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Vollständige Version anzeigen : In Austria von hinten geblitzt


SLOnet
15.08.2007, 14:35
Hi,
bin in Österreich als slowenischer Staatsbürger mit Wohnsitz Deutschland geblitzt worden,Auto läuft auf meine Mutter.Erlaubt waren 110km/h,nach dem Tacho so 160km/h gefahren.Die Säcke haben mich von hinten geblitzt,habs im Rückspiegel zweimal blitzen sehen!schmoll!
Hab gerade überholt und Gas gegeben.Die Autobahn war abfällig und ich hab das Auto ausrollen lassen,anstatt voll in die Eisen zu gehen.Oh man von hinten blitzen,wie pervers ist das den,nicht mal die ollen Cowboys haben sich von hinten erschossen...hinterhältig diese Össis,von schau mir in die Augen bevor.....noch nie was gehört;D

Habt ihr Erfahrungen mit ähnlichem,können überhaubt die Össis mir ohne Frontbild was?

Gibt es Möglichkeiten sich aus der Sache irgenwie heraus zu mogeln!gruebel!


Vielen Dank im Voraus!

Pipo123
15.08.2007, 14:39
Nein, es geht.

Das Zauberwort heißt Halterhaftung.
Wurde aber auch hier im Forum schon mehrfach diskutiert.


Gruß Philipp

cheggi
15.08.2007, 14:44
Kann man dann auch den Führerschein des Halters einziehen, ohne definitive Beweise dafür zu haben, dass er auch wirklich gefahren ist??? Geld ist klar, das könnte man ja als Halter wieder beim Fahrer einklagen, was dem österreichischen Staat egal sein kann...

Pipo123
15.08.2007, 14:55
Kann man dann auch den Führerschein des Halters einziehen, ohne definitive Beweise dafür zu haben, dass er auch wirklich gefahren ist??? Geld ist klar, das könnte man ja als Halter wieder beim Fahrer einklagen, was dem österreichischen Staat egal sein kann...

Grundsätzlich bekommt der Halter eine Anonymverfügung. Dann kann er aussuchen ob er selbst bezahlt, oder die Anonymverfügung mit dem Namen des Fahrers wieder zurückschickt, dann bekommt der Fahrer eine Anzeige.

Die Frage ist, ob hier schon ein Führerscheineinzug gegeben ist. 110 waren erlaubt, der Tacho zeigte 160. Das dürften also ca. 50 drüber gewesen sein. Wenn man dann noch die Tachoungenauigkeit abzieht, dürfte es hier gerade ein Grenzfall sein.

Wenn es zu schnell für eine Anonymverfügung war, dann muss der Halter bekanntgeben wer gefahren ist.


Gruß Philipp

tpk
15.08.2007, 14:58
Hi,
bin in Österreich als slowenischer Staatsbürger mit Wohnsitz Deutschland geblitzt worden,Auto läuft auf meine Mutter.


zum Thema Rausmogeln:

Lass es bleiben und steh dazu... oder fahr die nächsten Jahre mit dem Auto nicht mehr nach Österreich... wobei bei der (imensen) Übertretung dürfte auch eine Strafverfolgung in DE fällig sein..



Erlaubt waren 110km/h,nach dem Tacho so 160km/h gefahren.

Also mit 50km/h übern Limit wird dir bei uns SOFORT der Führerschein entzogen... bei +20 OK, +30 auch noch im Rahmen, aber 50 Sachen drüber... Sorry aber laut Fahrschule (die du hoffentlich besucht hast) sollte bei einem Überholvorgang eine Differenz von mind. 20 km/h gegeben sein...



Gibt es Möglichkeiten sich aus der Sache irgenwie heraus zu mogeln!gruebel!




Zu Feig um zu seinen Taten zu stehen? Sorry aber wer schnell Fährt sollte auch mit sowas Rechnen... (Natürlich gibts noch die Mädchen Methode)





hier noch als Info für dich:


Da Deutschland und Österreich ein gegenseitiges Rechtshilfe- und Vollstreckungsabkommen geschlossen haben, kann das Bußgeld durch die deutschen Behörden (Gerichtsvollzieher) zwangsvollstreckt werden. Also Vorsicht, genau Tag der Zustellung notieren, ab diesem Tag beginnt der 14-tägige Fristenlauf, bei Hinterlegung des Schriftstückes mit dieser. Fernmündliche Auskünfte genügen nicht, es empfiehlt sich Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit nachfolgendem Einschreiben, um die Frist zu wahren.

Noch etwas: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 40 km/h im Ortsgebiet und mindestens 50 km/h im Freiland ist bei Erstverstössen in Österreich zwingend neben der saftigen Geldstrafe auch ein 14-tägiges Fahrverbot obligatorisch, welches aber nur für Österreich (derzeitige Regelung) gilt. Es gibt keinen Bußgeldkatalog. Die Strafen sind regional unterschiedlich. Die Gesetze geben der Behörde (in Österreich sind nicht die Amtsgerichte zuständig, sondern die Verwaltungsbehörden) nur Strafrahmen vor, die jeweils auf den Einzelfall angemessen verwendet werden sollen. Im Westen Österreichs liegen erfahrungsgemäß die Strafen höher als im Osten des Landes.

GTV-UM
15.08.2007, 15:00
Sorry aber laut Fahrschule (die du hoffentlich besucht hast) sollte bei einem Überholvorgang eine Differenz von mind. 20 km/h gegeben sein...

Hat er doch beachtet!

tpk
15.08.2007, 17:24
Hat er doch beachtet!


Naja nur das der gute sie mehr als verdoppelt hat... ;D

GTV-UM
15.08.2007, 17:28
Ihr lernt also ernsthaft in der Fahrschule, daß man nicht mit mehr 20km/h Geschwindigkeitsüberschuß überholen darf?

Wie geht denn dieses?

Oma fährt mit 80 km/h auf der rechten Spur über die Bahn und ich darf dann ncht mit mehr als 100 km/h überholen?

Ulkig.


Gruß,
Uwe

luhi
15.08.2007, 17:48
also die standgeräte blitzen bei uns immer von hinten.. wenn aufm foto es kennzeichen zu erkennen is reicht das..

was ich weiß is 50km/h drüber(auf der AB) die böse grenze für inländer wies da bei "ausländern" ausschaut was i net...

nachdems aber ein strafverfolgungsabkommen mit deutschland gib wirst eventuell post bekommen...

allerdings kenn ich keine 110er beschränkung bei uns... wo war das genau??

tpk
15.08.2007, 17:56
Ihr lernt also ernsthaft in der Fahrschule, daß man nicht mit mehr 20km/h Geschwindigkeitsüberschuß überholen darf?

