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Vollständige Version anzeigen : Was fällt unter Händlergarantie?


schmucki
30.05.2007, 11:14
Grüß Gott,

werde demnächst der arbeitenden Bevölkerung angehören und benötige zum Erreichen meiner Arbeitsstätte im Schwarzwald einen fahrbaren Untersatz, der gut aussehen, Spaß machen und auch alltagstauglich sein soll. Mein erster Gedanke ging an einen Mini Cooper (den alten), nach vielen Stunden in Foren und Gesprächen mit Mini-Enthusiasten wurde mir leider klar, daß dieses Auto nicht für die tägliche Fahrt in den Schwarzwald, gerade auch im Winter, geeignet ist. Nächste Alternative ein 147, bin dann den neuen M-Jet 1.9 Probe gefahren, machte auch Spaß, aber noch nicht überzeugend (Sound paßte mir nicht). Dann hatte der Alfa-Händler noch einen Spider 2.0 TS Lusso, 61000km, 11490 Euro, auf dem Hof stehen. Reingesessen, verguckt, losgefahren, verliebt. Laut Händler scheckheftgepflegt, Zahnriemen gewechselt, 1 Vorbesitzer. Worauf muß ich nun noch besonders achten und was fällt unter die Händlergarantie? Verdeck z.B., Kupplung?

Freue mich über Antworten, damit auch ich bald zu den Alfisti gehören kann.

Christoph

tpk
30.05.2007, 12:12
Hallo,

Naja rein prinzipiell hat der Händler in den ersten 6 Monaten die Gewährleistungspflicht. Da fällt sogut wie alles drunter da sich kein Händler die Mühe antut den Beweis zu erbringen was beim Kauf defekt war und was nicht.. was anderes isses bei den sogenannten Zusatzgarantien, da steht ganz klar drin (meist ein kleines Heftchen) was übernommen wird, bzw. welche Baugruppenteile und vorallem auch wie der SB ab welcher KM Leistung aussieht.. viele zahlen ab zB: 100.000 KM nurmehr 50% vom Lohn und dafür das Material ganz, manche (so isses bei mir) haben einfach 100€ pauschale und dafür wird ALLES unabhängig vom Schaden und den KM übernommen.. die 100€ sind "pro" Schadensfall zu blechen, und die jährliche Verlängerung der Versicherung kostest 220€...

schmucki
01.06.2007, 18:53
Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Mittlerweile habe ich leider von einem ehemaligen Mitarbeiter erfahren, daß dieser Händler gerne einmal Ärger bei Garantiefällen bereitet und die Autos gerade so aufpeppt, daß sie ein Jahr lang halten. Kann natürlich der Ärger über den ehemaligen Chef sein, der aus dem Bekannten spricht, dennoch schreckt mich das ab. Habe nun noch ein anderes Angebot, sehr ähnlich, weniger Kilometer, vor allem aber 150 statt 155 PS, BJ 01. In der Kaufberatung hier steht, ab 99 hätten die Spider TS 155 im Rahmen der Euro 3 Umstellung erhalten. Irgendwie paßt das nicht zusammen. Habt Ihr eine Ahnung, wie das zustande kommt?

Christoph

josefini1
02.06.2007, 18:57
Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Mittlerweile habe ich leider von einem ehemaligen Mitarbeiter erfahren, daß dieser Händler gerne einmal Ärger bei Garantiefällen bereitet und die Autos gerade so aufpeppt, daß sie ein Jahr lang halten. Kann natürlich der Ärger über den ehemaligen Chef sein, der aus dem Bekannten spricht, dennoch schreckt mich das ab.
Christoph


Wie will er den Wagen so aufpeppen?? Was offensichtlich kaputt ist, sollte repariert werden, oder er muß es machen innerhalb der ersten sechs Monate. Ansonsten wird er sich kaum die Mühe machen, alles bis auf die letzte Schraube zu zerlegen und gerade soweit reparieren, daß es ein Jahr hält 8(

Irgendwo muß er halt auch wirtschaftlich denken, als Händler.

mfg


Josefini1

Fuchs
03.06.2007, 17:28
Hallo !

