Vollständige Version anzeigen : Veräußerung vor Ablauf der Leasingdauer
Ciao Alfisti,
ich bin in einer Zwickmühle. Ich habe die Möglichkeit, einen
Firmenwagen zu bekommen. Jetzt habe ich aber noch meinen
geliebten 156 SW 2,4 JTD, den ich privat geleast habe
( Laufzeit bis Ende 2003 ). Gibt es eine Möglichkeit, meinen
Alfa zu veräußern :,( , sofern ich mich für den Firmenwagen entscheide?
Grüße
Brera
entweder übernimmt deine Firma den Leasing-Vertrag, eine andere Person oder es sieht schlecht aus. Du kannst bei deiner Leasig nach dem aktuellen Betrag fragen, für den dein SW auszulösen ist. Dabei mußt Du aber auch für entgangene Zinsen aufkommen, was durchaus teuer werden kann. Ist immer eine Frage des Vertrags.
Also frag bei deiner Leasing nach.
Ciao
Rainer
Ich kann Dir nur aus der Schweizerischen Sicht Hinweise geben:
Du kannst den Wagen ablösen, d.h. der Leasinggesellschaft abkaufen. Da Leasinggesellschaften mit den Zinsen verdienen und keine Verkäufer sind, ist dieses Vorgehen bei den Leasinggeber nicht sehr beliebt.
Du kannst mit dem ursprünglichen Verkäufer versuchen einen Deal zu machen. Wagen in Konsignation o.ä.
Du kannst mit Deinem Arbeitgeber einen Deal machen. Anrechnung der Kosten Firmenwagen an Deine Leasingrate.
Wenn die Firma aber bereits die Politik des Firmenwagens praktiziert, so dürfte diese Lösung vermutlich wegfalllen.
Vorsicht ist beim Verkauf eines Fahrzeuges an einen Dritten während der Leasingdauer nötig. Bei einigen Leasingfirmen, z.B. Fiat Finance in der Schweiz, ist eine Aenderung des Fahrzeugausweises und damit eine Umschreibung auf einen neuen Halter, nicht möglich.
Ich kenne die Deutsche Rechtslage nicht um beurteilen zu können ob es rechtlich möglichist einen Leasinggegenstand an einen Dritten zu veräussern.
Gruss René
Danke für die Hinweise!
Mal schaun was sich da machen lässt.
Und was machen Fiat-Leasingnehmer ( Firmenleasing) wenn die
Firma Insolvenz geht.Sowas soll zur Zeit in BRD häufiger vorkommen.
Hi Andras
Ich nehme an das es auch in Deutschland die Möglichkeit für einen Eintrag eines Eigentums-Vorbehalts gibt. Ich nehme auch an, dass der Fall einer Insolvenz oder Konkurses in den entsprechenden Veträgen vorgesehen ist.
Gruss René
ciao,
ist (zumindest bei der fiat bank, aber auch anderen herstellerbanken) kein thema. besonders dann nicht, wenn du dir einen neuen wagen derselben marke/konzern holst.
ansonsten löst du den wagen vorzeitig ab (preis der zu verbleibenden raten plus "starfzins" nennt dir die leasingesellschaft) und verkaufst ihn. oder du findest einen der den vertrag übernimmt (bonität vorassetzung, prüft die konzernbank, der klassiker schufa).
rede am besten mit deiner leasinggesellschaft.
grüße
jass
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