Wie geht denn dieses?





Du stellst dir schon dir richtige Frage: Wo steht den dieses?


Habe nirgends geschrieben das man mit NICHT mehr als 20 Überholen darf.. nur das es mind. 20 sein sollten...

Alfa Romeo
15.08.2007, 17:57
Ihr lernt also ernsthaft in der Fahrschule, daß man nicht mit mehr 20km/h Geschwindigkeitsüberschuß überholen darf?

Man muss wesentlich schneller sein als der Vorrausfahrende man geht von einem Geschwindigkeitsüberschuss von mindestens 20 Km/h aus.

tpk
15.08.2007, 17:57
also die standgeräte blitzen bei uns immer von hinten.. wenn aufm foto es kennzeichen zu erkennen is reicht das..

was ich weiß is 50km/h drüber(auf der AB) die böse grenze für inländer wies da bei "ausländern" ausschaut was i net...



Lies doch einfach mal den Quote von mir oben... dann weisste es..



allerdings kenn ich keine 110er beschränkung bei uns... wo war das genau??


Gibt viele 110er Beschränkungen im Land Salzburg, die gelten zwischen 22 und 5 Uhr (Lärmschutz...)

SLOnet
15.08.2007, 18:20
also die standgeräte blitzen bei uns immer von hinten.. wenn aufm foto es kennzeichen zu erkennen is reicht das..

was ich weiß is 50km/h drüber(auf der AB) die böse grenze für inländer wies da bei "ausländern" ausschaut was i net...

nachdems aber ein strafverfolgungsabkommen mit deutschland gib wirst eventuell post bekommen...

allerdings kenn ich keine 110er beschränkung bei uns... wo war das genau??


vom Tauerntunnel kommend Richtung Salzburg,so grob geschätzt,glaube zwischen Flachau und der mächtigen Burg!Ach ja bin kurz nach dem geblitze wieder in einen Tunnel!

Danke erstmal allen!

Hab mich mal in anderen Foren durchgelesen...dort heißt es,man sollte mehrere Angehörige und Freunde als Fahrer zum angegebenen Zeitpunkt angeben und es so darstellen das man nicht anwesend war,den Fahrer selbst nicht ermitteln kann wegen dem fehlendem Frontphoto und da Zwangsselbstbezichtigung in Deutschland verfassungswidrig ist,kann die Strafe nicht vollstreckt werden.So ungefähr hab ich es herausgelesen!

SLOnet
15.08.2007, 18:22
Lies doch einfach mal den Quote von mir oben... dann weisste es..





Gibt viele 110er Beschränkungen im Land Salzburg, die gelten zwischen 22 und 5 Uhr (Lärmschutz...)


war Nachmittags unterwegs...das heißt wohl nochmal Glück gehabt,allerdings hab ich keine Uhrzeit lesen können,hoffentlich überlesen!

stefan-b@chello
15.08.2007, 19:55
Also mit 50km/h übern Limit wird dir bei uns SOFORT der Führerschein entzogen... bei +20 OK, +30 auch noch im Rahmen, aber 50 Sachen drüber... Sorry aber laut Fahrschule (die du hoffentlich besucht hast) sollte bei einem Überholvorgang eine Differenz von mind. 20 km/h gegeben sein...

Also ich habe mal gelernt im Ortsgebiet is Zettel bei Überschreitung um 40kmh weg und ausserhalb Ortsgebiet bei Überschreitung um 50kmh.

Letztens wurde allerdings Kollege mit 139 in 100er Beschränkung (Autobahn) gelasert und als er dann beim Zahlen rummeckerte hies es
"Zahlen und froh sein das es nicht 1kmh mehr war sonst Zettel weg"
Vielleicht gelten die "50drüber" nur bei erlaubten 130 ?

tpk
15.08.2007, 21:31
vom Tauerntunnel kommend Richtung Salzburg,so grob geschätzt,glaube zwischen Flachau und der mächtigen Burg!Ach ja bin kurz nach dem geblitze wieder in einen Tunnel!

war Nachmittags unterwegs...das heißt wohl nochmal Glück gehabt,allerdings hab ich keine Uhrzeit lesen können,hoffentlich überlesen!


aja.. naja die Strecke bin ich im letzten Monat auch grob 8 mal gefahren...

bei uns wird so gut wie vor jedem Tunnel geblitzt... dort gilt allerdings überall Tempo 100!

Die mächtige Burg die du meinst dürfte wohl Hohenwerfen sein... dort sind die Radarfallen wie gesagt im 100er Berreich, was für dich wiederrum nun schon +60 heisst.

Edit:
In dem dortigen Gebiet is überall 130 km/h (zusätzlich gilt eben die Nachtregelung mit 110) nur wie gesagt vor bzw. in den Tunneln wird auf 100 runtergeregelt.. wenn du wirklich gleich danach in nen Tunnel bist (10-30 Meter) dann hats dich in ner 100er Zone erwischt ;)

Dormiglione
15.08.2007, 21:33
§7, StVO
...die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50 km/h überschritten hat und diese Überschreitung mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde;


Also mit 50km/h übern Limit wird dir bei uns SOFORT der Führerschein entzogenFalsch, §26 StVO sagt:
Eine Entziehung gemäß Abs. 4 und 5 darf erst ausgesprochen
werden, wenn das Strafverfahren in erster Instanz durch
Strafbescheid abgeschlossen ist. Bei diesen Entziehungen darf die
Behörde keine begleitenden Maßnahmen anordnen, es sei denn, die
Übertretung erfolgte durch einen ProbeführerscheinbesitzerNur bei Fahruntüchtigkeit bzw. Verdacht gibt es den sofortigen vorläufigen Entzug.

Einem Ausländer kann der Führerschein nicht entzogen werden, es gibt nur das Verwaltungsstrafverfahren nach AVG im Rahmen der Rechtshilfeabkommen. Gemäss Führerscheingesetzverfahren - das ein angehängtes Verfahren zum Verfaltungsstrafverfahren ist - kann gegen einen Ausländer nur ein Lenkverbot bzw. die zeitweise Abnahme ausgesprochen werden.

