Vollständige Version anzeigen : Keine Bestelländerung
MASTASurF
20.10.2009, 00:19
Habe Mitte Sept einen 159 SW TBI bestellt und 2 Tage nachträglich noch zusätzlich die anklappbaren Aussenspiegel elektrisch nachbestellt. Dies
wurde mir auch vom Händler telefonisch und per mail am gleichen tag noch bestätigt.
Heute 5 Wochen nach Bestellung bei Händler mal angerufen:
Auto ist schon da, aber eine schlechte Nachricht:
Aussenspiegel elektrisch anklappbar konnte nicht mehr berücksichtigt werden.
Hier ist doch was faul oder?
Wieso ist nur 2 Tage nach Bestellungsänderung dieses Feature nicht dabei?
Vergessen? Kann da schon das Auto soweit in der Produktion sein oder handelt es sich vielleicht um ein Kontingent?
Bitte um Rat!
MASTASurF
20.10.2009, 11:46
Kann man da reklamieren?
Ich meine zwei Tage nach Bestellung noch was nachbestellt mit Bestätigung und dann nicht dabei.
Wenn ich gestern nicht zufällig mal angerufen hätte beim Händler wüsste ich auch nicht mal dass das Auto schon da ist.
Normalerweise kann man doch immer zumindest eine Woche nach Bestellung noch was ändern.
Muss ich den Wagen jetzt annehmen.
Auch wenn es kleinlich ist, aber ich habe eine enge Garage und wollte mir den Luxus der anklappbaren Spiegel gönnen. :,(
keine Ahnung ob sich da mittlerweile was getan hat, aber die elektrisch Anklappbaren Spiegel waren zumindest Anfangs nur dann "buchbar" wenn man auch die elektrische Sitzkonsole mit dabei hatte.. evtl. dachte sich der Händler kein Problem aber wenn du keine elektrisch verstellbaren Sitze hast kann man die Option einfach nich dazu buchen..
MASTASurF
20.10.2009, 23:40
keine Ahnung ob sich da mittlerweile was getan hat, aber die elektrisch Anklappbaren Spiegel waren zumindest Anfangs nur dann "buchbar" wenn man auch die elektrische Sitzkonsole mit dabei hatte.. evtl. dachte sich der Händler kein Problem aber wenn du keine elektrisch verstellbaren Sitze hast kann man die Option einfach nich dazu buchen..
da hat mir der händler nichts gesagt...
...aber auch wenn es nur mit elektr. sitze zusammen geht dann ist ja trotzdem nach 2 tagen der bestellung eine änderung noch möglich oder?? und der händler müsste mich dann ja informieren ob es geht oder nicht und nicht erst wenn das auto da ist erwähnen, dass die spiegel jetzt einfach nicht elektrisch wären....
MASTASurF
21.10.2009, 12:53
laut händler gingen dich auch bei manuellen sitzen,
aber das is wohl was schiefgelaufen
finde es nicht in ordnung erst bei der übergabe zu sagen: "...das mit den spiegeln hätte nicht geklappt" ... obwohl nur nach 2 tagen nach bestellung zusätzlich geordert wurde :,(
aber das is wohl was schiefgelaufen...blablabla
finde es nicht in ordnung ...blablabla... :,(
Ich weiß gar nicht, was das Geheule soll... wenn es der Händler ohne Einschränkungen (!) bestätigt hat, ist er dafür haftbar zu machen...
1. Kaufvertrag und Geschäftsbedingungen lesen (bezüglich Ausschlussmöglichkeiten)
2. mit dem Händler reden und ggf. auf Fehlberatung hinweisen...
xGERxSpiderx
21.10.2009, 22:45
5 Wochen Lieferzeit ist auch sehr kurz.
Ich denke da hat dein Händler ein Fahrzeug was bereits im Vorlauf war zu deinen Wünschen geändert (geht bis ~ kurz vor Produktionsbeginn).
Kann halt sein, dass das dann nach den 2 Tagen schon nicht mehr zu ändern ging.
