Vollständige Version anzeigen : GT = Porsche-Killer
AlfaChris
24.07.2006, 13:45
Hi Leute,
muss mich hier mal etwas ausheulen. Bin gestern auf einem Parkplatz Rückwärts aus einem Seitenarm herausgefahren und in ein vorbeifahrendes 911-er Cabrio geknallt. Bei mir ist mindestens die Stoßstange mitsammt PDC im A..ch. Obwohl ich nur Schrittgeschwindigkeit gefahren bin, ist der Porsche ganz schön kaputt. Hab ihn genau an der A-Säule erwischt. Kotflügel, Türe und A-Säule ziemlich deformiert. Was mich echt schockiert ist, dass ich während des Rückwärts-Fahrens natürlich auch rückwärts geschaut habe und NIX gesehen habe! Kein Porsche, gar nix. Als es gekracht hat, bin ich ausgestiegen und erst dann konnte ich das andere Fahrzeug sehen.
Eine rechtliche Frage hab' ich noch. Gilt rechts vor links auch, wenn man rückwärts fährt?
http://nursys.de/gtkaputt.jpg
Christoph156SW
24.07.2006, 13:59
bin zwar kein Rechtsexperte, aber derjenige welche der rückwärts fährt und das andere Fahrzeug berührt, hat wohl auch Schuld. !gruebel!
Im Zweifel Anwalt befragen. ;)
Ansonsten kann ich nur sagen: Weiter so: 1 Porsche weniger :-] !applaudit !respekt1!
hi,
soweit ich weiß kommst du mit rechts vor lings auf einem parkplatz nicht sehr weit. allerdings gilt für alle anderen auch eine angepasste geschwindigkeit (wie immer ist das natürlich auslegungssache) wenn du ne rechtschutzversicherung hast solltest du dir auf alle fälle mal nen anwalt zu rate ziehen.
viel glück
frontliner
24.07.2006, 14:05
hi,
soweit ich weiß kommst du mit rechts vor lings auf einem parkplatz nicht sehr weit
hallo,
mit was denn sonst? !gruebel!
gibt nicht wirklich viele Parkplätze wo extra schilder stehen.
würde das prüfen lassen, vielleicht ist es einer von diesen gefakten unfällen wo er nur kohle schäffeln will.
Rückwärts ausgeparkt und in ein anderes Auto seitlich rein.
Was gibt es da zu besprechen?
Etwas verwundert
(ein auch Porsche 911 Fahrer)
italo001
24.07.2006, 14:09
leider ist es heute so das die Fahrzeuge mit den Starken Säulen ziemlich unübersichtlich sind. Sprich eine Siluette kann sich schnell hinter einer Säule verbergen. Darum werden heute ja zu den Fahrzeugen Sensoren angeboten um Hindernisse, welche nicht im Blickwinkel liegen, zu erkennen.
Bezüglich der Frage ob Rechts vor Links gilt beim Rückwärtsfahren, würde gefühlmässig sagen ja, ist aber keine Gewähr. Mal bei der Polizei anfragen, die sollten sich in Sachen Verkehrsregeln auskennen. Hat denn die Polizei nicht den Schaden aufgenommen???
Wenn der Unfall auf einem Parkplatzgelände war und beide Fahrzeuge in Bewegung waren, würde ich auch mal nach der Verkehrsbeschilderung des Parkplatzes schauen.
Ansonsten würde ich mal sagen das, unter Berücksichtigung das Rechts vor Links gilt. Jeder Fahrzeugführer Schuld hast. Der eine hat die Vorfahrtsregel gebrochen und der andere hat beim Rückwärtsfahren zuwenig Obacht gegeben.
italo
Es gibt hierzu eine Urteile von diversen OLGs die quasi Grundsatzcharakter haben:
Auf Parkplätzen gilt zwar grundsätzlich die StVO, jedoch darüber hinaus immer eine besondere Sorgfaltspflicht der Verkehrsteilnehmer:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/parkplatzunfall.php
Wenn du also in "Schrittgeschwindigkeit" rückwärts ausgeparkt bzw. ausgefahren bist und der Porsche evtl. nicht unbedingt in "Schrittgeschwindigkeit" fuhr (was ggf. ein Sachverständiger aufgrund der Schäden beurteilen kann), käme auf den Porsche eine Teilschuld bis zu 50% zu. Dann würde bestenfalls die Hälfte deines Schadens von der gegnerischen Haftpflicht getragen.
