Vollständige Version anzeigen : An die Firmenwagenfahrer...
TwinSpark Freak
23.07.2002, 20:59
N'Abend,
Meine Firma hat mir einen Dienstwagen angeboten. Nun wollt ich mich mal erkundigen, wie da so die Vertragsregeln bei euch sind. Die 1% für die Privatfahrten und die 0,03% für die Fahrten zur Arbeit, die zu versteuern sind, sind mir bekannt. Meine Frage nun, bezahlt ihr darüber noch was für das Auto an die Firma, oder was gibt es sonst noch für Regeln???
Habe meinen Chef schonmal von einem 3er BMW abbringen können. :)
Ciao und Danke für die Antworten.
TS-Freak
Hallo TwinSpark Freak,
in der "Regel" ist mit der 1% Regelung alles abgedeckt. Das heist: Benzin, Versicherung, Steuer, Reperaturen und Versicherung...
Gruß
ExOdUs
Hallo TwinSpark Freak,
mit dem 1% versteuerst Du den geldwerten Vorteil der Dir durch die Privatnutzung des Dienstwagens entsteht. Daran kommst Du genausowenig vorbei wie an der Besteuerung der Entfernung zu Deiner Arbeitsstätte. Ansonsten ist alles Verhandlungssache mit Deinem Arbeitgeber. Besonders die Regelungen für den Umfang der privaten Nutzung solltest Du Dir genau überlegen und verhandeln. Dazu gehört z.B., wer außer Dir das Fahrzeug bewegen darf (Ehefrau, Freundin, Verwandte) oder wer für Privatfahrten die Tankrechnungen zahlt. Ich habe auch schon von Vereinbarungen gehört, daß andere Mitarbeiter Firmenwagen teilweise mitbenutzen durften, wobei ich nicht weiß, wie das dann steuerlich abgewickelt wurde. Du solltest auch aufpassen wenn man von Dir verlangt, daß Du nach dem Ausscheiden aus der Firma das Auto übernimmst o.ä. Auch auf eine Übertragung Deines persönlichen Schadenfreiheitsrabattes solltest Du verzichten. Aber wie gesagt, es ist alles Verhandlungssache. Wenn Du mit irgendwelchen Dingen Deinem Chef entgegenkommen kannst, so ist das sicherlich auch nicht verkehrt und stärkt evtl. Deine Verhandlungsposition. Du kannst mir hierzu gerne einmal mailen, evtl. mit Telefonnummer.
MFG Dirk.
Du kannst entweder 1% versteuern(was schmarrn ist), oder der 4ma ein Nutzungsentgeld für priv. Fahrten von 1% zahlen. Damit ist alles abgegolten. Dies ist die favorisierte Lösung.
Taurus, wenn du noch weitere Tips hast, dann schreibe sie doch hier auf. Ich bin auch sehr daran interessiert, weil ich nach meiner Ausbildung und dem Zivi nun ins richtige Berufsleben einsteige und ebenfalls einen Firmenwagen bekomme. Vorerst wohl einen Focus, nach der Probezeit darf ich mir dann einen Wagen nach Wunsch (147er-Klasse) bestellen. :) Aus diesem Grund bin ich für alle Infos dankbar!
Thomas
Original geschrieben von engel
Du kannst entweder 1% versteuern(was schmarrn ist), oder der 4ma ein Nutzungsentgeld für priv. Fahrten von 1% zahlen. Damit ist alles abgegolten. Dies ist die favorisierte Lösung.
ciao engel,
leider ist es nicht so einfach wie du schreibst!! wenn du die 1% geldwerten vorteil nicht zahlst darfst du den wagen nicht privat bewegen! du mußt dann sogar ein fahrtenbuch führen.
die 1% regelung ist nicht so einfach zu umgehen! die bezahlt man übrigens weil einem arbeitnehmer mit firmenwagen ein finanzieller vorteil entsteht.
