Vollständige Version anzeigen : Alfa Spider & Xenon - ja oder nein!
Hallo!
Also Morgen entscheidet es sich ob es klappt oder nicht. Was alles dafür spricht:
- da H3 (im Spider) den H1 von den Xenonlampen recht ähnlich sind, sollte das mit dem Brennpunkt klappen
- wie schon in einem anderen Posting angesprochen, die automatische Leuchtweitenregulierung (teuer!) sollte nicht nötig sein für den TÜV-Segen, denn der Spider hat ja nur vorne zwei Sitze und kaum Kofferraum ~> daher sollte bei Zuladung auch kaum eine Neigung entstehen
- Scheinwerferreinungsanlage ist natürlich nötig, aber ein kleiner Plastikknopf mit zwei Düsen sollte wohl nicht sonderlich stören - vor allem wenn man bedenkt wie oft man diesen nutzt (genau alle zwei Jahre, wem dieser Zeitraum ein Begriff ist ;) )
- Brenner mit Lampen und Kabeln kostet ca. 200,- €, die SWRA kann ich noch nicht genau sagen sollte aber nicht so wild sein, DEKRA wird dann noch ca. 40 € wollen und ich hoffe damit ist es getan
Morgen weiß ich Details, und selbstverständlich werde ich dann auch eine Anleitung und Fotos bringen!! !hello!
Hallo Roman,
hast du schonmal bei TÜV oder DEKRA angefragt ob die sowas eintragen ? Denn genau genommen mußt du das ganze nicht eintragen lassen sofern es den allgemeinen Richtlinien für Xenonscheinwerfer entspricht. Und aus diesem Grund kommst du auch nicht um die LWR rum. Theoretisch.
MfG
Tobi
Ich glaub ich muss Dich enttäuschen!
Denn der Spider hat nicht H3, sondern HB3 und da ist ein gewaltiger Unterschied dazwischen. Aber wie gesagt, ich guck mir das morgen mal an und dann sehen wir weiter.
Bei meinem HB4-SW in BWM Compact hat es ja auch funktioniert, zwar mit erheblichem Mehraufwand, als bei H1, aber gehen tut es.
Und der TÜV dürfte nicht meckern!
Solange die SWRA und die aLWR drin ist, sagt der nix.
Wegen der aLWR im Spider musst halt fragen, ob mal den braucht. Im Z1 zB braucht man sie nicht!!!
a-connexion
11.07.2002, 23:04
Kauft Euch mal die Neue Zeitung: AUTOTUNING 07/12 (3,- eu)
Dort ist ein hammerharter "Audi A4" vorne in orange drauf.
Da steht alles über Xenonumbauten drin, was man beachten muss und das es garnicht so teuer sein muss.
Hella bietet da moderate Sätze zum Selberbauen.
Mann sollte bloß eventuell Plaste schweißen können, falls man sich verschneidet ------ ja man kann Plaste schweißen, falls es wieder irgendwelche dummen Kommentare gibt.
Ist aber zu empfehlen. Einfacher wäre es jedoch, wenn man sich den Satz vom aktuellen Modell holt, denn ich weiß nicht ob die Lampen so einfah reinpassen, da der Xenonkolben länger ist.
Aber kauft euch mal die Zeitung, ist auch der Hörmann 147er drin.
Original geschrieben von Roman
- wie schon in einem anderen Posting angesprochen, die automatische Leuchtweitenregulierung (teuer!) sollte nicht nötig sein für den TÜV-Segen, denn der Spider hat ja nur vorne zwei Sitze und kaum Kofferraum ~> daher sollte bei Zuladung auch kaum eine Neigung entstehen
Normalerweise kommt man um eine automatische Leuchtweitenregulierung nicht herum. Diese ist nicht nur für den Leuchtweitenausgleich bei beladenem Kofferraum nötig.
Gruß
Chris
Richtig. Du kommst definitiv nicht drum herum. Und wenn die verbaut ist sollte eigentlich auch keine Eintragung nötig sein. Beim Z1 ist es nur ohne Möglich, da er älteren Baujahres ist. Damals gab es auch (nicht lange) Xenon ohne LWR.
Bei neueren Fahrz. ist dies nicht mehr möglich !
