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Vollständige Version anzeigen : Alfa 156 Unfallwagen, als unfallfrein vom Händler gekauft


favarese
28.06.2006, 19:08
Habe seid vorgestern meinen 156 JTS aus 04.2003. Auf der Heimfahrt meldete der Bordcomputer Motorüberprüfung nicht OK - Werkstatt aufsuchen. Am nächsten Tag war die Motorprüfung wieder OK. Trotzdem zum Alfa Händler. Dort wurde festgestellt, dass der Kotflügel hinten rechts neu eingeschweisst wurde und von hinten bis zu den Vordertüren lackiert wurde. Also ein Unfallwagen. Der Schaden wurde zwar perfekt instandgesetzt, jedoch habe ich den Alfa als unfallfrei vom Mercedeshändler gekauft gekauft. Also den Verkäufer informiert. Seine Reaktion: dann machen wir das Geschäft rückgängig. Da der Schaden perfekt behoben ist und der 156 genauso ist wie er mir Gefällt (Farbe+Ausstattung), möchte ich ihn eigentlich behalten. Ausserdem hatte ich als Kosten, nicht nur den Fahrzeugpreis , sondern auch für die Anmeldung, Zugfahrt, etc. Habe dem Vekäufer gesagt, mir wäre eine Gutschrift aufgrund Wertminderung lieber.
Hat der Händler das recht, den Verkauf rückgängig zu machen? Immerhin habe ich mein vorheriges Fahrzeug aufgrund des Alfakaufs (privat) verkauft und hätte somit erstmal kein Fahrzeug mehr.

Gruß an alle alfisti
favarese

Elkrider
28.06.2006, 19:22
"Unfallwagen" ist eine Auslegungssache, da ist sich die Rechtsprechung auch nicht immer einig. Häufig wird "Unfall" als schwerer Treffer gewertet, der einen Besuch auf der Richtbank und/oder den Austausch tragender Elemente erforderlich machte. Ein getauschter Kotflügel ist eher ein harmloser Blechschaden. Ich bin nicht sicher, ob Du wirklich Anspruch auf Minderung hast.




JK'06 aka Elkrider

bella macchina
28.06.2006, 21:37
er schreibt nicht von einem geschraubten (meistens jedenfalls) kotflügel , sondern von einem eingeschweissten heckteil ... da sieht das ganze schon wieder anders aus ! !rolleyes2

ciao matthias ;)

Elkrider
28.06.2006, 21:48
Ich weiß, daß der hintere Kotflügel nicht geschraubt ist. Das ist trotzdem keine Beschädigung von tragenden Teilen.




JK'06 aka Elkrider

focht
28.06.2006, 23:12
Als ich meine Kiste übernommen hab, wurde der auch als "unfallfrei" verkauft.
1 Jahr von irgendner Wurst bei AR gefahren.

Nach 3 Jahren hat sich herausgestellt: Frontspoiler vorne neu+nachlackiert, Heckspoiler nachlackiert, Seitenschweller nachlackiert, komplette Seite ab Beifahrertür rechts bis hinten nachlackiert.
Der original (uni) Lack hatte besseren UV/UVA Schutz. Dank übermässigem Sonnenbad (wird immerhin fast jeden Tag im Jahr gefahren) sah man den Unterschied irgendwann.
Das ging dann relativ schnell (innerhalb weniger Wochen).

Rarität: Alfa-Sonderedition "Harlekin" (sowas gabs doch bei VW offiziell, oder) ;-)

Ciao

Elkrider
29.06.2006, 07:32
Hast Du deswegen mal dort angeklopft, um wenigstens eine Stellungnahme zu haben?




JK'06 aka Elkrider

favarese
29.06.2006, 07:59
Es ist schon so, daß sobald ein Karosserieteil neu eingeschweisst wurde, das Auto bei einem Verkauf nicht mehr als unfallfrei verkauft werden darf. Das weiß auch der Händler, der mir den 156 verkaufte. Sonst hätte er mit Sicherheit nicht sofort das Angebot gemacht, das Fahrzeug zurückzunehmen. Von dieser Seite sehe ich erstmal keine Probleme. Mein Anliegen ist jedoch meinen Alfa zu behalten. Nur sehe ich nicht ein, für einen Unfallwagen den gleichen Preis zu zahlen, wie für einen unfallfreien. Immerhin bekommt man beinem unverschuldeten Unfall, einen gewissen Betrag für Wertminderung von der Versicherung des Unfallgegners.
Was ich nicht weiß, ob ich einen Anspruch auf Wertminderung habe oder der Händler das recht hat, das Fahrzeug zurückzunehmnen.

