Vollständige Version anzeigen : Garantie
Hi,
seit anfang des Jahres ist ja jeder Verkäufer verpflichtet auf seine wahre 2 Jahre Garantei zu gewährleisten.
Meine Frage ist nun, wie ist das eigentlich geregelt, wenn man privat sein Auto verkauft? Muss man dann dem Käufer auch diese zwei Jahre einräumen oder wie läuft das?
Wäre klasse, wenn das jemand dirket mit Paragraphen begründen könnte.
TIA
Salve Distain !hello!
die Zwei-Jahres-Garantie gilt nur für Gewerbliche Verkäufe, nicht für Private.
Beim ADAC gibt's einen Mustervertrag für Privatverkäufe, da ist diese Garantie ausgeschlossen. (Wenn du keinen Zugriff hast, kann ich Dir den ja mailen, ist im pdf-Format).
Wenn Du allerdings ein Fahrzeug aus Deinem Firmenvermögen verkaufst, dann gilt diese Garantie schon wieder, da ja gewerblich.
Evtl. kann einer unserer Advocati die Paragrafen genauer benennen.
Original geschrieben von Distain
Hi,
seit anfang des Jahres ist ja jeder Verkäufer verpflichtet auf seine wahre 2 Jahre Garantei zu gewährleisten.
Meine Frage ist nun, wie ist das eigentlich geregelt, wenn man privat sein Auto verkauft? Paragraphen werden sicherlich noch von jemand anderem folgen, der sich detaillierter auskennt.
Vorab von mir etwas unbegründete Info.
Wenn Du privat verkaufst = ohne Garantie.
Sobald Du jedoch -z.B. als selbstständiger Streichholzdealer- das Auto mit in den Büchern hattest = mit Garantie, den hier wirkt der Privat-Status nicht mehr.
Ciao Alfisti,
zur Garantie hab ich auch noch 'ne Frage.
Ich hab jetzt meine Bella im April von der Leasinggesellschaft
übernommen und die haben mir darauf nochmal 1 Jahr
Garantie auf den Wagen gegeben.
Jetzt meine Frage:
Gibt es irgendwelche Bestimmungen, welche Teile in die Garantie
fallen und welche Verschleißteile sind?
Mir ist nämlich im Juni der Keilriemen gerissen und da haben die gesagt zahlen wir nicht, weil Verschleißteil.
Jetzt mussten die Querlenker getauscht werden. Sind das auch Verschleißteile? Ich hab jetzt ca. 52.000 Kilometer drauf.
Ciao,
Lamar
Original geschrieben von pedi
Sobald Du jedoch -z.B. als selbstständiger Streichholzdealer- das Auto mit in den Büchern hattest = mit Garantie, den hier wirkt der Privat-Status nicht mehr.
Die würde aber nur über 12 Monate laufen. Wobei es in den ersten sechs Monaten Sache des Verkäufers ist, zu beweisen ob die Gewährleistungsansprüche gerechtfertigt sind. In den zweiten sechs Monaten ist dies Sache des Käufers.
Allerdings gibts in der Kfz-Branche entsprechende Verträge, in denen man die Gewährleistung ganz oder teilweise ausschliessen kann. Am einfachsten, in Bezug auf das Gewährleistungsrecht, verkauft man ein sogenanntes "Bastlerauto". ;)
Gruß
Chris
Original geschrieben von LAMAR
Ciao Alfisti,
zur Garantie hab ich auch noch 'ne Frage.
Ich hab jetzt meine Bella im April von der Leasinggesellschaft
übernommen und die haben mir darauf nochmal 1 Jahr
Garantie auf den Wagen gegeben.
Jetzt meine Frage:
Gibt es irgendwelche Bestimmungen, welche Teile in die Garantie
fallen und welche Verschleißteile sind?
Mir ist nämlich im Juni der Keilriemen gerissen und da haben die gesagt zahlen wir nicht, weil Verschleißteil.
Jetzt mussten die Querlenker getauscht werden. Sind das auch Verschleißteile? Ich hab jetzt ca. 52.000 Kilometer drauf.
Ciao,
Lamar
Wenn es sich bei der Gewährleistung um die Garantieversicherung eines Fremdanbieters handelt, gibt es dazu Versicherungsbedingungen. In denen steht normalerweise exakt gelistet, was und wie es und die Gewährleistung fällt.
Wenn nicht, greift das normale Gewährleistungsrecht. Vewrschleißteile sind normalerweise: Reifen, Bremsen (Scheiben und Klötze) Stoßdämpfer, Auspuff, Keilriemen, Glühlampen usw.
Gruß
Chris
Hi,
Noch einmal eine kurze Zusammenfassung mit Paraphen und Ergänzungen nach dem neuem Recht:
- Gewährleistungsansprüche folgen aus §§ 437, 434, 433 (alles BGB) und gehen auf Nacherfüllung (§ 439), Minderung (§ 441), auf Rücktritt (§§ 440, 323, 326) und Schadensersatz (§§ 440, 280, 281, 283, 311a).
- Der Gewährleistungsanspruch verjährt nach § 438 I Nr.3, sofern keine Arglist oder ähnliches vorliegt, in zwei Jahren.
- Diese Rechte sind grundsätzlich abdingbar, d.h. ausschließbar.
- Für Gewerbliche ist aber nach § 475 die Verjährungszeit von zwei Jahren bei neuen Sachen bindend, bei gebrauchten beträgt sie mindestens ein Jahr. Umstritten ist hierbei noch, ob das Gewerbe im Zusammenhang mit den Verkauften Gütern stehen muss. Also ob auch der Arzt, Kioskbesitzer… wenn er den Firmenwagen verkauft als Gewerblicher zu behandeln ist oder nur der dessen Gewerbe auch mit dem Verkauf von Autos zu tun hat (KFZ-Händler, Leasingfirmen…). Nachdem Sinn des § 475 tendiere ich zu Zweiterem, aber Klarheit wird erst eine Gerichtsentscheidung hierzu bringen.
- Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, danach bei Käufer siehe § 476.
Für Privatverkäufe empfehle ich Dir auch den ADAC-Mustervertrag, diesem liegen auch Erklärungen bei.
@ Lamar:
Als erstes müsstest Du schauen wie Dein Leasingvertrag ausgestaltet ist. Wenn der Kauf schon (nicht nur die Option) schon in dem Vertrag stand und dieser vor dem 01.01.2001 geschlossen worden ist gilt noch das alte Recht!
Sollte der Kaufvertrag danach geschlossen worden seien gilt das neue. Wie Du den obigen Ausführungen entnehmen kannst hast Du dann automatisch ein Jahr Garantie. Was unter die Garantie fällt kannst Du § 434 entnehmen, unter anderem „die Beschaffenheit, die die bei Sachen gleicher Art üblich ist“ – dies umfasst den normalen Verschleiß. Ob ein Keilriemen nach 52tKm allerdings schon durch Verschleiß kaputt geht wage ich zu bezweifeln, die Querlenker dürfen sicherlich noch nicht defekt seinen.
Sollte Deine Leasinggesellschaft nicht zahlen wollen, empfehle ich Dir den Gang zum Anwalt.
Gruß,
Oliver
Hi Leute, !hello!
ich möchte erstmal ein dickes Danke, für die ganzen Antworten loswerden :)
Zum Glück hat sich aber Gestern rausgestellt, dass ich meine Bella doch nicht verkaufen muss! *freu*
Also weiterhin gute fahrt.
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