MfG
Tobi
Original geschrieben von Chris
Normalerweise kommt man um eine automatische Leuchtweitenregulierung nicht herum. Diese ist nicht nur für den Leuchtweitenausgleich bei beladenem Kofferraum nötig.
Gruß
Chris
Sondern? !baby!
Ich sehe der Meister des Lichts hat sich auch angemeldet :-]
>Sondern?
ausgleich von bodenwellen. die dinger sind so schnell, dass du garantiert niemanden richtig blendest.
gruss
andré
Original geschrieben von Tobi
Richtig. Du kommst definitiv nicht drum herum. Und wenn die verbaut ist sollte eigentlich auch keine Eintragung nötig sein. Beim Z1 ist es nur ohne Möglich, da er älteren Baujahres ist. Damals gab es auch (nicht lange) Xenon ohne LWR.
Bei neueren Fahrz. ist dies nicht mehr möglich !
MfG
Tobi
Nein, da liegt Ihr falsch!!!
Ich hab mich lange genug mit Xenonümrüstung beschäfftigt und weiß wovon ich rede.
Also ab 1. April 2000 braucht jedes Fahrzeug mit Xenon eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische (keine dynamische) Leuchtweitenregulierung. Egal ob nachgerüstetes Xenon oder Neuwagen!!!
Beim Z1 braucht man defintiv KEINE aLWR, da die Zuladung so gering ist, dass sich das Fahrzeug nicht in der Neigung verändert. Das wurde mit dem TÜV geklärt. Wie es mit dem Spider aussieht müsste man abklären, so viel Zuladung hat der ja auch nicht.
Ansonsten müsste mal Prüfen, ob die Stecker von den jetzigen Stellmotor gleich denen vom BMW sind. Wenn ja, dann kann man den Umrüstsatz von Hella verbauen. Den gibt´s ja anscheinend nur für BMW, oder irre ich mich da.
Die Sensoren arbeiten mit Ultraschall, wobei ich nicht weiß wie schnell sie während der Fahrt regeln können. Sie müssen jedoch Zuladung erkennen können. Mehr braucht man nicht!!!
Original geschrieben von Jericho
Nein, da liegt Ihr falsch!!!
Ich hab mich lange genug mit Xenonümrüstung beschäfftigt und weiß wovon ich rede.
Also ab 1. April 2000 braucht jedes Fahrzeug mit Xenon eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische (keine dynamische) Leuchtweitenregulierung. Egal ob nachgerüstetes Xenon oder Neuwagen!!!
Scheinbar nicht lange genug.
Für die in Deutschland geltenden straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen können nämlich für lichttechnische Einrichtungen sowohl die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als auch entsprechende EU-Richtlinien angewendet werden. Scheinwerfer müssen jedoch generell bauartgenehmigt sein. Nicht bauartgenehmigte Scheinwerfer sind nur dann zulässig, wenn durch ein anerkanntes Lichttechnisches Institut bestätigt wird, daß die Lichtverteilung ungefähr den nationalen Bestimmungen nach den TA Nr. 7a oder denen der ECE-Regelung Nr. 98 entspricht und die Blendwirkung die darin enthaltenen Vorgaben nicht überschreitet. Das nennt man Bescheingung der "Etwa-Wirkung".
In Serie hergestellten Kfz´s werden auf Grund einer EG-Typgenehmigung (früher Allgemeine Betriebserlaubnis) in den Verkehr gebracht. Die Erteilung der EG-Typgenehmigung erfolgt auf der Grundlage der Ratsrichtlinien der EU. Kfz´s, mit EG-Typgenehmigung sind, wenn sie mit Gasentladungslampen ausgerüstet sind, auch immer mit Scheinwerfer-Reinigungsan-lagen und dynamischen Leuchtweitenregulierungen ausgestattet. Dies ist Teil der ECE-Regelung Nr. 48 - und wird daher ohne Ausnahme gefordert. Die EU-Richtlinie 76/ 756/ EWG über den Anbau lichttechnischer Einrichtungen ist inzwischen in diese ECE-Regelung Nr. 48 übernommen worden.
