Vollständige Version anzeigen : Auto-Überführung
Gordovan
28.07.2002, 23:17
Hi,
wer kennt sich aus mit der Überführung von Autos und auch mit der Zulassung hier in D von Österreich? Will dem RoadDogg seinen 90 kaufen, aber ich möchte wissen, was für Hürden ich bei der Zulassung nehmen muß.
lg Kai
Visconti
29.07.2002, 12:16
Hallo Gordovan!
Was meinst Du? Die eigentliche Überführung oder die Anmeldung?
Zur Überführung ist es natürlich am besten, wenn Du guten Kontakt zu einem Händler hast, der Dir übers Wochenende seine rote Nummer leiht. Im Gegensatz zu Gerüchten gilt die auch im Ausland; habe das selbst kürzlich erfragt, da ich Widersprüchliches gehört hatte.
Für eine Tageszulassung (sehr teuer!) brauchst Du zur Vorlage bei Versicherung und Straßenverkehrsamt wiederum den Brief, den Du noch nicht haben dürftest, sodass diese Alternative wegfällt. Evtl. gibt es in Österreich gleiches? Hab keine Ahnung!
Wenn Du keine rote Händler-Nummer bekommst, so empfiehlt es sich, mit Hänger zu fahren, zumal gerade die TZ unverhältnismäßig teuer ist.
Zur Zulassung weiß ich nicht viel! Von einem Bekannten, der Amis per Schiff nach Deutschland holt, weiß ich, dass generell eine Umrüstung der Fahrzeuge auf deutsche Norm und dann eine Vollabnahme durchzuführen ist! Ob der ganze Aufwand für Österreich auch gilt, glaub ich nicht. Da würde ich einfach mal beim TÜV anrufen!
Gruß
Jan
Original geschrieben von Visconti
Für eine Tageszulassung (sehr teuer!) brauchst Du zur Vorlage bei Versicherung und Straßenverkehrsamt wiederum den Brief, den Du noch nicht haben dürftest, sodass diese Alternative wegfällt. Evtl. gibt es in Österreich gleiches? Hab keine Ahnung!
Wenn Du keine rote Händler-Nummer bekommst, so empfiehlt es sich, mit Hänger zu fahren, zumal gerade die TZ unverhältnismäßig teuer ist.
Für das Kurzzeitkennzeichen ist die Vorlage des Kfz-Briefes nicht unbedingt erforderlich, da das Fahrzeug, für das das Kurzzeitkennzeichen verwendet wird, nicht schon bei Antragstellung bekannt sein muß.
Die Kosten sind aber recht hoch. Wobei die Verwaltungsgebühren mit einheitlichen 10,20 EUR noch nicht so der Hammer sind. Aber das Anfertigen Kennzeichen und der (sehr hohe) Versicherungsbeitrag sind für fünf Tage Zulassung recht happig. Die Versicherungspämie für die Kurzzeitversicherung wird aber normalerweise bei einer späteren (endgültigen) Zulassung mit der eigentlichen Versicherungsprämie des Hauptvertrags verrechnet.
Ansonsten gilt für das "gelbe" Kurzzeitkennzeichen alles genauso wie z.B. für die "rote" 06er Händlernummer:
Erlaubt sind Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten z.B. bei abgelaufener Haupt- bzw. Abgasuntersuchung bei abgemeldeten Fahrzeugen.
Gruß
Chris
Original geschrieben von Visconti
Zur Überführung ist es natürlich am besten, wenn Du guten Kontakt zu einem Händler hast, der Dir übers Wochenende seine rote Nummer leiht. Im Gegensatz zu Gerüchten gilt die auch im Ausland; habe das selbst kürzlich erfragt, da ich Widersprüchliches gehört hatte.Das rote Kennzeichen wird Dir keine ordentliche Werkstatt aushändigen.
Beim roten Kennzeichen, dass Du dir von einer Werkstatt ausleihst, hast Du keinen Versicherungsschutz und keine Zulassung!
Wir haben hier laufend mit solchen Dingen im Betrieb zu tun. Die letzten Besuche vom Gewerbeaufsichtsamt bezogen sich nur wegen Differenzen mit solch einem Kennzeichen.
