Vollständige Version anzeigen : Feinstaubplakette - mal eine Frage hierzu?
josefini1
22.02.2008, 14:43
Hallo Leute,
vorausschicke ich, daß ich keinen "Schmuh" in irgendeiner Form vorhabe, aber gestern hatte ich eine Diskussion mit einem Freund, welcher einen Youngtimer angeschafft hat, welcher keine Freinstaubplakette bekommt.
Da er öfters mal nach München und Stuttgart damit fährt, hatte er folgende Idee: Der alte Alltagswagen (Euro 1) geht demnächst zum Schrott. Er bekommt die grüne Plakette, da wird die Nummer draufgedruckt.
Nach den neuen Regelungen bei den Zulassungsstellen kann er für seinen Youngtimer dieselbe Auto-Nummer wieder bekommen, dann klebt er die Plakette auf die Scheibe des Youngtimers.
Ich habe ihm natürlich abgeraten, da das evtl. sogar Urkundenfälschung mit Strafbarkeit sein könnte. Er meint, auf der Plakette steht keine Fahrgestellnr., was soll dann strafbar sein?
Was meint Ihr dazu? Wäre sowas strafbar?
mfg
Josefini1
jonny_boy
22.02.2008, 15:11
Strafbar wird es denke ich bestimmt, da die Plakete für das jetzige auto mit dem jetzigen kennzeichen ausgestellt wurde.
Ändert sich das Fahrzeug, aber das Kennzeichen bleibt gleich trägt das auto die Plakete zu unrecht..
frontliner
22.02.2008, 15:11
auf ner TÜV Plakette steht auch keine Fahrgestellnr., darf ich das dann auch !gruebel!
Plakette ist Fahrzeug spezifisch
Grundsätzlich: es gibt jetzt sicher irgendeinen Juristen, der dir haarklein erklären kann aufgrund welchen Paragraphens so etwas hochgradig illegal ist.
Aber: das Konstrukt gefällt mir, ich würde es so machen. :-]
Kann mir auch nicht vorstellen, dass das mal irgendeiner merkt. Irgendwelche Ordnungsamtshansel die an den Reihen geparkter Autos vorbeischlürfen und die Plaketten inspizieren, interessiert doch nicht die Bohne auf welchem Fahrzeugtyp die klebt, solange sie überhaupt vorhanden ist und ggf. die korrekte Farbe hat. Mitdenken unerwünscht.
Bei der AU könnte es jedoch womöglich zu lästigen Fragen kommen...
Grüsse Marco
Warum so kompliziert? Du bekommst die Plaketten ja einfach anhand eines Fahrzeugscheins mit passender Schlüsselnummer. Online dann mit einer Kopie (bspw. e-bäh und co) bzw. eines Scans des FZG-Scheins... soll ich weiterschreiben?
Der alte Alltagswagen (Euro 1) geht demnächst zum Schrott. Er bekommt die grüne Plakette, da wird die Nummer draufgedruckt.
Nach den neuen Regelungen bei den Zulassungsstellen kann er für seinen Youngtimer dieselbe Auto-Nummer wieder bekommen, dann klebt er die Plakette auf die Scheibe des Youngtimers.
Aber: das Konstrukt gefällt mir, ich würde es so machen. :-]
Kann mir auch nicht vorstellen, dass das mal irgendeiner merkt. Irgendwelche Ordnungsamtshansel die an den Reihen geparkter Autos vorbeischlürfen und die Plaketten inspizieren, interessiert doch nicht die Bohne auf welchem Fahrzeugtyp die klebt, solange sie überhaupt vorhanden ist und ggf. die korrekte Farbe hat. Mitdenken unerwünscht.
Bei der AU könnte es jedoch womöglich zu lästigen Fragen kommen...
Natürlich nur ein Gedankenspiel:
Wird eigentlich für ein Fahrzeug in irgendeiner Datenbank vermerkt, dass das Auto schon eine Plakette erhalten hat?
Wenn nicht, dann könnte man sich jetzt noch mit dem alten Auto ein paar Plaketten abstauben bei TÜV, Dekra etc. und ein paar auf Vorrat legen.
