Vollständige Version anzeigen : Xenon - Scheinwerferreinigung fehlt??
Hallo zusammen,
mir ist eben was aufgefallen: Mein Mito hat das Bi-Xenonlicht. Von daher muss er doch eigentlich eine Scheinwerferreinigungsanlage haben. Bei mir sind aber keine Düsen in der Stoßstange eingebaut und auch sonst kann ich beim besten Willen keine Form der Scheinwerferreinigung erkennen.
Eben mal ein paar Bilder auf Gebrauchtwagenseiten durchgeschaut und auch da fällt mir auf, dass manche Mitos (anscheinend v.a. die neuen) keine Düsen für die SWA haben, obwohl Xenon verbaut sein soll. Bei anderen sieht man die Abdeckungen der Düsen ja ganz deutlich.
Weiß jemand, was es damit auf sich hat? Die werden doch die SWA bei mir nicht einfach vergessen haben? Meines Wissens muss man die doch in Deutschland haben mit Xenon, oder?
Gruß
Tobi
Frank 147 GTA
26.09.2009, 14:23
Weiß jemand, was es damit auf sich hat? Die werden doch die SWA bei mir nicht einfach vergessen haben? Meines Wissens muss man die doch in Deutschland haben mit Xenon, oder?
SWA ist bei Xenon eine gebunde Option, ich würde eher behaupten das deiner kein Xenon hat.
Am besten die hintere Abdeckung vom Scheinwefer demontieren und nachschauen ob sich ein Steuergerät hinter dem Hauptscheinwerfer (XENON) befindet.
Anbei ein Foto vom Xenon 159/Brera/Spider
bella rosso
26.09.2009, 14:29
SWA ist bei Xenon eine gebunde Option, ich würde eher behaupten das deiner kein Xenon hat.
Am besten die hintere Abdeckung vom Scheinwefer demontieren und nachschauen ob sich ein Steuergerät hinter dem Hauptscheinwerfer (XENON) befindet.
Oder einfacher, ist eine man. "Leuchtweitenregulierung" vorhanden!
Gruss
Frank 147 GTA
26.09.2009, 14:33
Stimmtaaaaaa
Hallo zusammen,
Xenon-Scheinwerfer hat er definitiv. Leuchtweitenregulierung ist automatisch, außerdem bin ich wohl in der Lage, bläuliches Xenonlicht von normalem Halogenlicht zu unterscheiden.
Hab mal bei eingeschaltetem Licht die Scheibenwaschanlage betätigt und gleich danach auf die Scheinwefer geschaut, da ist nix nass, also definitiv keine SWA vorhanden.
Auf der Bestellung (und auch auf der Rechnung) ist die SWA aber mit den Xenonscheinwerfern aufgeführt.
Na bravo, das kann ja heiter werden... Bin eh am Montag beim Freundlichen, mal schauen, was der sagt...
MiTo GialloCorsa
26.09.2009, 18:14
SWA ist sogar pflicht !!!!!!!!!
bella rosso
26.09.2009, 18:18
Hallo zusammen,
Xenon-Scheinwerfer hat er definitiv. Leuchtweitenregulierung ist automatisch, außerdem bin ich wohl in der Lage, bläuliches Xenonlicht von normalem Halogenlicht zu unterscheiden.
Hab mal bei eingeschaltetem Licht die Scheibenwaschanlage betätigt und gleich danach auf die Scheinwefer geschaut, da ist nix nass, also definitiv keine SWA vorhanden.
Auf der Bestellung (und auch auf der Rechnung) ist die SWA aber mit den Xenonscheinwerfern aufgeführt.
Na bravo, das kann ja heiter werden... Bin eh am Montag beim Freundlichen, mal schauen, was der sagt...
Kaum zu glauben, aber wie man sieht..........nichts ist unmöglich, wird wohl 'ne preisintensive Nachrüstung werden!
