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Vollständige Version anzeigen : Spider verkauft - Motorschaden....


ImpCaligula
10.09.2009, 17:02
Grüße!

Ich habe meinen Alfa Spider (Baujahr 1995) vor ca 1,5 Wochen verkauft. Der Winter naht und ich wollte mir kommendes Jahr einen Facelift 916er mit neuer Mittelkonsole kaufen und e-Verdeck. Daher dachte ich - komm, der "alte" Alfa wird nicht teurer, es ist noch schönes Wetter, verkaufe ihn.

Also bei Mobile.de reingesetzt. Ich habe die Mängel angegeben, die ich wusste. Motorhalterungsgummi, Auspuffanlage defekt etc. In den Kaufvertrag habe ich geschrieben.... Fahrzeug wird verkauft ohne jegliche Gewährleistung oder Garantie als Schlacht und Bastlerfahrzeug. Es hat einige Mängel wie Motorlagergummi, Auspuffanlage und vieles mehr....

Verkauft habe ich es für 2000 Euro. Also eigentlich wirklich auch zum Schlachtpreis für ein Fahrzeug, dass immerhin noch immer fahrbereit war.

Die Anzeige habe ich in Mobile rein gesetzt und hat sich ca 1 Woche hingezogen bis konkrete Interessenten sich gemeldet haben. In dieser Woche bin ich von Stuttgart nach Dortmund und am Wochenende an den Bodensee gefahren. Also bei Erstellen der Anzeige nachweislich (Kunden, Freunde, Tankbelege) noch 1500km gefahren. Damit meine ich - ich habe nichts von einem drohendem Motorschaden gewusst, sonst wäre ich keine 1500km noch gefahren, nachdem ich den Alfa ja schon inseriert habe.

Der Käufer holt also den Alfa ab, fährt ca 200km nach Hause und meldet sich nun, dass der Spider einen Motorschaden hat. Er will nun entweder eine Rückgabe, einen neuen gebrauchten Motor oder eine Kostenbeteiligung. Ein bekannter Händler meinte mal zu mir, dass bei extremen Mängel auch bei Privat nach Privat es ein - wenn auch kurzes - Umtausch oder Haftungsrecht gibt. Weiß da jemand was genaues?

Danke für Tipps!

GTVpit
10.09.2009, 17:28
Wenn Du einen Kaufvertrag von Privat an Privat unter Ausschluß der Sachmängelhaftung ausgefüllt hast kann der neue Besitzer bis zur nächsten Kreuzung kommen und dort mit Motorschaden liegen bleiben....... Da geht gar nix.

Hatte erst so einen Fall mit meinem 156er, da war ein Tag später die Kupplung defekt,warum auch immer....bei mir lief alles wunderbar, der Käufer wollte eine neue Kupplung von mir bezahlt bekommen.
Sein Anwalt schrieb mir eine Woche später mit bösen Zeilen und nem Kostenvoranschlag von einer Werkstatt samt der Drohung auf Klage usw....

Mein Anwalt schmunzelte,zerriss den Brief und meinte alles ist gut....da kann man nix machen das ist nunmal das Risiko bei nem Privatkauf.

Bei nem ordentlichen Kaufvertrag von Privat an Privat - ADAC-Mobilde usw....kann Dir im Schadensfall keiner an den "Karren" fahren.

MfG Pit

JohnnieW
10.09.2009, 17:44
Wenn Du einen Kaufvertrag von Privat an Privat unter Ausschluß der Sachmängelhaftung ausgefüllt hast kann der neue Besitzer bis zur nächsten Kreuzung kommen und dort mit Motorschaden liegen bleiben....... Da geht gar nix.


Wenn Du den Mangel allerdings arglistig verschwiegen hast, sieht die Sache aber anders aus. Mal angenommen Deine Werkstatt hat Dich beim letzten Termin darauf hingewiesen, dass der Fehler XY vorliegt, der bewirkt, dass Dir- nur um ein Beispiel zu nennen- der Motor aus den Befestigungen fällt, dann dürfte das schwierig werden.
Anders sieht es wohl aus, wenn das Auto ausschließlich als Bastlerfahrzeug verkauft wurde.
Wir haben ja sicherlich jemanden, der beruflich mit solchen Sachen zu tun hat und hier korrekte Angaben machen kann.