Allerdings wird es ohne Rechtsstreit kaum zu dieser Einigung kommen (es sei denn, die Versicherungen einigen sich untereinander oder beide Beteiligte sind bei der gleichen Gesellschaft).
Ansonsten würde ich mal sagen das, unter Berücksichtigung das Rechts vor Links gilt. Jeder Fahrzeugführer Schuld hast. Der eine hat die Vorfahrtsregel gebrochen und der andere hat beim Rückwärtsfahren zuwenig Obacht gegeben.
italo
Sach ma, ihr wart doch alle in der Fahrschule, oder...?
Beim Rückwärtsfahren gilt NIE "rechts vor links", selbst wenn ich im Rückwärtsgang aus der vorfahrtberechtigten Straße komme, hab ich als Rückwärtsfahrender immer dem "fliessenden Verkehr" Vorrang zu gewähren.
frontliner
24.07.2006, 14:20
Sach ma, ihr wart doch alle in der Fahrschule, oder...?
bei dem ein oder anderen ist es eben schon etwas länger her :D
Elkrider
24.07.2006, 14:23
Mal bei der Polizei anfragen, die sollten sich in Sachen Verkehrsregeln auskennen.
Verlaß Dich nicht auf das, was die Polizei sagt, das ist oft genug dummes Zeug. Mir wollten die Plattfüße schon 1991 erzählen, daß Telefonieren im Auto verboten wäre. Ein anderer Sheriff wollte anno 1994 nachts meinen letzten Fiat abschleppen lassen, weil er meinte, alle vier Reifen wären blankgefahren. Der Vater jener Bekannten, die ich gerade besuchte, konnte das so eben verhindern. Aufgezogen waren Yokohoma A008, die außen am Profilrand einen durchgehenden Gummistreifen hatten. Sehr fachkundig...vor allem machte sich der Idiot nicht mal die Mühe, trotz Dunkelheit mit der Taschenlampe hinzuleuchten. Wenn der Fanclub Grün-Weiß nicht einmal DAS hinbekommt, wird klar, was von ihren Aussagen bzgl. Verkehrsregeln zu halten ist.
JK'06 aka Elkrider
italo001
24.07.2006, 14:25
Sach ma, ihr wart doch alle in der Fahrschule, oder...?
Beim Rückwärtsfahren gilt NIE "rechts vor links", selbst wenn ich im Rückwärtsgang aus der vorfahrtberechtigten Straße komme, hab ich als Rückwärtsfahrender immer dem "fliessenden Verkehr" Vorrang zu gewähren.
Meine letzte Theoriestunde ist immerhin schon 26 Jahre her und ich habe ja auch geschrieben unter Berücksichtigung das Rechts vor Links gilt war nur eine These von mir.
Abgesehen davon würde ich auch zu deiner Ausführung zuvor tendieren, was ich ja auch mit meiner These zum Ausdruck bringen wollte.
apropo rückwärtsfahren. Was ist denn bei einem Fahrzeug was vorne und hinten gleich ist ist gibt doch da solche Entenumbauten.
italo
Rückwärts = Nachrang, aus basta ;)=
AlfaChris
24.07.2006, 14:31
Mein Gefühl sagt auch, dass der, der Rückwärts fährt, einfach obacht geben muss. Ausserdem bringts mir doch eh nix, ob das jetzt 50/50 wird oder nicht. Haftpflich und Vollkasko werden einen Schaden begleichen müssen und somit werden beide Beiträge steigen.