Gruss
Ich find's auch unglaublich. Interessant aber nach wie vor die Tatsache, dass ich ja noch mehr Bilder von Mitos mit (angeblich) Xenon, aber ohne die Waschdüsen gefunden habe. ich rede am Montag mit dem Händler, wenn die SWA nachgerüstet werden muss (wovon ich ausgehe), werde ich versuchen, ein ganz neues Auto zu bekommen. Hab eigentlich keine Lust, dass da jetzt schon so rumgeschraubt werden muss, v.a. wäre sicher auch eine neue Stoßstange mit Aussparungen für die Düsen fällig. Nee, also das muss bei einem neuen Auto zu dem Preis nicht sein!
Frank 147 GTA
26.09.2009, 19:11
außerdem bin ich wohl in der Lage, bläuliches Xenonlicht von normalem Halogenlicht zu unterscheiden.
Bei der Linsentechnik ist der Unterschied nur noch gering fügig zu erkennen, aber egal, Du bist Dir ja sicher.
Wenn ich mich nicht verschaut habe, dann hast in einen anderen Fred was von Blendung geschrieben, was hast´s damit auf sich ?
MiTo GialloCorsa
27.09.2009, 00:58
Kannst du fotos einstellen z.B. von vorne und hinten ?
Ist in Ö. Pflicht. Es gibt kein Xenon ohne Scheinwerferreinigung.
lg
Hallo,
also die Sache mit der Blendung war, dass ich auf einer der ersten Nachtfahrten zweimal grundlos angeblinkt wurde, was ich darauf zurückgeführt habe, dass sich die entgegenkommenden Fahrer geblendet fühlten.
Schaut euch mal den hier oder den hier an: Jeweils angeblich Xenon verbaut, aber definitiv keine Waschdüsen in der Staoßstange. Gibt noch ein paar, wo man es nicht ganz so gut sieht, aber auch eher keine Düsen drin sind.
Na ich bin ja schon sehr gespannt, wie das morgen beim Händler ausgeht. Bin ja eigentlich nur wegen Kleinigkeiten dort, aber das wird wohl ne größere Geschichte.
Gruß
Tobi
Jeweils angeblich Xenon verbaut, aber definitiv keine Waschdüsen in der Staoßstange. Gibt noch ein paar, wo man es nicht ganz so gut sieht, aber auch eher keine Düsen drin sind.
Inserate auf den einschlägigen PKW-Internetbörsen werden oft mit Fotos versehen, welche in die Kategorie "Abbildung ähnlich" fallen. Die abgebildeten Fahrzeuge dürften also über gar keine Xenon-Scheinwerfer verfügen.
ciao,
Bernd
Inserate auf den einschlägigen PKW-Internetbörsen werden oft mit Fotos versehen, welche in die Kategorie "Abbildung ähnlich" fallen.
Dazu kommen noch die mit Illegal nachgerüstetem Xenon ohne Reinigungsanlage ;)
So, Auto war jetzt in der Werkstatt und die fehlende SWA wurde an Alfa Romeo gemeldet. Jetzt heißt es abwarten, was die dazu sagen, aber mit ziemlicher Sicherheit läuft es auf eine Nachrüstung hinaus. Ich hoffe, dass es mit einigermaßem geringem Aufwand über die Bühne geht. Wenn nachher irgendwas nicht zu meiner vollsten zufriedenheit ist, gibt's Ärger und das Auto war der letzte Italiener, den ich gekauft hab.
Gruß
Tobi
Plasmabruzzler
29.09.2009, 22:01
So, Auto war jetzt in der Werkstatt und die fehlende SWA wurde an Alfa Romeo gemeldet. Jetzt heißt es abwarten, was die dazu sagen, aber mit ziemlicher Sicherheit läuft es auf eine Nachrüstung hinaus. Ich hoffe, dass es mit einigermaßem geringem Aufwand über die Bühne geht. Wenn nachher irgendwas nicht zu meiner vollsten zufriedenheit ist, gibt's Ärger und das Auto war der letzte Italiener, den ich gekauft hab.