@all
unsere firma stellt es jedem frei zu wählen ob er den wagen auch privat nutzen möchte. ich zahle z.b. nur die 1% und nicht zusätzlich die 0.03% für Fahrten zur Arbeitsstätte da ich im Außendienst tätig bin. Was sind schon 1% wenn man sonst keine kosten am fahrzeug hat!! mein wagen hat einen neuwert von € 38.000,- das sind dann € 380,- brutto. netto zahlt man dann je nach steuerklasse ca. € 200,- !!!! wer kann schon einen wagen für € 200,- pro monat bewegen!!
wichtig ist nur vorab mit dem chef zu klären das er alle kosten übernimmt!!
grüße
martin
Salve tutti !hello!
noch ein paar ganz wichtige Hinweise aus eigener Erfahrung:
Auch wenn Ihr Euch mit Eurem Cheffe gut versteht, besteht darauf, dass der Passus "Der Mitarbeiter hat das Fahrzeug auf Anforderung unverzüglich abzugeben" aus dem Überlassungsvertrag gestrichen wird. Ansonsten kann's Euch passieren, dass ihr im günstigsten Fall (wie bei mir) innerhalb von 4 Wochen ein neues Auto braucht, im schlechtesten Fall innerhalb von 15 Minuten.
Baut nichts auf eigene Kosten ein (z. B. FSE oder HiFi-Anlage, Navi etc.), auch wenn der Vorschlag von oben kommt, weil Ihr vielleicht sowas schon habt. Die Kosten für den Ausbau dürft Ihr dann selbst übernehmen, wenn Ihr das Auto abgeben müsst. Wenn der Chef auf Navi oder FSE besteht, dann soll er auch dafür blechen, auch wenn Ihr mit Zugeständnissen euren Wunschwagen bekommen solltet.
Im Ernstfall seit Ihr die Deppen und nicht die Firmenleitung.
@martin:
Ist mir schon klar, das man die 1% Regel nicht umgehen kann. Es gibt dabei nur 2 möglichkeiten:
1: Du reichst beim Finanzamt den 4menwagen ein, incl. Rechnung, und musst den Geldwerten Vorteil von 1% versteuern, das Geld geht also an das Finanzamt.
2: Du weisst durch monatliche Zahlungen, die der Arbeitgeber direkt von deinem Netto gehalt abzeiht nach, das du eine mindestens 1% hohes Nutzungsentgeld für den 4menwagen bezahlst. Diese Gehaltsabrechnungen reichst du mit beim F-AMt ein, und so wird klar, das du das Auto nicht umsonst bewegst, sondern eben die mindestanforderung von 1% Abgabe erfüllst. Das Geld geht dabei an die 4ma zurrück, und nicht an das F-Amt.
Bei uns war das so geregelt (bie VW Werk auch), das mann, wenn man 4menwagenanspruch hatte die Summe von 1% als AT Zulage(die kann ja direkt mit Auto in Verbindung gebracht werden, und sofort gestrichen werden, wenn das Auto nicht mehr da ist, deshalt AT) auf das Brutto Gehalt dazubekommen hat, die 4ma dann den Betrag von 1% des Fahrzeugwertes vom Nettolohn wieder abgezogen hat, und man somit das Auto für die Differenz zwischen Brutto/Netto gefahrne hat.
Mittlerweile ist es so, das wir in unserer Ebene, wo wir keine 100% Fahrtätigkeit haben, sondern Aussendienst machen, und auch mal fliegen etc. eine Hertz Card haben. Damit holt man sic dann überall sein Auto.
Sieht dann so aus, das man sich ein Auto holt, zum Flughafen fährt, fliegt, dort ein Auto holt, fährt, wieder zurrück(bei uns dann halt auch mal an einen andern Ort) dann wieder fährt etc.
Dafür zahlt die 4ma im Monat einen Betrag an Hetz. Das ganze ist dann jünstiger, als wenn wir ein eigenens Auto hätten.
Nur die, die den ganzen Tag im Auto sitzen, oder HAL haben noch eigene Autos.
Vorteil für mich:
Ich kann mir kaufen was ich will(vorher war es VW), und bin deshalb bei Alfa;) und ich kann endlich wieder einen Benziner fahren, da ich nur zur nächsten Hertz Station fahre, und dann auf ein weiss nicht was umsteige(Habe dort aber eine prio auf Fiat/Alfa gelegt, und klappt auch ziemlich oft, da Hertz viele 147 in der Flotte hat;))
Ich hoffe bei euch allen klappt es mit dem 4men Wagen, und ihr bekommt euer Wunschauto zu guten Konditionen;)
Marcus
@Thomas:
Hallo Thomas. O.K., wir machen hier im Forum weiter.