Angenommen Du kennst jemanden (Werkstatt) mit einem Überführungskennzeichen (rotes Kennzeichen, 06er Nummer), kann zwar sein, dass er es Dir wider besseren Wissens gibt. Allerdings ist dies Widerrechtlich.
Versicherungs- und Zulassungstechnisch ist es ganz klar geregelt, dass dies Kennzeichen nur zur Benutzung für Tätigkeiten des eingetragenen Betriebs gilt. Du darfst Probefahrten und Überführungsfahrten machen, aber z.B. mit Fzgen, die Du von diesem Unternehmen kaufen willst u.ä.
Anderes Beispiel: Wir haben mehrere dieser kennzeichen im Betrieb. Es ist illegal, wenn ich diese Nummern für eine Fahrt mit meinem PKW benutze.
Ein Subunternehmer, der für uns tätig ist, darf sich dies auch nicht ausleihen, um ein Fahrzeug zu Bewegen, das buchhalterisch nicht bei uns erfasst ist.
Gültigkeit der roten Kennzeichen: Österreich und Italien ist ok.
In den NL ist es geduldet, aber nicht von allen Versicherungen gedeckt.
In allen anderen Ländern ist es klar verboten, mit diesen zu fahren.
Komme bitte keiner mit CH oder F. Auch hier eindeutig verboten!!!
Salve Gordovan
Du brauchst ein sog. Zollkennzeichen, bei uns schauen die z. B. so aus:
SR - 888 AH
Rechts ist dann in schwarz auf rotem Grund das Gültigkeitsdatum angegeben.
Am besten soll Roaddogg mit einer von Dir unterzeichneten Vollmacht das ganze schon mal bei seiner zuständigen Zulassungsstelle erledigen.
Ciao, Andreas
Original geschrieben von ahofer
Salve Gordovan
Du brauchst ein sog. Zollkennzeichen, bei uns schauen die z. B. so aus:
SR - 888 AH
Rechts ist dann in schwarz auf rotem Grund das Gültigkeitsdatum angegeben.
Aber nur wenn ich ein Fahrzeug nach ausserhalb der EU ausführen will.
Österreich ist ja mittlerweile Mitglied in der EU, da entfallen, wie zwischen allen anderen EU-Mitgliedsstaaten auch, alle Zollformalitäten.
Entweder wird das Fahrzeug mit einer Zulassung (evtl. Kurzzeitzulassung) aus dem Land aus dem das Fahrzeug stammt, oder mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen überführt. Letzteres könnte bei einer eventuellen Kontrolle zu weniger Verwirrung führen als eine österreichische Kurzzeitzulassung......
Ansonsten hat Pedi mit der Handhabung des roten Dauerkennzeichens recht. Wobei es da immer Mittel und Wege gibt.... Wichtig soll für den Inhaber des roten Kennzeichens, nach Aussage der Zulassungsbehörden, eigentlich nur die Führung des vorgeschriebenen Fahrtenbuchs sein. Wenn da Lücken sind, bzw. eine nicht eingetragene Fahrt bei einer Poliziekontrolle entdeckt wird, kann es für den Inhaber des Kennzeichens Ärger - bis zum Entzug des Kennzeichens - geben. So zumindest mein Informationsstand.....
Gruß
Chris
Visconti
29.07.2002, 14:18
Original geschrieben von pedi
Versicherungs- und Zulassungstechnisch ist es ganz klar geregelt, dass dies Kennzeichen nur zur Benutzung für Tätigkeiten des eingetragenen Betriebs gilt. Du darfst Probefahrten und Überführungsfahrten machen, aber z.B. mit Fzgen, die Du von diesem Unternehmen kaufen willst u.ä.
Das ist natürlich eine Auslegungssache! Wenn ich mit einem Pkw unterwegs bin, an dem ein werkstatteigenes rotes Kennzeichen hängt, so werde ich diese fahrt nicht als Privatfahrt deklarieren, sondern als Fahrt im Werkstattauftrag, sodass der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Guter Kontakt zu einer Werkstatt vorausgesetzt, dürfte es da keinerlei weitere Probleme geben. Im Extremfall eines Unfalls wäre ich als Fahrer demnach freier Angestellter des Betriebes und im Werkstattauftrag unterwegs. Das sollte machbar sein und -ganz nebenbei erwähnt- praktiziere nicht nur ich das schon länger!
