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Vollständige Version anzeigen : Mist gebaut


schmied
21.08.2006, 22:23
Hallo,

Brauch dringend Hilfe,
nachdem ich längere Zeit nicht da war hab ich gleich ein Problem: Bin kurz vorm Urlaub beim rückwärts ausparken an nen uralten E30 gestoßen 8-( (Stoßstange! an Stoßstange!). Inzwischen kam nach über 3 Wochen jetzt ein Kostenvoranschlag (25,-) über Stoßleiste, Pralldämpfer und Rücklichter und Lackierung knapp 700,-.:,( Stoßleiste is ok, hatte nen Kratzer, ein Rücklicht hatte unten nen winzigen Sprung der zu 100% nie von mir sein kann und die Stoßleiste is schwarze Plaste, also nix lackiert. Kostenvoranschläge sind doch kostenlos, oder? Kann ein Pralldämpfer bei nem Parkrempler kaputtgehen?

Hatte gehofft es gütlich zu regeln....
Ich bin vielleicht wirklich zu naiv und zu gut für diese Welt.....:,(
Was nun tun? Was ratet Ihr mir?

Danke Danke

Sven147
21.08.2006, 23:01
Hi schmied!

Das ein Kostenvoranschlag Geld kostet ist schon OK, schließlich hat sich ja irgendwer die Mühe gemacht und den E30 nach Schäden untersucht (sei froh dass es kein Gutachter war, da hätten 25€ nicht gereicht!).

Wenn es wirklich nur ein Parkrempler war, ist es meiner Meinung nach wohl eher unwahrscheinlich, dass ein Pralldämpfer dabei kaputt geht - da will doch nicht etwa jemand auf Deine Kosten seine alte Mühle aufmöbeln !gruebel! ! Auch wenn die Schäden gering sind, Du hast Schuld gehabt und nun will Dein Unfallgegner alles repariert haben, steht ihm natürlich auch zu. Das heute noch etwas "gütlich" geregelt wird ist erfahrungsgemäß leider eher selten, dass z.B. Du Deinen Parkrempler "artig" gemeldet hast, ist z.B. schon eine Ausnahme, andere wären weggefahren!

Mir ist im Februar eine junge Frau auf glatter Straße ins Auto gerutscht, welches am Straßenrand geparkt war. Sie hätte einfach wegfahren können und ich hätte blöd da gestanden! Sie war aber so nett und hat die Polizei verständigt, was ihr sofort mit einem Verwarngeld von 25€ honoriert wurde...

Falls Du der Überzeugung bist, dass sich der E30-Fahrer an Dir "gesundstoßen" will, würde ich mich mal schlau machen, ob es lohnt einen Gutachter deinerseits einzuschalten, denn ich bin sicher, dass so ein Pralldämpfer erst ab einer bestimmten Anprallgeschwindigkeit den Geist aufgibt, denn er soll ja einen Anprall (wie bei einem Parkrempler) dämpfen und nicht gleich kaputt gehen oder sehe ich das falsch? Erkundige Dich vielleicht mal beim ADAC oder ähnlichen Organisationen oder vielleicht auch bei Deiner Versicherung, die müßten Dich ja im eigenen Interesse in der Angelegenheit unterstützen.

Wünsche Dir viel Erfolg!

Gruß
Sven147

dinosaur
21.08.2006, 23:18
es ist leider schnurzegal, WAS genau kaputt gegangen ist - wenn Du Deine Schuld eingestanden hast wird Deine Versicherung den Schaden bezahlen und basta. Bei solch geringen Schäden machen die sich nicht die Mühe, da genaueres Feststellen zu wollen. War bei einem kleinen Rempler meinerseits das Gleiche. Am Auto war nichts zu sehen gewesen, der Unfallgegner hatte über einen Anwalt meiner Versicherung den Schaden gemeldet und die haben ohne große Nachfrage die 500 Euro gezahlt - ist quasi "Pauschal".

Ist leider so. Akzeptier es und pass beim nächsten Mal wieder besser auf...