Stelle dir erstmal zwei wesentliche Fragen !

1. Welche jährliche Fahrleistung habe ich ?

2. Wieviel Euros kann/will ich monatlich ausgeben ?


Viele Grüße
Frank

PS: Bei deinem Anforderungsprofil solltest du schon als Geschäftsführer eingestellt werden ...

Alfa72
03.06.2007, 21:08
. Habe nun noch ein anderes Angebot, sehr ähnlich, weniger Kilometer, vor allem aber 150 statt 155 PS, BJ 01. In der Kaufberatung hier steht, ab 99 hätten die Spider TS 155 im Rahmen der Euro 3 Umstellung erhalten. Irgendwie paßt das nicht zusammen.
doch paßt schon ;) 1995 bis 1998 hatten die 150PS, dann ab 1998 bis Ende 2000 155 PS, dann ab 2001 (mit EURO 3 ) wieder 150 PS.


PS: Bei deinem Anforderungsprofil solltest du schon als Geschäftsführer eingestellt werden ...
um einen alten Spider zu fahren? ???

Grüße
Michael

33-146
04.06.2007, 12:26
Hi,

Naja rein prinzipiell hat der Händler in den ersten 6 Monaten die Gewährleistungspflicht. ...


Er hat EU-weit 2 Jahre Gewährleistungspflicht, die er auf ein Jahr bei Gebrauchtwaren vertraglich reduzieren kann.
Was Du meinst, ist die 6 monatige Nachweispflicht, die nach dem Zeitraum auf den Käufer übergeht.

Garantie muss etxtra ausgehandelt werden und dabei gibt es eine relativ große Vertragsfreiheit, so dass man immer im jeweiligen Fall die Vertragsbedingungen studieren muss.


Thomi

aldobarrazutti
04.06.2007, 12:43
Naja rein prinzipiell hat der Händler in den ersten 6 Monaten die Gewährleistungspflicht. Da fällt sogut wie alles drunter

Da fällt nicht so gut wie alles drunter. Der Verkäufer schuldet nach der gesetzlichen Gewährleistungspflicht keinen PKW im Zustand eines Neuwagens. Beim Gebrauchtwagen heißt das:

Es dürfen keine Mängel vorliegen, die der TÜV-Abnahme entgegenstehen oder die Gebrauchsfähigkeit aufheben bzw. beeinträchtigen.

Nicht jede normale Verschleißerscheinung an einem PKW stellt einen Mangel dar.

Die Garantie muss unbedingt von der Gewährlistung unterschieden werden. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers gilt von Gesetz wegen. Die Garantie ist ein zusätzlicher Vertrag zwischen Käufer und einem Garantiegeber, der abgeschlossen werden kann, nicht muss. Der Verkäufer betätigt sich diesbezüglich als Vermittler.

Der Umfang der Garantie richtet sich nach dem jeweiligen Vertragsinhalt. Wie schon erwähnt, werden dabei Abstufungen je nach Laufleistung des PKW vorgenommen und meist eine Selbstbeteiligung vereinbart.

schmucki
04.06.2007, 15:30
Vielen Dank für Eure Antworten. Unschwer zu erkennen, daß ich Anfänger auf diesem Gebiet bin. Momentan bin ich allerdings dabei, mich von dem Traum eines Spiders zu verabschieden. Denn ich fahre ungefähr 20.000km p.a. und muß auch im Winter in den Schwarzwald pendeln. Das will ich solch einem Auto nicht antun. Finanziell müßte es schon gehen. Naja, scheint, sie wurde schon verkauft. Nun heißt's, weiterträumen und etwas vernünftigeres suchen, 147 z.B.

Grüße

Christoph

Fuchs
04.06.2007, 19:20
@alfa 72: der Wagen soll gut aussehen, Spaß machen und alltagstauglich sein - er will 20 TKm im Jahr fahren.

