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Vollständige Version anzeigen : Wiederbeschaffungswert 2000er 156 SW


heiner
24.09.2008, 18:34
Hallo zusammen!

Nach einem Wildschaden hat der Gutachter meinem 2000er Alfa Romeo
156 Sportwagon, 141000KM ,4.Hd. , Scheckheft gepflegt,
schwarz, Leder beige , Klima, Standheizung, eFH, etc.
einen Wiederbeschaffungswert von 4500,- Euro bescheinigt.:,(
Kann das sein?
Das ist doch zu wenig meiner Meinung nach.
Kann man dagegen etwas unternehmen?

Gruß Heiner

Alfa72
24.09.2008, 18:42
Hallo Heiner,

der liegt nicht so ganz falsch, ich bin eben an exakt einem solchen dran mit 95.000km und aus 2. Hand. Wir werden uns so bei etwa 5.000,-- € einigen.
Zahnriemen ist eben gemacht worden, KD auch, Winterreifen auch dabei.

Allerdings sollten die lt. Liste etwas höher liegen:
Kuck mal hier: Autobewertung, Kosten, Neuwagen & Gebrauchtwagen - Autobudget.de (http://www.autobudget.de)

Grüße
Michael

pedi
24.09.2008, 18:47
Das ist doch zu wenig meiner Meinung nach.
du hast die Motorisierung vergessen.

1.6/1.8 ist sicherlich genau das, nach dem kein Hahn kräht.
Von daher gibt es bei diesen zwei Motorisierungen sicherlich Abzüge in den Haltungsnoten.


Klima, hat doch jeder
Leder... ist nix aussergewöhnliches.
Standheizung... gut und recht, aber kein wirkliches Argument, kein Plus.
Ich empfinde die Schätzung -soweit man aus der Ferne urteilen kann- als voll korrekt.

heiner
24.09.2008, 19:48
Danke für Eure schnellen und ehrlichen Antworten!
(bin nicht sauer, auch wenn ich schlucken muß!)

Oje, hab ich ganz vergessen! Es ist ein 1,8TS mit 144PS.
Also ich hab in Mobile, oder Autoscout keinen für 4500,- gesehen
den ich gegen meinen tauschen möchte.
Lt. ADAC Frühjahr/Sommer 2008 Gebrauchtwagenpreise kostet ein 1,8TS
Sportwagon mit 120000KM 6850,- und für 20000 Mehrkilometer gibt es einen
Abzug von 6%.
6000,- hätte ich schon noch gemeint...

stephanV6
24.09.2008, 21:01
6000,- hätte ich schon noch gemeint...

6000€ ist massivst überzogen ...
Das Ding hat ~ 150TKM und ist 8 Jahre alt.

Alfa72
24.09.2008, 21:06
Ich würd dennoch dagegen vorgehen, da ein Wiederbeschaffungswert immer etwas höher als der Marktwert ist. Nimm die Schwacke und halte sie dem Gutachter unter die Nase.

5500,-- sollten zumindest im Gutachten bei rauskommen.

Grüße
Michael

heiner
24.09.2008, 21:18
Danke Michael, versuchen werd ichs mal.
Schaden kanns ja nicht.
Geb Bescheid, was dabei rauskommt.

Alfa72
24.09.2008, 21:54
Danke Michael, versuchen werd ichs mal.
Schaden kanns ja nicht.
Geb Bescheid, was dabei rauskommt.

haste mal Deine Daten bei dem Link eingegeben? Dann hätteste ja gleich einen Preis für den Gutachter.

Grüße
Michael

heiner
24.09.2008, 22:28
Ja, hab ihn eingegeben!
Händlerverkaufspreis: 6550,-
Privatkauf: 4800,-
Händlereinkaufspreis: 4250,-

alle Angaben bei "mittelmässigem Zustand", also echt nicht gelogen.
Hab schliesslich letzte Woche TÜV (mit nur einem Standlichtdefekt!!!)
gemacht!
Und der Wiederbeschaffungswert gilt für den Kauf bei einem "seriösen" Autohändler.

Danke Michael!!!!
Genau sowas wollte ich lesen!!thatsit!

pedi
24.09.2008, 22:31
ich muss wieder dagegen sprechen. ;-)


Hab schliesslich letzte Woche TÜV (mit nur einem Standlichtdefekt!!!)
gemacht!TÜV-Abnahme dürfte nix (positives) aussagen, denn normales Fzg sollte jederzeit der StVZO entsprechen.

enzo3588
24.09.2008, 22:38
Nach einem Wildschaden hat der Gutachter meinem 2000er Alfa Romeo
156 Sportwagon, 141000KM ,4.Hd. , Scheckheft gepflegt,
schwarz, Leder beige , Klima, Standheizung, eFH, etc.
einen Wiederbeschaffungswert von 4500,- Euro bescheinigt.:,(
Kann das sein?

Gruß Heiner

Hallo Heiner,

und wie hoch sind die Reparaturkosten?