§30

§ 30. (1) Besitzern von ausländischen Lenkberechtigungen kann das
Recht, von ihrem Führerschein in Österreich Gebrauch zu machen,
aberkannt werden, wenn Gründe für eine Entziehung der
Lenkberechtigung vorliegen. Die Aberkennung des Rechts, vom
Führerschein Gebrauch zu machen, ist durch ein Lenkverbot
entsprechend § 32 auszusprechen. Für die Aberkennung ist die Behörde
zuständig, in deren örtlichem Wirkungsbereich der
Führerscheinbesitzer seinen Aufenthalt hat; sie hat den Führerschein
abzunehmen und bis zum Ablauf der festgesetzten Frist oder bis zur
Ausreise des Besitzers zurückzubehalten, falls nicht gemäß Abs. 2
vorzugehen ist. Hat der betroffene Lenker keinen Wohnsitz in
Österreich, ist seiner Wohnsitzbehörde auf Anfrage von der Behörde,
die das Verfahren durchgeführt hat, Auskunft über die Maßnahme der
Aberkennung zu erteilen.


@Slonet: Um deinen Führerschein brauchst du dir keine Sorgen zu machen, aber >= 150,-- € biste los

Dormi

tpk
15.08.2007, 21:36
Hab mich mal in anderen Foren durchgelesen...dort heißt es,man sollte mehrere Angehörige und Freunde als Fahrer zum angegebenen Zeitpunkt angeben und es so darstellen das man nicht anwesend war,den Fahrer selbst nicht ermitteln kann wegen dem fehlendem Frontphoto und da Zwangsselbstbezichtigung in Deutschland verfassungswidrig ist,kann die Strafe nicht vollstreckt werden.So ungefähr hab ich es herausgelesen!

Kann man versuchen, nur wie gesagt bei der nächsten Einreise in Österreich mit eben diesem KFZ wird man auf die Nase fliegen...
Aber wie wärs wenn du einfach mal zu deinen Taten stehst? um 60 Sachen schneller zu fahren als erlaubt muss man ja eh ein ganzer Mann sein ;)

Evtl. hast du aber auch Glück und es sind schon genug Deppen vor dir durchgefahren und der Film war bereits voll...


Bist du eigentlich die ganze Strecke sonst "normal" gefahren?

Alleine vom Tauern bis Salzburg gibts nämlich mind. 4-5 Radarkästen..

Pipo123
15.08.2007, 22:00
und da Zwangsselbstbezichtigung in Deutschland verfassungswidrig ist,kann die Strafe nicht vollstreckt werden.So ungefähr hab ich es herausgelesen!

Du verwechselst da was. Es geht hier nicht darum sich einer Straftat , es geht hier um eine Verwaltungsstrafe.
Zumindest hier in Ö.


Gruß Philipp

Pipo123
15.08.2007, 22:02
Evtl. hast du aber auch Glück und es sind schon genug Deppen vor dir durchgefahren und der Film war bereits voll...


Könnte aber auch schon einer von den neuen umgerüsteten sein. Der macht das dann gleich online bzw. über eine große Festplatte.
Film wurde zumindest in der Stmk. schon überall umgerüstet.


Gruß Philipp

gecco
15.08.2007, 22:42
Mag mich zwar irren, aber ich habe in Österreich noch keine 110 KM/H Tafeln gesehen...100, 130 aber 110?!blabla! !blabla!

Ach, da du ja Össi sagst, darf ich ja dann Piefke zu dir sagen, gell

BR720
15.08.2007, 23:03
Das 11.Gebot: du sollst dich nicht erwischen lassen...! Ich persönlich bin ja zu geizig, um den Express-Zuschlag an den Staat abzudrücken. Ich brauch das Geld doch für'n Sprit... ;)

tpk
15.08.2007, 23:45
Könnte aber auch schon einer von den neuen umgerüsteten sein. Der macht das dann gleich online bzw. über eine große Festplatte.
Film wurde zumindest in der Stmk. schon überall umgerüstet.


Gruß Philipp


Jo das könnte natürlich auch sein ;)



Mag mich zwar irren, aber ich habe in Österreich noch keine 110 KM/H Tafeln gesehen...100, 130 aber 110?!blabla! !blabla!

Ach, da du ja Össi sagst, darf ich ja dann Piefke zu dir sagen, gell


Och ja nen Piefke ;) :+)



@Gecco:

Es sind keine Tafeln im Runden Sinne mit Kreis und 110 drin, sondern große Schilder, auf denen Aufgelistet steht welche Geschwindigkeit für welches Fahrzeug zwischen 22-05 Uhr gilt..

PKW sollten 110 sein,
LKW bis xxx Tonnen 80
LKW bis xxx Tonnen 60

oder so ähnlich...

gibts wie gesagt hier bei uns im Bundesland Salzburg öfters... hab se aber auch schon ein paarmal gesehen am Weg nach Wien oder Tirol...



PS:

hier hats anscheinend jemand ähnlich erwischt (nur bei dem warns "nur" 39 km/h) der durfte 255€ Zahlen..

Toyota Forum | Druckvorschau: wegen 39 km/h zu viel in Österreich 255 Euro Strafe??? | Seite 1 (http://board.toyotas.de/print.php?threadid=114822&page=1&sid=3e5bb52e1b72995732f5e4bebc771c9f)

GTV-UM
16.08.2007, 00:49
Du stellst dir schon dir richtige Frage: Wo steht den dieses?


Habe nirgends geschrieben das man mit NICHT mehr als 20 Überholen darf.. nur das es mind. 20 sein sollten...

Warum hast Du es dann geschrieben?
Es war ja nie zweifelhaft, dass er weit über 20km/h schneller war.

Ist aber auch nicht wirklich wichtig.

spidermat
16.08.2007, 00:58
Also Freunde,

wenn man geblitzt wird und die Fresse vom Fahrer ist nicht zu sehen (bei Photo von hinten ist dies wohl gesichert), dann gibt's da zumindest in D keine Probleme!

Halter wird angeschrieben und erst mal als Fahrer "verdächtigt".

Dann sagt man, ich bin nicht gefahren und ich kann mich auch nicht erinnern, wer's war! Hier ist einzig wichtig, nicht fälschlicherweise eine andere Person zu belasten, das wäre dann schon eine Straftat. Aber man weiß es halt einfach nicht mehr...!thatsit!

Dann kommt evtl. die Androhung, zukünftig ein böses Fahrtenbuch führen zu müssen; dies wäre aber erst nach wiederholtem "Nichtwissen" rechtlich möglich!

Also keine Panik. Nix Gesicht. Nix zahlen. Nix Problem.

Hier gibt es nur eine Ausnahme: Parkverstöße können nach nicht erfolgreicher Fahrerermittlung dem Halter aufgebrummt werden.

Wie das alles außerhalb von D ist weiß ich nicht.

