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Vollständige Version anzeigen : Querlenkerbruch bei Wildunfall möglich ?


Cacciatore
13.11.2007, 09:18
mein Sohn hatte mit seinem 145 er einen Zusammenstoß mit einem Reh, welches im von links direkt vor das Vorderrad gelaufen ist. Dabei ist alles unter
dem linken Scheinwerfer weggerissen und er ist über das Reh gefahren. Ihm ist das Lenkrad aus der Hand geschlagen, und er ist nach links auf dem Acker gerutscht . Der Gutachter stellte fest das der Querlenker gebrochen ist,war aber der Meinung das dies nicht durch das Reh geschehen sein konnte da auch keine Tierhaare zu sehen waren .Folglich lehnt die Versicherung die Zahlung ab .

- Dumm gelaufen , war Gutachter der Allianz wie soll man gegen so einen Scheiß vorgehen , der Unfall war definitiv so wie beschrieben . ???

rudi
13.11.2007, 09:53
Bei den Schäden keine Tierhaare und keine Blutspuren am Fahrzeug? Auch keine Meldung beim zuständigen Forstamt?
Klingt ehrlich gesagt unglaubwürdig mit dem Wildunfall.

Mir ist auch schon ein Reh vorne links rein. Das erste, was ich damals sofort veranlaßte, war eine Unfallaufnahme und Feststellung von Tierhaaren an der Karosserie durch die Polizei. Da gab es mit der Versicherung auch keinen Streß. Folgeschäden wurde damals ebenfalls bezahlt von denen.

Solange da nichts nachgewiesen werden kann, wird die Ablehnung durch die Versicherung zu Recht erfolgen.
Und einen Scheiß finde ich das vom Gutachter dann eigentlich auch nicht, solange eben der Nachweis fehlt.

stephanV6
13.11.2007, 11:34
mein Sohn hatte mit seinem 145 er einen Zusammenstoß mit einem Reh, welches im von links direkt vor das Vorderrad gelaufen ist.

Bist du dir sicher das dein Sohn nicht Kollision mit mehreren Bieren oder überhöhter Geschwindigkeit gehabt hat und dies Papa nun nicht sagen wollte?


Dabei ist alles unter
dem linken Scheinwerfer weggerissen und er ist über das Reh gefahren. Ihm ist das Lenkrad aus der Hand geschlagen, und er ist nach links auf dem Acker gerutscht .

Der Gutachter stellte fest das der Querlenker gebrochen ist,war aber der Meinung das dies nicht durch das Reh geschehen sein konnte da auch keine Tierhaare zu sehen waren .

Der Querlenker ist Massiv! der bricht nicht durch ein Reh und wenn müssten
tatsächlich Fetzen von dem Vieh am Fzg. hängen.

Wo ist das Reh geblieben?
Müsste sehr tot sein nach so einem Vorfall und wenn dein Sohn
Fahrerflucht begangen hat liegt meist Anzeige vom Förster auf.



Folglich lehnt die Versicherung die Zahlung ab .


Klingt alles etwas unschlüssig, ich würde auch ablehnen.

ds_b
13.11.2007, 11:45
Nun könnte der Bruch auch durch den Ausflug in den Acker erfolgt sein. An einem Stein oder einem Graben hängen geblieben.
Wenn du die Geschichte mit dem Reh nicht durch Haare / Blutspuren nachweisen kannst, dann hoffe ich für dich, dass dein Sohn keine Wilderei begangen hat, sprich den Unfall ordentlich bei Polizei und Förster gemeldet.
Wenn ein 145er über ein Reh fährt, dann liegt dort ein recht totes Beweisstück.
Von Polizei gibt es einen Unfallbericht und auch der Förster sollte in der Lage sein, das mit dem Reh zu bestätigen.