Komme bitte keiner mit CH oder F. Auch hier eindeutig verboten!!!
Doch! Ich komme damit! ;)
Ich hatte im Frühjahr hier im Forum mal die Anfrage gestellt, wie man am besten mit dem Auto nach Italien kommt. Durch die Schweiz oder durch Österreich. Letztendlich habe ich mich damals für die Schweiz entschieden. Da wir aus Italien drei (!) unangemeldete Autos abgeholt haben, habe ich mich vorher extra bei meinem Straßenverkehrsamt erkundigt, wie es sich mit roten Überführungskennzeichen verhält. Man versicherte mir damals ausdrücklich, dass diese Nummern behandelt werden wie normale schwarze Kfz-Kennzeichen und überall gültig seien. Darauf hin sind wir mit drei Sätzen roter Nummern durch die Schweiz gefahren, haben dreimal Fahrtenbuch geführt und haben dreimal ~40,-€ Maut abgedrückt. Kein Schweizer Zöllner hat das beanstandet und wir sind unbehelligt nach Deutschland zurückgefahren.
Gruß
Jan
Original geschrieben von Chris
Aber nur wenn ich ein Fahrzeug nach ausserhalb der EU [b]ausführen
Einspruch Euer Ehren )-) !!!
Lt. Auskunft meiner Kollegin von der Zulassung wird immer ein Zollkennzeichen benötigt, wenn das Fahrzeug zugelassen und fahrbereit in's Ausland verkauft wird.
Ausnahme: Österreich und Italien. Diese Länder akzeptieren aufgrund eines Abkommens auch die "gelben" Kurzkennzeichen, besser ist aber "rotes" Zollkennzeichen.
lamiabella
29.07.2002, 15:09
Original geschrieben von pedi
Komme bitte keiner mit CH oder F. Auch hier eindeutig verboten!!!
Dann stellt sich mir die Frage, wie all die alten Büchsen, die dann teils als Oldtimer-Rallye durch die wunderschönen schweizer Alpen schleichen dort überhaupt hinkommen; denn nur die wenigsten haben ein "H"-Kennzeichen :-]
*duckundweg*
saluti mi tutti
lamiabella !hello!
Original geschrieben von Visconti
Doch! Ich komme damit! ;)
Ich hatte im Frühjahr hier im Forum mal die Anfrage gestellt, wie man am besten mit dem Auto nach Italien kommt. Durch die Schweiz oder durch Österreich. Letztendlich habe ich mich damals für die Schweiz entschieden. Da wir aus Italien drei (!) unangemeldete Autos abgeholt haben, habe ich mich vorher extra bei meinem Straßenverkehrsamt erkundigt, wie es sich mit roten Überführungskennzeichen verhält. Man versicherte mir damals ausdrücklich, dass diese Nummern behandelt werden wie normale schwarze Kfz-Kennzeichen und überall gültig seien. Darauf hin sind wir mit drei Sätzen roter Nummern durch die Schweiz gefahren, haben dreimal Fahrtenbuch geführt und haben dreimal ~40,-€ Maut abgedrückt. Kein Schweizer Zöllner hat das beanstandet und wir sind unbehelligt nach Deutschland zurückgefahren.
Gruß
Jan Auch ich bin schon öfters mit einem roten Überführungskennzeichen durch die Schweiz. Kaum ein Grenzer weis, dass dies nicht erlaubt ist.
Auch war ich schon oft mit selbigem Kennzeichen in Frankreich unterwegs.
Die Augen werden Dir aufgehen, wenn Du einen Unfall in einem der Länder hast. Kein Versicherungsschutz! Ich spreche hier aus alltäglicher Erfahrung.
Ich arbeite in einer Fachspedition für Fahrzeugtransporte. Bei Sonderfällen werden Überführungen mit eben solchen Kennzeichen durchgeführt. Bis vor einiger Zeit europaweit. Dies wird inzwischen nicht mehr praktiziert, aus vorgenannten Gründen.
Will jemand ein paar Beispiele:
Belgien: Beschlagnahme des Fzg wegen Fahrt mit rotem Überführungskennzeichen. Erst als die Strafe in Höhe von über € 1.000,- bar/cash bezahlt wurde, kam der Fahrer wieder aus dem Polizeigewahrsam. Fzg wurde dann auch wieder frei gegeben.
