Vollständige Version anzeigen : fuchs erwischt - Schade
Black beauty
17.07.2002, 00:00
Hi Leute,
hatte gerade eine Begegnung mit einem Fuchs. Der hat sichs beim Überqueren der Landstraße doch anders überlegt und hat umgedreht. Ich hatte keine Chance.
Wie verhält sich der Alfisti in dieser Situation? Weiterfahren, da man ja doch nichts ändern kann? Umdrehen? Was wenn der Fuchs nicht tot ist? Tierarzt nachts um 12Uhr?
Bei Wildunfällen ist das ja klar mit Polizei und so, aber Fuchs, Hase, Katze?
Diese Fragen lassen mich nur schwer einschlafen (bin halt so). Ich hoffe, dass der Fuchs wenigstens gleich "weg" war und nicht noch leiden musste.
*einschwererSeufzer*
V.
Carabinieri
17.07.2002, 00:17
Armer Fuchs....naja...
Ich denke, das fällt ebenfalls unter Wild. Bei uns in AT hatte ich sowas mal mit einem Fasan. Gilt ja als Federwild....habs gemeldet, war besser so.
Hoffentlich hat er nicht zu lang gelitten.....
Ciao
Hallo zusammen,
hmm, ja, das hatte ich mal mit 'nem Karnickel. Da war ich auch froh, dass es gleich hin war.
Im Idealfall soll man ja anhalten und nach dem Tier schauen. Egal ob's nun tot ist oder verletzt überlebt hat, man soll den Vorfall auf jeden Fall der Försterei melden. Man kann auch das auch auf dem näxten Polizeirevier tun, die melden das dann weiter. Wichtig ist in so einem Fall, dass der zuständige Förster Bescheid weiß und das Tier ggfs. schießt - oder zumindest Ausschau hält und weiß warum der Fuchs humpelt.
Naja, wer ist schon so vorbildlich und steigt in einer mondlosen Nacht bei strömenden Regen aus dem Auto um einen Fuchs zu suchen.......:-{
Salve BlackBeauty !hello!
ein Fuchs ist ein jagdbares Wild und daher muss der Unfall der Polizei gemeldet werden. Die geben dann dem zuständigen Jagdpächter oder -verwalter Bescheid.
Andernfalls handelt es sich um Wilderei.
Deine Kasko zahlt dann auch den Schaden.
Nachtrag:
Hasen sind auch jagdbares Wild, genauso wie Fasane, Rotwild oder Wildschweine.
Katzen zählen als Haustiere und da ist dann der Besitzer in Regresspflicht.
hi black beauty
ein freund hat auch mal in der nach einen fuchs angefahren, der ist aber noch in nem affenzahn weggerannt und wohl irgendwo eingegangen, den es hat dem auto den frontspoiler gespalten...
und die versicherung wollte nur zahlen, wenn eine bestätigung vom förster vorliegt. er hat dann über ne woche später anerufen um den vorfall noch zu melden, und der typ hat terror gemacht, weil er vermutet hat, dass er einen auffahrumfallschaden über die versicherung laufen lassen will...
...soweit mal die kühle betrachtungsweise...
der arme fuchs :,( , aber das die dummen viecher auch immer vor den autos über die strasse müssen !nono!
gruss
michel, der schon oft einen vor dem auto hatte, aber glücklicherweise noch keinen erwischt hat...
Auch ich hatte schon mal ein kleines wildes Treffen. Ein Fasan hatte es auf die Lamellen meines Kühlers abgesehen und sich dort durch den Kühlergrill hindurch in Einzelteilen verbissen.
Aus dieser bitteren Erfahrung heraus kann ich sagen, dass in Deutschland ein Schaden mit Federvieh weder die Polizei noch die Versicherung interessiert.