Und trotz "Amtshilfe" zwischen A und D gilt in D deutsches Recht. D.h., daß "Ansprüche" aus A in D nur insofern eingetrieben werden können, als sie mit deutschem Recht kompatibel sind. (also mit Gesicht zahlen - ohne nein!)

Betrifft sowohl die Geldstrafe als auch ein etwaiges Fahrverbot / Führerscheinentzug.

Mann, wenn die nur bei uns auch von hinten blitzen würden!:D

guba2
16.08.2007, 01:58
Hi leute,hab gerade letzte freitag bescheid bekommen das ich 350 euro zahlen muss,weil ich 46 km/h zu schnell war.SLO,bei mir ist situation gleiche wie bei dir und zettel wird nicht eingezogen.

Dynam1te
16.08.2007, 02:45
vorsicht:
seit ca. einem jahr wird in österreich seitens der bezirkshauptmannschaften die ausrede "ich weiß nicht wer gefahren ist" nicht mehr akzeptiert.also keine drohung wegen fahrtenbuch oder so ....

habs selbst so versucht (bei mir warens allerdings 165 statt 100 auf schnellstraße), einspruch geschrieben, die behörden haben die anweisung ab jetzt in dem fall einfach den zulassungsbesitzer als fahrer herzunehmen.
hab dann 2 wochen den rosa zettel abgegeben + die strafe bezahlt (€ 500 ;(( )

stephanV6
16.08.2007, 09:05
Und trotz "Amtshilfe" zwischen A und D gilt in D deutsches Recht. D.h., daß "Ansprüche" aus A in D nur insofern eingetrieben werden können, als sie mit deutschem Recht kompatibel sind. (also mit Gesicht zahlen - ohne nein!)


Ja, aber die bösen Ösis sind sauer wenns nicht eingetrieben werden kann
und verhängen Fahrverbot in .at !thatsit!

Ragno rosso
16.08.2007, 09:17
Wenn man als Ösi in Ö so fährt wie du, hat man da immer Sprengstoff unterm Ar***, oder sind leichte Drogen in Ö auch legal? !mgrins! Nun wirst du wohl noch etwas länger auf den 166er sparen müssen, kannst das Ding ja drosseln lassen... :+)

stephanV6
16.08.2007, 09:45
habs selbst so versucht (bei mir warens allerdings 165 statt 100 auf schnellstraße),

Selbst schuld, wenn ich in .at als Österreicher zu schnell fahre dann im
Anonymverfügungsrahmen.
Also so ca 170 Tacho statt 130, 140 Tacho statt 100 usw. , so auch in
VLBG, TIROL, SBG, OOE beobachtet.

Das einige was immer komplett aus dem Rahmen fiel waren Fahrzeuge
mit Münchner und Wiener Kennzeichen auf der A1 ab NOE.

Bei den Münchnern verstehe ichs teils noch da sie wohl die Rechtslage zum
Jahresurlaub in Wien genau kennen werden.

Dynam1te
16.08.2007, 13:16
wahnsinn wie freundlich hier miteinander umgegangen wird *daumenhoch*

a) hab ich mich nicht beschwert (4 spurige schnellstraße nachts, bergab. normal fährt man dort 130 und die polizisten halten einen nicht auf... ich hab halt "rollen" lassen und bin ich ein mobiles radar rein ...

b) sollte das nur ein tipp für achsoschlaue marmeladinger sein, die denken sie fahren auch weiterhin mit der "ichweißnichtwergefahrenist"-masche gut. dem ist nämlich nicht so.

prost! (oder seid ihr nüchtern auch so komisch drauf?)

//edit:
im übrigen darfst du auf der A2 auch locker deine 170 Tacho fahren ohne dass dich Polizisten schief anschauen. Sind meine Erfahrungswerte bei jeden Tag 2x Wien - Wr. Neustadt.

Luxy
16.08.2007, 13:38
In Luxemburg ist es noch schlimmer ;-)

Hier werden garkeine Fotos gemacht, was der Polizist sagt das stimmt.

Wenn die Polizisten behaupten du bist 150 in einer 50er Zone gefahren dann ist es so, musst du eben damit leben und zahlen ...

Ein Polizist hat hier immer Recht, ausser du hast genug Zeugen die das Gegenteil beweisen können.

SLOnet
16.08.2007, 13:45
Danke an alle und ein Sorry an die Österreicher das ich euch Össis genannt habe,war keine Absicht sondern nur als Kurzform gedacht;-)

Noch eine Frage.....

Also da meine Mutter(Halterin meines Alfas) nie durch Österreich selbst fährt,nur Beifahrer meines Vater ist,natürlich mit Vaters Auto dürfte dort nichts passieren,oder?

und mir, wenn sie mich doch mal mit dem selben Fahrzeug anhalten auch nichts,schließlich haben sie ja nur das Kennzeichen,aber nicht die Mutter oder sehe ich das jetzt falsch?

@guba2
Und wie gehst du jetzt weiter vor??

stephanV6
16.08.2007, 14:03
In Luxemburg ist es noch schlimmer ;-)

Wenn die Polizisten behaupten du bist 150 in einer 50er Zone gefahren dann ist es so, musst du eben damit leben und zahlen ...



Ähm, ist in Österreich genauso ...
Ein Polizist darf eine "qualifizierte Schätzung" abgeben und dich danach strafen,
wird aber äusserst selten praktiziert, da musst du Ihnen schon sehr dumm kommen ...

spidermat
16.08.2007, 16:54
... sollte das nur ein tipp für achsoschlaue marmeladinger sein, die denken sie fahren auch weiterhin mit der "ichweißnichtwergefahrenist"-masche gut. dem ist nämlich nicht so....

Falsch:
Dem ist in Österreich evtl. nicht so!

Für D gilt, was ich hier und in anderen Threads ausführlich beschrieb:
Kein Beweis für tatsächlichen Fahrer = kein Bußgeld für irgendwen.#-)

Wenn nun ein Deutscher in Österreich fährt hat er sich dort selbstverständlich an die Gesetzeslage zu halten.

Wenn aber die Österreicher in Deutschland einen gerichtlichen Anspruch (oder wie das heißen mag) gelten machen wollen, müssen Sie sich an die hiesigen Gesetze halten.
Und die erfordern nunmal einen eindeutigen Beweis hinsichtlich des Fahrzeuglenkers!thatsit!

Davon unberührt bleibt natürlich die Problematik, dass man bei Rückkehr nach Österreich evtl. "in die Mangel" genommen wird.
Auch darüber berichtete ich an anderer Stelle ausführlich.;)

Gruß

Plessy
16.08.2007, 21:56
Hallo!