Übrigens habe ich NICHT ausgeparkt! Bin lediglich eine einspurige Straße rückwärts wieder zurückgefahren. Der andere Unfallbeteiligte ist übrgigens Rechtsanwalt und er war sich auch nicht sicher, wie die Rechtslage ist. Also sooo verkehrt ist die Frage erstmal nicht.
Andere Frage: Meint Ihr, dass bei so einem Schritttempo Aufprall hinter der Stoßstange viel kaputt gegangen ist?
apropo rückwärtsfahren. Was ist denn bei einem Fahrzeug was vorne und hinten gleich ist ist gibt doch da solche Entenumbauten.
italo
Wenn diese Umbauten innerhalb der StVO zugelassen sind, dann haben sie mit Sicherheit nur eine gelenkte Achse (und damit nur eine Lenkeinrichtung) und ordnungsgemäße Leuchtmittel ;-)
[QUOTE=AlfaChris] Der andere Unfallbeteiligte ist übrgigens Rechtsanwalt und er war sich auch nicht sicher, wie die Rechtslage ist. Also sooo verkehrt ist die Frage erstmal nicht.
QUOTE]
Rechtsanwälte mit Porsche sind auch spezialisiert auf Scheidungsrecht oder Firmenliquidierungen.
:-D
Sach ma, ihr wart doch alle in der Fahrschule, oder...?
Beim Rückwärtsfahren gilt NIE "rechts vor links", selbst wenn ich im Rückwärtsgang aus der vorfahrtberechtigten Straße komme, hab ich als Rückwärtsfahrender immer dem "fliessenden Verkehr" Vorrang zu gewähren.
Und was ist mit ihm hier?
http://fun.from.hell.pl/2003-01-09/malec.wmv
:+)
147jtd16v
24.07.2006, 20:07
Warum hast du eigentlich PDC???
Wenn er stand müsste es doch angeschlagen haben ?
Ich habe mal gehört das man, wenn man nicht nachweisen kann das man alles Menschenmögliche getan hat um den Unfall zu verhindern, auf einem Parkplatz mindestens zu 40% Teilschuld ist.
Habe Damals auch rückwerts ausgeparkt und bin dabei mit einer E-Klasse Kollidiert. Gab 60/40 da:
1. Ich rückwärts gefahren bin und meine Sorgfaltspflicht verletzt habe und
2. Der Typ es versäumt hatte mir ein gefahrloses Ausparken zu ermöglichen.
AlfaChris
25.07.2006, 09:24
Das PDC hat genau einmal gepiept. Das war ca. 1/10 Sekunde nach dem Aufprall.... ;-)
Mein Versicherungsmensch meinte auch, dass es wahrscheinlich eine Schuldverteilung gibt. Glaubt ihr, dass diese Regel mit der Schuldverteilung hauptsächlich gemacht wird, damit die Versicherungen bei beiden Unfallteilnehmern die Prozente hochschrauben können?
In diesem Fall haben doch eh beide Vollkasko. Ob ich jetzt zu 50 % oder zu 100% schuld bin, ist doch monitär vollkommen egal, oder liege ich da falsch?
In diesem Fall haben doch eh beide Vollkasko. Ob ich jetzt zu 50 % oder zu 100% schuld bin, ist doch monitär vollkommen egal, oder liege ich da falsch?
Das mag dir egal sein, nicht aber deiner Versicherung. Die muß dann nur die Hälfte des teureren Schadens am Porsche tragen, und die Hälfte deines Schadens, abzüglich deines Selbstbehalts.
Generell sind die Versicherungen sich relativ schnell einig, die Schuld zu teilen, um die Prämien beider Beteiligter anheben zu können.