Gruß
Dino

pedi
21.08.2006, 23:20
Falls Du der Überzeugung bist, dass sich der E30-Fahrer an Dir "gesundstoßen" will, würde ich mich mal schlau machen, ob es lohnt einen Gutachter deinerseits einzuschaltenbei Schäden unter € 1.000,- (oder 1.500,- ?) sollte man ohne Gutachter regeln.
Es könnte sein, dass die Gutachterkosten nicht akzeptiert werden, da sie bei solchen Lapalien nicht im gesunden Verhältnis zum Schaden stehen. Dies bedeutet, dass man Gutachterkosten evtl selber tragen muss.

ps: ein vernünftiger Gutachter wird einen auch darauf hinweisen.

Wolf_HU
22.08.2006, 09:41
Für was hast Du denn eigentlich eine Kfz-Versicherung? Die zahlt ja wohl den Schaden. Und wenn Du Dich jetzt verrückt machst weil Du in den Prozenten steigst, mußt Du zukünftig halt besser aufpassen! Ich verstehe nicht so ganz wo hier eigentlich das Problem liegt.

Gruß
Wolf

feeelix
22.08.2006, 10:29
Für was hast Du denn eigentlich eine Kfz-Versicherung? Die zahlt ja wohl den Schaden. Und wenn Du Dich jetzt verrückt machst weil Du in den Prozenten steigst, mußt Du zukünftig halt besser aufpassen! Ich verstehe nicht so ganz wo hier eigentlich das Problem liegt.

Gruß
WolfVielleicht dort, dass der Threadstarter darüber nachdenkt, den Schaden selbst zu zahlen, um eben nicht in den Prozenten zu steigen (Die Versicherung kann einem genau sagen, bis zu welchem Betrag sich das rechnet.). Dann, und auch, wenn man ein bisschen kostenbewusst ist, interessiert man sich dafür, ob vielleicht mehr Kratzer als verursacht abgerechnet werden sollen.

@ schmied: Wenn da tatsächlich nichts lackiert ist, solltest Du das kundtun. Der Versicherung oder dem BMW-Halter. Und wenn Du im größten deutschen Automobilclub Mitglied bist, kannst Du Dich auch ohne Verkehrsrechtsschutz von einem Anwalt beraten lassen. Von welchen, sagt Dir besagter Automobilclub. Dann bist Du noch schlauer.

Grüße

Felix

Ghibli
22.08.2006, 11:25
Also für mich klingt es bisher so, dass jemand unverhältnismäßig Kapital aus einem geringen Missgeschick, die im Leben nunmal vorkommen, schlagen will.

Wir hatten einen solchen Fall am Punto meiner Frau: Ein alter, rostiger, verbeulter Kleintransporter (ich glaube VW Caddy) war beim rechtsabbiegen vor ihr angefahren und hat dann aus einem bis heute nicht bekannten Grund nochmal scharf gebremst. Meine Frau hatte sich links nach Querverkehr umgesehen und ist beim Anfahren draufgerutscht.
Bei uns Kunststoffstossstange verformt, Scheinwerferhalterung verbogen, Ecke der Motorhaube leicht verbogen.
Beim Gegner zunächst keine Schäden sichtbar, Kontaktpunkt beim ihm war ein Trittbrett aus grobem Rohr und Riffelblech.

Wenige Tage später flattert ein Kostenvoranschlag mit Lackierung usw. über 1.200,- EUR ins Haus. Auf Anruf plötzlich ziemlich unverschämter Ton. Weitergereicht an die Versicherung. Denen kam das nach Telefonat mit uns so spanisch vor, das sie einen Gutachter beauftragt und zu dem Mann geschickt haben. Ergebnis: Gutachter der Versicherung wird nicht zum (dort stehenden!) Fahrzeug vorgelassen und vom Hof gejagt.

Letztendlich hat unsere Versicherung dem Gegner klar gemacht, dass man aufgrund vorhandener Zweifel am Voranschlag nur nach unabhängigem Gutachten voll zahlen würde. Falls der tatsächliche Schaden sich wesentlich geringer als im Voranschlag erweisen sollte, würde man auf Versicherungsbetrug klagen.
Plötzlich ging der Unfallgegner auf ein Angebot von, ich glaube, 300,- EUR ein...

