Vollständige Version anzeigen : LED Tagfahrlicht
Hallo Alfa fahrer!!!
Ich wollte fragen was ihr von dem Tagfahrlicht haltet hab es ersmal provosorisch angebaut?
Weiss jemand ob das so erlaubt ist?Die Led´s Haben ein E11 Zeichen
MFG Hussi4
Weiss auch jemand wie man die Lüftundsgitter in der Stossstange rausbekommt?
frontliner
01.08.2008, 13:54
Ich wollte fragen was ihr von dem Tagfahrlicht haltet hab es ersmal provosorisch angebaut?
es sieht sch... aus, lass es weg
äh...
click (http://alfisti.net/alfa-forum/tuning-styling/65632-led-tagfahrleuchten.html) und click (http://alfisti.net/alfa-forum/off-topic/67714-best-led-tagfahrlicht-beim-alfa-147-a.html).
Igendwann kommt von dir der Fünftaccount und zu Tagfahrlicht der Achtthread. :D
Mahlzeit
Ich wollte fragen was ihr von dem Tagfahrlicht haltet hab es ersmal provosorisch angebaut?
Nichts.
Weiss jemand ob das so erlaubt ist?Die Led´s Haben ein E11 Zeichen
MFG Hussi4
da zitiere ich mal aus einem anderen Forum (es geht zwar um einen Audi, aber diverse Rechtsvorschriften sind aufgezählt):
Es spricht nichts dagegen, die Leuchten 'eintragen' zu lassen, solange die Montagerichtlinien (Höhe und Ausrichtung) und die elektrische Schaltungsvorschriften für Tagfahrlicht UND Begrenzungslicht (!) eingehalten werden. Dabei sind 76/756/EWG; StVZO § 51 für Begrenzungslicht und ECE-R48 (beispielsweise auch in Österreich anerkannt); StVZO § 49a für Tagfahrlicht zu beachten. Zudem ist die ECE-87 Richtlinie für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten zu beachten.
In den ECE heißt es sinngemäß...
Zitat:
Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:
- Stärke zwischen 400–800 Candela pro Scheinwerfer
- Weißes Licht
- Automatisches Einschalten mit der Zündung
- Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
- Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)...
Viele 'Halbwissende' verweisen nur auf die Mindest-Montagehöhe von 25cm für Tagfahrlicht, vergessen dabei jedoch, dass die S6 TFL auch als Begrenzungslicht verwendet werden dürfen. Und wenn die Leuchten an einem Fahrzeug dementsprechend verwendet werden, dann ist die Mindest-Monatgehöhe für die S6 Leuchten 35cm (nicht 25cm) an mehrspurigen KfZ! Mein Dekra-Prüfer hatte beispielsweise darauf geachtet.
Bedingt durch die E-Nummer müssen die TÜV- und Dekra-Prüfer bei Einhaltung der o. g. Richtlinien natürlich die S6 Leuchten eintragen.
Das ist aber nur ein 'nice to have', denn es geht bedingt durch die E-Prüfnummer auch ohne Eintragung.
Und viele Behaupten auch, dass die S6 Leuchten nur am Audi S6 zugelassen sind. Auch das stimmt nicht! Wenn eine Leuchte eine E-Nummer besitzt, ist sie bauartbedingt für die auf dem Leuchtengehäuse gekennzeichneten Verwendungen geeignet (die S6 Leuchten als TFL [Kennzeichnung "RL"] und als Begrenzungslicht [Kennzeichnung "A"]) und dürfen somit unter Beachtung der o. g. Richtlinien (!) an jedem mehrsprurigen KfZ angebracht werden.
Dazu hier ein offizielles Statement vom KBA (teilweise gekürzt)...
Zitat:
Für Tagfahrlicht gelten die Bestimmungen nach § 49a Abs. 5 StVZO.
Danach dürfen als Tagfahrleuchten nur nach der ECE-Regelung 87 genehmigte Einrichtungen verwendet werden. Der Anbau sowie die Schaltungsvorschriften für das Tagfahrlicht sind der ECE-Regelung 48 zu entnehmen. Eintragungspflichtig und abnahmepflichtig sind diese bauartgenehmigungspflichtigen Teile nicht.
(Vergleichbar für Fahrzeuge zur Nachrüstung mit Nebelscheinwerfern.)
Diese lichttechnischen Einrichtungen unterliegen der Bauartgenehmigungspflicht nach § 22 a StVZO und sind keine selbstständige technische Einheit, die nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden dürfen (z. B. Audi S6 Modell 4F). Somit können auch andere Fahrzeuge unter vorgeschriebenen Voraussetzungen diese Tagfahrlichtleisten verwenden.
Ich glaub ich lass sie weg
kleinwagenfreund
05.12.2008, 09:22
Ja, ich mach jetzt mal keinen Thead auf und nehme diese etwas ältere Fassung in der die Frage, ob das Ganze ab 2011 wirklich in der EU Pflicht wird.
Also hier mal die Frage ans Forum:
Wird das Fahren mit TFL bzw. Abblendlicht ab 2011 in der EU und damit auch in Deutschland Pflicht ??? (o)
EU: Tagfahrlichtpflicht ab 2011
Neue Auto-Modelle müssen in der Europäischen Union von 2011 an mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Damit solle die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden, teilte die EU-Kommission am Mittwoch (24.9.) in Brüssel mit.
kleinwagenfreund
05.12.2008, 11:32
EU: Tagfahrlichtpflicht ab 2011
Neue Auto-Modelle müssen in der Europäischen Union von 2011 an mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Damit solle die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden, teilte die EU-Kommission am Mittwoch (24.9.) in Brüssel mit.
