Vollständige Version anzeigen : rückleuchten lasieren
GTVFahrer
10.02.2007, 23:23
hi,
wollt mal fragen wie des is mit den rückleuchten lasieren?
wenn man die nummer und hersteller name noch gut sehn kann und so,
dann is das doch kein prob oder? und muss ich mir dann zusatz "katzenaugen"
montieren??
danke
AR+MMC-Driver
10.02.2007, 23:58
Das Lasieren an sich ist nicht schwer, aber zulaessig duerfte es nicht sein. Muesstest dann pruefen lassen, wie gut (oder auch schlecht) die Lichtdurchlaessigkeit ist und sofern gut genug eintragen lassen. Das zur Theorie, in der Praxis duerfte es schwer sein die tatsaechlich eingetragen zu bekommen, sofern nicht jemand das industriell macht (so dass eins wie das andere, mit ueblicher Pruefung fuer Gutachten).
Nummer/ Hersteller bezieht sich ja nicht auf die fertigen Leuchten, sondern nur fuer Deine "Arbeitsgrundlage". Durch Lasierung hast Du Eingriff in das Leuchtsystem vorgenommen.
Reflektoren koennte sein, dass Du welche brauchst (bspw. wenn schwarz lasiertes Heckleuchtenband). In welchem Farbton soll lasiert werden?
GTVFahrer
11.02.2007, 00:07
sollten schwarz lasiert werden :-)
...also am besten wärs einfach ma beim prüfer des vertrauens nachfragen
wie ich das am besten machen darf...naja mal kucken ich hoff ja dass der
typ mir dann irgendwie nen ok gibt, hab nämlich kein bock wegen so nem nicht
legalen kack punkte zu kassieren :-P
enzo3588
11.02.2007, 00:39
fahr doch zuvor bei sogenannt freien TÜV Stellen vorbei/ KÜS oder DEKRA/ und frag nach und sprech mit infos beim offiziellen TÜV vor. Meist blocken die die sog. Bastler ab. Die können ja nicht wissen welcher Lack in welcher Schichtdicke. Der Beitrag zuvor weist auch auf die Herstellung durch die Industrie hin. Auf eigene Faust ohne ABE - Kontrolle ? Die grüne Fraktion kann das Auto wegen erloschener Betriebserlaubnis stilllegen? (o)
~Highway Star~
11.02.2007, 01:54
Es gibt da nur eine Antwort:
Wenn man seine Rückleuchten selber lasiert erlöscht die BE des Fahrzeugs. Kein TÜV wird dies zulassen, da es keine Papiere dazu gibt. Zubehörscheinwerfer (getönt) verfügen über eine ABE, welche besagt, das diese Rückstrahler für den Straßenverkehr zugelassen sind, da sie TÜV geprüft wurden - auf Leuchtkraft etc.
Wenn du mit selbst lasierten Rückleuchten rumfährst, kannst du glück haben - und eine Mängelkarte (15€) kassieren, und musst die Scheinwerfer in den originalzustand zurückbauen und vorführen.
FÄhrt dir jedoch jemand auf, oder du bist in einen Unfall verwickelt - kann es wirklich unangenehm werden.
Genau genommen sieht es so aus:
Aus §66a Abs VI StVZO geht hervor:
(6) Leuchten und Rückstrahler dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein ...
damit erlischt die BE deines Pkw, und der dazugehörige Versicherungsschutz.
Gruß
Aus §66a Abs VI StVZO geht hervor:
(6) Leuchten und Rückstrahler dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein ...
so isses... ob lasiert oder verschmutzt ist egal, in dem Moment, wo rum gepinselt wird, hat das E-Prüfzeichen keinerlei Gültigkeit mehr; die Gutachten, die im übrigen für lasierte Rückleuchten im Umlauf sind, sind allesamt gefälscht ... also Finger weg von dem Blödsinn !sonicht! 3)
Grüße
Michael
Gefälscht nicht, aber schon so lange zurückgezogen dass es mittlerweile der letzte Dorfpolizist schon mitbekommen hat dass die NICHT MEHR gültig sind. ;)
Gefälscht nicht, aber schon so lange zurückgezogen dass es mittlerweile der letzte Dorfpolizist schon mitbekommen hat dass die NICHT MEHR gültig sind. ;)
Es gibt zusätzlich auf genau diesen zurückgezogenen Gutachten basierende Fälschungen, die immer noch bei einem großen Auktionshaus regelmäßig angeboten werden... wobei diese Gutachten eigentlich nie wirklich zurückgezogen werden konnten, da es ja keine Teilegutachten oder ABEsen waren sondern lediglich Stellungnahmen...