Ich würde also mit Deiner Versicherung sprechen und denen Deine Zweifel anmelden...

schmied
23.08.2006, 17:16
Hallo,

Danke Danke

bin jetzt erstma dabei den Rechtsschutz zu bemühen und mich darüber schlau zu machen und dann werd ich sehen ob er ein bißchen einlenkt. Zu allem Überfluss stammt derjenigen vom andren Ende D`s. Wäre ich abgehauen, wärs noch wesentlich schlimmer gekommen, denn da saß noch jemand drin...

In solchen Fällen wünscht man sich PDC osä...

Wie ist das eig. mit dem Verhältnis zum Restwert des Autos geregelt?

Mitch
25.08.2006, 10:02
bei Schäden unter € 1.000,- (oder 1.500,- ?) sollte man ohne Gutachter regeln.
Es könnte sein, dass die Gutachterkosten nicht akzeptiert werden, da sie bei solchen Lapalien nicht im gesunden Verhältnis zum Schaden stehen. Dies bedeutet, dass man Gutachterkosten evtl selber tragen muss.



Das vergiss mal ganz schnell, wenn ein Unfall passiert, in diesem Fall spricht man eher von einem Parkrempler und der Gegner verhält sich so wie hier, kannst du jederzeit einen Gutachter einschalten.. niemand weiss wann ein Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und wie hoch ein Unfallschaden überhaupt ist. Das verlangt auch keine Versicherung von dir.

Ein Gutachter wird aber normalerweise sowieso vom Geschädigten eingeschaltet und somit zahlt er diesen zunächst auch, ein KVA ist nur eine ungefähre Schätzung von Seiten der Werkstatt und niemals verbindlich. Außerdem kann ein KVa nicht von Dir verlangt werden, es sei denn Deine Versicherung oder du selber habt dazu aufgefordert,also vergiss die 25€! Des Weiteren solltest du eine Reparatur aufgrund eines KVA auf keinen Fall ! bezahlen erst wenn dir die Rechnung vorliegt nimmst du eine Zahlung vor.
Ich würde diesen Fall zunächst einmal deine Versicherun kontaktieren, den Schaden melden und deine Vorbehalte gleich vorbringen.. Dann sollen Sie dir ausrechnen wie hoch deine Rückstufung im Schadenfall ist und bis zu welcher Höhe es sich lohnt den Schaden selber zu zahlen. Dann kanst du mit Deinem Unfallgegener verhandeln.

Ich kann nur jedem den Tip geben egal wie der Unfall passiert ist immer Fotos machen! es gibt für ein paar Euronen die Wegwerfkameras zu kaufen so eine gehört in jedes Auto. Es ist heute leider üblich dass niemand mehr zu seinem Fehler steht und wenn er dazu steht gerät er an einen Abzocker....

Außerdem sollte grundsätzlich jeder den Europäischen Unfallbericht im Autohaben denn kannst du bei Deiner Versicherung jederzeit kostenlos erhalten, das hilft bei der Regulierung extrem. Es schildert jeder den Hergang und GANZ WICHTIG niemand gibt etwas zu!!
Jede Versicherung hätte in solch einem Fall das Recht die Leistung zu verweigern...

tamansari
25.08.2006, 19:53
ich hatte einen unfall andem die gegnerin zumidest mit 50% auch schuld war.
sagte die polizei die die dame gerufen hatte.
sie möge doch bitte weiterfahren ......
beim touchoieren der bordsteinkante war ihre radkappe weggeflogen. sonst war kein schaden erkennbar. ich hatte nix.
die dame fährt in die werkstatt bestellt ne neue radkappe und lässt den Wagen vermessen !!!
Rg an meine Versicherung. Die fragt mich: sind sie schuld ?
Ich nö.
bevor noch meine antwort vorlag hatten die dann den schaden schon beglichen.
was solls auch.
hab ich dann aus eigener tasche bezahlt.
sonst wärs erst richtig teuer geworden. weil abgestuft.
t.
dafür