Alfa72
24.09.2008, 23:01
TÜV-Abnahme dürfte nix (positives) aussagen, den normales Fzg sollte jederzeit der StVZO entsprechen.
normalerweise gelten die Listenpreise für Fahrzeuge mit 12 Monaten HU; für jeden weiteren Monat wird allgemein Aufschlag verrechnet.

Grüße
Michael

bellini
25.09.2008, 11:43
..., da ein Wiederbeschaffungswert immer etwas höher als der Marktwert ist.

Aha?!? !augenmach! Das ist aber ganz was neues. Was soll denn was sein? Wenn ich etwas beschaffen will (sei es erstmalig oder als Ersatz), begebe ich mich regelmäßig auf den Markt und habe den dort üblichen Preis (den sog. Marktwert) zu bezahlen. Weshalb sollte ich mehr oder weniger zahlen, um etwas zu beschaffen? Oder ist hier der Aufschlag gemeint, den die Rechtsprechung allgemein zubilligt, wenn man sein altes Vehikel wieder richten läßt?

Allerdings sollte man sich überlegen, ob ersten die Grundlage des Gutachters taugt. Wenn andere Quellen einen anderen (höheren) Wert ergeben, sollte man darauf hinweisen. Zum anderen sollte man die Kriterien, in denen das zu begutachtende Stück besser als der Durchschnitt, der ja den Listenpreis bildet, aufzeigen.

Eine Standheizung sollte werterhöhend zu berücksichtigen sein. Zwar kommt hier ein alt-für-neu-Abzug in Betracht. Aber selbst, wenn man die Technik mit null ansetzt, bleiben die Einbaukosten (wenngleich die auch über die Lebensdauer einer Standheizung abzuschreiben sein werden).

pedi
25.09.2008, 12:07
Eine Standheizung sollte werterhöhend zu berücksichtigen sein. Standheizung die mit Einbau evtl 1.500,- kostet
und nun acht Jahre alt ist?

Sowas wird wohl kaum nennenswert einfliessen?

stephanV6
25.09.2008, 13:22
Standheizung die mit Einbau evtl 1.500,- kostet
und nun acht Jahre alt ist?

Sowas wird wohl kaum nennenswert einfliessen?

Ich weiss nicht wies in .de gehandhabt wird,
aber eine Standheizung und sonstiges "Zubehör" hat keinen Einfluss
auf den Wert hier.

pwehowsky
25.09.2008, 15:24
Kuck mal hier: Autobewertung, Kosten, Neuwagen & Gebrauchtwagen - Autobudget.de (http://www.autobudget.de)

Grüße
Michael

hehe...hab grad mal meinen 164er durch die DB gejagt....hey bekomme doch glatt noch satte 300€ für meinen beim händler...8):-D
so kann ich, wenn ich ihn verkloppt hab, mir immerhin nen halben jahresvorrat an doppelten espresso im örtlichen café leisten!thatsit!...ist doch mal was...

phil

Alfa72
25.09.2008, 18:10
Aha?!? !augenmach! Das ist aber ganz was neues. Was soll denn was sein? Wenn ich etwas beschaffen will (sei es erstmalig oder als Ersatz), begebe ich mich regelmäßig auf den Markt und habe den dort üblichen Preis (den sog. Marktwert) zu bezahlen. Weshalb sollte ich mehr oder weniger zahlen, um etwas zu beschaffen? Oder ist hier der Aufschlag gemeint, den die Rechtsprechung allgemein zubilligt, wenn man sein altes Vehikel wieder richten läßt?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Sachverständige in seinem Gutachten ausweist. Dies fällt (meistens) zugunsten des Geschädigten aus (solange es nicht gerade der Versicherungsgutachter ist).

Da kann unter anderem ein besonders guter Pflegezustand berücksichtigt werden, die Umbaukosten für bestimmte Einbauten (wie z.B. der Standheizung, Stereoanlage etc.), es können für bestimmte Dinge Auf-und Abschläge hinzugerechnet werden, welche über den reinen Marktwert, den man in mobile oder autoscout ersehen kann, hinausgehen.
Grundsätzlich soll der Geschädigte ja keinerlei Nachteile durch seinen Unfall haben.

Grüße
Michael

heiner
04.10.2008, 17:55
Hi!
Hab "nachverhandelt"! Wiederbeschaffungswert auf 5000,-
angesetzt.
Find ich in Ordnung.
Jetzt bin ich zufrieden!

Gruß Heiner

kleinwagenfreund
04.10.2008, 21:02
hehe...hab grad mal meinen 164er durch die DB gejagt....hey bekomme doch glatt noch satte 300€ für meinen beim händler...8):-D
so kann ich, wenn ich ihn verkloppt hab, mir immerhin nen halben jahresvorrat an doppelten espresso im örtlichen café leisten!thatsit!...ist doch mal was...

phil

!mgrins! !mgrins! !mgrins!

Autos zum Espressopreis.
Was nehmen die für einen doppelten Espresso bei Dir?