@Alle:
Bei TwinSpark Freak war auch im Gespräch, er solle die Leasingrate selbst tragen. Die würde dann von seinem Bruttogehalt abgezogen werden. Hier würde sich unter Umständen eklatant sein zu versteuerndes undsozialversicherungspflichtiges Gehalt verändern. Ich habe ihm geraten, seine spezifische Situation mit einem Steuerberater durchzurechnen. Das sollte einem die Sache schon Wert sein, bevor man sich irgendwann einmal schwarz ärgert. Ich würde mich auf so etwas nicht unbedingt einlassen.
@engel:
Was Du mit der AT-Zulage beschreibst ist nichts anderes als die Brutto-Hinzurechnung des geldwerten Vorteils auf Deiner Gehaltsabrechnung. Dafür gibt es sogar eine bestimtme Lohnart. Dazu ist der AG verpflichtet, ebenso wie zu dem Abzug des steuerpflichtigen Sachvorteils von dem steuerpfl. Brutto. D.h., 1% vom Brutto-Listenpreis des Autos erhöhen monatlich das steuerpfl. Brutto, danach werden die 1% netto wieder abgezogen. Ich denke, eine andere Möglichkeit gibt es nicht, oder?
Bis dann, Dirk.
Original geschrieben von Taurus
@Thomas:
@engel:
Was Du mit der AT-Zulage beschreibst ist nichts anderes als die Brutto-Hinzurechnung des geldwerten Vorteils auf Deiner Gehaltsabrechnung. Dafür gibt es sogar eine bestimtme Lohnart. Dazu ist der AG verpflichtet, ebenso wie zu dem Abzug des steuerpflichtigen Sachvorteils von dem steuerpfl. Brutto. D.h., 1% vom Brutto-Listenpreis des Autos erhöhen monatlich das steuerpfl. Brutto, danach werden die 1% netto wieder abgezogen. Ich denke, eine andere Möglichkeit gibt es nicht, oder?
Bis dann, Dirk.
Hallo Dirk,
nach Aussage unseres Personalleiters gäbe es noch die möglichkeit den Geldwerten Vorteil direkt beim F-Amt zu versteuern, was aber wie ich schon geschrieben habe nie gemacht wird, da das ja der 4ma nix bringt.
Das der AG verpflichtet ist, die Rate mit zu übernehmen, ist mir neu. Kann sein, das dies in einigen Tarifwerken so verankert ist, wenn man fahrtätigkeit hat, bei der Chemie aber nicht. Außerdem sind alle mir bekannten Fälle mit diesen Regelungen AT-Angestellte gewesen, oder bei kleinen Mittelständlern als AT-Angelstellte geführt.
Ich würdde, wenn ich das AUto für die 4ma täglich brauche, das Geld Brutto bekommen, so kann ich es nur allen raten, kenne aber auch einen Fall, in einer 4ma, wo der jenige nur 20tsd km nachweislich für die 4ma im Jahr unterwegs ist. Er zahlt das 1% gerne selbst, denn er hat einen priv. Anteil von 50%. Günstiger kann man nciht fahren. Muss man halt im Einzelfall entscheiden. Um welche Art Job geht es? Außendienst, oder das Auto als dreingabe, zum Bsp. HAL? Das ist die Frage;)
Marcus
TwinSpark Freak
24.07.2002, 19:28
N'Abend,
Erstmal Danke für eure bisherigen Antworten. Ich übe ein Beratertätigkeit aus, d.h. ich bin öfter mal zu Kunden unterwegs, die etwas weiter weg sind. Mit meinem Wagen möchte ich nicht fahren, da er mir dazu zu schade ist. Mit dem Zug fahren und fliegen geht auch nicht immer, da ich mal nen Beamer, Ordner oder ähnliches mitschleppen muß, daher das Angebot mit dem Firmenwagen.
Ihr meint also, wenn monatlich eine Abgabe von 1% vom Bruttolistenpreis an den AG zahle, muß ich keinen geldwerten Vorteil geltend machen???? Das würde das ganze ja schon wieder interessanter machen.
Ciao
TS Freak
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