Übrigens ein guter Grund, sich nicht bei einem der Branchenriesen zu versichern; die Wahrscheinlichkeit, im Schadensfall als Unfallgegner ebenfalls z.B. einen HUK- oder Allianz- getroffen zu haben, ist deutlich höher ;-)
AlfaChris
25.07.2006, 10:17
@147_S
Wäre es dann nicht schlau, sich mit dem Unfallgegner abzusprechen und einfach einen die Schuld zugeben zu lassen? Mögliche Deal wäre ja, einer gibt die Schuld zu und der Andere zahlt ihm dafür die Selbstbeteiligung. Wäre doch eigentl win/win, oder?
@147_S
Wäre es dann nicht schlau, sich mit dem Unfallgegner abzusprechen und einfach einen die Schuld zugeben zu lassen? Mögliche Deal wäre ja, einer gibt die Schuld zu und der Andere zahlt ihm dafür die Selbstbeteiligung. Wäre doch eigentl win/win, oder?
Schlau? Naja, zumindest wäre es eine eher seltene Variante von "spontanem Versicherungsbetrug" (Absprachen können schnell in die Richtung ausgelegt werden - zum Nachteil beider Versicherter).
Davon abgesehen würde ja der "Schuldbekenner" aller Wahrscheinlichkeit nach in der Prämie wieder hochgestuft. Je nach SF-Klasse (vor dem Crash) dauert es Jahre, da wieder hinzukommen. Wenn du das anteilig umlegst, kommen da ein paar Tausender zusammen - also nicht wiklich lohnend.
Darüber hinaus kannst du 10 x die Schuld auf dich nehmen, wenn deine Versicherung die Chance sieht, den Unfallgegner (bzw. seine Versicherung) an den Kosten zu beteiligen, dann wird sie immer entsprechend handeln.
Ist aber alles nur Theorie, hatte in 21 Jahren keinen einzigen Versicherungsschaden *toi* *toi* *toi* (aufholzklopf)
André d. Zweite
25.07.2006, 13:29
Ich weiß gar nicht, was es hier zu diskutieren gibt. Der, der drauffährt ist schuld. War schon immer so und wird immer so bleiben!
Natürlich hat der Unfallverursacher ein Problem: Er will NICHT Schuld sein ... auch wenn er es faktisch ist! Also versucht man auf Teufel komm raus, dem anderen (in diesem Fall dem bösen Porschefahrer) eine Mitschuld anzudrehen. (Der Kerl MUSS ja zu schnell gewesen sein, denn immerhin sieht seine Karre im Stand noch schneller aus, als der GT ...)
Angesehen davon muß derjenige, der aus einer Parklücke in den Verkehr (und selbst wenn dies der auf dem Parkplatz ist) einfahren will, die Vorfahrt achten.
Denkt doch mal weiter: Wem ist damit geholfen? Weder dem Umfallverursacher, noch dem angeblich Mitschuldigen. Beide werden in ihrer Voll- und Teilkasko hochgestuft, egal wie die Schuldverteilung letztendlich ausfällt. Unter dem Strich verdienen NUR Rechtsanwälte, ALLEN anderen kostet es nur Geld, Zeit und Nerven. Nur weil der Unfallverursacher nicht seine Schuld engestehen will.
Viele Grüße
André d.2.
frontliner
25.07.2006, 14:01
...Ist aber alles nur Theorie, hatte in 21 Jahren keinen einzigen Versicherungsschaden *toi* *toi* *toi* (aufholzklopf)...
Respekt, dann bist du schon mit 4Jahren auto gefahren und/oder hattest da schon ne eigene Versicherung. !thatsit!
oder hab ich da was falsch gelesen !gruebel!
@André d. Zweite
das mit der mitschuld ist wieder rum leider war, erlebe ich im moment am eigen leib.
(Siehe Unfallthread von mir)
Unter dem Strich verdienen NUR Rechtsanwälte, ALLEN anderen kostet es nur Geld, Zeit und Nerven. Nur weil der Unfallverursacher nicht seine Schuld engestehen will.
Leider auch wahr
Respekt, dann bist du schon mit 4Jahren auto gefahren und/oder hattest da schon ne eigene Versicherung. !thatsit!
oder hab ich da was falsch gelesen !gruebel!
