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Vollständige Version anzeigen : Rechtliches zu Werkstätten...


martin146er
21.06.2002, 09:54
Hi liebe Alfisti's,

ich hoffe das mir jemand von euch zu mindest ein bisschen helfen kann. Wie vielleicht einige schon wissen hab ich ja auf Grund eines betrunkenen Fußgängers auf der Strasse, nächtlich einen ziemlich unfeinen Abgang von der Strasse gemacht - bzw machen müssen da ich ihn sonnst mit 80 km niedergefahren hätte.

Nun ja, da der Mann betrunken war (2,6 Promille) stieg die Versicherung aus, also musse das privat geregelt werden. Eine Werkstätte machte mir einen KVA mit ca 3000.- € exkl. der 20 % Mwst. (AT).

So weit so gut nach 1 Monat hab ich das geforderte Geld bekommen.

Ich ruf also das Autohaus an und sag das ich das Geld hab.
Dann meinte der Autohändler, dass er sich das Auto gleich anschauen wird.... (war ja auch erst 1 Monat her..... :-* und wirklich zu viel verlangt....) naja jedenfalls bekomm ich am nächsten Tag einen Anruf - alles in Ordnung kannst dir dein Auto abholen.... - Gut ich hol meinen Alfi ab und bin natürlich überglücklich. Auf die Frage - was den hin gewesen sei meinte er - Nichts - konnte sogar den Reifen der von der Felge gegangen ist wieder aufmanlteln und jetzt läufts wieder - er ist auch schon - probegefahren und meinte geht alles gut.

Ich bin dann am selben abend noch rumgefahren gut musste mich erst an das Auto wieder gewöhnen da ich zu viel 2er Golf gefahren bin (war nicht anders mögl. brauchte ja ein Auto...) naja nach ca 50 km kam mir allerdings das Fahrverhalten etwas merkwürdig vor da er stark nach rechts ausbrauch wenn ich fester bremste - was durch ABS ja eigentlich nicht sein dürfte - so weit ich informiert bin. Zja - also bin ich am nächsten Tag zu einer Werkstätte in meiner Nähe gefahren. der hat sich das Auto erst mal gründlich angsehn Stossdämpfer getestet usw... Am nächsten Morgen hatte ich schon einen Termin zur Achsvermessung - 1,5 cm nach hinten gestaucht - Querlenker verbogen - Felge oval uusw.... Sturz passte auch nicht. Naja das andere Autohaus behauptete ja es hätte alles vermessen usw... Stehen jetzt Aussage gegen Aussage ? Immerhin ist es doch ein ziemlicher Schaden im vergleich zu "Dein Auto ist Tipp Topp". Was macht man jetzt am besten ?

Ich muss das ja auch mit dem verursacher klären da der eine Rechnung will. Jetzt hab ich allerdings 2 Rechnungen.

*seufs* alles nicht so leicht,


Vielleicht kann mir jemand helfen od. Tipps geben ?

Will nicht schon wieder zum Anwalt gehen müssen.

thx

Martin

33-146
21.06.2002, 10:17
Hi,

Will nicht schon wieder zum Anwalt gehen müssen.

In diesem Fall wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, doch zum Anwalt zu gehen.
Das ist rechtlich nämlich ziemlich verzwickt, da Dir u.U. Regressansprüche wegen unsachgemäßer Reparatur gegen die erste Werkstatt entstanden sind.

So, wie sich die 2. Schadensanalyse liest, dürfte die Reparatur wesentlich höher ausfallen, so daß diese Reparatur dann die Maßgebende ist.
Die erste Reparatur war scheinbar nur ein (gescheiterter) Reparaturversuch, gegen den Du wohl vorgehen musst.

Richtig klären kann das nur ein FACHAnwalt oder vielleicht sogar nur ein Gericht...


Grütze
von
Thomi

martin146er
21.06.2002, 10:25
naja der neue Kostenvoranschlag beläuft sich auf ca 1000 - 1200 € also eh unter dem 1. Kostenvoranschlag....

Naja einfach ne Scheißlage....
Weil bei der ersten Werkstätte arbeitet auch noch die Mutter meiner Freundin als Putzfrau.... *seufs*


Naja danke erst mal - werd mich wohl mal mit meinem Anwalt in Verbindung setzen.

R. Senn
21.06.2002, 10:30
Auch wenn es Dir jetzt nicht weiterhilft: Du hättest unbedingt wieder in die gleiche Werkstatt gehen sollen um den Mangel zu melden. Da steht nun wirklich Aussage gegen Aussage.

Wie ich Deinem Posting entnehmen kann, hast Du dem ersten Händler nicht einmal die Chance gegeben sich zu rechtfertigen.

Sehe keine guten Chancen bei einem Rechtsfall.

Gruss René

markusw
21.06.2002, 10:47
Hallo Martin,

also, ich versuche jetzt mal deinen jetzigen Zustand zu sondieren:

- die alte Werkstatt hat nicht fachgerecht repariert
- du bist zu einer anderen Werkstatt gefahren, um den Wagen checken zu lassen

Hast du der neuen Werkstatt schon einen Reparaturauftrag erteilt? Oder nur einen Kostenvoranschlag erhalten?

Also, so prekär sehe ich die Sache nicht; du hast jetzt einen Anhaltspunkt, was deine alte Werkstatt nachzubessern hat. Fahre da hin und beschreibe denen das Fahrverhalten. Es liegt hier ganz offensichtlich ein Mangel vor, der behoben werden muss - und zwar unentgeldlich!
Weigert sich die Werkstatt solltest du mit Anwalt erstmal drohen. Ist nach der 2. Rep. dann immer noch was im Argen, würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen.

Die Kosten, die dir bei dem Gutachten durch die zweite Werkstatt entstanden sind, musst du wohl aus eigener Tasche bezahlen. Denn das würde ich erstmal für mich behalten gegenüber der anderen Werkstatt.

Ach, noch was: weigert sich die erste Werkstatt nachzubessern, kannst du denen ankündigen, dass du zu einem unabhängigen Gutachter zwecks Überprüfung gehen willst. Dann muss die Werkstatt, sofern da tatsächlich noch Schäden gefunden werden, die ursächlich mit dem Unfall zu tun haben, sogar diese Kosten tragen - und natürlich kostenfrei nachbessern.

So, alles klar? :-{

martin146er
21.06.2002, 11:00
naja... hab ich eben schon gegeben ....


mir war das einfach zu ungeheuerlich dort.
Und der wollte die Teile ja nicht austauschen...
Weil eigentlich wolte ich alles machen lassen, aber er meinte dann
es hat nichts, er ist gefahren fährt sich gut, Achse hat er vermessen hat gepasst usw... sprich er hat mir versichert das passt alles - der chef selbst