Also, wenn die SWA tatsächlich vergessen wurde, ist das schon sehr ärgerlich. Umso bitterer für dich ist, dass der Händler 2 Nachbesserungsversuche hat.
Ein passendes Loch für die SWA an die dafür vorgesehene Stelle zu fräsen wird wohl nicht das Einfachste wegen der kurvigen Form!
Streng genommen dürftest du das Auto doch gar nicht auf der Straße fahren, denn die Zulassung gibt es doch nur mit der SWA? Bestehe auf jeden Fall auf einen Leihwagen, auch wenn du laut den Alfa Romeo Garantie-/Gewährleistungsbestimmungen keinen Anspruch darauf hast.
Viel Erfolg damit ;)
Hallo Plasmabruzzler,
die Stoßstange wird auf jeden Fall komplett gegen das richtige Teil mit den vorgefertigten Löchern ausgetauscht. Der Werkstattmeister hat mir auch zugesagt, dass sie die jetzige als Farbmuster mit zum Lackierer geben, damit die neue farblich 100% passt.
Ich hoffe halt, das ansonsten nicht zuviel fehlt und der halbe Motorraum auseinandergenommen werden muss.
Naja, so oder so, auch wenn die Nachrüstung gut über die Bühne geht, ein fader Beigeschmack bleibt irgendwie schon.
Gruß
Tobi
Könnte es sich um einen Reimport handeln? Eventuell ist in anderen Ländern die Scheinwerferreinigungsanlage keine Pflicht bei Xenon? Oder der Händler hat es eventuell einfach vergessen im Bestellsystem einzugeben. Auch wenn die SWR bei Xenon in Deutschland vorgeschrieben ist, dann muss diese Option eventuell dennoch extra mitbestellt werden. Sind ja auch verschiedene Optionen mit unterschiedlichen Codes.
Hallo,
also Re-Import schließe ich aus, das Auto wurde auf normalem Weg bei einem großen Vertragshändler bestellt, und auf der Bestellung war die Option auch angegeben.
Mir ist auch schleierhaft, wie das passieren konnte, eigentlich sollte das in einem halbwegs modernen Produktionssystem ausgeschlossen sein, noch dazu, wo es sich ja um ein "Extra" handelt, das im Auslieferungsland (und soviel ich weiß in der ganzen EU) vorgeschrieben ist.
Wie gesagt, bisher habe ich nur mit dem Händler gesprochen, die Antwort von Alfa Romeo selbst steht noch aus. Vielleicht kommt da ja doch nochmal irgendwas auf (Auto verwechselt, nicht für deutschen Markt etc. etc.). Vermutung des Werkstattmeisters ist, dass evtl. "nur" die falsche Stoßstange montiert wurde, was halt nicht aufgefallen ist, weil optisch erstmal nix fehlt.
Gruß
Tobi
(...) auch wenn du laut den Alfa Romeo Garantie-/Gewährleistungsbestimmungen keinen Anspruch darauf hast.
(...)
Da es sich hierbei wohl eher um Gewährleistung als um Garantie handelt, sind die Kosten durch den Hersteller / Verkäufer zu tragen.
Damit ist das Leiohwagengedönst wohl noch das geringste Problem. Garantie wird nach den "vereinbarten" Bedingungen geleistet, für Gewährleistung gilt immernoch die gesetzliche Regelung ;)
Trotzdem viel Erfolg bei der Nachrüstung :)
Plasmabruzzler
30.09.2009, 12:43
@keks75:
Du solltest den kompletten Satz zitieren ;)
Natürlich hat man als Kunde das Recht auf Nachbesserung. Egal, ob in Form von Gewährleistung oder Garantie.
Es geht darum, dass man als Kunde bei Alfa Romeo grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Leihwagen für die Zeit hat, in der die Nachbesserung erfolgt. Ausnahmen sind Kulanz bzw. wenn das Fahrzeug liegen geblieben ist.
In dem Zusammenhang wäre es interessant zu erfahren, ob MiTobis Fahrzeug ohne SWA überhaupt gefahren werden darf (es würde ja ohne SWA keine Zulassung bekommen) - auch wenn es ggf. die Schuld des Herstellers ist.