Pipo123
10.09.2009, 17:48
Wir haben ja sicherlich jemanden, der beruflich mit solchen Sachen zu tun hat und hier korrekte Angaben machen kann.

Gerade dann wird er sich mit Rechtsberatung im konkreten Fall, noch dazu im Internet zurückhalten. ;)





Gruß
Philipp

JohnnieW
10.09.2009, 17:54
Gerade dann wird er sich mit Rechtsberatung im konkreten Fall, noch dazu im Internet zurückhalten. ;)Gruß
Philipp

Da hast Du möglicherweise Recht. Allerdings: Wer weiß im konkreten Fall, wer dahinter steckt?
Ehrlich gesagt, halte ich es in so einem Fall sowieso für besser, sich von entsprechender Stelle einen verbindlichen Rat zu holen. Bei der Schadenssumme, um die es hier geht, dürfte das Ganze finanziell noch im Rahmen bleiben.

ImpCaligula
10.09.2009, 17:58
Ich schreibe den Fall mal ins Rechte Forum rein - und dann in der dritten
fiktiven Fall Position.

Natürlich ist es für den Käufer wirklich sehr ärgerlich. Aber ich bin 2 Tage vor
dem Verkauf noch am Bodensee gewesen und weder mein Freund noch ich
haben irgend etwas gehört am Motor. Und 2 Tage davor war ich in Dortmund,
hin und zurück 1000km für einen Geschäftstermin. Es ist ärgerlich - sehr - das
denke ich mir. Aber auch was Anderes - wenn man für 2.000 Euro so ein Auto
kauft, muss man schon damit rechnen, dass es kein Top Fahrzeug mehr ist.

Selbst Spider mit einigen "normalen" Mängeln liegen bei rund 3000 Euro.
Bei 2000 kann man ja fast nichts erwarten. Aber wie gesagt - verstehe den
Ärger des Käufers - dass ich dafür haften soll natürlich nicht.

147Sportiva
10.09.2009, 18:01
Soweit ich informiert bin, werden Sachmangelhaftungen ausgeschlossen, sobald du ein Fahrzeug als Bastlerfahrzeug deklarierst.

Pipo123
10.09.2009, 18:03
Allerdings: Wer weiß im konkreten Fall, wer dahinter steckt?

Ohne jetzt näher auf das warum einzugehen, im Internet ist man keineswegs Anonym.


Ehrlich gesagt, halte ich es in so einem Fall sowieso für besser, sich von entsprechender Stelle einen verbindlichen Rat zu holen. Bei der Schadenssumme, um die es hier geht, dürfte das Ganze finanziell noch im Rahmen bleiben.

Zuerst abwarten, dann ist diese Vorgansweise wohl die sinnvollste.


Gruß
Philipp

ImpCaligula
10.09.2009, 18:18
Ich habe (leider?) keinen Standard Kaufvertrag (ADAC zBps) genommen, sondern am PC direkt selber eingetippt. Dabei habe ich diesen Passus rein geschrieben und verwendet - Originaltext aus Vertrag von mir:

"Das Fahrzeug wird als reines Bastler/Schlachtfahrzeug verkauft. Das Fahrzeug hat ein Austauschgetriebe mit knapp über 3000km. Das Fahrzeug hat Mängel, wie Fahrersitz Leder, Fahrerspiegel, Auspuffanlage, Motorgummihalterung u.v.m. Der Käufer wurde aufgeklärt, dass das Fahrzeug einige Mängel hat. Das Fahrzeug wurde gesehen und für gut befunden. Verkauf von Privat an Privat ohne jegliche Garantie oder Gewährleistung."

Na ja - ich habe den Sachverhalt unter fiktiver Beschreibung mal ins Rechts Forum gestellt. mal sehen was man dazu meint. Man... ärgerlich - aber sorry... nochmals... die Leute wollen heute echt alles billig billig billig - aber soll so sein wie neu. Nix zahlen wollen, aber super Fahrzeug haben wollen, wie in dem Fall.