Beim Youngtimer macht man dann zu jeder AU die Plakette ab und danach eine neue aus dem Lager wieder dran...
Cool! Sollte ich demnächst mit dem Sud Sprint mal nach Köln fahren wollen, schraub ich mir einfach die Schilder vom Brera dran :+) und kleb mir die grüne Plakette ins Fenster.
jonny_boy
22.02.2008, 16:08
das würde ich nicht tun waldi ;)
das währe noch sehr viel mehr strafbar ;) --> kennzeichen passen nicht zum fhrzeugschein --> dat wird teuer !!
das würde ich nicht tun waldi ;)
das währe noch sehr viel mehr strafbar ;) --> kennzeichen passen nicht zum fhrzeugschein --> dat wird teuer !!
Als ob die das auseinanderhalten können... !hehe!
Kann man vermutlich schon froh sein, wenn sie es als "Alfa" erkennen...
Allerdings ganzalt und ziemlichneu könnte dann vielleicht doch Probleme geben !gruebel! (jedenfalls eher als bei 164<-->166)
Hallo !
Die Idee funktioniert sicherlich, bei der nächsten AU/HU brauch man auf jeden Fall 'ne neue Plakette ...
Über die Strafbarkeit werden in Zukunft die Gerichte entscheiden, momentan ist ja sogar unklar, wer wann kontrollieren und kassieren darf.
Typisch deutsche Lösung: möglichst aufwendig, überkorrekt und bürokratisch !
Viele Grüße
Frank
josefini1
22.02.2008, 20:06
Hat man ja, wie einer vorher schrieb, bei ibäh schon fast einen Hinweis drauf, irgendeinen Fahrzeugschein mit der richtigen Nummer einzuscän..... ja ja,
wie sagt der Franzose: Hony soi, qui mal y ponse :)
Wie gesagt, solange auf der Plakette keine Fahrgestellnummer steht?
Und zur Tüv-Plakette: Sie ist ja m. W. nur gültig zusammen mit dem TüV-Bericht. Der muß glaube ich ja im Wagen mitgeführt werden, wenn mans ganz genau nimmt.
mfg
Josefini1
lover0020
22.02.2008, 20:38
Und zur Tüv-Plakette: Sie ist ja m. W. nur gültig zusammen mit dem TüV-Bericht.
Nee, für das Erhalten der TÜV-Plakette ist keine Vorführung beim TÜV notwendig. Somit gibt es dazu auch keinen TÜV-Bericht. Die Vergabe der Plaketten richtet sich einzig und allein nach den Schlüsselnummern.
(Man braucht nicht mal den Wagen mitzunehmen um sich eine Plakette zu holen; der Fahrzeugschein reicht)
Und da liegt das Problem.
Der Polizist bräuchte dann nur deine Schlüsselnr. im Fahrzeugschein mit seiner "Plaketten-Tabelle" zu vergleichen.
Parkt man dagegen kann der Polizist so einen "Schlüsselnr-Vergleich" natürlich nicht machen *lol*
Mfg
josefini1
23.02.2008, 10:03
Nee, für das Erhalten der TÜV-Plakette ist keine Vorführung beim TÜV notwendig. Somit gibt es dazu auch keinen TÜV-Bericht. Die Vergabe der Plaketten richtet sich einzig und allein nach den Schlüsselnummern.
(Man braucht nicht mal den Wagen mitzunehmen um sich eine Plakette zu holen; der Fahrzeugschein reicht)
Und da liegt das Problem.
Der Polizist bräuchte dann nur deine Schlüsselnr. im Fahrzeugschein mit seiner "Plaketten-Tabelle" zu vergleichen.
Parkt man dagegen kann der Polizist so einen "Schlüsselnr-Vergleich" natürlich nicht machen *lol*
Mfg
Häähh? ???
Ich glaub, Du hast mich mißverstanden. Ich meinte nicht die Feinstaubplakette, die ich auch beim TÜV erhalte, sondern die ganz normale TÜV-Plakette, also die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre.
