausgesetzt GPS Antenne usw. sind alles schon vorhanden!)

Attorney
07.12.2009, 14:44
Trotz offensichtlicher Erledigung dieses Falles vielleicht mal ein Beitrag zur Rechtsfortbildung - die Thematik kommt ja immer wieder vor:

Der in den Hersteller-AGB verwendete Änderungsvorbehalt, wonach Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers während der Lieferzeit vorbehalten bleiben, kollidiert zwar grundsätzlich mit den entsprechenden Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf (um einen solchen handelt es sich, wenn "Privat" vom "Händler" kauft, nicht bei gewerblichen Käufen), wonach der Verkäufer sich auf einen solchen Änderungsvorbehalt "eigentlich" nicht berufen kann (§§ 475, 434 Abs. 1 BGB). Allerdings ist die Zulässigkeit eines solchen Änderungsvorbehalts bei Kaufverträgen über neue Fahrzeuge durch die Rechtsprechung anerkannt, da der Hersteller die Möglichkeit haben soll / muss, Änderungen in den Produktionsablauf einfliessen lassen zu können.

Die Änderungen müssen allerdings in der Tat dem Käufer ZUMUTBAR sein. Die Zumutbarkeit ist aber nicht gesetzlich geregelt, sondern unterliegt der Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls. Für Konstruktionsänderungen gilt etwas anderes als für Ausstattungsänderungen, für Fahrzeuge der kleineren Klassen können andere Einschätzungen vorzunehmen sein als für Fahrzeuge der grösseren Klassen. Bei Letzteren wäre sicher das Fehlen eines bestellten Navigationssystems als unzumutbar anzusehen, da der Markt dieses Ausstattungsmerkmal heute erwartet und ein Fahrzeug ohne Navi ggfls. später schlecht oder kaum verkäuflich wäre.

Gerichte haben z.B. die UNZUMUTBARKEIT folgender Änderungen bejaht - mit der Folge, daß der Käufer das Fahrzeug NICHT abzunehmen brauchte:

* Änderungen des Hubraums und der Motorleistung.

* Grundlegende Konstruktionsänderungen.

* Modellwechsel im Sinne einer Veränderung des Aussehens.

* Normalfelgen statt Stahlsportfelgen (obwohl diese ja nachrüstbar wären - Anm. des Verfassers)

* Fehlende Sonderausstattungsmerkmale bei einem Fahrzeug der Luxusklasse (Skisack, CD-Wechsler, Fondeinzelsitze), da "Kunden, die sich ein Luxusauto kaufen, auf die kleinste Kleinigkeit achten" - so das OLG Hamm in 1993.

* Eine Farbänderung dann, wenn die geänderte Farbe nicht in derselben Farbpalette verbleibt und das Auto z.B. mit "grüner" statt mit "blauer" Farbe geliefert wird.

Das OLG Köln hat 1986 entschieden, daß selbst die wegen Fehlens einer mitbestellten Zentralverriegelung von einer Fachwerkstatt vorgenommene Nachrüstung dem Käufer NICHT zuzumuten sei.

Also, es kann durchaus sinnvoll sein, sich in solchen Fragen an einen Anwalt zu wenden - beim Autokauf geht es ja um nicht unerhebliche Summen und oft auch um emotionale Faktoren.

Klagen würde in einem solchen Fall dann der Verkäufer, dessen Fahrzeug nicht abgenommen wird, und ob das dann in Karlsruhe - vor dem Landgericht - erfolgt, hängt vom Gerichtsstand des Verkäufers ab. Das BverfG bleibt dabei allerdings zunächst sicher außen vor. :)

Nereid
22.12.2009, 16:10
hängt vom Gerichtsstand des Verkäufers ab.


Ich bin kein Anwalt, aber das würde ich klären lassen. AFAIR kann gegenüber Verbrauchern der Gerichtsstand nicht in den AGBs festgelegt werden und ist sogar fest gesetzlich geregelt (und damit wohl auch in einem schriftlichen Vertrag nicht zu umgehen). Und ich mag mich irren, aber ich glaube, es ist grundsätzlich der Wohnort des Kunden, sofern dieser Verbraucher ist und es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Aber ehe ich mich hier aus dem Fenster lehne und keine Lust habe, das genauer zu recherchieren, betone ich mal, dass ich es nicht ganz genau weiß.

Vielleicht ist hier ja ein Anwalt, der das bestätigen kann. :)

André