Allex
10.09.2009, 18:36
(Na ja - ich habe den Sachverhalt unter fiktiver Beschreibung mal ins Rechts Forum gestellt. mal sehen was man dazu meint. Man... ärgerlich - aber sorry... nochmals... die Leute wollen heute echt alles billig billig billig - aber soll so sein wie neu. Nix zahlen wollen, aber super Fahrzeug haben wollen, wie in dem Fall.)

..ein super Fahrzeug vielleicht nicht, aber doch eines das wenigstens fährt !
Versetze Dich doch auch mal in die Lage Deines Käufers.
Ich jedenfalls würde auch zu reklamieren versuchen , wenn auch mit mäßiger Aussicht auf Erfolg, so der Kaufvertrag mit derartiger Formulierung unterzeichnet wurde.

ImpCaligula
10.09.2009, 18:47
(Na ja - ich habe den Sachverhalt unter fiktiver Beschreibung mal ins Rechts Forum gestellt. mal sehen was man dazu meint. Man... ärgerlich - aber sorry... nochmals... die Leute wollen heute echt alles billig billig billig - aber soll so sein wie neu. Nix zahlen wollen, aber super Fahrzeug haben wollen, wie in dem Fall.)

..ein super Fahrzeug vielleicht nicht, aber doch eines das wenigstens fährt !
Versetze Dich doch auch mal in die Lage Deines Käufers.
Ich jedenfalls würde auch zu reklamieren versuchen , wenn auch mit mäßiger Aussicht auf Erfolg, so der Kaufvertrag mit derartiger Formulierung unterzeichnet wurde.

Na ja. Ich habe den Wagen inseriert - bin dann ohne Angst nach Dortmund die rund 1000km, bin 2 Tage später wieder 600km mit nem Freund an den Bodensee... vor dem Inserat war ich von Stuttgart aus in mainz, Köln, Nürnberg - immer mit dem Spider. Ohne irgendwelche Probleme zu haben. Bei mir ist das Fahrzeug mehr als "wenigstens gefahren".

Ich könnte ja auch so sagen - ich war wochenlang auf Langstrecke mit dem Fahrzeug unterwegs - ohne Probleme - nun kauft der gute mann den Spider und keine paar Tage später ist auf einmal der Motor defekt. Die Frage wäre doch auch... wie hat er den Wagen behandelt?

Angelika
10.09.2009, 19:15
Hallo ImpCaligula,

lies die nachstehenden allgemeinen Rechtsprechungsauszüge und ziehe Deine Rückschlüsse.


Für den Gewährleistungsausschluss bei Verträgen zwischen Privatleuten ist § 444 BGB einschlägig, der dem Verkäufer die Berufung auf einen Haftungsausschluss versagt, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Eine derartige Garantie kann in der Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft liegen.

Es kommt darauf an, ob der Verkäufer durch eine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung, die Vertragsinhalt geworden ist, dem Käufer zu erkennen gegeben hat, dass er für das Bestehen der betreffenden Eigenschaften und für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will.


Wenn sich der Verkäufer im Verkaufsgespräch im Hinblick auf die besondere Käufererwartung an eine bestimmte wichtige Eigenschaft, etwa im Hinblick auf die angegebene Gesamtfahrleistung, nach Betonung der besonderen Relevanz für den Käufer in deutlicher Weise bestätigend äußert, dann ist zumindest von einer konkludenten Zusicherung dieser Eigenschaft auszugehen.

Natürlich kann der private Verkäufer insoweit durch einen Vorbehalt hinsichtlich seiner ungesicherten Information seine Erklärung entkräften. Wenn ihm auch eine Vermarktung unter diesem Vorbehalt gelingt, braucht er Rechte wegen ihm unbekannter Mängel nicht zu fürchten.


Von allgemeinem Interesse auch:
BGH, Urteil vom 22. 11. 2006 - VIII ZR 72/06

1. Einem Gebrauchtwagen, der bei Gefahrübergang auf den Käufer betriebsfähig und verkehrssicher ist, fehlt nicht deswegen die vereinbarte Beschaffenheit „fahrbereit“, weil der Motor wegen eines fortschreitenden Schadens nach einer Fahrtstrecke von höchstens 2000 km ausgetauscht werden muss.