Sorry, aber bei den Wünschen muß man schon einen dicken Batzen Geld in die Hand nehmen ... was schmucki wohl auch erkannt hat !thatsit!

Viele Grüße
Frank

tpk
04.06.2007, 19:23
Hi,




Er hat EU-weit 2 Jahre Gewährleistungspflicht, die er auf ein Jahr bei Gebrauchtwaren vertraglich reduzieren kann.
Was Du meinst, ist die 6 monatige Nachweispflicht, die nach dem Zeitraum auf den Käufer übergeht.



Thomi


Richtig, nennt sich auch Beweislastumkehr ;)

Da es sich aber effektiv für den Konsumenten nur um 6 Monate handelt wo er zum Händler gehen kann und sagen ey alder, is kaputt du richten, ich nix zahlen erwähnte ich nur besagte 6 Monate, da sich wohl kaum einer nach 1,5 Jahren den run antut ein Gutachten erstellen zu lassen das der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war.. abgesehen kommt dann die Standardfrage: Wieso sind sie dann nicht gleich gekommen....

Anders sieht natürlich bei versteckten Mängeln aus...


Das mit den 2 Jahren Gewährleistung is ja ganz nett, aber wie gesagt wirklich bringen tuts dem Konsument in den meisten Fällen nur 6 Monate lang was...

maxell
05.06.2007, 00:11
Richtig, nennt sich auch Beweislastumkehr ;)

Da es sich aber effektiv für den Konsumenten nur um 6 Monate handelt wo er zum Händler gehen kann und sagen ey alder, is kaputt du richten, ich nix zahlen erwähnte ich nur besagte 6 Monate, da sich wohl kaum einer nach 1,5 Jahren den run antut ein Gutachten erstellen zu lassen das der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war.. abgesehen kommt dann die Standardfrage: Wieso sind sie dann nicht gleich gekommen....

...

Ein weit verbreiteter Irrtum.

In Wirklichkeit ist es so, dass der Käufer zunächst einmal BEWEISEN muss, dass ein Sachmangel überhaupt vorliegt sodass die Gewährleistung greift.

Platzt der Motor, verreckt das Getriebe, reisst ein Zahnriemen etc. muss der Käufer zudem BEWEISEN, dass kein Bedienfehler vorliegt.

Wenn ihm das gelingt, z.B. weil er einen Zeugen hat, dann wird in den meisten Fällen bei entsprechend gebrauchten Fahrzeugen kein Sachmangel sondern üblicher Verschliess angenommen mit dem Ergebnis, dass kein Sachmangel und somit keine Gewährleistungspflicht vorliegt.
Je älter der Wagen/höher die Fahrleistung, desto eher wird alterstypischer Verschleiss angenommen. Speziell das Thema "Zahnriemen" ist ein Dauerrenner bei den Gerichten.

Erst wenn es dem Käufer gelingt darzulegen, dass kein Bedienfehler und kein alterstypischer Verschleiss vorliegt (das kann dauern und einige Gutachter / Gegengutachter/ Schiedsgutachter kosten), dannn, ja erst dann, liegt ein Sachmangel vor bei dem dann, aber auch erst dann, die Beweislastumkehr greift.

Glauben Sie nicht? Lesen Sie die entsprechenden Urteile.

Gibt es zuhauf.

33-146
05.06.2007, 08:38
Hi,

Ein weit verbreiteter Irrtum.

In Wirklichkeit ist es so, dass der Käufer zunächst einmal BEWEISEN muss, dass ein Sachmangel überhaupt vorliegt sodass die Gewährleistung greift.

Platzt der Motor, verreckt das Getriebe, reisst ein Zahnriemen etc. muss der Käufer zudem BEWEISEN, dass kein Bedienfehler vorliegt.

