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Vollständige Version anzeigen : noch ne blutige anfängerfrage zum autokauf...


salach
24.04.2002, 23:29
hallo zusammen.
wie ist das eigentlich wenn man ein auto gebraucht von privat kauft, und 50 km nach dem kauf (oder sagen wir mal vielleicht eine woche oder so) bricht das auto auseinander....
gibt es so etwas wie rückgaberecht (wenn ja in welchen fristen) oder ist man nach probefahrt und check eigentlich auf sich allein gestellt?
besten dank für hilfe,

holger

Michel
25.04.2002, 00:27
hallo holger

in der schweiz gibts in den anzeigen und im entsprechenden vertrag meist so eine kleine klausel "ab platz". so wie ich das verstanden habe, heisst ab platz: an dem auto ist nichts gemacht, ist auch nicht mfk-gerecht, kann jederzeit ausseinanderfallen, und es gibt auch keine garantie auf irgendwas...
obs jetzt im extremfall rechlich dann auch noch so ist, weiss ich aber nicht, bzw je nach verkäufer kommt er dir sogar entgegen...

ist nicht die ultimative antwort, ich weiss, aber vielleicht mal für den anfang ;)

gruss
michel

Mitch
25.04.2002, 08:58
Hallo ein ganz klares Nein, von privat zu privat ist gekauft wie gesehen!!! also um jedem streit! aus dem Wege zu gehen so einen Kauf immer vom TÜv oder ADAC per Gutachten absegnen lassen

Stefan O.
25.04.2002, 10:03
Ciao Salach,

also ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Wenn das Fzg. Maengel hatte und der Verkaeufer diesen verschweigt, ist er dran. Ganauso verhaelt es sich mit den zugesicherten Eigenschaften. Ist also das Auto z.B. als unfallfrei verkauft worden und stellt sich spaeter heraus, dass die Karre vom Vorbesitzer nur so zusammengeschweisst wurde, so ist das Betrug und nebenbei bemerkt strafbar. Angaben zu vorschaeden (auch reparierte) sind im Kaufvertrag anzugeben.

Ansonsten herrscht natuerlich hier Vertragsfreiheit, du kannst also mit dem Verkaeufer ein Rueckgaberecht aushandeln oder vor dem Kauf auf eigene Kosten ein Gebrauchtwagencheck durchfuehren lassen. Ich z. B. habe dem Kaeufer meines 164ers ein einwoechiges Rueckgaberecht eingeraeumt sollten sich nachtraeglich Maengel feststellen lassen, da ich genau wusste, das die Karre im Topzustand war.

Falls du uebern Tisch gezogen wurdest, empfielt es sich auf jeden Fall, einen Fachanwalt aufzusuchen, alles musst du dir auch von Privat nicht bieten lassen.

Die sicherste Methode ist der Gebrauchtwagenkauf vom Haendler. Die Haendler, die dem Autoexpert-Ring angehoeren, geben z.B. 2 Jahre Vollgarantie ohne Selbstbeteiligung. Und handeln kann man auch mit denen, so dass der Kaufpreis beim Haendler nur unwesentlich ueber dem eines Privatangebotes liegt.

viele Gruesse
Stefan

frieder164
26.04.2002, 00:38
Hi Holger,
wie das Recht in CH ist weiß ich nicht. In D gilt: der beste Kaufvertrag von Privat an Privat ist: Handschlag!!, denn dann gilt ganz allgemein das BGB(bürgerliche Gesetzbuch), das dem Käufer sehr den Rücken stärkt - habe beim Kauf meines TVR 280S damit sehr gute Erfahrung gemacht (Vorhandener Motorschaden, der bei Probefahrt mit der Krawallkiste nicht sofort festzustellen war), nun aber das große ABER: zu Verkaufsverhandlungen immer eine(n) Zeugin(en) mitnehmen, die wachen Geistes dabei sind, und möglichst nicht mit Dir nicht verwandt. In CH ist das wahrscheinlich nicht anders.
Gut kauf
Grüße
Frieder!hello!