Wenn man sich etwas mit diesen ECE-Regelungen bzw. der früher national geltenden Regelung auseinandersetzt, wird bei der Sache mit dem Xenon-Licht folgendes erkennen:
Kraftfahrzeuge die mit Gasentladungslampen (Xenonlicht) ausgerüstet sind, aber weder über eine Scheinwerferreinigungsanlage noch über eine dynamische Leuchtweitenregulierung verfügen, bzw. mit nur einem von beiden nicht ausgerüstet sind, können nur via Einzelabnahme nach § 21 StVZO, auf Grundlage der früher geltenden nationalen Bestimmungen zugelassen worden sein.
Im Grunde heißt dann folgendes:
Kfz´s die eine EZ vor dem 01.01.1998 haben und zum Zeitpunkt der EZ als Neufahrzeug mit Xenonlicht bestellt werden konnten, können auch heute noch problemlos auf Xenon umgerüstet werden. Das geht aber nur, da eine Typenprüfung mit entsprechender Betriebserlaubnis vorliegt. Es wird daher auch weder eine Scheinwerferreinigungsanlage noch eine dynamische Leuchtweitenregulierung benötitgt.
Die Anzahl der Fahrzeugtypen, die diese Voraussetzungen erfüllen, beschränkt sich leider auf einige wenige. Dazu kommt noch, daß alle - für die das in Frage kommt - eine vom Fahrzeughersteller bzw. dem Scheinwerferhersteller erwirkte Ausnahmegenehmigung besitzen -> Siehe oben §21 StVO.
Für alle anderen Fahrzeuge ist die Scheinwerferreinigung und die dynamische Leuchtweitenregulierung Pflicht. Wer mit Xenon ohne etsprechende Einrichtungen, oder den o.g. Voraussetzungen, durch die Gegend fährt, fährt ohne Betriebserlaubnis, riskiert im Schadenfall den Versicherungsschutz und und und und.......
BTW, auch wenn man es dann irgendwo trotzdem und ohne alles was dazugehört, eingetragen bekommt - bei jeder Polizeikontrolle kann es passieren, daß man die ABE/ABG für den Betrieb einer Gasentladungslampe (Xenon) vorweisen muß....... Wer die nicht hat, wird bestimmt nochmal zum TÜV geschickt......
Soll in letzter Zeit häufiger vorkommen.
Also erstmal richtig schlau machen, dann schreiben.
Gruß
Chris
@chris :-]
ich bin mal wieder erstaunt!!
@Chris: Komplett auch meine Information bis auf einen Punkt. Pflicht ist eine AUTOMATISCHE Leuchtweitenreguliereng, keine DYNAMISCHE. Die meisten Hersteller verbauen mittlerweile dynamische, dedoch sind nur die automatischen vorgeschrieben.
MfG
Tobi
Tja,
jetzt wird's schwierig. Die Fassung für die HB3 Lampe ist geklebt und nicht geschraubt, daher auch nur "schlecht" aus dem Scheinwerfergehäuse zu bekommen. Zudem müßte die Xenon-Lampe ca. 4 bis 5mm weiter hin den Scheinwerfer hinein, und das Plastik der Halterung abzufräsen kann schnell in die Hose gehen. Wird wohl leider nicht so einfach wie geplant. Aber ich geb die Hoffnung nicht auf :-]
Es hat geklappt!!! :-]
Man möchte es nicht für möglich halten, aber ich habe eine Firma gefunden die mir ein komplettes Set mit Steuergerät, HB3 Fassung und passender Verkabelung gebaut hat!
Ich mußte für den Einbau nur die Stecker ändern (Pole vertauscht) und das war's. Nicht länger als eine halbe Stunde hat das ganze gedauert.
Sieht traumhaft aus!!
Einziges "kleines" Problem: ab und zu scheint die Spannung nicht ausreichend zu sein, beide Lampen zu starten wenn der Motor nicht läuft. Es ist auch nur der Startvorgang, bei dem ab und zu nur eine Lampe angeht. Kann man die Spannung irgendwie erhöhen?
Fotos folgen!
Gratuliere !
Bleiben noch 2 Fraen Offen:
1: Welche Firma und zu welchem Preis ?
2: Was sagt denn nun die Rennleitung dazu ?