Cacciatore
13.11.2007, 14:28
Der Unfall wurde selbstverständlich durch den Jagdpächter bestätigt und wir haben auch die Wildschadenbestätigung bei der Versicherung eingereicht .
Das Reh lag tot daneben und wurde vom Jagdpächter entsorgt .

sirmike
13.11.2007, 14:50
Es scheint so dass der Schaden ein Folgeschaden des Ausritts in Acker ist. Wobei ich schon viele Unfälle repariert habe und es mir etwas spanisch vorkommt. Es benötigt eine imense Kraft um einen Querlenker zu brechen. Bei intaktem Querlenker von einem Reh alleine gänzlich Unmöglich bei "normaler" Geschwindigkeit.

Cacciatore
13.11.2007, 14:56
Hmm , mein Sohn sagte das es ihm beim Aufprall das Lenkrad aus der Hand geschlagen hat , könnte vielleicht ein Vorschaden das Teil so angemackt haben das letztlich doch der Aufprall des Rehs gereicht hat ??

Earny
13.11.2007, 14:59
;)
Die Frage sollte doch sein:
Beispiel:
Wenn der Junior mit 80 Sachen genau mit dem entsprechenden Rad auf nen Begrenzungsstein knallt.......


Dann kann der Ql das vielleicht nicht so aushalten....

Cacciatore
13.11.2007, 15:06
okay, die Frage kam auch von der Versicherung .. jedoch war die Antwort etwas unglücklich , mein Kind ist zur Ehrlickeit erzogen !baby! und er hat keinen Stein gesehen .

Das Auto ist leider ein Totalschaden und wir würden nach Restwertabzug
1200.- Euro bekommen . Im schlimmsten Fall müssen wir die Kohle abschreiben .

xxx

ds_b
13.11.2007, 15:11
... und er hat keinen Stein gesehen

Das bedeutet aber nicht, dass sich dort nichts dergleichen befunden hat.

der-onkel
13.11.2007, 15:18
Hat der Gutachter sich nur den Wagen angesehen oder auch den Unfallort?

Dann hätte er ja aufgrund der Unfallspuren entsprechende querlenker-brechende Hindernisse finden müssen.

Cacciatore
13.11.2007, 15:30
Der Gutachter hat den Unfallort nicht gesehen , ich leider auch nicht . Vielleicht sollte man den Jagdpächter fragen ob er was gesehen hat .. #-)

a_k52
13.11.2007, 15:45
Vielleicht sollte man den Jagdpächter fragen ob er was gesehen hat .. #-)

Glaubst du der böse Stein ist davongelaufen !mgrins!
Wenn da ein Stein war der den Querlenker zum brechen bringt dann ist der vermutlich immer noch da.
Ich denke aber mal man müßte auch am Querlenker erkennen können was ihn zerdeppert hat. Normalerweise sollte so ein Stein doch Spuren hinterlassen...

stephanV6
13.11.2007, 15:52
Mal von der anderen Seite gesehen:

Vorher wird der Querlenker nicht gebrochen gewesen sein da er sonst das Reh
nicht erreicht hätte. Also ist Querlenkerbruch eine Folge des Unfalls mit dem Reh
welches ihn aus der Spur gebracht hat.

Ob nun Stein oder nicht Stein ist imho egal.

Da der Schaden an der Front auch ohne Querlenkerbruch auch Totalschaden
sein wird sollen sie sich nicht so zickig anstellen.

Das Reh wird sich kaum selbst ermordet und danebengelegt
haben als es den wegen Querlenkerbruch im Graben gestrandeten Alfa gesehen hat.

rudi
13.11.2007, 16:03
Ich denke aber mal man müßte auch am Querlenker erkennen können was ihn zerdeppert hat. Normalerweise sollte so ein Stein doch Spuren hinterlassen...

Oder welche vom Reh. Da müßte ja alles voll Blut und Resten des Tieres dran sein oder wie sollte ohne Berühung das Teil brechen?