Beispielsweise dürfte ein Fahrzeug ohne Auspuff auch nicht gefahren werden, selbst wenn dieser seit Auslieferung fehlt.
Nach meinem Verständnis greift in keinem Fall die Alfa Romeo Mobilitätsgarantie. So würde MiTobi ohne Fahrzeug da stehen, solange die SWA nicht montiert wurde.
Mal abgesehen vom Grund warum die Scheinwerferreinigung fehlt, würde mich mal interessieren wie so ein Fahrzeug dann überhaupt an den Kunden ausgeliefert werden kann?! Normalerweise sollte dem Händler das sofort bei der Auslieferungskontrolle auffallen. Aber das ist wohl so in großen Häusern, da wird einfach fließbandartig abgearbeitet ohne die Dinge mal zu hinterfragen.
Understatement
30.09.2009, 16:55
Hi,
...es ist zwar kaum zu glauben, aber vor relativ kurzer Zeit wurde vom KBA freigegeben, dass ein Hersteller für Xenon auch ohne Scheinwerferreinugungsanlage eine Betriebserlaubnis bekommen kann.
Auf jeden Fall hat der TE aber einen Anspruch auf dei SWA, wenn sie auf der Rechnung steht und/oder in dem der Rechnung zugrundeliegenden Prospekt aufgeführt ist
Gruß, Jörn
PS. Ich würde übrigens peinlich genau darauf achten, dass bei der Nachrüstung die Kabel nicht irgendwo neben den normalen Kabelbäumen gezogen wurden (ein Kabelbaum der ohne die Option hergestellt wurde, enthält die Kabel NICHT), sondern dass die Kabel in den Kabelbaum eingebunden sind (also ihren natürlichen und vorgesehehen Schutz haben)
Tja, es gab ja auf dem Weg zu mir mehrere Stellen, wo das Fehlen hätte auffallen können - Im Werk, bei der Deutschland-Zentrale von Alfa, beim Händler, mir schon bei der Übergabe... Aber es fällt halt nicht auf, weil soweit optisch nix an dem Auto fehlt. Von daher mache ich dem Händler jetzt auch keinen Vorwurf. Ist wohl auch zum ersten Mal vorgekommen, ab jetzt wird dieser Punkt wohl zu den "To do's" für die Übergabeinspektion dazugenommen.
Wie gesagt, Antwort von Alfa selbst steht noch aus, die werden dem Händler wohl das Vorgehen zur Nachrüstung vorgeben. Es ist auch noch nicht klar, inwieweit die Kabel etc. evtl. schon verbaut sind in meinem Auto. Vielleicht wurde tatsächlich nur die falsche Stoßstange ohne die Düsen montiert.
Gruß
Tobi
@keks75:
Du solltest den kompletten Satz zitieren ;)
Natürlich hat man als Kunde das Recht auf Nachbesserung. Egal, ob in Form von Gewährleistung oder Garantie.
Es geht darum, dass man als Kunde bei Alfa Romeo grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Leihwagen für die Zeit hat, in der die Nachbesserung erfolgt. Ausnahmen sind Kulanz bzw. wenn das Fahrzeug liegen geblieben ist.
[Klugscheißmodus AN]
Grundsätzlich haben Gewährleistungsarbeiten auf Kosten des Verkäufers zu erfolgen (gesetzlich geregelt s. BGB §§439ff). Dazu gehört im weiteren Sinne eben auch der Ersatzwagen.
Da die Garantie eine freiwillige Leistung des Händlers / Herstellers ist, besteht hier nur ein Anspruch auf die vereinbarten Leistungen. Hier besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Ersatzwagen.