Du hast den Kaufvertrag denke ich mal auch ohne die elekt. anklappbaren Außenspiegeln unterschrieben, oder?
Dann kann dein Händler da leider auch nichts mehr machen, ich mein was sollte er denn tun? Er kann das Fahrzeug so wie es ist ja nicht mehr "zurückgeben". !gruebel!
Klar, wäre natürlich nett wenn er dich vor ein paar Wochen schon angerufen hätte, dass das Feature nicht dabei wäre.
MASTASurF
21.10.2009, 23:51
danke für die infos:
vorlauf auto würde sicher passen, sonst hätte es nicht so schnell geklappt.... ja im kaufvertrag war es nicht drinnen, der händler hat es mir aber telefonisch und per mail 2 tage danach bestätigt, dass die
Option "Anklappbare Spiegel" in die Bestellung mitaufgenommen wurde. Das finde ich komisch und was ich mir nicht erklären kann.
Understatement
25.10.2009, 12:24
Hi,
da Du nichtschriftliche Sachen schlecht beweisen kannst würde ich, bevor ich Forderungen stellen würde, den Händler nochmal in ein "lockeres Gespräch verwickeln", warum die Spiegel nicht drin sind etc. ...also ganz freundlich, damit er schön plaudert (auch über das ursprüngliche Telefonat 2 Tage nach der Bestellung). Dieses Gespräch würde ich mit der Diktiergerätefunktion eines Handys aufzeichnen ...
...dann würde ich ihm irgendwann das Handy, das aufgezeichnete Gespräch abspielender Weise, auf den Tisch stellen ...nach dem Abspielen ausmachen und einstecken... und ihm dann ein fröhliches Nachrüsten wünschen ;-) (selbstverständlich mit Ersatzwagen für die Zeit)
Gruß, Jörn
buchholf
25.10.2009, 12:31
Hi,
da Du nichtschriftliche Sachen schlecht beweisen kannst würde ich, bevor ich Forderungen stellen würde, den Händler nochmal in ein "lockeres Gespräch verwickeln", warum die Spiegel nicht drin sind etc. ...also ganz freundlich, damit er schön plaudert (auch über das ursprüngliche Telefonat 2 Tage nach der Bestellung). Dieses Gespräch würde ich mit der Diktiergerätefunktion eines Handys aufzeichnen ...
...dann würde ich ihm irgendwann das Handy, das aufgezeichnete Gespräch abspielender Weise, auf den Tisch stellen ...nach dem Abspielen ausmachen und einstecken... und ihm dann ein fröhliches Nachrüsten wünschen ;-) (selbstverständlich mit Ersatzwagen für die Zeit)
Gruß, Jörn
Du erwartest aber schon, immer wieder vorzüglich bedient zu werden, von Deinem Händler?
Wäre ich in der Lage des Händlers, dem Du das Telefon auf den Tisch gestellt hättest, dann würdest Du in dieser Situation freundlich aber sehr bestimmt aufgefordert, sofort das Gelände zu verlassen und tunlichst nicht wieder zu kommen.
bella rosso
25.10.2009, 12:57
Hi,
da Du nichtschriftliche Sachen schlecht beweisen kannst würde ich, bevor ich Forderungen stellen würde, den Händler nochmal in ein "lockeres Gespräch verwickeln", warum die Spiegel nicht drin sind etc. ...also ganz freundlich, damit er schön plaudert (auch über das ursprüngliche Telefonat 2 Tage nach der Bestellung). Dieses Gespräch würde ich mit der Diktiergerätefunktion eines Handys aufzeichnen ...
Mielke 2.0 8(
Hi,
da Du nichtschriftliche Sachen schlecht beweisen kannst würde ich, bevor ich Forderungen stellen würde, den Händler nochmal in ein "lockeres Gespräch verwickeln", warum die Spiegel nicht drin sind etc. ...also ganz freundlich, damit er schön plaudert (auch über das ursprüngliche Telefonat 2 Tage nach der Bestellung). Dieses Gespräch würde ich mit der Diktiergerätefunktion eines Handys aufzeichnen ...