Oder bekommt man die auch ohne Vorführung des Wagens?
mfg
Josefini1
wie sagt der Franzose: Hony soi, qui mal y ponse :)
tut zwar nichts zur Sache, aber der Richtigkeit halber: honi soit qui mal y pense ;)
ciao
Die Idee mit einer richtigen Umweltplakette an einem falschen Fahrzeug ist eine ganz klassische Urkundenfälschung nach §276 StGB.
Bei dem Ding handelt es sich mal wieder um die berühmt-berüchtigte Geschichte mit der "verbundenen Urkunde", die Plakette allein sagt nicht viel, das Fahrzeug allein auch nicht, aber die Verbindung dient ausschließlich "zur Täuschung im Rechtsverkehr", so wie es im §267 auch "verlangt" wird.
Die Entdeckungschance wird eher nicht groß sein, aber wie oft gibt es "unglückliche Umstände", wo das dann in den faschen Händen auch "öffentlich" wird und dann muss man sich verdammt tief zur Seife bücken.
Die Entdeckungschance wird eher nicht groß sein, aber wie oft gibt es "unglückliche Umstände", wo das dann in den faschen Händen auch "öffentlich" wird und dann muss man sich verdammt tief zur Seife bücken.
Au jaa, ich erinnere mich (paar Jährchen her). :+)
1 Monat FS-Entzug und Auto stand beim Büro.
Am 1. Tag mit wiedererlangtem FS sollte es auf Reisen gehn.
Am Abend davor: "Ach naja, ist schon spät - wer soll mich schon kontrollieren wollen"
17 km durch die Stadt alles OK und ca. 300 Meter vor zu Hause werd ich rausgewunken... !augenmach!
Ein Scheinwerfer duster, was einem als Fahrer in Berlin nicht wirklich auffällt...
3 Monate FS-Entzug und nen Sack Kohle losgeworden... 8)
rezzo 348
23.02.2008, 14:03
Vorsicht mit all diesen Überlegungen.
Ich habe einen Bekannten in Berlin,der mir erzählt hat,daß die Polizei bei der sog. "Allgemeinen Verkehrskontrolle" in Berlin die Plakette und den Schein überprüfen.
Die kennen auch die Schlüsselnummern.
Welche Konsequenzen Unregelmäßigkeiten haben weiß ich allerdings nicht.
lover0020
23.02.2008, 18:16
Hallo Leute,
vorausschicke ich, daß ich keinen "Schmuh" in irgendeiner Form vorhabe, aber gestern hatte ich eine Diskussion mit einem Freund, welcher einen Youngtimer angeschafft hat, welcher keine Feinstaubplakette bekommt.
Da er öfters mal nach München und Stuttgart damit fährt, hatte er folgende Idee: Der alte Alltagswagen (Euro 1) geht demnächst zum Schrott. Er bekommt die grüne Plakette...dann klebt er die Plakette auf die Scheibe des Youngtimers...
...
Häähh?
Ich glaub, Du hast mich mißverstanden. Ich meinte nicht die Feinstaubplakette, die ich auch beim TÜV erhalte, sondern die ganz normale TÜV-Plakette, also die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre.
Oder bekommt man die auch ohne Vorführung des Wagens?
mfg
Josefini1
Eigentlich müsste ich "hääh" sagen.
Natürlich meinte ich die Feinstaubplakette, die das Befahren der "Umweltzonen" ermöglichen.
Dass du dann sagst die HU-Plakette gemeint zu haben kann ich nur als einen schlechten Scherz bezeichnen.
Mfg
Nee, für das Erhalten der TÜV-Plakette ist keine Vorführung beim TÜV notwendig. Somit gibt es dazu auch keinen TÜV-Bericht.
...
Eigentlich müsste ich "hääh" sagen.
Natürlich meinte ich die Feinstaubplakette, die das Befahren der "Umweltzonen" ermöglichen.
Dass du dann sagst die HU-Plakette gemeint zu haben kann ich nur als einen schlechten Scherz bezeichnen.
genau so hast Du es aber geschrieben... sorry, aber ich hab genauso ungläubig gekuckt, als ich den oberen Blödsinn gelesen habe... !augenmach! oder was verstehst Du unter einer TÜV-Plakette? Für mich und auch für alles anderen ist der Begriff "TÜV-Plakette" wohl eindeutig... !gruebel!