Bei der Strafverfolgung hat sich etwas getan, da gibts eine neue EU-Richtlinie wonach die Strafe vom Heimatland eingetrieben wird, wenn diese im EU-Ausland anfällt.

Diese Richtline ist jedoch noch nicht von allen EU Ländern ratifiziert.


ÖAMTC - Geldstrafen reisen nach (http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1122849.html)

Den Strafzettel wegen Falschparkens aus Italien darf man jetzt nicht mehr in den Müllkorb werfen........ !rolleyes2

LG Plessy

Pipo123
16.08.2007, 22:27
Hallo!

Bei der Strafverfolgung hat sich etwas getan, da gibts eine neue EU-Richtlinie wonach die Strafe vom Heimatland eingetrieben wird, wenn diese im EU-Ausland anfällt.



Dieses, bzw. ein ähnliches Abkommen hat Österreich mit Deutschland aber schon lange.


Gruß Philipp

Don Colosimo
16.08.2007, 22:36
Sei froh das sie dich nicht in Italien geblitzt haben,ich bin öfters in der Nähe von Firenze (Empoli),die Fackeln garnicht lange rum!
Was ich da schon für einen Stress hatte,ohne Geswind. Messung einfach angehalten worden und wollten mich abkassieren!(habe ja deutsches Kennzeichen!)
Habe mit Anwallt gedroht und behauptet das sie nur ihren eigenen Seckel vollmachen wollen!
Ich fahre generell nicht schneller als 15Km/h als angegeben(außer 30er Zone),
so wird`s wenns Blitzt nicht all so schlimm!
50 über ist in Österreich nicht zum Lachen!!!
Don

Plessy
16.08.2007, 22:39
Dieses, bzw. ein ähnliches Abkommen hat Österreich mit Deutschland aber schon lange.


Gruß Philipp

Ich weiß, wollte nur sagen das es in absehbarer Zeit EU weit der Fall sein wird.

Es könnte gut sein das ein Slowenischer Fahrzeughalter NOCH keine Strafe bekommen wird.

LG Plessy

Pipo123
16.08.2007, 22:41
Ich weiß, wollte nur sagen das es in absehbarer Zeit EU weit der Fall sein wird.

Es könnte gut sein das ein Slowenischer Fahrzeughalter NOCH keine Strafe bekommen wird.

LG Plessy

Jep, das stimmt.


Gruß Philipp

guba2
17.08.2007, 00:30
Danke an alle und ein Sorry an die Österreicher das ich euch Össis genannt habe,war keine Absicht sondern nur als Kurzform gedacht;-)

Noch eine Frage.....

Also da meine Mutter(Halterin meines Alfas) nie durch Österreich selbst fährt,nur Beifahrer meines Vater ist,natürlich mit Vaters Auto dürfte dort nichts passieren,oder?

und mir, wenn sie mich doch mal mit dem selben Fahrzeug anhalten auch nichts,schließlich haben sie ja nur das Kennzeichen,aber nicht die Mutter oder sehe ich das jetzt falsch?

@guba2
Und wie gehst du jetzt weiter vor??

ich werde zahlen und klappe halten,bevor die scharf auf meinen führerschein werden.das blödeste bei die ganze sache war das das mir mein vater noch vormittag,wo wir von Graz nach Slowenien gafahren sind gesagt hat das ich langsamer fahren soll und ich hab im gesagt das ich schon seit was weiss ich lange zeit so durch Österreich fahre und das ich noch nie geblitzt worden bin.na ja,paar stunden später war dann so weit:D

spidermat
17.08.2007, 11:23
Is scheinbar wieder mal ein Fall von Beratungsresistenz. ZZZZZZZZZZ:o ???

Wie gesagt wird der "Zettel" nach D (wenn Halter in D) kommen.

Wenn "Zettel" aus A dann werden evtl. "Ermittlungen" durch deutsche Beamte vor Ort weitergeführt.

Wenn aber Ansprüche (letztlich vor Gericht) geltend gemacht werden sollen, dann bedarf es in D eines Beweises für den tatsächlichen Fahrer.

Wenn kein Beweis, dann Schluß.

Bei mir jetzt auch Schluß!

Wer Geld zu verschenken hat oder seine Männlichkeit über das widerspruchslose Zahlen von Strafzetteln definiert, der kann das gerne tun, und dem zolle ich meinen Respekt.

Aber es gibt keinen Grund, ständig wieder die tatsächliche Gesetzeslage (in D) neu zu "erfinden"!8(

Und ja, die Ausweitung dieser Rechtshilfesache auf Gesamt-EU, wie sie zwischen A und D schon länger besteht, ist derzeit in Arbeit.

Aber nach wie vor noch nicht in Kraft getreten!!thatsit!

Servus

tpk
17.08.2007, 11:44
50 über ist in Österreich nicht zum Lachen!!!
Don


wohl eher +60 den in der von ihm beschriebenen Zone gibt es nur 100er Radarfallen...

jud
17.08.2007, 12:08
Den Strafzettel wegen Falschparkens aus Italien darf man jetzt nicht mehr in den Müllkorb werfen........ !rolleyes2

LG Plessy

Habe Mitte Juni in Innsbruck einen Strafzettel wegen Falschparken bekommen-bis heute nichts im Postkasten gelandet und ich denke es wird auch nichts nachgeschickt, da Betrag zu klein....

MfG
jud

P.S. Vor kurzem zwischen Brenner & Innsbruck gelasert mit 137 in Tempo 100 Zone abzüglich 4 km/h Toleranz ergibt 100€ an Ort und Stelle :)

tpk
17.08.2007, 16:34
P.S. Vor kurzem zwischen Brenner & Innsbruck gelasert mit 137 in Tempo 100 Zone abzüglich 4 km/h Toleranz ergibt 100€ an Ort und Stelle :)



Jo, wobei unsere bei vor Ort Sachen immer "Kulanter" sind...

Luxy
17.08.2007, 20:09
In Belgien bezahlste entweder sofort oder du hast ne Kralle am Auto.

Don Colosimo
17.08.2007, 21:17
wohl eher +60 den in der von ihm beschriebenen Zone gibt es nur 100er Radarfallen...

Oh Gott,ob es +50 oder sogar +100 waren spielt keine Rolle!!!
Ich schrieb das es ab 50 nicht mehr lustig ist!

tpk
17.08.2007, 23:07
Oh Gott,ob es +50 oder sogar +100 waren spielt keine Rolle!!!



