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italia2006
07.11.2008, 17:26
Hallo an alle bin neu hier und habe eine frage.
USW Fahre ich ein 159 sw 1,9 JTS und habe den neuen fahrzeugschein und den verstehe ich nicht so wie den alten deswegen frage ich euch ob mir jemand helfen kann.
Fahre sommerreifen auf Alufelgen grösse 215/65 16 und jetzt kommt die frage kann ich auf die felge auch ein andere grösse drauf ziehen wenn ja kann es mir jemand veraten danke im voraus

italia2006
07.11.2008, 17:36
Hallo an alle bin neu hier und habe eine frage ich fahre den 159 sw 1,9 Jts
und habe den neuen fahrzeugschein und verstehe nicht die frage istnun die ich habe sommerreifen auf alu una möcht auf diese alu winterreufen drauf ziehen die grösse ist 215/65 16.
Aber die winterreifen wo ich bekommen habe hat die grösse 205/65 16 geht das auch wenn ja kann mir jemand antworten danke im voraus

bella rosso
07.11.2008, 18:36
Hallo an alle bin neu hier und habe eine frage ich fahre den 159 sw 1,9 Jts
und habe den neuen fahrzeugschein und verstehe nicht die frage istnun die ich habe sommerreifen auf alu una möcht auf diese alu winterreufen drauf ziehen die grösse ist 215/65 16.
Aber die winterreifen wo ich bekommen habe hat die grösse 205/65 16 geht das auch wenn ja kann mir jemand antworten danke im voraus

sind 205/65R16 für den 159 zugelassen? Steht in der EG-Zulassungsbescheinigung ! Oder Homologationabtl. von Fiat fragen...:D:D:D:D, bei den Reifen ist noch der Achslastindex wichtig!

Gruß

marlow
07.11.2008, 19:47
Hallo an alle bin neu hier und habe eine frage ich fahre den 159 sw 1,9 Jts
und habe den neuen fahrzeugschein und verstehe nicht die frage istnun die ich habe sommerreifen auf alu una möcht auf diese alu winterreufen drauf ziehen die grösse ist 215/65 16.
Aber die winterreifen wo ich bekommen habe hat die grösse 205/65 16 geht das auch wenn ja kann mir jemand antworten danke im voraus

Hallo,
hier ein alter Beitrag zum Thema Zulassungsbescheinigung 1 und 2 und eingetragenen Reifenkombinationen
http://www.alfisti.net/alfa-forum/alfa-145-146-147-155-156-166-gt-gtv-spider-916/62595-darf-ich-205-55-x-16-7-x-16-fahren-post744547.html#post744547
Du mußt prüfen, welche Kombinationen im neuen Brief eingetragen sind. Im neuen Schein steht nur eine Kombination.
Viele Grüße

aetel
07.11.2008, 20:40
also mein Reifenhändler gab mir die Auskunft, dass im Fahrzeugschein (oder Zulassungsbescheinigung wie es jetzt so schön heißt) immer die kleinste Größe eingetragen ist, die mind. montiert werden muss.

Diese Auskunft erhielt ich, als ich meine Winterreifen kaufte.

italia2006
07.11.2008, 20:50
Kann mir jemand ein technischer datenblatt besorgen wäre nicht schlecht

italia2006
07.11.2008, 20:53
also das heist das ich diese grösse(205/65.16) nicht auf die felge drauf ziehen kann
da wo ich die 215/65 16 habe

Spica-Bernhard
07.11.2008, 20:55
Kann mir jemand ein technischer datenblatt besorgen wäre nicht schlecht


Wovon???