@André d. Zweite
Neee, das ist der forumseigene Jungbrunnen ;-)
Es gibt noch einen User "147_TS", dessen Profil siehst du, wenn du meines aufrufst. Sorgt gelegentlich für Verwirrung.
Bei mir endet die "Dreissiger-Zone" im nächsten Jahr, hab also eine "echte" Dreiviertel-Millionen Kilometer auf dem Buckel. !hehe!
Elkrider
25.07.2006, 14:33
Ich weiß gar nicht, was es hier zu diskutieren gibt. Der, der drauffährt ist schuld. War schon immer so und wird immer so bleiben!
Das stimmt nicht, es wird nur fast immer so gehandhabt, weil sich die Sache für Versicherungen und eventuell Richter damit einfacher gestaltet. Ich habe mal am falschen Ende dieses Stocks gesessen, weil mir ein Vollidiot auf einer zweispurigen Kreiselzufahrt direkt vor die Nase gefahren und stehengeblieben ist. Ich hatte ungefähr 60 drauf und nach seinem hirnlosen Spurwechsel noch stolze acht Meter zum Bremsen, was natürlich ein bißchen knapp bemessen ist. Also schlug ich ihm ins Heck ein und brachte die Sache vor Gericht. Der Richter führte einen tollen Anscheinsbeweis, da mein Unfallgegner Beamter war. Der Mann log zwar, daß sich die Balken bogen (er hätte schon die ganze Zeit dort gestanden und Vorfahrt gewährt), aber das interessierte den Richter überhaupt nicht. Er meinte, daß ein Beamter nicht lügen würde, weil er nicht nur straf-, sondern auch disziplinarrechtliche Konsequenzen befürchten müßte. Aha. Weil das auch irgendeinen von irgendwas abhalten könnte.
Nun, ich bin dem Kerl ohne Eigenverschulden draufgefahren und mußte trotzdem blechen. Schuld war ich nicht, aber ich bekam sie. Die bequeme Grundannahme ist, daß ich zu schnell und/oder zu nah dran war, also einen Fehler machte. Komischerweise gilt das anscheinend nur ab der zweiten Stelle in einer Kolonne. Der erste darf sich wie der letzte Idiot aufführen, weil "wenn's hinten kracht, gibt's vorne Geld". Super.
JK'06 aka Elkrider
Einspurige Strasse??? Also wirklich einspurig, keine Einbahnstr., dann ist hier auch der Fall gegeben, dass dein Unfallgegner nicht mit dir hat rechnen können bzw. müssen. Bei Einspurigkeit ist eine Fahrtrichtung vorgegeben. Wenn du jetzt zurück setzt, ist das entgegen der Fahrtrichtung, also bist du untergeordnet. Sorry um deinen schönen GT, nur denk dran in einiger zeit hast du es bestimmt verkraftet und hier ist wohl kaum einer im Forum der nicht auch schon mal eine dicke Delle gehabt hat....gehört zum Leben...gut wer versichert ist...
Ich hatte meinen 166 er(Neufahrzeug) 2 Tage, da hat mir so ein Neidhammel eine mülltonne vor den Kotflügel (hinten) geworfen und 4 wochen später wurde vorn alles zerkratzt.....auch sche...se!
Übrigens habe ich NICHT ausgeparkt! Bin lediglich eine einspurige Straße rückwärts wieder zurückgefahren.
Was meinst du mit "lediglich" ?
Zum Schaden am 911, den du mit hinten links kurz vor der Mitte getroffen hast: 15 +/- t€ ?
frontliner
25.07.2006, 15:18
Neee, das ist der forumseigene Jungbrunnen ;-)
Es gibt noch einen User "147_TS", dessen Profil siehst du, wenn du meines aufrufst. Sorgt gelegentlich für Verwirrung.