MfG
Tobi
bau eine grössere batterie ein und es wird auch mit dem starten funktionieren.
vielleicht leiht dir ein dieselfahrendender nachbar eine batterie!?
gruss
andré
@Tobi: Die Firma heißt AE Direkt und der Preis liegt bei 500,- Euro für das komplette fertige Set. Da AE Direkt die Teile für 650,- Euro auf deren Homepage anbietet kann ich die auch für 500,- Euro direkt bekommen, war ein recht netter Kerl dort. Also bei Interesse einfach E-Mail!
Rennleitung? Also wenn du TÜV meinst, dann ist mein Auto Baujahr '99 und man benötigt erst seit 04/00 eine Leuchtenweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage.
@André: Bist du sicher das eine größere Batterie reicht? Denn ich habe eh schon die größere drin wg. dem elek. Verdeck. Und welche Größe meinst du wäre da empfehlenswert?
@Roman: Wo hast du denn die Info her, das man erst ab 05/00 LWR und SWR braucht ? Das ist mir neu..?
MfG
Tobi
http://www.xenon-light.de/tuevhes.pdf
Naja, den wisch kenne ich auch. Dem würde ich aber nicht so 100%ig vertrauen. Das ist keine Grundlage. Ich würde an deiner Stelle mit dem Zettel in der Hand mal zum TÜV fahren und anfragen was die davon halten.
MfG
Tobi
Hallo Roman,
das finde ich ja super das das geklappt hat!
Kannst du evtl ein paar Bilder posten???
Gruß
Roland
Bist du sicher das eine größere Batterie reicht?
die einzige möglichkeit mehr wumms zu bekommen.
naja, wenn du dich dran gewöhnt hast, licht erst nach dem motorstart anzuschalten ist es doch auch kein problem :)
Denn ich habe eh schon die größere drin wg. dem elek. Verdeck. Und welche Größe meinst du wäre da empfehlenswert?
keine ahnung! der xeon-heini müsste dir das ausrechnen können bzw. eine empfehlung abgeben können.
und natürlich solltest du nicht gerade alle elektrischen verbraucher anhaben wenn du dein licht anmachst!
tropfenjaeger
23.08.2002, 14:10
Frage:
was kann die aLWR ?
stellt sich der scheinwerfer selber ein?
wie funktioniert sie?
Grüße
Eduard
@Tobi: 100% stütze ich mich da auch nicht drauf, ich werde aber denke ich schon mal bei der Dekra oder TÜV vorbei fahren und das klären.
@Exi: Fotos habe ich zwei Stück auf meiner Website vom Einbau und ich denke heute Nacht werde ich dann mal das Licht mit der Kamera festhalten. Sieht wirklich geil aus wenn es dunkel ist :-]
@André: Momentan mache ich es ja so, dass ich das Licht erst starte, aber auf Dauer muss wohl doch eine größere Batterie her. Hast du evtl. Ahnung ob das die Lichtmaschine dann auch packt? Nicht das die dann die Batterie nie voll kriegt.
@tropfenjaeger: Die stellt beim Starten des Motors die Höhe des Lichts ein. Dabei wird von Sensoren an der Hinterachse - die vorher an zwei Punkten bei Belastung und ohne - eingestellt wurden. Nachteil der automatischen, wie schon in einem anderen Posting geschrieben, ist dass sich diese wirklich nur beim Start einstellt. Jeder Taxi Fahrer der also später noch drei Leute hinten rein setzt wird jeden blenden. Eine dynamische hingegen reguliert anscheinend noch unterm fahren nach.
Original geschrieben von tropfenjaeger
Frage:
wie funktioniert sie?
Grüße
Eduard
Bei der autom.dynamischen LWR sind die Xenon Kegel (oder die normalen) schwimmend im Scheinwerfer aufgehängt, und dabei in waage austariert. Damit sie nicht wie wild hin und her zappeln sind sie stark gedämpft. Die 2te mögl. ist es , das über einen neigungssensor und stellantriebe zu machen(so macht es Alfa)
Marcus
Original geschrieben von Tobi
Naja, den wisch kenne ich auch. Dem würde ich aber nicht so 100%ig vertrauen. Das ist keine Grundlage. Ich würde an deiner Stelle mit dem Zettel in der Hand mal zum TÜV fahren und anfragen was die davon halten.