2. Mit der Angabe in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag, dass das Fahrzeug „fahrbereit“ ist, übernimmt der Verkäufer nicht ohne Weiteres die Gewähr im Sinne einer Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) dafür, dass das Fahrzeug auch noch nach Gefahrübergang über einen längeren Zeitraum oder über eine längere Strecke fahrbereit bleibt (im Anschluss an BGHZ 122, 256 = NJW 1993, 1854).

33-146
11.09.2009, 09:56
Hi,

Der Käufer holt also den Alfa ab, fährt ca 200km nach Hause und meldet sich nun, dass der Spider einen Motorschaden hat. Er will nun entweder eine Rückgabe, einen neuen gebrauchten Motor oder eine Kostenbeteiligung.

Was er will, ist das Eine, worauf er rechtlichen Anspruch hat, ist das Andere...

Würdest Du nicht das Gleiche versuchen, was er da macht? ;) ...


Gruß
Thomi

SU-F147
11.09.2009, 10:00
Ich sehe das ähnlich wie die bisherigen Posts.

auch ich selber hatte schon einmal das selbe Problem mit einem Wagen. Nachdem ich den Wagen verkauft hatte rief mich der Käufer nach etwa 4 Wochen an und reklamierte einen Motorschaden. Auch ich hatte den Wagen als Bastlerfahrzeug verkauft, ohne jede Gewährleistung. Es war aber absolut fahrbereit und ich hatte es bis zum Verkauf täglich fast 100km bewegt.

Auch hier konnte der Käufer keinerlei Regressansprüche geltend machen, da er wie sich herrausstellte (nach Rechtsstreit über die Anwälte) den Motorschaden durch unsachgemäßen Gebrauch selber Verursacht hatte.

Und genau das würde ich in Deinem Fall auch mal annehmen. Wenn Dir wirklich keinerlei "Ankündigungen" für einen Motorschaden bekannt sind, hast Du auch nichts arglistig verschwiegen. Dies wäre der einzige Grund einer gerechtfertigten Regressforderung.
Was der Käufer auf den 200km mit dem Wagen gemacht hat weißt Du nicht.
Und was für ein Motorschaden liegt überhaupt vor?
Zahnriemen gerissen? Kolben defekt?

Mach Dir nicht zu viele Sorgen. So wie ich das sehe ist klar die Gegenseite in der Beweispflicht.

MFG

Arne

MK92242
11.09.2009, 15:16
Auch hier konnte der Käufer keinerlei Regressansprüche geltend machen, da er ... den Motorschaden durch unsachgemäßen Gebrauch selber Verursacht hatte. So wie ich das sehe ist klar die Gegenseite in der Beweispflicht.


Eben. Das sind zwei wichtige Punkte. Gibt keine Beweislastumkehr wie beim Verbrauchsgüterkauf zwischen Unternehmer und Vebraucher und gibt sicher einige "Experten", die ihren Neuerwerb erst einmal mit Vollgas 500km nach Hause ausfahren müssen oder eine Motorwäsche mit dem Hochdruckreiniger machen... Zudem gibt es widerliche Zeitgenossen, die mit dieser Masche versuchen, den Preis hinterher zu drücken oder vom Kauf zurücktreten zu können, z.B. weil das Auto einem nicht gefällt oder vom Unterhalt zu teuer kommt. Nun, dann kommen wir schnell zum Betrugsversuch...

Gruß,
MK92242

ImpCaligula
11.09.2009, 21:35
Ich sehe das ähnlich wie die bisherigen Posts.

auch ich selber hatte schon einmal das selbe Problem mit einem Wagen. Nachdem ich den Wagen verkauft hatte rief mich der Käufer nach etwa 4 Wochen an und reklamierte einen Motorschaden. Auch ich hatte den Wagen als Bastlerfahrzeug verkauft, ohne jede Gewährleistung. Es war aber absolut fahrbereit und ich hatte es bis zum Verkauf täglich fast 100km bewegt.

Auch hier konnte der Käufer keinerlei Regressansprüche geltend machen, da er wie sich herrausstellte (nach Rechtsstreit über die Anwälte) den Motorschaden durch unsachgemäßen Gebrauch selber Verursacht hatte.