Schweiz: Bagatellunfall. Keine Kostenübernahme.
Frankreich: unverschuldeter Unfall. Gegnerische Versicherung kam für Schaden auf. Aber es gab Anzeige wegen fahren ohne Zulassung; zuvor wusste die franz. Polzei auch nicht, dass die Fahrt illegal ist.
Die Weiterfahrt wurde immer verweigert.
Noch mehr Beispiele? ;D
Original geschrieben von ahofer
Ausnahme: Österreich und Italien. Diese Länder akzeptieren aufgrund eines Abkommens auch die "gelben" Kurzkennzeichen, besser ist aber "rotes" Zollkennzeichen. Dies ist praktisch das Gleiche, wie ich auch sage.
Nur, ich weis nicht, wie es bei den Zollkennzeichen aussieht.
Anmerkung:
Wobei, diese Zollkennzeichen haben den roten Streifen.
Gelber Streifen = Kurzzeitkennzeichen, ähnlich den roten Kennzeichen.
Am einfachsten wird sein, der RoadDogg "Leiht" dir das Auto für die Heimfahrt. Wenn du dann Daheim angekommen bist, schraubst du die Nummerschilder ab, steckst sie mit der Zulassung in ein Kuvert und schickst sie per Einschreiben an RoadDogg zurück. Würd ich jedenfalls so machen.
Schönen Gruß,
Lupo
Original geschrieben von ahofer
Lt. Auskunft meiner Kollegin von der Zulassung wird immer ein Zollkennzeichen benötigt, wenn das Fahrzeug zugelassen und fahrbereit in's Ausland verkauft wird.
Ausnahme: Österreich und Italien. Diese Länder akzeptieren aufgrund eines Abkommens auch die "gelben" Kurzkennzeichen, besser ist aber "rotes" Zollkennzeichen.
Bin da nicht sooo bewandert, aber das "Ausfuhrkennzeichen" (nicht Zollkennzeichen ;) ) ist meinem Kenntnisstand nach, ein KANN aber kein MUSS. Außerdem ging es ja eigentlich um die Einführung eines KFZ aus dem Ausland nach DE. Das Ausfuhrkennzeichen ist aber nur für die Ausführung eines KFZ´s von Deutschland in das Ausland gedacht. Hier aber anders als ich vorher geschrieben hatte, nicht nur für die Ausfuhr in ein Nicht-EU-Land, sondern generell ins Ausland. Eine Einführung mit einem deutschen Ausfuhrkennzeichen ist aber schon daher nicht möglich, da vor, bzw. nach, Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens eine Identiätsprüfung des auszuführenden Fahrzeuges vorzunehmen ist. Auch Fahrzeug die keinen gültigen TÜV mehr haben, bekommen ein Ausfuhrkennzeichen zuerst nach erfolgter Überprüfung gemäß den Vorschriften über internationalen Kraftfahrzeugverkehr, zugeteilt.
Im übrigen muß man nicht unbedingt ein Ausfuhrkennzeichen haben um ein Fahrzeug ins Ausland zu überführen. Es ist aber auf jeden Fall zu empfehlen. Wenn das Fahrzeug z.B. verkauft wird, wird man die zur endgültigen Abmeldung in Deutschland nötigen Papiere und Kennzeichen sicher nie wiedersehen. Daher ist hier der Weg der endgültigen Abmeldung in Verbindung mit der Beantragung eines (roten) Ausfuhrkennzeichens auf jeden Fall zu empfehlen.
Sollte ich jetzt was falsches wiedergegeben haben, bitte ich um entsprechende Korrektur. Ist so in etwa das, was ich von einem meiner Kunden mal in einem Gespäch über Kfz-Ausfuhr erzählt bekommen habe.......
Gruß
Chris
@Chris
Für den anderen Weg von Austria nach Deutschland kann man auch ein Zoll- oder (meinetwegen auch) Ausfuhrkennzeichen benutzen.
Mein Ex-Cheffe hat sich über einen Händler in Innsbruck einen Mercedes gekauft (wg. besseren Prozenten). Den Wagen hat er in Stuttgart mit den deutschen roten Zollkennzeichen abgeholt und nach Hause gebracht.
Der österreichische Fahrzeugbrief musste dann noch in einen deutschen umgeschrieben werden.