.....Dabei ist alles unter dem linken Scheinwerfer weggerissen und er ist über das Reh gefahren. Ihm ist das Lenkrad aus der Hand geschlagen, und er ist nach links auf dem Acker gerutscht . Der Gutachter stellte fest das der Querlenker gebrochen ist,war aber der Meinung das dies nicht durch das Reh geschehen sein konnte da auch keine Tierhaare zu sehen waren .Folglich lehnt die Versicherung die Zahlung ab .

Welche Zahlung wird denn nun abgelehnt? Der Schaden vorne links dürfte dem des Querlenkers ja weit überschreiten. Und mit welcher Begründung wird dann der gesamte Schaden abgelehnt? Fehlende Tierhaare oder was sonst?
Mit welcher Geschwindigkeit hat er denn das Reh erwischt? Bei dem geschilderten Schaden war das ja wohl nicht gerade langsam.
War das vielleicht im Wald mit entsprechendem Hinweis auf Tierwechsel? Wird ja kaum beachtet aber die Verischerungen reden sich da gerne auf nicht angepaßte Geschwindigkeit raus.
Ein paar Angaben wären da schon noch hilfreich.

Cacciatore
13.11.2007, 16:07
ich sehe das eigentlich auch so ,es ist auf den ersten Blick sicher etwas merkwürdig, daß da " keine Haare dran waren " aber sollte ein Gutachter unter diesen Umständen nicht mal versuchen seinen Horizont zu erweitern??

Ich denke das ich einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht beauftragen werde sich darum zu kümmern . Der Unfall ist kein Fake , und der Jagdpächter wäre auf jeden Fall ein guter Zeuge , zumal er nicht gerufen wurde sondern den Aufprall im Revier gehört hatte und nach ein paar Minuten schon am Auto war .

Die Geschwindigkeit Betrug - da grade nach dem Abbiegen beschleunigt wurde , und der 1,4 L Boxer nicht so der Stürmer ist - ca 80 kmh , es gab kein Wildwechselschild, und es war eine freie Landstraße durch´s Moor ohne Geschwindigkeitsbeschränkung .
- Der Querlenkerschaden ist deshalb so hoch , weil wie immer in solchen Fällen die Lenkung als sicherheitsrelevantes Teil auch getauscht werden sollte

a_k52
13.11.2007, 16:31
" keine Haare dran waren "


Wo waren denn überhaupt 'keine Haare dran' ?
Am ganzen Auto (--> seeehr merkwürdig) oder am Querlenker (--> kann durchaus sein).

Sehe es so wie stephanV6, Querlenkerbruch scheint Unfallfolge zu sein, Spuren vom Reh am Querlenker sind da doch nicht zwingend erforderlich.
(hätte er mit der Beifahrerseite im Anschluß ein Verkehrsschild o.ä. gestreift wären sicher auch keine Spuren vom Reh an der Seite...ist aber trotzdem Unfallschaden)

alferatus
13.11.2007, 17:51
Das Reh wird sich kaum selbst ermordet und danebengelegt haben als es den wegen Querlenkerbruch im Graben gestrandeten Alfa gesehen hat.

Sehr schön auf den Punkt gebracht ;)

Amore156
14.11.2007, 08:32
Frage,
wenn der Wagen eh Totalschaden hat, dann isses doch egal ob QL defekt oder nicht..oder ?

Bzgl. Gutachten, wenn er einen Restwert von 1200 EUR festgestgestellt hat,
dann muss auch der entsrpechende "Ankäufer" benannt werden..
bedeutet, wirst Du die "Karre" nicht privat los, muss Dir der im Gutachten genannte aufkäufer die 1200 geben :)
Nur mal so nebenbei..

Ansonsten, die Versicherungen sperren sich gerne gegen Zahlungen..daher,
wie schon vorher angemerkt,
Anwalt einschalten.. und evtl. ein gegen-Gutachten erstellen lassen.

Hab ein bissel Geduld, und wirst sehen, es geht zu Deiner / Eurer Zufridenheit aus.