Der Umfang der Leistung hängt eben wesentlich damit zusammen, ob es sich um einen Garantie- oder Gewährleistungsfall handelt. Dies geht sogar soweit, dass in den ersten sechs Monaten nach Übergabe die Beweislastumkehr gilt. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Mit Ablauf der sechs Monatsfrist gilt es im Zweifel nachzuweisen, dass der mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Soweit eine kleine Einführung in das Thema Schuldrecht ;)
[Klugscheißmodus OFF]
bella rosso
01.10.2009, 10:04
[Klugscheißmodus AN]
Grundsätzlich haben Gewährleistungsarbeiten auf Kosten des Verkäufers zu erfolgen (gesetzlich geregelt s. BGB §§449ff). Dazu gehört im weiteren Sinne eben auch der Ersatzwagen.
Da die Garantie eine freiwillige Leistung des Händlers / Herstellers ist, besteht hier nur ein Anspruch auf die vereinbarten Leistungen. Hier besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Ersatzwagen.
Der Umfang der Leistung hängt eben wesentlich damit zusammen, ob es sich um einen Garantie- oder Gewährleistungsfall handelt. Dies geht sogar soweit, dass in den ersten sechs Monaten nach Übergabe die Beweislastumkehr gilt. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Mit Ablauf der sechs Monatsfrist gilt es im Zweifel nachzuweisen, dass der mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Soweit eine kleine Einführung in das Thema Schuldrecht ;)
[Klugscheißmodus OFF]
Könntest du dass mit dem Ersatzwagen genauer erläutern...!gruebel!
Wo ist der entspr. Passus....§§§ !gruebel!
Den Ersatzwagen (im Gewährleistungs.-Garantiefall) gibt's gegen Cash oder kostenlos wenn der Händler den Kunden "binden" will!
Gruss
Könntest du dass mit dem Ersatzwagen genauer erläutern...!gruebel!
Wo ist der entspr. Passus....§§§ !gruebel!
Den Ersatzwagen (im Gewährleistungs.-Garantiefall) gibt's gegen Cash oder kostenlos wenn der Händler den Kunden "binden" will!
Gruss
Sorry, Schreibfehler. Gemeint waren §§439f BGB i.V.m. §§433,434,437ff
§439 Abs.2 BGB: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (...) zu tragen"
Die Rechtssprechung hat hierzu einschlägige Urteile getroffen.
Und bitte nicht immer Gewährleistung und Garantie synonym verwenden...
Über alles weitere informiert Dich der Advokat Deines Vertrauens. :-]
Plasmabruzzler
01.10.2009, 11:48
...und trotzdem gibt es bei einem solchen Mangel keinen kostenlosen Ersatzwagen.
Daran ändern die Gesetze auch nichts, die du zitierst.
Und es geht in dem Beitrag nicht um die Gesetze für Nachbesserung (egal, ob Gewährleistung oder Garantie), sondern um die nackte Tatsache, dass dem Kollegen MiTobi kein Ersatzwagen zur Verfügung steht, außer der Händler bzw. die Firma Alfa Romeo zeigt sich kulant.
Streng genommen dürfte er mit dem Auto gar nicht in den Straßenverkehr, weil eine Zulassung bei Xenon-Scheinwerfern abhängig von der SWA ist (Auskunft: TÜV Rheinland). Sollte er also in eine Polizeikontrolle geraten, ein Polizist feststellen, dass trotz Xenon-Scheinwerfer keine SWA verbaut ist, kann er veranlassen, das Auto nicht fort zu bewegen. Dann hätte MiTobi zwar einen schönen Wagen, den er nicht fahren darf und müsste erst auf Nachbesserung bei seinem Fahrzeug warten.
bella rosso
01.10.2009, 11:57
[QUOTE=keks75;1018947]Sorry, Schreibfehler. Gemeint waren §§439f BGB i.V.m. §§433,434,437ff
§439 Abs.2 BGB: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (...) zu tragen"
Die Rechtssprechung hat hierzu einschlägige Urteile getroffen.
Und bitte nicht immer Gewährleistung und Garantie synonym verwenden.../QUOTE]
.......Aufwendungen der Nacherfüllung, WERKSTATTERSATZWAGEN 8( wohl kaum (Ausnahme Mobilitätsgarantie, wenn Schadensort 50km vom Wohnort)??