Original geschrieben von ahofer
@Chris
Für den anderen Weg von Austria nach Deutschland kann man auch ein Zoll- oder (meinetwegen auch) Ausfuhrkennzeichen benutzen.
Eben nicht!
Mein Ex-Cheffe hat sich über einen Händler in Innsbruck einen Mercedes gekauft (wg. besseren Prozenten). Den Wagen hat er in Stuttgart mit den deutschen roten Zollkennzeichen abgeholt und nach Hause gebracht.
Der österreichische Fahrzeugbrief musste dann noch in einen deutschen umgeschrieben werden.
Wie Du selber schreibst, aus Stuttgart abgeholt. Wie oben schon geschrieben, wird von der Zulassungsbehörde eine Überprüfung der Fahrzeugidentifizierung vorgenommen. Dies geht aber nur, wenn das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorgeführt wird. Dazu muß das Fahrzeug aber erst einmal in Deutschland sein. Auch muß das Fahrzeug das mit einem Ausfuhrkennzeichen bewegt wird, entweder gültigen TÜV haben (glaube mind. sechs Monate, bzw. mind. solange wie die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens ist) oder einer vergleichbaren Prüfung wie oben beschrieben unterzogen werden.
Das ganze würde dann im hier beschriebenen Fall - kauf eines Alfa 90 2,5 V6 in Österreich und Ausfuhr aus Österreich bzw. Einfuhr nach Deutschland - nur funktionieren, wenn die Beantragung mit allem was dazugehört in Österreich erfolgen würde.
Am einfachsten und schnellsten ist aber hier sicher die Verwendung des "gelben" Kurzzeitkennzeichens.
Gruß
Chris
Original geschrieben von Chris
Am einfachsten und schnellsten ist aber hier sicher die Verwendung des "gelben" Kurzzeitkennzeichens.
Gruß
Chris ...oder einer Spedition!
ist oftmals billiger als man denkt; zumindest wenn man alles mit hineinrechnet (Anfahrt, Sprit, Kennzeichen usw).
@Gordovan
Nachteil speziell bei Dir: PLZ 01 will nicht jeder hin, da dies für viele ein Notstandsgebiet darstellt; bezüglich Rückladung. Ausser, wer z.B. bei VW Mosel/Zwickau wieder ladet. Ansonsten ist die nächste Anlaufstelle meist erst wieder DC-Ludwigsfelde/Berlin (Vaneo).
Falls Du für sowas eine Tel.Nr benötigst, sende mir eine mail und ich lasse Dir ein paar Nummern zukommen; auch von kleineren Unternehmen.
RoadDogg
29.07.2002, 16:56
Original geschrieben von falschatmer
Am einfachsten wird sein, der RoadDogg "Leiht" dir das Auto für die Heimfahrt. Wenn du dann Daheim angekommen bist, schraubst du die Nummerschilder ab, steckst sie mit der Zulassung in ein Kuvert und schickst sie per Einschreiben an RoadDogg zurück. Würd ich jedenfalls so machen.
Schönen Gruß,
Lupo
hmmm....gute idee hat nur einen Hackn, ich brauch die Taferln, ist nämlich ein Wechselkennzeichen ;) , weil sonst kann ich dann meinen neuen Alfa (164er Super :) ) nicht bewegen......
Ciao
Michi
Original geschrieben von falschatmer
Am einfachsten wird sein, der RoadDogg "Leiht" dir das Auto für die Heimfahrt. Wenn du dann Daheim angekommen bist, schraubst du die Nummerschilder ab, steckst sie mit der Zulassung in ein Kuvert und schickst sie per Einschreiben an RoadDogg zurück. Würd ich jedenfalls so machen.
Schönen Gruß,
Lupo Ich bin im richtigen Leben wirklich kein Paragraphenreiter, aber es will erwähnt sein. Nicht dass es hinterher heisst: warum hat mir das denn keiner gesagt.
Der von Dir beschriebene Vorgang ist ebenso illegal.
Wird Gordovan dann in D mit dem AR 90 mit A-Kennzeichen kontrolliert, kann es zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung kommen.
Also: bewegst Du ein Fahrzeug in D mit ausländischem Kennzeichen, muss der Eigentümmer Beifahrer sein.