Ach, und da bist du dir ganz sicher?...


Und du musst mich nicht umbedingt Gott nennen... der Nickname tuts auch... :+) :-]

GTV-UM
17.08.2007, 23:19
Ich schrieb das es ab 50 nicht mehr lustig ist!
Angst vorm Alter?

capo
18.08.2007, 00:41
In Belgien bezahlste entweder sofort oder du hast ne Kralle am Auto.

Wie ist eigentlich die Rechtslage wenn man so eine Kralle mit einer Flex streichelt? Ist ja auch in Teutschlant stellenweise üblich. Daher die Frage.

Im Prinzip ist so ein Geraffel nichts anderes als ein von aussen am Auto angebracher Werbewisch. Oder ein von Dritten angebrachter Aufkleber. Kann also entsorgt werden.

So, Advokaten im Forum, fallt über mich her.

Gruss Markus

hawi
18.08.2007, 11:58
Wie ist eigentlich die Rechtslage wenn man so eine Kralle mit einer Flex streichelt? Ist ja auch in Teutschlant stellenweise üblich. Daher die Frage.

In was für einer Gegend wohnst Du? !gruebel!

Joachim
18.08.2007, 14:50
Wie ist eigentlich die Rechtslage wenn man so eine Kralle mit einer Flex streichelt? Ist ja auch in Teutschlant stellenweise üblich. Daher die Frage.

Im Prinzip ist so ein Geraffel nichts anderes als ein von aussen am Auto angebracher Werbewisch. Oder ein von Dritten angebrachter Aufkleber. Kann also entsorgt werden.

So, Advokaten im Forum, fallt über mich her.

Gruss Markus

mit der Flex? keine Ahnung. Mir ist jedoch ein Fall bekannt, auch in Baden-Wuerttemberg (@hawi: Frage damit beantwortet?). Der wurde zu EUR 150.00 verdonnert. Allerdings hatte der die Kralle abmontiert. Bei Flex kommt die
Beschaedigung noch dazu.
Ich wuerd' mal ganz entspannt schliessen, dass es wohl besser ist, die Parkkralle korrekt abnehmen zu lassen und die paar Euronen abzudruecken.

ciao

Luxy
18.08.2007, 18:09
Kannst es auch wie Homer Simpson machen und mir der Kralle weiterfahren ... :-D :-D

wadlbeissa
18.08.2007, 18:59
Ähm, ist in Österreich genauso ...
Ein Polizist darf eine "qualifizierte Schätzung" abgeben und dich danach strafen,
wird aber äußerst selten praktiziert, da musst du Ihnen schon sehr dumm kommen ...

Nicht ganz 100% richtig, denn dazu benötigt der Kibera (alias Polizist) eine spezielle Ausbildung:


Darf ein Polizist oder Gendarm die Fahrtgeschwindigkeit ohne ein Messgerät schätzen? Ja, er darf. Allerdings nur unter folgenden Bedingungen:
-Er muss das Geschwindigkeitsschätzen in seiner Ausbildung gelernt haben. (Das steht zwar am Stundenplan, gelernt hat es aber fast keiner.)
-Er muss über genügend Erfahrung verfügen.
-Geschätzt darf nur ein vorbeifahrendes Fahrzeug werden, als kein wegfahrendes oder zukommendes Fahrzeug.


Gruss,
Wadlbeissa

PS: Habe heute meinen jährliches Express-Abo in der Höhe von 30,- bezahlt. Die Zivilen waren zwischen Ottenstein und Krems hinter mir her und haben wohl darauf gewartet, dass ich mehr als 130 fahre - aber nicht mit mir :-P Die Jungs waren aber äußerst freundlich und kulant, also kein Grund zur Klage.

capo
19.08.2007, 01:21
mit der Flex? keine Ahnung. Mir ist jedoch ein Fall bekannt, auch in Baden-Wuerttemberg (@hawi: Frage damit beantwortet?). Der wurde zu EUR 150.00 verdonnert. Allerdings hatte der die Kralle abmontiert. Bei Flex kommt die Beschaedigung noch dazu.
Ich wuerd' mal ganz entspannt schliessen, dass es wohl besser ist, die Parkkralle korrekt abnehmen zu lassen und die paar Euronen abzudruecken.

ciao

Hallo Joachim,

Im Grundsatz gebe ich Dir Recht. Fuer ein paar Kroetonen wuerde ich mich
auch nicht mit den Autoritaeten anlegen.
Wobei aber ein fader Nachgeschmack bleibt. Stellt Dir einer ein altes Fahrrad
in den Garten ist es ja auch Dein Problem. Aehnlich sehe ich die Kralle.
Hast Du ein Aktenzeichen von dem von Dir zitiertem Fall?

Gruss Markus

Martin
19.08.2007, 12:56
Falsch:
Dem ist in Österreich evtl. nicht so!

Für D gilt, was ich hier und in anderen Threads ausführlich beschrieb:
Kein Beweis für tatsächlichen Fahrer = kein Bußgeld für irgendwen.#-)


wo hast du denn diesen müll aufgeschnappt? das foto dient lediglich zur feststellung des fahrers. geldbußen bleiben davon unberührt. natürlich wird in diesem fall der halter haftbar gemacht. lediglich ein fahrverbot kann nicht verhängt werden.

spidermat
19.08.2007, 13:39
wo hast du denn diesen müll aufgeschnappt? das foto dient lediglich zur feststellung des fahrers. geldbußen bleiben davon unberührt. natürlich wird in diesem fall der halter haftbar gemacht. lediglich ein fahrverbot kann nicht verhängt werden.

??? Sorry Meister! Das habe ich nirgends aufgeschnappt.
Das ist reine Empirie, oder zum besseren Verständnis: selbstgemachte Erfahrungswerte.#-)

Also, ohne Bildchen habe ich noch nie gezahlt und beabsichtige das auch zukünftig nicht.

Wenn das jemand anders handhaben möchte, nur zu.

Es kann natürlich aber auch sein, dass in unserer Region oder sogar speziell in meinem Fall aus irgendeinem Grund (weil ich so lieb gucke) eine Ausnahme gemacht wird.:+)

In der Praxis ist aber eher ein ganz anderes Phänomen zu beobachten:
Die grünen Männchen erzählen oft ganz viel böse Sachen, die sich jedoch mit der tatsächlichen Gesetzeslage nur bedingt decken.
Aber in vielen Fällen werden die Knie halt ganz schnell weich und dann wird ganz schnell gezahlt und überhaupt...