Bei mir endet die "Dreissiger-Zone" im nächsten Jahr, hab also eine "echte" Dreiviertel-Millionen Kilometer auf dem Buckel. !hehe!
ahh jetzt, habe glaube mal hier was darüber gelesen zu haben. #-)
dann will ich natürlich nichts gesagt haben.:+)
aber auch nicht schlecht durch nen klick jünger zu werden !hehe!
aber auch nicht schlecht durch nen klick jünger zu werden !hehe!
Leider auch nur virtuell :-{
Natürlich hat der Unfallverursacher ein Problem: Er will NICHT Schuld sein ... auch wenn er es faktisch ist! Also versucht man auf Teufel komm raus, dem anderen (in diesem Fall dem bösen Porschefahrer) eine Mitschuld anzudrehen. (Der Kerl MUSS ja zu schnell gewesen sein, denn immerhin sieht seine Karre im Stand noch schneller aus, als der GT ...)
Jetzt bleib mal ruhig. Ausser der Diskussion der Situation macht er doch gar nix.
frontliner
25.07.2006, 16:46
Leider auch nur virtuell :-{
bei vielen funktioniert nicht mal das :-D
AlfaChris
25.07.2006, 19:04
@Andre
Weiß gar nicht, warum Du mir völlig haltlos da gerade irgendwas unterstellst. Ich habe nur versucht, die Sitation darzustellen und hier im Forum darüber zu sprechen. Der Porsche-Fahrer war übrigens total nett und er war sich, wie bereits erwähnt, auch nicht 100% sicher, wie die Schuldfrage aussieht.
Ich überhaupt kein Problem, mir meine Schuld einzugestehen. Habe mit meiner Versicherung auch schon gesprochen. Die bestätigen die meisten hier, dass beim Rückwärtsfahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht besteht und damit ich Schuld bin. Thema erledigt, ich bin Schuld.
Jetzt aber gleich 'ne andere Frage: Die Versicherung bietet mir die Instandsetzung meines Wagens mit einer von der Versicherung ausgesuchten Meisterwerkstatt an. Dafür bekomm ich während der Reparatur einen kostenlosen Leihwagen und 100 Euro der Selbstbeteiligung erlassen. Zuschlagen?
André d. Zweite
25.07.2006, 19:23
@Andre
Weiß gar nicht, warum Du mir völlig haltlos da gerade irgendwas unterstellst ...
Ich überhaupt kein Problem, mir meine Schuld einzugestehen. Habe mit meiner Versicherung auch schon gesprochen. Die bestätigen die meisten hier, dass beim Rückwärtsfahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht besteht und damit ich Schuld bin. Thema erledigt, ich bin Schuld ...
Hat sich nur so gelesen. Abgesehen davon war die "Unterstellung" nicht explizit gegen Dich sondern eher allgemein gemeint und damit liege ich sicherlich nicht falsch.
Viele Grüße
André d.2.
Jetzt aber gleich 'ne andere Frage: Die Versicherung bietet mir die Instandsetzung meines Wagens mit einer von der Versicherung ausgesuchten Meisterwerkstatt an. Dafür bekomm ich während der Reparatur einen kostenlosen Leihwagen und 100 Euro der Selbstbeteiligung erlassen. Zuschlagen?
Hört sich erstmal gut an. Die Versicherer haben Rahmenabkommen mit diversen Betrieben, die wesentlich günstiger als die Hersteller- Vertragswerkstätten sind. Ob das ein Nachteil für dich ist kann man pauschal nicht sagen. Im Zweifel werden die natürlich "kostengünstig" reparieren.
Was ich nicht weiss ob du von Seiten der Vesicherung "gezwungen" werden kannst, zu so einer günstigen Werksatt zu gehen.