Gruß

Bernhard

TP159
07.11.2008, 21:08
also das heist das ich diese grösse(205/65.16) nicht auf die felge drauf ziehen kann
da wo ich die 215/65 16 habe

Hallo
Normalerweise sind 215/55/16 Montiert,und keine 65er Serie,bei meinem SW hab ich 205/55/16 WR drauf allerdings auf Zubehörfelgen bei Original Felgen kannst Du nur die Reifen Montieren die in der Bescheinigung Ausgewiesen sind!thatsit!
Mfg Ralf

bella rosso
07.11.2008, 21:13
Kann mir jemand ein technischer datenblatt besorgen wäre nicht schlecht

3x gleiche Fragen!augenmach! wegen 205er auf Felge f. 215/65

du hast doch die Übereinstimmungsbescheinigung oder wie das Ding heisst(OCO od. ECO oder weiss der Teufel:D:D) , Blatt Papier, wo die Daten von deinem Auto (Motor, Leistungen, alle möglichen zul.Bereifungen, wann gebaut, etc. ist in ital./engl. DIN A4)....frage deinen Händler, dieses Papier hat nichts mit d. Zul.1 o. 2 zu tun!

Gruß

kleinwagenfreund
07.11.2008, 21:39
Was macht ihr euch wieder einen Stress.

Auf Frage gibts ? Ja, genau ! Antwort ! !thatsit!

Und dann eben die üblichen Alternatven: TÜVler fragen, Reifendealer anmailen ...

bella rosso
07.11.2008, 22:14
Was macht ihr euch wieder einen Stress.
Auf Frage gibts ? Ja, genau ! Antwort ! !thatsit!
Und dann eben die üblichen Alternatven: TÜVler fragen, Reifendealer anmailen ...

kennt der TÜVler die Felge? Mit KBA Nr. vielleicht..
kennt der Reifendealer die Felge? Siehe oben....

kleinwagenfreund
07.11.2008, 22:52
kennt der TÜVler die Felge? Mit KBA Nr. vielleicht..
kennt der Reifendealer die Felge? Siehe oben....

TÜVler sind mitunter sehr hilfsbereit. Einen Versuch da mal zu fragen ist nicht verkehrt.

Der lokale Reifendealer wird die Reifen evtl. gegen geeignete austauschen und bei der Suche derselben behilflich sein. Jedenfalls wenn es ein vernüftiger Händler ist.

Bei Onlinekauf besteht evtl. noch die Möglichkeit vom Rückgaberecht gebrauch zu machen, wenn die Ware nun doch nicht gefällt und sich was Passendens zu suchen.

bella rosso
07.11.2008, 22:57
TÜVler sind mitunter sehr hilfsbereit. Einen Versuch da mal zu fragen ist nicht verkehrt.
Der lokale Reifendealer wird die Reifen evtl. gegen geeignete austauschen und bei der Suche derselben behilflich sein. Jedenfalls wenn es ein vernüftiger Händler ist.
Bei Onlinekauf besteht evtl. noch die Möglichkeit vom Rückgaberecht gebrauch zu machen, wenn die Ware nun doch nicht gefällt und sich was Passendens zu suchen.

setzt Kenntnis der KBA Nr. Felge (daraus ergeben sich die Reifengrössen) voraus!!!!!!!!augenmach!

Man muss sich schon wundern, wie manche durch's Leben kommen......?!

Gruß

kleinwagenfreund
07.11.2008, 23:03
Man muss sich schon wundern, wie manche durch's Leben kommen......?!


Bei neuen Reifen fahre ich einfach zum Händler und lasse neue aufziehen.
Um die Details kümmert der sich dann schon. Was interessiert mich die KBA-Nr. ?

Ob die Dinger "einfach so" auf den Wagen dürfen, muß auch der TÜV im Zweifel entscheiden können. Da kann man ja vorher mal fragen, bevor es Ärger gibt.

bella rosso
07.11.2008, 23:07
Bei neuen Reifen fahre ich einfach zum Händler und lasse neue aufziehen.
Um die Details kümmert der sich dann schon. Was interessiert mich die KBA-Nr. ?

Ob die Dinger "einfach so" auf den Wagen dürfen, muß auch der TÜV im Zweifel entscheiden können. Da kann man ja vorher mal fragen, bevor es Ärger gibt.

der TE war gemeint, KBA Nr. ist der DREHundANGELPUNKT!!!

Gruß