Zwei Leute kenne ich, denen ist sowas schon vorgeworfen worden.
Einen davon (Bobby) hast Du (Klostergeist) gestern in Lörrach wahrscheinlich kennengelernt (er hat Dir höchstwahrscheinlich die Startnummer in die Hand gedrückt).
Änderung/Berichtigung: vorher habe ich Falschatmer und Klostergeist durcheinander gebracht.
Gordovan
29.07.2002, 19:34
Hat sich leider erledigt,ich bin so mit Arbeit zugeschüttet, daß es von der Zeit her nix wird. Ratet mal, wo ich jetzt bin :-{
@Chris
Moorrgääähn !hello!
stimmt, da hab ich wieder nicht mitgedacht - scheiß Alzheimer.
Ich klär das mal in einer ruhigen Minute mit meinen Kolleginnen aus der Zulassung, wie der Import nach Deutschland am besten zu handeln ist.
Salve Gordovan !hello!
also, ich hab gerade mit einer Kollegin aus der Zulassung gesprochen. Es gibt mehrere Möglichkeiten
Das einfachste ist, das Auto mit den originalen Kennzeichen aus Österreich einzuführen. Bei der Ummeldung wird dann das Finanzamt wg. den Steuern verständigt.
Dann gibt's noch das Kurzkennzeichen, man braucht nur die Doppelkarte der Versicherung und einen Ausweis. Ist nicht ganz legal, wird aber geduldet.
Einfuhr mit österreichischen Ausfuhrkennzeichen geht auch.
Das allereinfachste ist es, das Auto abgemeldet per Hänger abzuholen und zu uns zu fahren.
Ach ja, lass Dir in Austria eine EU-Konformitätsbescheinigung (oder so ähnlich) ausstellen, dann musst Du bei uns nicht noch extra zum TÜV fahren. Die Bescheinigung gibt's nicht automatisch, die muss dann Roaddogg besorgen.
So, hoffe damit alle Klarheiten beseitigt zu haben.
RoadDogg
30.07.2002, 10:02
@all: ich muss mich mal stellvertretend für Gordovan ;) und mich, bei allen bedanken für die fachlichen Antworten :-] .........aber leider hat sich es, wie Gordovan vorher schon sagte, leider erledigt, da es sich Zeitmässig nicht aussgeht...... :-(
Ciao
Michi
Markus_74
05.10.2008, 12:22
Hallo zusammen,
da der Thread ja schon etwas betagt ist und ich über die Suchfunktion nur Leute gefunden habe, die Autos von Deutschland nach Österreich überführen wollten, hier die Frage nach Aktualität der Angaben.
Wenn ich das richtig verstanden habe, brauche ich nur ein gelbes Überführungskennzeichen aus D um den Karren halbwegs sauber überführen zu können?!
Wie geht’s in Deutschland weiter, welche Papiere und Maßnahmen sind aktuell erforderlich, bis ich den Bock zugelassen vor der Tür stehen habe?
Z.B
TÜV-Vollabnahme notwendig, oder gehts mit dieser EU-Konformitätsbescheinigung?
Mit österreichischer Abmeldung und Kfz-Brief (schimpft sich das da auch so) zur Zulassungsstelle und in deutsche Papiere umtauschen; funktioniert es so einfach?
Ach und zu guter Letzt: was kommen ca. für Kosten auf mich zu?
Danke schon einmal vorab für Infos.
Gruß Markus
Wie geht’s in Deutschland weiterist abhängig, ob Neu-Fzg oder Gebrauchtwagen.
Markus_74
05.10.2008, 14:23
ist abhängig, ob Neu-Fzg oder Gebrauchtwagen.
Ok, ist ein Gebrauchtwagen.
kaufen,
zur Zulassungsstelle mit Austria-Papiere, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA einholen (ca € 10,-) und mit Blankozettelchen zum TÜV
Anschliessend wieder zur Zulassungsstelle um anzumelden.
Ist sozusagen ohne besondere Kosten verbunden.
stephanV6
05.10.2008, 16:20
kaufen,
zur Zulassungsstelle mit Austria-Papiere, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA einholen (ca € 10,-) und Blankozettelchen zum TÜV
Anschliessend wieder zur Zuöassungsstelle um anzumelden.