Bei den Mietersatzwägen scheint es bei eigenen Kasko-Schäden schon so zu sein, dass man auf auf den Zusatzkosten, die ein Autovermieter seiner eigenen Wahl teurer als der Vorgeschlagene ist, sitzen bleibt.
italo001
25.07.2006, 23:13
Jetzt aber gleich 'ne andere Frage: Die Versicherung bietet mir die Instandsetzung meines Wagens mit einer von der Versicherung ausgesuchten Meisterwerkstatt an. Dafür bekomm ich während der Reparatur einen kostenlosen Leihwagen und 100 Euro der Selbstbeteiligung erlassen. Zuschlagen?
Ich würde in der Werkstatt deines Vertrauen gehen. Das spart manchmal Ärger. Versicherungen haben Verträgem mit Werkstätten die dann den Wagen für weniger Reparieren. Die Frage ist dabei wird vielleicht auch weniger repariert....
Ein Wechsel der Werkstatt würde ich nur machen wenn ich mit der Werkstatt unzufrieden bist.
Wenn die Reparatur etwas Preiswerter ausgeführt wurde und Probelme auftreten schieb es eine Werkstatt auf die andere und du sitzt zwischen den Stühlen.
italo
AlfaChris
26.07.2006, 08:53
Vielen Dank für Eure Meinungen. Ich denke, ich werde es bei meiner Alfa-Werkstatt reparieren lassen. Die haben bisher immer einen sehr guten Job gemacht. 100 Euro hin oder her machen das Kraut jetzt auch nicht mehr fett und einen Leihwagen brauch ich eh nicht.
AlfaChris
01.08.2006, 08:39
Wider meiner Ursprünglichen Aussage habe ich jetzt doch den Auftrag an die Vertragswerkstatt der Versicherung gegeben. Der Hol-und Bring-Service haben den Aussschlag gegeben. Bin momentan ziemlich im Stress und um mein Auto zur Werkstatt zu bringen, muss ich Berufsverkehr mit zwei Autos über den Frankfurter Ring und zurück.
Hoffentlich wars 'ne gute Entscheidung... !gruebel!
Rechenknecht
01.08.2006, 09:15
Hi Chris,
ist das mit dem Splitten / Teilschuld denn schon vom Tisch?
Wenn bei dir 'nur' die Stossstange hinueber sein sollte, kann es doch guenstiger sein, den Schaden selber zu begleichen? Die Versicherungen schicken einem da ne Berechnung zu, ab wann das guenstiger ist. War bei meinem 166 2.0 mit VK so ab 1300 Euro der Fall.
Denke, beim 3.2 ist das nochmal ein Eck hoeher.
Du kannst den Schaden auch hinterher noch an die Versicherung rueckerstatten, die stufen dich dann wieder kostenneutral zurueck.
Dann ginge nur die Haftpflicht hoch.
Keep on runnin',
der Rechenknecht
AlfaChris
01.08.2006, 09:23
Hi Rechenknecht,
das mit der Teilschuld ist vom Tisch. Stoßstange + Lackieren + PDC kostet wohl schon mehr, als dass sich ein selber bezahlten lohnen würde. Es steht aber noch nicht fest, was dahinter noch alles kaputt ist. Mal sehen. Aber danke für den Tipp, mit der Rückerstattung!
italo001
02.08.2006, 12:54
Hi Rechenknecht,
das mit der Teilschuld ist vom Tisch. Stoßstange + Lackieren + PDC kostet wohl schon mehr, als dass sich ein selber bezahlten lohnen würde. Es steht aber noch nicht fest, was dahinter noch alles kaputt ist. Mal sehen. Aber danke für den Tipp, mit der Rückerstattung!
Bist du voll schuldig???
italo
AlfaChris
02.08.2006, 13:30
Ja, ich bin voll schuldig.
Der GT scheint wohl doch sehr stabil zu sein. Es wurden nur die Stoßstange, ein kleiner Plastik Rammschutz ersetzt. Das Heckblech war nur ganz leicht verbogen. Heckklappe, Auspuff usw. blieben "unverletzt".
Die Stelle im Porsche, die ich getroffen habe, scheint da nicht so stabil gewesen zu sein...
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