So wie es scheint, gibt es wirklich ein Gesetzeslücke. Denn alle Vorschriften in Bezug auf Xenon beziehen sich auf Neufahrzeuge. Die Nachrüstung ist "noch" nicht reglementiert. Von daher könnte das ganze problemlos funktionieren.......
Im Internet läßt sich hier (http://www.bmw7forum.de/downloads/xenongutachten.pdf) ein entsprechendes Schreiben vom TÜV runterladen.
Was aber bleibt, ist ein umgerüsteter Scheinwerfer. Die Dinger müssen ja im Ganzen den von ECE-/EU aufgestellten Regeln entsprechen. Eine Veränderung des Leuchtmittels wäre ein Grund für den TÜV die Abnahme zu verweigern.
Gruß
Chris
Das mit der Gesetzeslücke ist tatsächlich so, das die Regelung nur auf Neufahrzeuge zutrifft. Wie du aber selbst erwähnt hast ist es eben eine Veränderung der Leuchtmittel und die Verwendung des Xenon-Brenners in einem nicht spezifizierten Reflektor was nicht zulässig ist und somit den Versicherungsschutz erlischen lässt.
Mfg
Tobi
*derimmernochamgrübelnsitoberxenonumrüst et*
Mal ne andere Frage.
Wie heiss wird so ein Xenon Licht???
Nicht das noch der ganze Scheinwerfer wegschmilzt oder das Glas bei der Hitze zerspringt.
Gruß
Roland
Hi,
soweit ich weiß stellt die Hitze kein Problem dar.
MfG
Tobi
Hitze ist bei Xenon kein Problem, da die Brenner lediglich 35W haben und somit gar nicht heißer werden als die Halogenbirnen.
Das mit der Gesetzeslücke ist so nicht ganz richtig. Das Schreiben aus dem 7er Forum ist veraltet, denn es gibt nämlich einen Regelung für das Nachrüsten. Denn wer ab 04.2002 sein Fahrzeug mit Xenonlicht nachrüstet, muss ebenfalls die erwähnte SWRA und die aLWR nachrüsten. Die Gesetzeslücke besteht jedoch darin, dass man ja das ganze auch schon vor dem April 2002 gemacht haben kann.
Das Argument des Eingriffs in den Scheinwerfer besteht jedoch immer noch!
Zeit für ein Pic:
http://www.alfa-amore.de/images/gal/myspider/xenon6k.jpg (http://www.alfa-amore.de/images/gal/myspider/xenon6.jpg)
Einfach klicken um es in groß zu betrachten. Sieht wirklich spitze aus, kommt allerdings auf dem Foto lange nicht so gut rüber wie in echt, vor allem dann wenn ein Auto mit "normalem" Licht neben einem steht.
Was den TÜV betrifft, so kann man übrigens innerhalb von 2 Minuten wieder die normalen Glühlampen reinstecken und das war`s.
Original geschrieben von Roman
Was den TÜV betrifft, so kann man übrigens innerhalb von 2 Minuten wieder die normalen Glühlampen reinstecken und das war`s.
Schon klar, aber dafür idt es nach einem Unfall eben zu spät....
MfG
Tobi
*dersolcheSätzeamliebstenauchnichthörenw ill*
alfistagtv6
24.08.2002, 20:57
[i]Original geschrieben von Roman
@André: Momentan mache ich es ja so, dass ich das Licht erst starte, aber auf Dauer muss wohl doch eine größere Batterie her. Hast du evtl. Ahnung ob das die Lichtmaschine dann auch packt? Nicht das die dann die Batterie nie voll kriegt.
Ciao Roman!
Bezüglich des „Startproblems“ habe ich beruflich Erfahrungen gemacht mit Scheinwerfern des Marktführers. Speziell die Bi-Xenon Varianten haben hohe Fehlerraten gezeigt, wobei meist das am Lampengehäuse montierte Steuergerät (sprich der ganze Scheinwerfer) getauscht werden musste. Der gewisse Hersteller sollte aber seit 4-6 Monaten sauber sein, wodurch ich davon ausgehen, dass ein anderes Fabrikat das gleiche Problem hervorruft.