Yours
strafer
aerodinamica
17.07.2002, 13:32
hi leute,
ist mir leider auch schon passiert, eine ziemlich unangenehme sache...
mir tut das tier dann auch ziemlich leid, aber wichtig wäre bei sowas, unabhängig von jeder versicherung oder polizei-meldung, das tote tier wegzuräumen von der straße!!!! :-{
ich bin auch motorradfahrer und kann mir wenig blödere situationen vorstellen, als in der nacht auf so einem tierkörper auszurutschen....oft genug schon im letzten moment gerade noch gesehen...
lg
flo
der arme Fuchs..naja ;) Ich muss sagen, dass ich mehrere Leute kenne, deren Auto von diversem Getier vorne ziemlich übel zugerichtet wurde. Wenn ein Fuchs mit 120 km/h deine Schürze trifft ist meist Ende - wenn man bedenkt dass ca. 7 kg mit 120 km/h beschleunigt schnell mehrere 100 wiegen, irgendwo logisch.
Die Versicherung interessiert es nicht unbedingt, allerdings sagte mir bei meinem Wildschaden der herbeigeeilte Freund und Helfer, dass das Vieh größer sein müsste als die Stoßstange... Katzen usw. kann man da vergessen.
Black beauty
17.07.2002, 14:53
Also, einen Schaden habe ich bisher nicht ausmachen können. Wahrscheinlich war der Fuchs jung und ich hab ja auch gebremst.
Umso schlimmer...
V.:-(
Hi,
zur Richtigstellung der rechtlichen Seite und @ ahofer:
Wilderei (§ 292 STGB) ist entweder das Nachstellen nach Wild oder die widerrechtliche Zueignung von Wild (oder einer Sache die dem Jagdrecht unterliegt). Die erste Alternative liegt nur vor, wenn Du dieses vorsätzlich unternimmst – also nicht bei Unfällen. Für die zweite müsstest Du es mit Zueignungsabsicht mitnehmen.
Sollte das Tier allerdings unnötig leiden (z.B. weil Du den Unfall nicht meldest und es deshalb nicht von seinen Qualen erlöst werden kann) machst Du Dich nach dem TierSchutzGesetz strafbar.
Gruß,
Oliver
P.S.: Bei Schäden durch Haustiere (Hund, Katzte...) haftet nicht die Versicherung sondern der Eigentümer.
P.P.S.: Bei Wild keine hecktischen Ausweichmanöver, das macht die Sache noch viel gefährlicher, sondern kontrolliert Bremsen und draufhalten.
Salve ohm !hello!
wieder was dazugelernt, ich dachte Wilderei wär's schon, wenn ich das Wild nur überfahre und dann liegen lasse.
BTW: wenn ich dem Rehbock damals nicht ausgewichen wäre, würde ich dies jetzt wahrscheinlich nicht tippen. So hat's "nur" den rechten Schweinwerfer verzogen.
Original geschrieben von ohm
P.S.: Bei Wild keine hecktischen Ausweichmanöver, das macht die Sache noch viel gefährlicher, sondern kontrolliert Bremsen und draufhalten.
Harr, harr, harr =-)
dein Tipp in allen Ehren, aber mal ehrlich: wer versucht denn nicht auszuweichen? Es ist ein Reflex. Du hast doch nur dann eine Chance zum überlegten Ausweichen, wenn du mindestens 1 Sekunde vorher das Viech siehst. Ansonsten erschreckt man sich doch durch das plötzliche Auftauchen und versucht ganz automatisch auszuweichen.
Gut gemeinter Rat, aber oftmals nicht praxistauglich. ;)
Konnte übrigens letztens gerade soeben noch einem Feldhamster ausweichen - allerdings auch nur weil es hell war und ich ihn noch rechtzeitig gesehen hab.
Noch was zur Versicherung:
es werden nur Schäden ersetzt, die durch Haarwild (Fuchs, Rot- Dammwild, Hasen, Grizzly-Bären, etc. - Katzen u. Hunde sind kein Wild sondern gelten als Haustiere) entstanden sind. Federwild-Schäden werden nicht ersetzt - auch wenn man mit 'nem Kondor zusammenknallt (was in D wohl so gut wie nie eintritt).