Wenn ihm das gelingt, z.B. weil er einen Zeugen hat, dann wird in den meisten Fällen bei entsprechend gebrauchten Fahrzeugen kein Sachmangel sondern üblicher Verschliess angenommen mit dem Ergebnis, dass kein Sachmangel und somit keine Gewährleistungspflicht vorliegt.
Je älter der Wagen/höher die Fahrleistung, desto eher wird alterstypischer Verschleiss angenommen. Speziell das Thema "Zahnriemen" ist ein Dauerrenner bei den Gerichten.

Erst wenn es dem Käufer gelingt darzulegen, dass kein Bedienfehler und kein alterstypischer Verschleiss vorliegt (das kann dauern und einige Gutachter / Gegengutachter/ Schiedsgutachter kosten), dannn, ja erst dann, liegt ein Sachmangel vor bei dem dann, aber auch erst dann, die Beweislastumkehr greift.

Glauben Sie nicht? Lesen Sie die entsprechenden Urteile.

Gibt es zuhauf.

Genau dann, wenn man die entsprechenden Urteile liest, wird man deinen Irrtum erkennen ;) ...

Dass es immer wieder Händler gibt, die gerade in den ersten 6 Monaten jegliche Gewährleistung mit üblichem Verschleis abtun, ist nicht neu.
Aber gerade da sprechen die inzwischen doch recht zahlreichen Urteile eine ganz andere Sprache...


Thomi

maxell
05.06.2007, 09:30
Sehe ich anders. Die Urteile werden immer "Händlerfreundlicher". Ist auch nichts dagegen einzuwenden.

33-146
05.06.2007, 11:37
Sehe ich anders. Die Urteile werden immer "Händlerfreundlicher".

Wenn Du geschrieben hättest, dass es mehr händlerfreundliche Urteile als zu Anfang gibt, dann liegt das in der Natur der Sache, weil die Gesetzeslage noch nicht so alt ist und natürlich inzwischen viele neue Urteile dazu kommen.
Ob aber deswegen gleich alle Urteile "händlerfreundlicher" werden, ziehe ich heftig in Zweifel...

Ist auch nichts dagegen einzuwenden.

Dann wünsche ich besonders dir, dass Du nur noch defekten Mist bekommst und von Händlern dann mit dem Hinweis auf irgendwelche Einzelurteile abgebügelt wirst !hehe! ...


Thomi

tpk
05.06.2007, 15:03
Hi,


Dass es immer wieder Händler gibt, die gerade in den ersten 6 Monaten jegliche Gewährleistung mit üblichem Verschleis abtun, ist nicht neu.
Aber gerade da sprechen die inzwischen doch recht zahlreichen Urteile eine ganz andere Sprache...


Thomi



Jo leider,

wobei neulich sogar im Motortalk Forum (über die Qualität lässt sich streiten) mitzuverfolgen war das ein Gericht Fiat dazu verdonnert hat den Gerissenen Zahnriemen zu ersetzen bzw. die Folgeschäden...

auch mein Lancia Y (1,2 16V) hat einen ZR Wechselintervall von 120 TKM bzw. 8! Jahren... hab sogar bei 2 Werkstätten und Automobilclub nachgefragt und der Intervall ist auch noch immer Aufrecht, sprich nie herabgesetzt worden... wie Lancia allerdings reagieren würde wenn der ZR jetzt reisst (aktuell bei ca. 108 TKM und 7,2 Jahre) möcht ich ned Wissen... :+) :)

maxell
05.06.2007, 22:37
Wenn Du geschrieben hättest, dass es mehr händlerfreundliche Urteile als zu Anfang gibt, dann liegt das in der Natur der Sache, weil die Gesetzeslage noch nicht so alt ist und natürlich inzwischen viele neue Urteile dazu kommen.
Ob aber deswegen gleich alle Urteile "händlerfreundlicher" werden, ziehe ich heftig in Zweifel...


Thomi

Beide Alternativen Ihrer Interpretation meiner - eigentlich klaren Aussage - sind dämlich und deshalb von mir auch nie so gemeint.

33-146
06.06.2007, 10:53
Beide Alternativen Ihrer Interpretation meiner - eigentlich klaren Aussage - sind dämlich und deshalb von mir auch nie so gemeint.