Ist sozusagen ohne besondere Kosten verbunden.
arghl...
umgekehrt:
Zeugs nehmen, zur Landesprüfstelle (COC nicht vergessen),
dort Prüfung ergehen lassen, 176€ abdrücken.
Zum Finanzamt, dort Nova XXX€ abdrücken und Strafsteuer XXX€ abdrücken.
Anmelden (dafür auch 170€ abdrücken), endlich fahren ... !thatsit!
Markus_74
05.10.2008, 16:47
kaufen,
zur Zulassungsstelle mit Austria-Papiere, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA einholen (ca € 10,-) und mit Blankozettelchen zum TÜV
Anschliessend wieder zur Zulassungsstelle um anzumelden.
Ist sozusagen ohne besondere Kosten verbunden.
Ist ja echt überschaubar. !thatsit!
Versteh ich das richtig, dass man die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA über die Zulassungsstelle einholt? Und Blankozettelchen für TÜV meint Selbiges?
Ach nochwas: zum Thema Deutsches Überführungskennzeichen (gelb), sind ja nun die Meinungen irgendwie geteilt; darf man damit nun in Österreich gondeln, bzw. KFZ nach D überführen?
Danke schonmal für die bisherigen die Infos.
Versteh ich das richtig, dass man die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA über die Zulassungsstelle einholt?weiss ich nicht mehr wirklich.
Meine, das geht auch online.
Und Blankozettelchen für TÜV meint Selbiges?erst wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt (Fzg nicht gestohlen usw) geht's auf Zulassungsstelle weiter, bzw erst los.
Hier gibt's Blanko-Kfz-Brief (damals) und damit geht's zum TÜV...
zum Thema Deutsches Überführungskennzeichen (gelb), sind ja nun die Meinungen irgendwie geteilt; darf man damit nun in Österreich gondeln, bzw. KFZ nach D überführen?ich behaupte: ja
ich behaupte: ja
ich hatte das thema erst im august mit der versicherung und der zulassungstelle.
die versicherung sagt es wäre kein problem wenn das kennzeichen "legal benutzt wird", es also im ausland zulässig ist (die wollten aber eine bestätigung darüber).
die zulassungstelle (leiter in celle) sagte mir das es "eigentlich" nicht legal ist, weil die versicherung es nicht in den bedingungen hat.
in den niederlanden bin ich auch mal mit roten nummern unterwegs gewesen (auch nicht legal) und die niederländische polizei hat sich dafür nicht interessiert. ich denke problematisch wird es nur, wenn es einen unfall gibt.
von daher sollte man sich von der versicherung eine schriftliche bestätigung besorgen (wenn die denn so etwas herausrückt).
helfen würde da (lt. versicherung) eine schriftliche erlaubnis des jeweiligen landes (konsulat, ggf. botschaft). nur der aufwand und ggf. die kosten sind nicht ohne (wenn es denn überhaupt funktioniert, ich habe es nicht probiert).
in italien soll es ein gegenstück zum deutschen ausfuhrkennzeichen geben (das deutsche kommt übrigens nicht in frage, da der wagen in D bei der erteilung des kennzeichen vorgeführt werden muss).
Markus_74
05.10.2008, 17:54
Ach herje, werd wohl um Konsultation von Versicherung und Zulassungstelle im Vorfeld nicht herum kommen.
Danke aber trotzdem, bin ein gutes Stück schlauer jetzt.
in italien soll es ein gegenstück zum deutschen ausfuhrkennzeichen geben (das deutsche kommt übrigens nicht in frage, da der wagen in D bei der erteilung des kennzeichen vorgeführt werden muss).logisch, weil es ein Ausfuhrkennzeichen und kein Einfuhrkennzeichen ist.
Der Kfz-Brief würde entwertet usw
Ausfuhrkennzeichen:
http://www.copzone.de/Bilder/Kennzeichen/expneu.gif
Kurzzeitkennzeichen:
http://www.copzone.de/Bilder/Kennzeichen/kurz.gif
ich erwähnte das deutsche ausfuhrkennzeichen auch nur weil es ggf. ein entsprechendes gegenstück gibt. und weil ich auf die idee gekommen bin das für den import zu nehmen (was dann aber aus genannten gründen scheiterte).
stephanV6
05.10.2008, 19:19
Hmm, ich weiss nur das die deutschen Werkstattkennzeichen (rote Nummern)
hier akzeptiert sind.