Das „Problemfahrzeug“ war übrigens ein Diesel mit einer sehr, leistungsfähigen Vlies-Batterie wie sie nur von div. Mercedes-CDIs und im Phaeton verbaut wird. Ich kann also zu sagen, dass die Batterie nicht Schuld sein sollte.
Saluti, alfistagtv6. !hello!
Hi alfistagtv6,
also, hm, was soll mir das sagen? Dass mein Steuergerät weiter weg vom Scheinwerfer montiert werden muss? Oder Kabellänge geändert werden muss? Und heißt das auch das ich mir die Kosten für eine größere Batterie sparen kann? Und vor allem warum geht das wenn der Motor läuft fast immer und wenn er nicht läuft fast nie?
Fragen über Fragen, ich hoffe ich nerv dich nicht damit, aber das beschäftigt mich momentan schon sehr.
@Tobi: muss bei einem Unfall nicht eine Kausalität nachgewiesen werden? Sprich, mit Xenon Licht hätte ich ja sogar noch mehr gesehen.
Original geschrieben von Roman
@Tobi: muss bei einem Unfall nicht eine Kausalität nachgewiesen werden? Sprich, mit Xenon Licht hätte ich ja sogar noch mehr gesehen.
Du schon aber was ist mit deinem Gegenüber der wegen deiner starken Blendung gegen einen Baum gefahren ist ?
MfG
Tobi
alfistagtv6
25.08.2002, 18:29
Ciao Roman!
Du solltest davon ausgehen, dass der Startfehler an der Elektronik = Steuergerät liegt. Die Batterie dürfte nichts damit zu tun haben. Garantieren werde ich sowas aber nicht. ;)
Wenn Dich das zeitversetzte Einschalten wirklich stört kannst Du es ja nach Gewährleistung bei Deinem Hersteller beanstanden. Ein gravierendes Problem ist es aber nicht, wie ich meine.
Saluti, alfistagtv6. !hello!
Hi,
danke für den Tipp, deswegen habe ich dann gestern um mich zu vergewissern gleich nochmal beim Hersteller angerufen und folgendes kam dabei raus:
1. An der Batterie liegt es definitiv NICHT, denn die Xenon-Lampen werden auch im Rennsport eingesetzt und dort haben die Fahrzeuge so kleine Batterien und Lichtmaschinen das nicht mal ohne laufenden Motor das Bremslicht geht.
2. Mir wurde empfohlen eine größere Sicherung (anstelle der 10A mal 20A) einzusetzen. Sollte es damit nicht klappen, nächster Schritt...
3. Kabelquerschnitt erhöhen, also dickere Kabel von den Relais zu den Steuergeräten ziehen. Das ganze am besten erstmal einfach nur zum Test reinlegen.
So, mein Spider ist seit heute Morgen in der Werkstatt und dort werden die beiden Schritte mit der Reparatur meiner Tür gleich auch vorgenommen. Mal sehen was raus kommt... ich hoffe Licht :-]
Hi,
bezüglich TÜV und Zulassung dieses Umbausatzes ist die Lage eigentlich recht eindeutig:
Zitat an: Die MTEC HID Lampen unterliegen keinerlei Garantie ! Das System ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der STVZO ! Nur für OFFROAD und Motorsporteinsatz !
Das steht so auf der HP des Herstellers.
Wie das aber in Zusammenhang mit diesem TÜV-Schreiben aussieht...???
*nurdassichauchnochmeinensenfdazugegeben hab
3)
CYa Gerri
Hallo,
nachdem ja ständig die rechte Lampe nicht anging, habe ich mich jetzt noch mal nach prüfen sämtlicher Sachen (wie Schalter, Stecker, Spannung, Kabelquerschnitt usw.) mit dem Hersteller auseinander gesetzt. Und der hat den Brenner bekommen und meinte der sei absolut OK... Folge: ich habe ein Paket bekommen mit meinem alten Brenner und einem komplett neuen Set. Und Tatsache, es lag am Steuergerät.
Auf jeden Fall muss ich sagen, dass der Service mit den Lampen auf jeden Fall stimmt und ich jetzt ein 100% funktionierendes Xenon Licht habe - auch ohne laufenden Motor :-]
Fotos und Einbauanleitung gibts eh schon auf meiner Homepage.
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