Entschuldige bitte, dass ich dein Diskussionsniveu nicht gleich erkannt habe.
Wer grundsätzlich davon ausgeht, dass alles, was er aussagt, absolut so verstanden werden muss, wie er es gemeint hat und das bei nur zwei nicht einmal untermauerten in den Raum geworfenen Sätzen, hat für mich ein Kommunikationsproblem.
Ich glaube, damit hat sich jeder weitere Versuch, auf deine Postings einzugehen, erübrigt :D ...


Thomi

aldobarrazutti
06.06.2007, 12:04
Speziell das Thema "Zahnriemen" ist ein Dauerrenner bei den Gerichten.
Wenn das ein "Dauerrenner bei den Gerichten" sein soll, dann bitte ich doch darum, an dieser Stelle mal eben all die vielen Aktenzeichen herunterzurasseln.

33-146
06.06.2007, 14:37
Hi,

Wenn das ein "Dauerrenner bei den Gerichten" sein soll, dann bitte ich doch darum, an dieser Stelle mal eben all die vielen Aktenzeichen herunterzurasseln.

Wobei die Aktenzeichen alleine wenig aussagekräftig sein werden - ebenso wie überhaupt die Pauschalaussage, dass Zahnriemen der Dauerrenner bei Gericht sind.

Es kommt bei jedem einzelnen Fall auf die speziellen Umstände an, die zu einem Gerichtsverfahren geführt haben.
Ein kurz vor dem Autokauf falsch eingebauter Zahnriemen wird sicherlich anders beurteilt als ein Riss bei einem Fahrzeug, das 5000km vor dem fälligen Zahnriemenwechsel verkauft wurde und bei dem 10000km und 4 Monate der Schaden eintritt...
In erstem Fall ist die Gewährleistung ziemlich klar und im zweiten Fall die Ablehnung auch. Beide Fälle werden bei nicht zu geldgierigen Anwälten kaum vor Gericht landen.
Zwischen diesen beiden Extrembeispielen gibt es eine breite Palette möglicherweise strittiger Fälle.

Weiter gehe ich davon aus, dass in der weitaus größten Zahl der Gewährleistungs- und Garantiefälle eine Leistung erbracht wird und nur die wenigen strittigen Fälle vor Gericht landen. Dies wird eher dann geschehen, wenn es eine gewisse Erfolgsaussicht für den Leistungsgeber geben könnte (- und wenn es nur ein guter Anwalt ist).
Daher ergibt eine Auflistung irgendwelcher Aktenzeichen ein erhebliches Zerrbild darüber, was wirklich an der Garantiefront Sache ist...


Thomi

maxell
06.06.2007, 21:00
Das ist wohl wahr, denn es gibt natürlich und glücklicherweise auch Händler, die keinen Rechtstreit wollen und kulanterweise einfach nachbessern. Auch weil sie auf ihren Ruf bedacht sind.

Dummerweise weiss man das aber oft vorher nicht mit wem man es zu tun hat.

Ich beziehe mich daher auf nachlesbare Urteile, also Fälle, in denen es zum Streit kam.

Dauerrenner bedeutet hier, dass es hierzu (ZR) laufend Urteile gibt.
Das liegt wohl daran, dass ein gerissenen Zahnriemen erheblichen Schaden verursacht und da kann es schon vorkommen, dass sich ein Händler von seiner weniger kulanten Seite zeigt und sich mal nach seiner Rechtsposition erkundigt.

Eigentlich wollte ich nur auf das gerne gegebene Argument "Kauf den Gebrauchten beim Händler, dann hast du keine Sorge" eingehen.

Streiten brauche ich mich darüber nicht. Es ist jedem unbenommen zu glauben was er mag.