...dann würde ich ihm irgendwann das Handy, das aufgezeichnete Gespräch abspielender Weise, auf den Tisch stellen ...nach dem Abspielen ausmachen und einstecken... und ihm dann ein fröhliches Nachrüsten wünschen ;-) (selbstverständlich mit Ersatzwagen für die Zeit)
Gruß, Jörn 8(
Deine Aussage ist realitätsfremd! Bei einem Rechtstreit wäre so eine Aufnahme gar nicht zugelassen bzw. verwendbar!
@buchholf @bella rosso
Zustimmung !thatsit!
Understatement
26.10.2009, 19:43
Du erwartest aber schon, immer wieder vorzüglich bedient zu werden, von Deinem Händler?
Wäre ich in der Lage des Händlers, dem Du das Telefon auf den Tisch gestellt hättest, dann würdest Du in dieser Situation freundlich aber sehr bestimmt aufgefordert, sofort das Gelände zu verlassen und tunlichst nicht wieder zu kommen.
...ich glaube es nicht!!!
Ich bin (und war) immer sehr nett und freundlich zu allen Händlern, mit denen ich zu tun hatte. Wenn aber dieser Händler mein Händler wäre, dann hätte er ja schon mehrmals versucht, mich über den Tisch zu ziehen noch bevor ich zu solchen Maßnahmen greifen muß:
1. "Mein" Händler hätte mich 3-4 Tage nach meiner Nachbestellung angerufen und mir bedauernd mitgeteilt, dass das nicht mehr geht. Das wäre für mich vollkommen OK gewesen.
2. "Mein" Händler hätte mich, wenn er 1. vermasselt hätte, bei Lieferung angerufen und sich unaufgefordert noch ein paar Tage Zeit erbeten, weil er die vergessene Option noch nachrüsten muß. Auch das wäre für mich OK.
3. "Mein" Händler würde es nicht wagen, mir gegenüber zu behaupten, dass mündliche Ansprachen nicht gelten ...denn im deutschen Recht gelten auch diese und "mein" Händler würde, wenn es hart auf hart kommt, niemals lügen, dass er die Nachbestellung nicht bekommen hat.
...deswegen hätte mein Händler auch kein Problem mit mir!
Warum sollte ich nicht mit harten Bandagen arbeiten, wenn ein Händler die Punkte 1-3 verletzt?
Warum schützt ihr so einen Händler?
Gruß, Jörn
buchholf
26.10.2009, 19:48
....Warum sollte ich nicht mit harten Bandagen arbeiten, wenn ein Händler die Punkte 1-3 verletzt?
...
Nur soviel: Linke Touren und harte Bandagen sind IMHO zweierlei.
Understatement
26.10.2009, 19:53
Nur soviel: Linke Touren und harte Bandagen sind IMHO zweierlei.
...da hast Du Recht ...mündliche Absprachen als "Luft" anzusehen ist so ziemlich die linkste Tour, die man sich vorstellen kann!
Gruß, Jörn
buchholf
26.10.2009, 19:56
...da hast Du Recht ...mündliche Absprachen als "Luft" anzusehen ist so ziemlich die linkste Tour, die man sich vorstellen kann!
Gruß, Jörn
Und der kann man dann nur mit einer linken Tour begegnen?
Understatement
26.10.2009, 20:03
Und der kann man dann nur mit einer linken Tour begegnen?
...hast Du eine bessere Idee? (also eine, bei der der Händler freiwillig die Option für den normalen Preis "ab Werk" nachrüstet, ohne rumzumaueln?)
Gruß, Jörn
...hast Du eine bessere Idee? (also eine, bei der der Händler freiwillig die Option für den normalen Preis "ab Werk" nachrüstet, ohne rumzumaueln?)
Gruß, Jörn
Sorry,aber der Tip mit dem Handy ein Gespräch aufzunehmen bringt doch nichts!
Die Aufnahme ist bei einem Rechtsstreit nicht verwendbar!