Muß dann jeder, der was Älteres fährt mit Abblendlicht fahren ? Ist für Xenon evtl. interessant. Die Brenner sollen ja ziemlich schnell auf sein und sind nun auch nicht wirklich günstig.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee:
"Es wird eine national verbindliche Regelung geben. Das ist sicher. Und zwar nicht erst zu dem Zeitpunkt, wenn alle Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sind. Bislang gibt es nur eine Empfehlung, noch keine Verpflichtung.
Es wird aber ein Stichdatum geben und ab diesem Datum ist es dann verbindlich, auch am Tage mit Licht zu fahren. Neuwagen (oder mit Tagfahrlicht ausgestattete Fahrzeuge) fahren dann mit Tagfahrlicht, die anderen müssen mit Abblendlicht fahren.
Wer es nicht tut, muss dann mit Bußgeld rechnen."
bella rosso
05.12.2008, 16:41
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee:
"Es wird eine national verbindliche Regelung geben. Das ist sicher. Und zwar nicht erst zu dem Zeitpunkt, wenn alle Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sind. Bislang gibt es nur eine Empfehlung, noch keine Verpflichtung.
Es wird aber ein Stichdatum geben und ab diesem Datum ist es dann verbindlich, auch am Tage mit Licht zu fahren. Neuwagen (oder mit Tagfahrlicht ausgestattete Fahrzeuge) fahren dann mit Tagfahrlicht, die anderen müssen mit Abblendlicht fahren.
Wer es nicht tut, muss dann mit Bußgeld rechnen."
Tiefensee=ist doch die Fehlbesetzung in persona, über keinen wird in Berlin mehr gelacht, dem würde selbst mit Xenon am Hut kein Licht aufgehen:D:D:D:D
Tiefensee=ist doch die Fehlbesetzung in persona, über keinen wird in Berlin mehr gelacht, dem würde selbst mit Xenon am Hut kein Licht aufgehen:D:D:D:D
Hallo,
ist zwar off topic das Thema, aber da hast Du meine volle Zustimmung,
in seiner vorherigen Position hier bei uns hat er wortwörtlich sehr viel Geld im Citytunnel versenkt!
City-Tunnel Leipzig: Später fertig und teurer | MDR.DE (http://www.mdr.de/sachsen/5876816.html)
http://www.leipzig-sachsen.de/leipzig-fotos/hauptbahnhof/foto_citytunnel.jpg
Viele Grüße
Privat ist er aber eigentlich recht nett.
kleinwagenfreund
05.12.2008, 18:54
Hallo,
ist zwar off topic das Thema, aber da hast Du meine volle Zustimmung,
in seiner vorherigen Position hier bei uns hat er wortwörtlich sehr viel Geld im Citytunnel versenkt!
Na er macht seinem Namen alle Ehre. ;-)
Je tiefer der See, desto mehr kannste versenken. :-D Offenbar ein wahrer Tiefseespezialist.
bella rosso
05.12.2008, 19:04
[SIZE=1]Privat ist er aber eigentlich recht nett.[/QUOTE]
mag sein, aber seit dem er in der Bundespolitik mitmischt, hat er mächtig verloren. Bei der Olympiabewerbung hat er mir noch imponiert, aber dann freier Fall..so what
Gruß
kleinwagenfreund
05.12.2008, 19:11
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee:
"Es wird eine national verbindliche Regelung geben. Das ist sicher. Und zwar nicht erst zu dem Zeitpunkt, wenn alle Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sind. Bislang gibt es nur eine Empfehlung, noch keine Verpflichtung.
Es wird aber ein Stichdatum geben und ab diesem Datum ist es dann verbindlich, auch am Tage mit Licht zu fahren. Neuwagen (oder mit Tagfahrlicht ausgestattete Fahrzeuge) fahren dann mit Tagfahrlicht, die anderen müssen mit Abblendlicht fahren.
Wer es nicht tut, muss dann mit Bußgeld rechnen."
Kasse machen statt Bürokratie abbauen.
Wenn die Regelung kommt, werden die Ökos wieder plärren wg. CO² und so. Mit Abblendlicht fahren erhöht den Kraftstoffverbrauch.
Da wird die Bienchen und Blümchen-Fraktion bestimmt wieder ganz wilde Forderungen an die Hersteller stellen wegen irgendwelcher Klimaziele.
So kann man sich auch dranhalten mit sogenannten Reformen.
@bella rosso
Hallo,
schon wieder volle Zustimmung! Durch die Olympiabewerbung habe ich Tiefensee persönlich kennen gelernt und war damals auch sehr positiv überrascht von Ihm. Danach ging es aber bergab in den Citytunnel mit Ihm!mgrins!
Viele Grüße
sailor1266
19.08.2010, 23:24
Bin zufällig auf diesen alten Fred gestoßen und muss noch hinzufügen: Tiefensees Spitzname bei der Deutschen Bahn war "Pfütze" :D:D:D
Bin zufällig auf diesen alten Fred gestoßen und muss noch hinzufügen: Tiefensees Spitzname bei der Deutschen Bahn war "Pfütze" :D:D:D
Und was hat das mit Tagfahrlicht zu tun?
enzo3588
24.08.2010, 17:33
Und was hat das mit Tagfahrlicht zu tun?
.. so denken halt all die, die Tagfahrlicht benötigen.
pedro1lly
20.04.2011, 23:31
Zurück vom Tiefseetauchen zum Tagfahren mit Licht: Hier mein Vorschlag für einen 147er Alfa - gibb-idees jimdo page! (http://gibb-idee.jimdo.com/alfa)
Pfffffffhffhfhfhfhfh.................... ....
Geschmackssache.
Ciao
cobraeyez
21.04.2011, 22:58
Geschmackssache.
was tfl mit led-technik betrifft, wohl eher eine frage von kirmes oder nicht kirmes.. !rolleyes2
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