Falls sich jemand ernsthaft mit der Sache beschäftigen will dann empfehle ich als Lektüre: BGH , 02.06.2004, Az VIII ZR 329/03

zu finden etwa hier:

http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/viiizr329_03.htm

aldobarrazutti
06.06.2007, 21:22
Die zitierte Entscheidung ist so ergangen, weil der Sachverständige nicht ausschließen konnte, dass der Motorschaden statt durch einen verschlissenen Zahnriemen durch einen Fahrfehler verursacht wurde.

So etwas ist ein typisches Problem bei der Beweiserhebung.

Es ändert aber nichts am Grundsätzlichen:

Vorliegend soll der Zahnriemen angeblich acht Monate alt gewesen sein und circa 10.000 km Laufleistung gehabt haben. Zu Bedenken des Käufers und zum Streit kam es erst, nachdem der Motorschaden eingetreten war.
Hätte der Käufer sich den Zahnriemen nach Kauf des Fahrzeugs angesehen und hätte es sich herausgestellt, dass er bereits verschlissen war, dann wäre es ein Gewährleistungsfall gewesen. In diesem Fall wäre dieser "nur" auf Erneuerung des Zahnriemens gerichtet gewesen.

Von daher besteht die Beweislastumkehr sehr wohl, der Käufer muss nur nachweisen, dass ein Mangel vorhanden ist.

Beispiel: Käufer kauft Fahrzeug. Fährt anschließend in seine Werkstatt und lässt den Wagen durchchecken. Beweis etwaiger Mängel, die über normalen Verschleiß hinausgehen, ist problemlos möglich.

Der Verkäufer muss nun nachweisen, dass dieser Mangel bei Verkauf nicht vorhanden war, was nahezu unmöglich ist.

Schwierigkeiten bei der Beweiserhebung gibts immer erst dann, wenn ein aufgrund des (bis dahin unentdeckten) Mangels ein Folgeschaden eingetreten ist.

Genau aus diesem Grund machen viele Händler TÜV neu: um zumindest nachzuweisen, dass kein Mangel vorlag, der die TÜV-Zulassung hinderte.

maxell
06.06.2007, 21:50
Die zitierte Entscheidung ist so ergangen, weil der Sachverständige nicht ausschließen konnte, dass der Motorschaden statt durch einen verschlissenen Zahnriemen durch einen Fahrfehler verursacht wurde.

So etwas ist ein typisches Problem bei der Beweiserhebung.

Es ändert aber nichts am Grundsätzlichen:

Vorliegend soll der Zahnriemen angeblich acht Monate alt gewesen sein und circa 10.000 km Laufleistung gehabt haben. Zu Bedenken des Käufers und zum Streit kam es erst, nachdem der Motorschaden eingetreten war.
Hätte der Käufer sich den Zahnriemen nach Kauf des Fahrzeugs angesehen und hätte es sich herausgestellt, dass er bereits verschlissen war, dann wäre es ein Gewährleistungsfall gewesen. In diesem Fall wäre dieser "nur" auf Erneuerung des Zahnriemens gerichtet gewesen.

Von daher besteht die Beweislastumkehr sehr wohl, der Käufer muss nur nachweisen, dass ein Mangel vorhanden ist.

Beispiel: Käufer kauft Fahrzeug. Fährt anschließend in seine Werkstatt und lässt den Wagen durchchecken. Beweis etwaiger Mängel, die über normalen Verschleiß hinausgehen, ist problemlos möglich.

Der Verkäufer muss nun nachweisen, dass dieser Mangel bei Verkauf nicht vorhanden war, was nahezu unmöglich ist.

Schwierigkeiten bei der Beweiserhebung gibts immer erst dann, wenn ein aufgrund des (bis dahin unentdeckten) Mangels ein Folgeschaden eingetreten ist.

Genau aus diesem Grund machen viele Händler TÜV neu: um zumindest nachzuweisen, dass kein Mangel vorlag, der die TÜV-Zulassung hinderte.

Die erste Hürde für den Käufer war zu beweisen, dass kein Fahrfehler (es geht um einen gerissenen ZR) vorlag.