Wenn ihr allerdings mit gelben oder sonstwas aufkreuzt wir der ein
oder andere Dorfbulle eventuell Drama machen weil er keinen Plan hat. !mgrins!
die roten nummernschilder bekommst du in D nur mit einem gewerbe in der KFZ-branche und einem polizeilichem führungszeugnis. es gibt etliche bedingungen und u.a. ist es nur innerhalb von D gültig.
wenn das KFZ mit der rote nummern einen unfall verursacht hat, wird die versicherung sehr wahrscheinlich nicht bezahlen bzw. erstmal bezahlen und sich das geld dann vom versicherungsnehmer wiederholen.
solange nichts passiert, wird es keine probleme geben.
stephanV6
06.10.2008, 10:32
die roten nummernschilder bekommst du in D nur mit einem
gewerbe in der KFZ-branche und einem polizeilichem führungszeugnis. es gibt
etliche bedingungen und u.a. ist es nur innerhalb von D gültig.
Ahja, nur in .de Gültig ?
Hier gibts/gabs extra Anweisung an Polizei das die roten Nummern zu
akzeptieren sind und dem normalen deutschen Kennzeichen gleichgestellt werden
sollen.
wenn das KFZ mit der rote nummern einen unfall verursacht hat, wird die versicherung sehr wahrscheinlich nicht bezahlen bzw. erstmal bezahlen und sich das geld dann vom versicherungsnehmer wiederholen.
Das ist wieder ein anderes Blatt,
es ging ja darum obs nun zulässig ist oder nicht.
Also: Zulässig, aber Versicherungsschutz fraglich.
Markus_74
06.10.2008, 11:23
Also habe heute mit der Zulassungstelle gesprochen und folgende Aussagen bekommen:
-Überführung mit gelben Kurzkennzeichen erlaubt und unbedenklich, da Abkommen mit Österreich besteht.
-Anmeldeprozedere mit COC-Papieren total easy, einfach zur Zulassungstelle und anmelden. Nix TÜV oder ähnliches
-ohne COC-Papiere wird eine Vollabnahme beim TÜV fällig und die Papiere müssen beantragt werden.
Soweit die Aussagen der Zulassungsstelle.
-Anmeldeprozedere mit COC-Papieren total easy, einfach zur Zulassungstelle und anmelden. Nix TÜV oder ähnliches.Gebraucht-Fzg. ;-)
Du hast natürlich während des Gesprächs gefragt, auf wann sie dann TÜV und AU datiert? :D
Soweit die Aussagen der Zulassungsstelle.ok, berichte dann bitte. ;-)
Also: Zulässig, aber Versicherungsschutz fraglich.nein, laut ausgabebestimmungen in D ist es nicht zulässig damit ins ausland zu fahren. wie es dann die polizei des jeweiligen landes sieht ist für die rechtmässigkeit nicht von belang.
in der EU gibt es für jeden scheiss irgendwelche richtlinien und gesetzte. hauotsache die bananen sind genormt... nur bei wirklich wichtigen dingen wie kennzeichen und KFZ-überführungen, da gibt es keine einheitliche regelung :(
Markus_74
06.10.2008, 12:39
Gebraucht-Fzg. ;-)
Du hast natürlich während des Gesprächs gefragt, auf wann sie dann TÜV und AU datiert? :D
Jau hab ich, wenn ich das richtig verstanden habe zum nächsten Termin der rechnerisch fällig wäre.
Ok, berichte dann bitte. ;-)
Jo kloar, aber ist noch lange nicht in trockenen Tüchern. Ob es der Österreicher überhaupt wird, ist auch noch nicht klar.
bdw. du wohnst nicht zufällig in der Nähe von 78652 Lauffen Deißlingen
du wohnst nicht zufällig in der Nähe von 78652 Lauffen Deißlingenist alles relativ.
Eher nein.
stephanV6
06.10.2008, 14:18
wie es dann die polizei des jeweiligen landes sieht ist für die rechtmässigkeit nicht von belang.
Ähm,
wenn in der Schweiz das tragen von Faustfeuerwaffen erlaubt ist
und du hast eine aus Deutschland mit (welche dort verboten ist)
ist sie dennoch erlaubt.
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