Ansonsten nur Material + Lohn für Wiederherstellung ;-)
P.S. nette Ansammlung von §, man sollte diese richtig bewerten !cool!
[QUOTE=keks75;1018947]Sorry, Schreibfehler. Gemeint waren §§439f BGB i.V.m. §§433,434,437ff
§439 Abs.2 BGB: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (...) zu tragen"
Die Rechtssprechung hat hierzu einschlägige Urteile getroffen.
Und bitte nicht immer Gewährleistung und Garantie synonym verwenden.../QUOTE]
.......Aufwendungen der Nacherfüllung, WERKSTATTERSATZWAGEN 8( wohl kaum (Ausnahme Mobilitätsgarantie, wenn Schadensort 50km vom Wohnort)??
Ansonsten nur Material + Lohn für Wiederherstellung ;-)
P.S. nette Ansammlung von §, man sollte diese richtig bewerten !cool!
Ich habe keine Lust hier sämtliche Normen zu zitieren. Wenn Du es genau nachlesen möchtest, nimm Dir Dein BGB und schlage Abschnitt 8 auf und beginne zu lesen. Bitte auch die Verweise zu den übrigen Normen berücksichtigen.
Grüßle
bella rosso
01.10.2009, 12:08
@keks75
Ja, du hast Recht !hehe! !banane!!totlach! ... wenn es dir jetzt besser geht..
P.S. "..Das Ersatzfahrzeug
Auch wenn es kein Bestandteil der
Garantiebedingungen ist, bietet der Alfa
Romeo-Händler nach Bedarf und Möglichkeit
während der Dauer des Werkstattaufenthaltes
für Garantiearbeiten ein
Ersatzfahrzeug an. (s.24 Garantie / Service MiTo)"
P.P.S. .......sehe dich vor'm Thresen stehn und mit den § wedeln!wut!
Don Camillo
06.11.2009, 17:21
wie ist die sache denn nun ausgegangen?
Hallo zusammen,
es hat sich herausgestellt, dass Alfa Romeo tatsächlich einfach dir falsche Stoßstange verbaut hat, alle anderen Teile für die SRA waren laut Werkstatt drin und die SRA auch im Steurgerät schon freigeschaltet. Auf den Schläuchen, die normal zu den Düsen gehen, waren Blindstopfen drauf, sie haben's wohl also auch noch irgendwie bemerkt - schon krass, sowas auszuliefern...
Habe also letzten Endes eine neue Stoßstange vorne bekommen. Bin zufrieden mit der Lösung, es gibt keinerlei Unterschied zu einer schon von Anfang an vorhandenen SRA. Mein Händler will auch noch versuchen, eine Entschädigung für den Ärger bei Alfa rauszuhauen. Würde ich schon als angemessen ansehen, mal schauen was rauskommt.
Leihwagen war selbstverständlich kostenlos, Fiat 500 1.4 16V.
Gruß
Tobi
Auf den Schläuchen, die normal zu den Düsen gehen, waren Blindstopfen drauf
!augenmach! Das heißt, bei jedem Mal Scheibe Reinigen wurde praktisch gegen Widerstand gepumpt? War sicher gesund...
Ja, das wohl schon, aber nur wenn die Scheinwerfer an waren und da es sich lediglich um die Pumpe der SRA handelt und nicht den Turbolader o.ä., kann ich damit leben...
Könnte es sich um einen Reimport handeln? Eventuell ist in anderen Ländern die Scheinwerferreinigungsanlage keine Pflicht bei Xenon? Oder der Händler hat es eventuell einfach vergessen im Bestellsystem einzugeben. Auch wenn die SWR bei Xenon in Deutschland vorgeschrieben ist, dann muss diese Option eventuell dennoch extra mitbestellt werden. Sind ja auch verschiedene Optionen mit unterschiedlichen Codes.
hallo,
ein re-import erkennt man an der schlüsselnummer im brief! schlüsselnummer zu 3 "nur Nullen" !
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