Also, immer schön den Schaden bei der zuständigen Revierförsterei oder Polizei melden und dann zur Versicherung. Und Aerodin´namicas Rat mit dem Wegräumen von der Straße ist auch sehr empfehlenswert :-] . Aber packt das Viech bloss nicht in den Kofferraum - das ist dann schon wieder Diebstahl. Und wer dabei erwischt wird, bekommt 'ne saftige Geldbuße. Also, am Straßenrand liegen lassen und die Stelle z.B. mit 'nem Taschentuch oder ölgetränkten Lappen ( ;) ) zum einfacheren Wiederfinden markieren.
Angefahrene Füchse sollten eigentlich mit Priorität gemeldet werden. Zum einen wg. einer möglichen Tollwut, zum andern wegen dem lebensgefährlichen "Fuchsbandwurm". Ein Parasit, der über die Ausscheidungen des Fuchses bei Berührung auf den Menschen übertragen wird und sich ausgerechnet in der Leber einnistet (Dann ist´s vorbei mit:-X ) Neugierige Füßgänger und Manta-Fahrer, die sich den Schwanz krallen wollen, sind also in höchstem Maße gefährdet.
Original geschrieben von markusw
Harr, harr, harr =-)
dein Tipp in allen Ehren, aber mal ehrlich: wer versucht denn nicht auszuweichen? Es ist ein Reflex. Du hast doch nur dann eine Chance zum überlegten Ausweichen, wenn du mindestens 1 Sekunde vorher das Viech siehst. Ansonsten erschreckt man sich doch durch das plötzliche Auftauchen und versucht ganz automatisch auszuweichen.
Gut gemeinter Rat, aber oftmals nicht praxistauglich. ;)
Mir ist es schon gelungen nicht auszuweichen - war allerdings nur eine Katze. Ausweichen wäre in diesem Fall auch sehr unangenehm gewesen, da links Bäume und rechts Autos waren.
Bei leichtem Wild, wie einem Reh (bis 20Kg), überstehst Du es auch leicht im Auto. Allerdings gebe ich Dir Recht, dass es bei einem 150 Kg Keiler oder Hirsch klüger seinen kann auszuweichen und nicht viel Zeit für diese Entscheidung ist
Gruß, Oliver
Original geschrieben von markusw
Aber packt das Viech bloss nicht in den Kofferraum - das ist dann schon wieder Diebstahl. Und wer dabei erwischt wird, bekommt 'ne saftige Geldbuße.
Nein – Wilderei ist es erst, wenn Du es in den Kofferraum packst um es Dir „zuzueignen“, also nicht wenn Du es z.B. nur zum Revierpächter/Polizei/Tierarzt fahren wolltest (und der Richter Dir glaubt).
Ein Diebstahl ist es nicht, da die Tiere (noch) keinem gehören. Das Aneignungsrecht hat aber nur der Eigentümer bzw. Pächter, erst nachdem dieser es sich angeeignet hat kannst Du einen Diebstahl begehen.
Gruß, Oliver
Carabinieri
17.07.2002, 20:04
Schaut mal hier, so sieht ein 147 aus, der ein Känguruh erwischt hat (natürlich kommt der Besitzer aus Australia)
http://selespeed147.tripod.com/alfa147/id4.html
Ordentlicher Schaden...pfuuuhh
Reinhard
18.07.2002, 19:29
versicherungsrechtlich gesehen gilt: bei kleineren tieren, zu den nach der rechtsprechung auch noch der fuchs zählt, muss draufgehlaten werden. wer ausweicht verliert seinen kaskoschutz (grobe fahrlässigkeit). wer es nicht glaubt, zich kann zur not mit ein paar fundstellen dienen.
indes: mir tut der kleine kerl auch so leid, wahrscheinlich würde ich ungeachtet der juristischen konsequenzen auch versuchen, sein leben zu retten.
judizielle grüße reinhard
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