Und genau das würde ich in Deinem Fall auch mal annehmen. Wenn Dir wirklich keinerlei "Ankündigungen" für einen Motorschaden bekannt sind, hast Du auch nichts arglistig verschwiegen. Dies wäre der einzige Grund einer gerechtfertigten Regressforderung.
Was der Käufer auf den 200km mit dem Wagen gemacht hat weißt Du nicht.
Und was für ein Motorschaden liegt überhaupt vor?
Zahnriemen gerissen? Kolben defekt?

Mach Dir nicht zu viele Sorgen. So wie ich das sehe ist klar die Gegenseite in der Beweispflicht.

MFG

Arne

Nein, wie gesagt, ich habe den Wagen inseriert und bin danach immer noch die 1000km gefahren unter der Woche. Und dann - wie schon oft wiederholt - 2 tage vor dem Verkauf an dem schönem Sonntag vor 2 Wochen noch eine Bodensee Tour gemacht. Wenn ich gewusst hätte, da kommt was, dann wäre ich sicher keine knapp 2000km in der Woche gefahren. Sondern hätte die Kiste inseriert und schnell in die Garage gestellt.

Auch habe ich vor knapp 4 Wochen einen Ölwechsel samt Filter machen lassen und 2 vordere Radlager. Die Werkstatt (kein Kumpel - richtige Werkstatt) hat auch nichts in der Richtung verlauten lassen ("Der Motor hört sich ja auch nicht mehr gesund an...").

Ja was passiert. Die Werkstatt des Käufers meint - entweder Motor auseinander nehmen und genau schauen was passiert ist (Kolben wird getippt) - oder gleich einen gebrauchten bzw überholten einbauen. Die Werkstatt meint halt, dass die Kosten für das Auseinander nehmen und dann weiß man erst nicht as ist - wäre es besser den alten Motor einfach zu lassen und gleich einen ATM rein zu machen.

Könnte mE auch der Zahnriemen gewesen sein. Schon mein Vorbesitzer wusste nicht, wann der letzte Wechsel war des ZR. Und ich habe den ZR auf eigenes Risiko auch nicht gemacht gehabt. Denke da liegt vielleicht der Hund begraben. Oder... es sind ja nicht nur die 200km nach Hause des Käufers - er hatte ja auch 10 schöne Tage zu Hause rum zu fahren. Und wieviele junge Spunde steigen in das kalte Auto - na ja draußen hat es ja 30 Grad - und dann gleich vor der haustüre den sportlichen Alfa gleich mal ausfahren...

Bei mir hat der Alfa echt gute Dienste geleistet. Köln, Dortmund, mehrmals Mainz, Nürnberg... mei was hab ich Kilometer mit dem gefressen. Und ich hatte keine Probleme mit dem Spider. Na ja. Habe es abklären lassen - mein Satz reicht aus. Keine Garantie, keine Haftung meinerseits. Und was die Arglist betrifft, habe ich einfach zu viele unabhängige Zeugen, die nichts am Wagen gehört oder gemerkt haben.

Turbothesis
11.09.2009, 22:06
Kein Zahnriemenwechsel ??? Und der Vorbesitzer wusste auch nicht, wann der getauscht wurde? Dann sind die Dinger doch ganz schön langlebig. 14 Jahre !augenmach! und dann beschwert sich der Käufer noch. :+)

hawi
11.09.2009, 23:00
Könnte mE auch der Zahnriemen gewesen sein. Schon mein Vorbesitzer wusste nicht, wann der letzte Wechsel war des ZR. Und ich habe den ZR auf eigenes Risiko auch nicht gemacht gehabt. Denke da liegt vielleicht der Hund begraben.

Wusste der Käufer, dass der ZR überfällig war?

torwaechter
12.09.2009, 07:19
Ich würde mir auch keine Gedanken machen und mich immer darauf berufen, dass Du ihm den Wagen als " Schlacht/- und Teilelager " verkauft hast - sozusagen als Weltraumschrott.

Damit erübrigt sich alles andere. Schlaf ruhig und danke dem Werder Bremen Gott das er dich verschont hat mit einem Motorschaden. Bete 5 Werder wird Meister und es wird Dir verziehen:-D

MK92242
12.09.2009, 10:47
Wusste der Käufer, dass der ZR überfällig war?

