Chrispy19
30.04.2008, 17:09
Hallo,
da ich ja schon im Thread vorher die Geschichte mit meine Ronal R7 abgefrühstückt habe und mich jetzt entschlossen habe diese zu verkaufen und mir neue zu holen.......
Also wieder ein neues Problem für mich.... !augenmach!
Also ich habe mich eigentlich wegen eines verdammt guten Angebotes entschieden für:
RC Design Spider RC 05 17x7,5 mit 225er/45er Bereifung ET 25
Da ja schon in mehreren Threads die Geschicht mit ET und eventuellen Karroseriarbeiten angesprochen wird,würde ich gerne wissen,ob die Felgen mit der Bereifung auch ohne jegliche Arbeiten passen und sich dann mühelos eintragen lassen....in dem Gutachten dazu,stehen ja immer so nette Aussagen wie:
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Also sind diese Auflagen bindend,das heisst Sie müssen durchgeführt werden oder gibt es eine reele Chance,wenn ich die felgen kaufe sie so eingetragen zu bekommen.......
Danke euch schonmal vorab....
da ich ja schon im Thread vorher die Geschichte mit meine Ronal R7 abgefrühstückt habe und mich jetzt entschlossen habe diese zu verkaufen und mir neue zu holen.......
Also wieder ein neues Problem für mich.... !augenmach!
Also ich habe mich eigentlich wegen eines verdammt guten Angebotes entschieden für:
RC Design Spider RC 05 17x7,5 mit 225er/45er Bereifung ET 25
Da ja schon in mehreren Threads die Geschicht mit ET und eventuellen Karroseriarbeiten angesprochen wird,würde ich gerne wissen,ob die Felgen mit der Bereifung auch ohne jegliche Arbeiten passen und sich dann mühelos eintragen lassen....in dem Gutachten dazu,stehen ja immer so nette Aussagen wie:
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Also sind diese Auflagen bindend,das heisst Sie müssen durchgeführt werden oder gibt es eine reele Chance,wenn ich die felgen kaufe sie so eingetragen zu bekommen.......
Danke euch schonmal vorab....