Ich lach mich tot...:D

tpk
19.08.2007, 16:56
In der Praxis ist aber eher ein ganz anderes Phänomen zu beobachten:
Die grünen Männchen erzählen oft ganz viel böse Sachen, die sich jedoch mit der tatsächlichen Gesetzeslage nur bedingt decken.
Aber in vielen Fällen werden die Knie halt ganz schnell weich und dann wird ganz schnell gezahlt und überhaupt...

Ich lach mich tot...:D



Hm naja vielleicht erzählen ja eure gerne Märchen, aber unsere eher nicht..

BR720
20.08.2007, 10:39
Die grünen Männchen lesen hier übrigens mit .....:-D

spidermat
20.08.2007, 11:02
Die grünen Männchen lesen hier übrigens mit .....:-D

Das sollte ihnen auch eher schmeicheln.

Es ist schließlich sowohl unter ökonomischen als auch psychologischen Gesichtspunkten eine äußerst professionelle und vor allem effiziente Arbeitsweise.

Jeder macht seinen Job!!thatsit!

spidermat
20.08.2007, 11:06
Hm naja vielleicht erzählen ja eure gerne Märchen, aber unsere eher nicht..

Solange die Märchen zu meinen Gunsten ausfallen, bin ich geduldiger Zuhörer...

2003gta
20.08.2007, 11:44
Die grünen Männchen lesen hier übrigens mit .....:-D

Noch grün? Bin schon blau, lese aber trotzdem mit! biglaugh

zum Thema:

Autorecht Ausland - Verkehrssünden und Ihre Auswirkungen (http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/Verkehrsverstoesse_im_Ausland/Verfolgung_von_Verkehrsverstoessen/oesterreich/default.asp?ComponentID=3050&SourcePageID=10280)

Fazit: alle haben ein bisschen recht.

BR720
20.08.2007, 14:38
Noch schönere threads zum Thema gibts bei Radarfalle.de :).

spidermat
20.08.2007, 17:42
Noch grün? Bin schon blau, lese aber trotzdem mit! biglaugh

zum Thema:

Autorecht Ausland - Verkehrssünden und Ihre Auswirkungen (http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/Verkehrsverstoesse_im_Ausland/Verfolgung_von_Verkehrsverstoessen/oesterreich/default.asp?ComponentID=3050&SourcePageID=10280)

Fazit: alle haben ein bisschen recht.

Danke!

Ich darf dann mal zitieren:

"Die meisten Innenministerien der deutschen Bundesländer...sind jedoch inzwischen zur Auffassung gelangt, daß die Vollstreckung österreichischer Strafverfügungen gegen deutsche Kfz-Halter wegen Nichtbenennung des jeweiligen Fahrers gegen fundamentale deutsche Rechtsgrundsätze verstoße..."

Weiter:
"Die Vollstreckung derartiger Strafverfügungen gegen deutsche Kraftfahrzeug-halter würde das Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten naher Angehöriger und das Verbot, zur Selbstbezichtigung verpflichtet zu werden, verletzen und rechtfertigt die Ablehnung der Vollstreckungsersuchen nach Artikel 4 Abs. 1 des Vertrages"

Dies bestätigt meine Auffassung ja wohl auf ganzer Linie:

1. In Österreich ist so ein Anonymdingens offensichtlich möglich
2. In D eben absolut nicht
3. Die österreichischen Ansprüche sind damit in D nicht durchsetzbar

aber wie ich immer auch betone:
4. Bei Wiedereinreise nach A evtl. Probleme

Hierzu:

"Soweit rechtskräftige österreichische Bescheide, die unter Verletzung des Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 103 Abs.2 KFG ergangen sind, in Deutschland nicht mehr zwangsweise durchsetzbar sind, können diese weiterhin in Österreich selbst vollstreckt werden"

Nun is aber gut.

Joachim
20.08.2007, 19:19
Hallo Joachim,

Im Grundsatz gebe ich Dir Recht. Fuer ein paar Kroetonen wuerde ich mich
auch nicht mit den Autoritaeten anlegen.
Wobei aber ein fader Nachgeschmack bleibt. Stellt Dir einer ein altes Fahrrad
in den Garten ist es ja auch Dein Problem. Aehnlich sehe ich die Kralle.
Hast Du ein Aktenzeichen von dem von Dir zitiertem Fall?

Gruss Markus

Mein Einwurf zielte darauf ab, dass eine Parkkralle nicht wie ein Werbewisch zu behandeln ist.

!hehe! woher soll ich ein Aktenzeichen haben? 8-) Ich weiss lediglich, dass es in Dettingen/Erms gewesen ist.

Den Vergleich mit dem alten Fahrrad im Garten versteh' ich nicht. Hoechstens klaun sie Dir ein altes Fahrrad aus'm Garten und die Puzzelei zuckt mit den Schultern. :-p

ciao,

GTV-UM
20.08.2007, 21:23
Jetzt weißich wenigstens weshalb die von Stahlhandschellen auf Kabelbinder umgestiegen sind.
Wenn die Dinger immer den Weg eines Werbewischs gegangen sind.

tpk
21.08.2007, 08:05
Danke!

Ich darf dann mal zitieren:

"Die meisten Innenministerien der deutschen Bundesländer...sind jedoch inzwischen zur Auffassung gelangt, daß die Vollstreckung österreichischer Strafverfügungen gegen deutsche Kfz-Halter wegen Nichtbenennung des jeweiligen Fahrers gegen fundamentale deutsche Rechtsgrundsätze verstoße..."

Weiter:
"Die Vollstreckung derartiger Strafverfügungen gegen deutsche Kraftfahrzeug-halter würde das Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten naher Angehöriger und das Verbot, zur Selbstbezichtigung verpflichtet zu werden, verletzen und rechtfertigt die Ablehnung der Vollstreckungsersuchen nach Artikel 4 Abs. 1 des Vertrages"

Dies bestätigt meine Auffassung ja wohl auf ganzer Linie:

1. In Österreich ist so ein Anonymdingens offensichtlich möglich
2. In D eben absolut nicht
3. Die österreichischen Ansprüche sind damit in D nicht durchsetzbar

aber wie ich immer auch betone:
4. Bei Wiedereinreise nach A evtl. Probleme

Hierzu:

"Soweit rechtskräftige österreichische Bescheide, die unter Verletzung des Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 103 Abs.2 KFG ergangen sind, in Deutschland nicht mehr zwangsweise durchsetzbar sind, können diese weiterhin in Österreich selbst vollstreckt werden"

Nun is aber gut.