Die einzige Möglichkeit ist ein Gespräch mit dem Händler, er hat ja scheinbar eine Mail mit einer Bestätigung.
danke für die infos:
vorlauf auto würde sicher passen, sonst hätte es nicht so schnell geklappt.... ja im kaufvertrag war es nicht drinnen, der händler hat es mir aber telefonisch und per mail 2 tage danach bestätigt, dass die
Option "Anklappbare Spiegel" in die Bestellung mitaufgenommen wurde. Das finde ich komisch und was ich mir nicht erklären kann.
Warum wurde dann der Wagen abgenommen?
Understatement
26.10.2009, 21:28
Sorry,aber der Tip mit dem Handy ein Gespräch aufzunehmen bringt doch nichts!
Die Aufnahme ist bei einem Rechtsstreit nicht verwendbar!
...stimmt ;-) ...ich würde es auch nicht mit dem Handy machen ...nur ist das, was ich machen würde, nichts für's Forum hier ...aber auch Du würdest mit, nach nur 30 Sekunden Erklärung von mir, zustimmen, dass es so gerichtsverwertbar und vollkommen legal gehen würde ;-)
buchholf
26.10.2009, 22:08
...hast Du eine bessere Idee? (also eine, bei der der Händler freiwillig die Option für den normalen Preis "ab Werk" nachrüstet, ohne rumzumaueln?)
Gruß, Jörn
Sicher, Earny fragt z.B. schonmal nach einer Alternative:
Warum wurde dann der Wagen abgenommen?
Andere wären: Ein vernünftiges Gespräch, beschreiten des Rechtsweges...und vieles mehr...
Die von Dir aufgezeigte Alternative halte ich jedenfalls immer noch nicht für gut.
MASTASurF
26.10.2009, 23:31
Also ich hatte nochmals ein Gespräch mit meinem Händler:
Er sagte es tue ihm leid, aber er hatte das sofort an das Werk weitergeleitet nur war das Auto schon in Produktion. Er selbst habe es auch erst bei der Lieferung des Fahrzeugs, sprich jetzt, erfahren.
Das Auto sei frisch produziert worden (kein Vorlauf), allerdings konnten sie es auch gleich 2 Tage nach Bestellung nicht mehr berücksichtigen...
...also das klingt ja stark nach "Vergessen vom Händler"
...jetzt sollte bei der anstehenden Übergabe diese Woche ein Satz Winterreifen herausschauen...
...jetzt sollte bei der anstehenden Übergabe diese Woche ein Satz Winterreifen herausschauen...
!gruebel! Genau - und während er die montiert, sollte er Dir zumindest seine Frau anbieten !kopfpatsc 8(
p.s. Ich möchte garnicht wissen, wie weit Du ihn zuvor heruntergehandelt hast.
Streifenhorn
27.10.2009, 21:45
nur ist das, was ich machen würde, nichts für's Forum hier ...aber auch Du würdest mit, nach nur 30 Sekunden Erklärung von mir, zustimmen, dass es so gerichtsverwertbar und vollkommen legal gehen würde ;-)
Aha!
Soso!
Schilderst Du hier einen Straftatbestand, oder verstehe ich das völlig falsch?
Peter
hunalfa1
28.10.2009, 00:36
Aha!
Soso!
Schilderst Du hier einen Straftatbestand, oder verstehe ich das völlig falsch?
Peter
er schildert gar nichts und du hast eine zu lebhafte phantasie.
robby159
30.10.2009, 01:35
Hallo Alfisti,
hatte ein (fast) ähnliches Problem, nur, dass mir mein Händler gleich 2 Tage nach dem Änderungswunsch gesagt hat, dass es nicht mehr geht. Erst später habe ich (nebenbei) mitbekommen, dass er die Bestellung für seinen Vorführwagen auf meine Bestellung geändert hatte und somit den Liefertermien von Mitte November auf Anfang Oktober vorgezogen werden konnte. Und dafür bin ich meinem Händler seeeeeehr dankbar (auch wenn ich deshalb nun keine vorderen Parksensoren habe). Für meinen Händler in Jena dafür !thatsit!!thatsit!!thatsit!
Grüße an Alle
Ingo
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