Hat denn ein Verkäufer eine derartige Aufklärungspflicht? Zudem, wenn er Privatmann ist und darauf vertraute, dass der ZR noch hält (keine Arglist, allenfalls bewußte Fahrlässigkeit). Dann müsste man ja jeden fehlenden Ölwechsel, jede fehlende Inspektion oder jeglichen anderen Verschleiß aufführen. Anders nur bei einem Unfallschaden, aber den bekommt der Verkäufer durchaus mit und dann gäbe es einen merkantilen Minderwert.

Der Spider fuhr zum Zeitpunkt der Übergabe (Gefahrenübergang) noch, der Preis deutete auf einen deutlichen Wartungsaufwand hin ( zudem "reines Bastler/Schlachtfahrzeug", "Austauschgetriebe mit knapp über 3000km").


Ciao, MK92242

Turbothesis
12.09.2009, 12:38
Eine Sache ist die juristische. Da ist man sicherlich mit der Bezeichnung Bastlerfahrzeug aus dem Schneider.

Eine andere ist die Fairness. Jemandem ein 14 Jahre alte Auto mit Reparaturbedarf für 2000 Euro zu verkaufen und dann nicht auf dringende Wartung hinzuweisen. !gruebel! Der Zahnriemen ist für uns Foren-Nutzer ja kein Unbekannter was Motorschäden angeht.

Caosmaker
12.09.2009, 13:25
Der Zahnriemen ist für uns Foren-Nutzer ja kein Unbekannter was Motorschäden angeht.

Also wenn ich mir nen gebrauchten kaufe, dann achte ich doch schon auf die Wechselintervalle der Verschleißteile.
D.h. wie sehen die Bremsen aus, wann wurde das Öl zuletzt gewechselt und wann der ZR, bzw. wann wird er fällig.
Das kann man alles bequem per Internet ausfindig machen.

Ganz egal ob Forenuser oder nicht.

hawi
12.09.2009, 15:38
Also wenn ich mir nen gebrauchten kaufe, dann achte ich doch schon auf die Wechselintervalle der Verschleißteile.
D.h. wie sehen die Bremsen aus, wann wurde das Öl zuletzt gewechselt und wann der ZR, bzw. wann wird er fällig.
Das kann man alles bequem per Internet ausfindig machen.

Ganz egal ob Forenuser oder nicht.

Gut, über die Naivität der Leute wundert man sich. Aber ich würde trotzdem draufhinweisen.

147TS
12.09.2009, 19:26
Ein Bekannter von mir hat mal sein QP 20VT verkauft .... Motor und alles wurde nach einem Schaden noch von ihm gerichtet ... Nun ja, vor dem Verkauf ist er noch einige Tausend KM gefahren. Jedenfalls hat der Käufer ihn abgeholt und nach 300 Km Motorschaden ... das ganze hat sich dann 2 Jahre gezogen mit Verhandlung, Gutachten etc. Er hat letztendlich den Kürzeren gezogen und 7T€ zurückzahlen müssen und den Schrotthaufen auf den Hof gestellt bekommen.

Fakt war:
- Privat an Privat
- Normaler Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung etc.
- Vorwurf der arglistigen Täuschung
- QP total im Eimer, da zwei Jahre im Freien unter Gewahrsam gehalten und hat am Ende noch 1500 EUR als Teileträger bekommen

Er hat das Fahrzeug aus seiner Sicht im einwandfreien Zustand verkauft ohne irgendein Hintergedanken. Deshalb ist das ganze Thema wohl doch nicht so einfach ...

SU-F147
13.09.2009, 12:04
Die Geschichte mit dem Zahnriemen sehe ich ebenfalls nicht als Schuld vom Verkäufer.

Wenn der Käufer aus mangelnder Kompetenz oder reinem Desintresse sich nicht nach dem Zahnriemenwechsel erkundigt, respektive im Serviceheft nachsieht ob der gemacht worde ist, ist er in meinen Augen ganz klar selber Schuld.
Wie bereits schon erwähnt müsste der Verkäufer sonst ja auch anfangen jeden versäumten Ölwechsel oder ähnliches aufzuzählen. Auf eine konkrete Frage des Käufers hin, ob der Zahnriemen gewechselt worden ist, muss jedoch auch nach bestem Gewissen geantwortet werden, ansonsten greift nämlich genau an dieser Stelle die "arglistige Täuschung".