Selbst wenn ihm dies gelungen WÄRE, dann wäre als nächstes die Frage im Raum gestanden, ob es sich bei dem gerissenen ZR bei dem Fahrzeug mit der km Leistung nicht um alterstypischen Verschleiß sondern tatsächlich um einen Sachmangel handelt.
Auch dies ist vom Käufer nachzuweisen.

Gelingt ihm auch dies, dann erst muss der Händler in Beweislastumkehr nachweisen dass dieser Mangel nicht schon bei Kauf vorlag.



Wie Sie richtig schreiben sichert man sich für diesen Fall gerne durch Vorab- Werkstattchecks von Dritten ab.

33-146
07.06.2007, 12:18
Wie Sie richtig schreiben sichert man sich für diesen Fall gerne durch Vorab- Werkstattchecks von Dritten ab.

Wie man das im Fall eines Zahnriemenschadens machen will, würde mal interessieren :D ...


Thomi

tpk
07.06.2007, 16:19
Wie man das im Fall eines Zahnriemenschadens machen will, würde mal interessieren :D ...


Thomi


Hat deine Werkstatt etwa keine Glaskugel die das ableben des Zahnriemens auf die Stunde genau mitteilt? :+)

33-146
07.06.2007, 18:45
Hat deine Werkstatt etwa keine Glaskugel die das ableben des Zahnriemens auf die Stunde genau mitteilt? :+)

Ich bin meine Werkstatt und habe meine Glaskugel für drohende Zahnriemenschäden gerade verlegt !mgrins! ...


Thomi

gecco
07.06.2007, 20:15
Interessantes Thema.
Ich habe meinen 159er jetzt schon seit 12 Monaten in Besitz. 6 weitere Monate war er ein Vorführwagen (gekauft mit 4500 Kiometer auf dem Tacho jetzt 16.000)

Seit zwei Wochen klappert und knirscht es im Bereich der Radkästen (Legostein hab ich schobn entfernt der war es nicht) ich denke es sind die Radkastenverkleidungen die irgendwie laprig angebracht sind.

Mein Händler müsste das doch hinsichtlich Gewährleistung herrichten und mir keine Kosten entstehen? Händler meine am Telefon das sie sich das erst anschauen müssten, vielleicht ist der Schaden anders entstanden...also eins vorweg ich bin nirgends drübergerumpelt!gruebel!

maxell
07.06.2007, 21:24
Wenn das ein "Dauerrenner bei den Gerichten" sein soll, dann bitte ich doch darum, an dieser Stelle mal eben all die vielen Aktenzeichen herunterzurasseln.

Alle??

Hier haben Sie mal drei am Stück:

Verschleißteil Zahnriemen (http://www.multipart.de/urteile/zahnriemen.htm)

Es finden sich aber auch welche, bei dem der Käufer mehr Glück hatte und das Ergebnis nicht Verschleiß sondern Sachmangel lautete.

aldobarrazutti
07.06.2007, 21:46
Alle??


In Deutschland werden jedes Jahr etwa 1,5 Mio Zivilprozesse geführt. "Dauerrenner" sind da ganz andere Sachen. Alleine 300000 Rechtsstreite werden in Mietsachen betrieben, soviele Zahnriemen können gar nicht reißen. Man muss nicht übertreiben.

maxell
07.06.2007, 21:58
Sie haben Recht.

Ich entschuldige mich in aller Form.

tpk
08.06.2007, 09:02
Naja ok selbst wenn es dann nicht auf den Händler rausführt.. der Hersteller müsste ja trotzdem noch innerhalb der angegebenen Zeit für dein Produkt haften..

33-146
09.06.2007, 10:18
Alle??
Es finden sich aber auch welche, bei dem der Käufer mehr Glück hatte und das Ergebnis nicht Verschleiß sondern Sachmangel lautete.

q. e. d. ;) ...


Thomi

tpk
09.06.2007, 17:29
q. e. d. ;) ...


Thomi



was zu beweisen war....


und zwar in den meisten Fällen wohl vom Käufer...