Grüße
Michael
Ok mein Stand war dass es mal ein Gutachten gab... aber egal - es ist so oder so net erlaubt. Schönen Sonntag! !prostbier
Hab derzeit auch lasierte Rückleuchten drauf.Jedoch hab ich rot lasierte Klarglasrückleuchten drauf (fällt nätürlich nicht so auf wie so ultraschwarz lasierte Rückleuchten...)
alfatobi156
12.02.2007, 12:20
(fällt nätürlich nicht so auf wie so ultraschwarz lasierte Rückleuchten...)
Und einem dir eventuell Auffahrenden könnten sie auch nicht aufgefallen sein! :D weswegen er ja aufgefahren ist!!
Ciao Tobias
PS : irgendwann kommt nochmal einer auf die Idee, das es ja einfach nur geil aussehen würde die forderen Lampen gegen Kerzen auszutauschen, weil das ja mal in den Anfängen der Automobielgeschichte so war!
ALFA156V624V
12.02.2007, 12:21
Hab derzeit auch lasierte Rückleuchten drauf.Jedoch hab ich rot lasierte Klarglasrückleuchten drauf (fällt nätürlich nicht so auf wie so ultraschwarz lasierte Rückleuchten...)
...ja und??? Ist es deswegen legal???
Manche Leute haben schon eine komische Logik.
...genauso wie der Kollege, der von Zeit zu Zeit Originalrückleuchten dunkel lackiert/lasiert und dann bei der ebucht vertickt - mit dem Hinweis auf das E-Prüfzeichen (..."alles legal mit Prüfzeichen... kein Problem beim TÜV...blablablablablaba....")
GTVFahrer
12.02.2007, 16:39
dann die nächste frage:
Für den GTV gibts nich wirklich andere rückleuchten oder täusche ich mich da und hab die nur noch nich gefunden???
ALFA156V624V
12.02.2007, 18:45
dann die nächste frage:
Für den GTV gibts nich wirklich andere rückleuchten oder täusche ich mich da und hab die nur noch nich gefunden
Du meinst wahrscheinlich - "dann die nächste BLÖDE Frage" ???
Wie oft meinst Du, hat hier schon jemand nach andere Spider oder GTV Rückleuchten gefragt: 1237mal oder doch 2345mal?
Also benutz mal die Suchfunktion!
donhenny
14.02.2007, 16:07
dann die nächste frage:
Für den GTV gibts nich wirklich andere rückleuchten oder täusche ich mich da und hab die nur noch nich gefunden???
...leider hab ich keine Ahnung wie der das gemacht hat bzw. ob das Zubehör ist und/oder legal. ich find`s nicht mal schön... eher interessant ;-)
http://mitglied.lycos.de/donhenny/51_1.jpg
ALFA156V624V
15.02.2007, 12:12
Sieht Klasse aus und ist in diesem Fall sogar legal.
Sieht Klasse aus und ist in diesem Fall sogar legal.
so verschieden sind die Geschmäcker, sieht einfach nur sch.... aus; nur woher willst Du wissen, ob das legal ist? Siehst Du bei der kleinen Auflösung ein Prüfzeichen oder weißt Du, von wem die Teile sind ???
Grüße
Michael
ALFA156V624V
15.02.2007, 12:43
...das ist legal, wenn man annimmt, das Fahrzeug auf dem Foto ist abgemeldet und steht auf Privatgrund.:-]
(...ich weiss, das Kennzeichen ist auf dem Foto nur ausgegraut...)
donhenny
15.02.2007, 21:50
Ich habe mir mal die Rückleuchten von meinem Spider angeguckt. Offensichtlich ist außen das Plastik nicht rot durchgefärbt, so daß man die rote Schicht mit einem Lösungsmittel entfernen kann. Dieses Phänomen gab es früher bei den Rücklichtern der 33er oft durch den Alterungsprozeß (UV-Strahlung?). Ist wohl kein Zubehör und auch nicht legal... ob es schön ist sollte dem eigenen Geschmack überlassen werden und der ist bekanntlich Bandbreite... sagte schon Herbert Knebel :)
Grüße
donhenny
vBulletin v3.8.7, Copyright ©2000-2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2010, Crawlability, Inc.