Was ich allerdings lustig an eurem System finde:


Wenn ihr falsch Parkt besteht ja auch Halterpflicht bzw. Auskunft, oder täusch ich mich? Würde das dann nicht auch gegen eure Grundsätze verstoßen? :+)

147_S
21.08.2007, 10:22
Was ich allerdings lustig an eurem System finde:


Wenn ihr falsch Parkt besteht ja auch Halterpflicht bzw. Auskunft, oder täusch ich mich? Würde das dann nicht auch gegen eure Grundsätze verstoßen? :+)

Richtig, beim abgestellten Fahrzeug greift immer die Halterhaftung.

Hat aber so gar nichts mit dem Rechtsgrundsatz des Aussageverweigerungsrechts zu tun.

spidermat
21.08.2007, 10:41
Richtig, beim abgestellten Fahrzeug greift immer die Halterhaftung.

Hat aber so gar nichts mit dem Rechtsgrundsatz des Aussageverweigerungsrechts zu tun.

Sagte ich bereits - siehe Post #25:

"...Hier gibt es nur eine Ausnahme: Parkverstöße können nach nicht erfolgreicher Fahrerermittlung dem Halter aufgebrummt werden..."!thatsit!

Logik bei Gesetzen???? :D

Aber vielleicht deshalb, weil ein abgestelltes Fahrzeug keine aktive Handlung darstellt.
Der Moment des Abstellens / Zündschlüsselziehens selbst ist ja noch keine Ordnungswidrigkeit.
Wenn dann das KFZ "führerlos" dasteht, muss der Halter selbst auf sein Auto "aufpassen".??? :o

Das Aussageverweigerungsrecht wird dadurch aber in keinerweise beeinträchtigt.
Man muss niemanden - auch nicht sich selbst - als Fahrer oder vielmehr "Absteller" bezichtigen.
Da eben automatisch, also ohne Beweis für den tatsächlichen Absteller, der Halter zahlen muss.

Das gleiche gilt ja auch für Unfallschäden. Hier haftet unabhängig vom tatsächlichen Fahrer stets der Halter bzw. die Versicherung des Halters (sofern anderer Fahrer im Vertrag eingeschlossen).

Leider übernimmt die Versicherung jedoch nicht den Schaden, der durch einen Strafzettel verursacht wurde...:-)

BR720
21.08.2007, 12:38
Wenn eine schwarze Zahl auf ein weißes rundes Blech mit roter Umrandung aufgemalt ist (und diese Zeichen sehen in Europa überall fast gleich aus) - na, was heißt das?
Richtig.... :)

hawi
21.08.2007, 12:58
Was willst Du uns sagen? ???

jud
21.08.2007, 13:04
Was willst Du uns sagen? ???


..daß er den schönen V6 nie ausdreht...:-D

hawi
21.08.2007, 13:59
..daß er den schönen V6 nie ausdreht...:-D

Vielleicht im ersten Gang... #-)

GTV-UM
21.08.2007, 20:09
http://mymedia.myfoxla.com/media01/00000/25/00/MjU~NjAw_large.jpg

capo
22.08.2007, 00:10
Wenn eine schwarze Zahl auf ein weißes rundes Blech mit roter Umrandung aufgemalt ist (und diese Zeichen sehen in Europa überall fast gleich aus) - na, was heißt das?
Richtig.... :)

Ein Blechmaler schoepft ein neues mathematischen Kunstwerk und hat seine
Staffelei vergessen/liegt nebendran im Gras und macht gerade
Mittagspause?
Oder ein neues Denkmal fuer Wilhelm Tell? Vielleicht werden heute Blechtafeln
auf Stangen genagelt die man gruessen muss, Huete sind ja aus der Mode.

Mach uns mal schlau
Gruss Markus

BR720
22.08.2007, 06:46
Aha...das habe ich mir schon gedacht... Eure Antworten bieten zur tiefsten Trauer Anlass :) . In meinem Bekanntenkreis gab es schon den ein oder anderen VT, der nach der Konsultation eines Polizisten ausrief: "Ich kann wieder gehen!". Und das war nicht Lourdes. Beispiel: Baustellenbeginn auf der AB, 60km/h Limit - einfach mit 180 Sachen ran und "ich war doch am ausrollen!". Klar, 160 ist einfach zu schnell gerollt - also: vorläufig muss die Frau fahren. Mit dem 911er...
Oder die beliebte 30er Zone: die meisten VT fahren halt mit 40 bis 50 km/h durch und bekommen ein Erinnerungsfoto. Aber was, wenn es immer wieder welche gibt, die 55km/h oder mit 68km/h erwischt werden?
Denkt mal mit: Wenn irgendetwas passiert, was oberhalb der vorgeschriebenen Geschwindigkeit eintritt, wird automatisch Vorsatz unterstellt und man ist richtig dran.
In der Gefahr schwebe ich übrigens auch immer, wenn ich den V6 ausfahre. ;)

spidermat
22.08.2007, 10:21
Nananan, mal halb lang.

Punkt 1: es ging in erster Linie um die tatsächliche Rechtslage
Punkt 2: es ging nicht um die moralisch psychologische Eignung am Straßenverkehr teilzunehmen

Um aber dennoch ein wenig darauf einzugehen:

Sicherlich gibt es 30er Zonen und gefährliche Baustellen.
Es gibt aber auch - nur um ein Bsp zu nennen - auf dreispurigen, brandneuen, schnurgeraden Autobahnen "künstlich" aufgestellte "Schikanen", bunte Hütchen, die auf eine Spur verengen, um schließlich nur einen einzigen Zweck zu erfüllen:

Richtig. Man veranstaltet nun in dieser offensichtlich völlig harmlosen Verkehrsituation eine Geschwindigkeitsmessung (natürlich wurden zuvor auch Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder aufgestellt!baby! ).

Wurde hier die Einhaltung einer Geschwindigkeitsbegrenzung überwacht, um etwa Unfälle zu vermeiden?

Nein, hier wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung "erzwungen", die Unfälle provoziert und nebenbei die Europäische Zentralbank überflüssig macht!!hehe!

Hier bekommen die Worte Radarfalle und Wegelagerei ihre wahre Bedeutung zurück.

Und was lehrt uns die Geschicht':

Geschwindigkeitsüberwachung an neuralgischen Punkten um verantwortunglose Geisteskranke aufzuspüren und aus dem Verkehr zu ziehen sind gut.

Geschwindigkeitseinschränkungen um zu drangsalieren und abzukassieren gibt 's leider auch.

Also John Wayne, nicht so schnell aus der Hüfte schießen und immer schön differenzieren.!thatsit!