Grüße
Michael
rezzo 348
24.02.2008, 09:45
Ich hätte da vielleicht doch noch einen Vorschlag für euch :
warum bastelt ihr euch nicht einfach die Kennzeichen,die ASU/TÜV-Plakette,die Feinstaubplakette und den Fahrzeugschein selbst?
Dann paßt alles wunderbar zusammen.
Außerdem spart ihr eine Menge Geld :
Steuer,Versicherung und die ganzen unnötigen Gebühren.
!gruebel! #-) :-(
Hi,
Und zur Tüv-Plakette: Sie ist ja m. W. nur gültig zusammen mit dem TüV-Bericht. Der muß glaube ich ja im Wagen mitgeführt werden, wenn mans ganz genau nimmt.
Den TÜV-Bericht muss man keineswegs im Fahrzeug mitführen.
Das steht sogar ausdrücklich drauf.
Man muss nur den Fahrzeugschein mitführen, in dem der originale TÜV-Stempel mit Prüfstellennummer und Prüfnummer ist.
Lediglich wenn man wegen erheblicher Mängel keine Plakette bekommen hat, empfiehlt es sich, den TÜV-Bericht mitzuführen, weil man dann innerhalb der Nachprüfungsfrist bei Kontrollen keine Probleme bekommt.
Den TÜV-Bericht sollte man nur aufheben, um beim Verlust des Fahrzeugscheins den TÜV-Termin nachweisen zu können. Die Plakette reicht den meisten Zulassungsstellen nicht.
Thomi
Damit gehts auf jeden Fall auch :) OK, alter Hut, aber immer wieder witzig, finde ich.
josefini1
25.02.2008, 08:04
Hi,
Den TÜV-Bericht muss man keineswegs im Fahrzeug mitführen.
Das steht sogar ausdrücklich drauf.
Man muss nur den Fahrzeugschein mitführen, in dem der originale TÜV-Stempel mit Prüfstellennummer und Prüfnummer ist.
Lediglich wenn man wegen erheblicher Mängel keine Plakette bekommen hat, empfiehlt es sich, den TÜV-Bericht mitzuführen, weil man dann innerhalb der Nachprüfungsfrist bei Kontrollen keine Probleme bekommt.
Den TÜV-Bericht sollte man nur aufheben, um beim Verlust des Fahrzeugscheins den TÜV-Termin nachweisen zu können. Die Plakette reicht den meisten Zulassungsstellen nicht.
Thomi
Servus,
das muß aber dann irgendwann mal geändert worden sein, weil früher - so in den 80ern etwa - wars so, da bin ich mir sicher.
mfg
Josefini1
Ich lass mir diese Mitführpflicht auch aller zwei Jahre aufs Neue einreden... :+)
Servus,
das muß aber dann irgendwann mal geändert worden sein, weil früher - so in den 80ern etwa - wars so, da bin ich mir sicher.
Das war da definitiv auch nicht so - aber der ADAC hat das mal Ende der 80er oder Anfang der 90er Jahre irrtümlich so in seinem Blättchen geschrieben und es ist sehr weit verbreitet worden ;) ...
Eigentlich ist nur geändert worden, dass die Plakette nicht mehr alleinig als Nachweis zählt und dafür der letzte Bericht aufgehoben (aber nicht mitgeführt!) werden muss.
Thomi
GerdJTD16V
25.02.2008, 19:55
Richtig, die Plakette alleine reicht da nicht, aber bei der HU hasz du als zweiten Beleg den amtlichen Stempel im Fahrzeugschein. Bei der AU hast du nur die Plakette und hier benötigst du den Beleg als zweiten Beweis, und dieser muss dann auch mitgeführt werden. Also den AU nicht den HU Bericht.
Gruß Gerd
schneemann
25.02.2008, 20:18
Damit gehts auf jeden Fall auch :) OK, alter Hut, aber immer wieder witzig, finde ich.