Unwissenheit schützt also mal wieder nicht vor Strafe.

Ich sehe die Beweispflicht ganz klar beim Käufer. Ein ATM wäre daher für den Käufer völlig sinnlos, da er ohne Gutachten des am Motor entstandenen Schadens sowieso keine Beweise für einen "bereits bekannten" Motorschaden hat.

MFG

Arne

italo001
13.09.2009, 21:07
Zum Glück zählen unsere Meinungen nicht. Ich denke der Käufer wird unter Umständen den Rechstweg einschreiten.

Zwar hat der Verkäufer auf Mängel am Fahrzeug hingewiesen. Er hat aber nicht daruf hingewiesen das der Zahnriemen zu machen ist und schon überfällig eigentlich ist. Ob man diese machen muss entzieht sich meine Kenntniss. Die weitere Frage ist ob dieses Bekanntgegeben werden muss. Frage ist natürlich jetzt auch worauf der Motorschaden beruht.

italo

ImpCaligula
16.09.2009, 08:51
Ich hatte lediglich meinen Öl und Ölfilterwechsel erwähnt und dass es
kein Scheckheft für den Spider gibt. Sprich, dass ich keine Ahnung habe
wann der letzte Service gemacht wurde und ob überhaupt - das wusste
der Käufer.

stephanV6
16.09.2009, 09:08
Ich würde mir jetzt keine grossen Gedanken machen sondern einfach
abwarten was kommt, wenn überhaupt.

Bei einem 14 Jahre alten Auto für 2000€ sollte man dir IMHO nicht
mehr grossartig ans Bein pinkeln können.

Dir nachzuweisen das der Motor beim Verkauf schon beschädigt war
wird eher schwierig.

Selbst dann steht noch im Raum ob du davon wusstest oder nicht.

italo001
16.09.2009, 09:24
Irgendwo gab es mal ein Gerichtsurteil bezüglich Bastlerauto und Kaufpreis.

Wenn der Kaufpreis nicht dem eines Bastlerautos entspricht, ist es demnach kein Bastlerauto.
Wie das in dem Fall ausschaut weiß ich nicht.

Laut mobile gibt es Spiders BJ 95 von 2.200 -8.000 Euro auf die Ausstattung habe ich jetzt nicht geachtet. Keins ist davon als Bastlerauto deklariert.

Desweitern wurde das in dem Vertrag aufgenommen das du dem Käufer mitgeteilt hast, das der Wagen einen Wartungsstau hat.

Wie gesagt du musst die Sache auf dich zukommen lassen. Keiner kann hier genau sagen wie es im Falle einer Rechtsprechung ausgehen würde.

Wie man schon nicht umsonst sagt. Im Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand....:)

italo

hawi
16.09.2009, 10:33
Ich hatte lediglich meinen Öl und Ölfilterwechsel erwähnt und dass es
kein Scheckheft für den Spider gibt. Sprich, dass ich keine Ahnung habe
wann der letzte Service gemacht wurde und ob überhaupt - das wusste
der Käufer.

Dann ist doch alles klar. Du hattest ja einiges schriftlich festgehalten, Bastlerauto etc. Der Rest ist sein Risiko.

Angelika
16.09.2009, 14:20
Irgendwo gab es mal ein Gerichtsurteil bezüglich Bastlerauto und Kaufpreis.

Hier eine recht aktuelle erstinanzliche Entscheidung.

Justiz in Bayern - Amtsgericht München - Pressemitteilung (http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2009/01832/index.php)


Ein Gericht kann das aber auch vollkommen anders beurteilen.

#16 vorletzter Absatz in einem öffentlichen Forum ...

Man veranschauliche sich die Def.: Arglistig handelt, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte; das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines „Fürmöglichhaltens“ reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss.

Es gibt Rechtsmeinungen, wonach einem Verkäufer eine Obliegenheit auferlegt wird, relevantes Wissen -auch unaufgefordert- kundzutun, bevor er sich vollständig von der Haftung freizeichnet.

"Bastlerauto" kann durchaus auch nach hinten losgehen, wenn gleichwohl der gängige Marktpreis für Gebrauchtwagen des verkauften Typs mit entsprechender Laufleistung verlangt wird.