Ich hab den drin:
http://www.fusselshop.de/images/product_images/popup_images/864_0.jpg
Und daneben liegt das:
ImageShack - Hosting :: img1he3.jpg (http://img502.imageshack.us/my.php?image=img1he3.jpg)
Gilt aber nur für Anwohner einer Umweltzone hier in Köln.
Ich hab den drin:
http://www.fusselshop.de/images/product_images/popup_images/864_0.jpg
bei dem wäre ich vorsichtig, denn durch die Farbe grün, die ja die Schadstoffgruppe 4 signalisieren soll, könnte es eine Anzeige wegen Irreführung der Behörden geben...
Und daneben liegt das:
ImageShack - Hosting :: img1he3.jpg (http://img502.imageshack.us/my.php?image=img1he3.jpg)
wobei der aber doch bestimmt schon ein H-Kennzeichen bekommen könnte und somit fein raus wäre oder ist das einer der letzten X1/9, die ja m.W. auch als Typ 128 liefen...?
Grüße
Michael
schneemann
25.02.2008, 21:53
Sollen sie mal machen, die Genehmigung ist ja quasi gleichbeutend mit einer Plakette.
Der X wurde von 74 bis 88 produziert und bis 89 verkauft. Die letzten vier Jahre waren es I.E.-Modelle. Meiner ist ein 80er mit Vergaser, brauch also noch ein bissel.
Vom 128 waren nur der Motor und Teile der Aufhängung, Bremse, Lenkung - mehr nicht. Der 1,5er wurde auch nie im 128 verbaut, er kam im Ritmo und Uno zum Einsatz.
Hi,
Man muss nur den Fahrzeugschein mitführen, in dem der originale TÜV-Stempel mit Prüfstellennummer und Prüfnummer ist.
aber bei der HU hasz du als zweiten Beleg den amtlichen Stempel im Fahrzeugschein
Ah ja - Ist das ein Suchsatz und man muss den Unterschied suchen? :D ...
Bei der AU hast du nur die Plakette und hier benötigst du den Beleg als zweiten Beweis, und dieser muss dann auch mitgeführt werden. Also den AU nicht den HU Bericht.
Sorry - aber genau da hat es vor einigen Jahren eine Änderung gegeben und auch der AU-Bericht muss nicht mehr mitgeführt werden ;) ...
Das steht auf einigen AU-Ausdrucken auch drauf...
Thomi
GerdJTD16V
26.02.2008, 13:23
Gut mein Dekra Mann hat mir das vor vier Tagen anders erzählt, auf meiner AU Rechnung steht drauf das der Beleg aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen ist. Mal wieder so eine wischiwaschi Aussage.
Gruß Gerd
Hi,
Gut mein Dekra Mann hat mir das vor vier Tagen anders erzählt, auf meiner AU Rechnung steht drauf das der Beleg aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen ist. Mal wieder so eine wischiwaschi Aussage.
§47a der STVZO sagt zwar, dass sie auf Verlangen der §29 abnehmenden Person, der Zulassungsbehörde und zuständigen Personen vorzuzeigen ist.
Das heißt aber nicht, dass die Bescheinigung ständig mitzuführen ist, denn der Paragraph sagt weiter, dass eine Zweitschrift von der ausstellenden Stelle beschafft werden kann, da diese zur Aufbewahrung des Originals für 2 Jahre verpflichtet ist.
Jetzt klar? ;) ...
Thomi
kontrolle der feinstaubplakette in berlin geht folgendermaaßen:(mir passiert)
bei erhalt trägt die ausgebende stelle (werkstatt oder wer auch immer) die daten der autos in eine liste die dann der zulassungsbehörde bzw den ordnungsämtern zur verfügung gestellt werden.
diese können dann wenn das mal verarbeitet wurde ganz leicht herrausfinden (monopol)ob man eine hat oder nicht.
ich wurde auch angehalten ohne plakette (weil ich sie zuhause hatte liegen lassen).
mit absicht nicht geklebt da nach neulack auch frontscheibe neu kommt.
der beamte sagte ich solle doch meine plakette gefälligst ankleben.
auf meine nachfrage nannte er mir sogar ausgebendes autohaus.ich war sehr verblüfft und kam mit einer mündlichen verwarnung davon.
manuel
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