Gruß
favarese

tpk
29.06.2006, 08:53
Naja ich kann nur vom Österreichischen Recht sprechen, aber dabei hast du hier nen Arglistig verschwiegenen Mangel, sprich der Händler ist bis zu 30 Jahre! dafür Haftbar, Preisminderung sollte hier kein Ding sein ;)

brombeer
29.06.2006, 10:00
Hi,
der Händler hat das Recht den Kauf rückgängig und er verhält sich korrekt.Ihm wurde der Schaden wahrscheinlich auch verschwiegen(obwohl er als Fachbetrieb das hätte merken müssen)und er möchte seinerseits Ansprüche geltend machen.Als alten Leverkusener rate ich dir das Auto so schön wie es auch ist abzugeben.Auf Dauer wirst du nicht glücklich!Und der Händler auch wenn er zustimmt das du das Auto behälst wird dir keine Gewährleistung mehr geben.
Such lieber weiter,habe selbst schon schmerzliche Erfahrung gesammelt.

Gruß
brombeer

bmb156
29.06.2006, 11:47
ciao favarese,

hoffentlich haste deine neue bella nicht "wie gesehen und probegefahren" gekauft, das könnte schwieriger werden.

Wenn dir verschwiegen wurde, daß das Fahrzeug einen Unfall hatte, egal ob arglistig oder nicht, dann hat es einen Mangel und der Händler ist im Rahmen seiner Gewährleistung verpflichtet, dich so zu stellen, als wäre dieser Mangel nicht existent. Dazu gibt es drei Möglichkeiten:

Der Verkäufer tritt vom Kauf zurück. Dies wurde dir angeboten.

Der Verkäufer leistet dir Schadensersatz. Wie willste den hier beziffern, dir ist im rechtlichen Sinn kein Schaden entstanden. (Zur Wertminderung siehe unten) Also, diese Möglichkeit scheidet aus.

Der Kaufpreis wird gemindert. Dies kannst Du vom Verkäufer verlangen. Wie du das durchgesetzt bekommst angesichts der Tatsache, daß die schon vom Verkauf zurücktreten wollen, kann dir ein Jurist sagen.

Wenn du, wie du sagst, Möglichkeit 1 nicht in Anspruch nehmen willst, solltest du dich wirklich von einem Juristen beraten lassen. Denk dran, am 01.07.2006 ist die Gebühr für die Erstberatung, und nur für die, frei verhandelbar. (Gebührenvereinbarung schriftlich machen)

Zur Wertminderung: Die bekommt der Eigentümer eines Fahrzeugs, daß schuldlos bei einem Unfall beschädigt wurde und danach repariert wurde. Das Fahrzeug ist nach Reparatur weniger wert, für die Feststellung dieses sogenannten merkantilen Minderwerts gibts Tabellen, aus denen sich die Gutachter schlau machen.Bei der geschilderten Schadenshöhe ist anzunehmen, daß, wenn er denn Unfallopfer war, der Vorbesitzer eine Wertminderung zugesprochen bekommen hat.

Dementsprechend niedriger sollte der Verkaufspreis deiner Bella angesetzt worden sein.Du siehst, es ist zu vielschichtig, als daß man dir hier eindeutigen Ratschlag geben könnte, außer dem einen: Geh zum Anwalt.

Sempre in giro, !driving!
bmb156

favarese
01.07.2006, 08:07
Also, das Mercedes-Autohaus ist bereit mir einen Nachlass zu gewähren. Habe zwar noch keinen genauen Betrag angeboten bekommen, aber ich denke das es eine Einigung geben wird.
Habe den Alfa natürlich nicht gekauft wie gesehen, sondern mit Vertrag. In diesem wurde zugesichert, daß der 156 unfallfrei ist.
Beim Kauf, habe ich eine Mercedes Benz Gebrauchtwagengarantie erhalten, mit entsprechenden Unterlagen. Diese erlischt mit Sicherheit nicht, weil im nachhinein ein reparierter Unfallschaden festgestellt wurde. Sind doch "2 Paar Schuhe". Ausserdem auch Bestand des Kaufvertrages. Desweiteren gibt es bis 4 Wochen vor Ablauf, eine Option auf Verlängerung der Garantie um ein weiteres Jahr.

Buona fine settimana
favarese

bmb156
01.07.2006, 12:37
melio cosi,
wenn der Benz-Händler zunächst Rücktritt vom Verkauf anbietet und später auch mit Minderung einverstanden ist, dann ist ihnen klar, wie schwach ihre rechtliche Position ist. Da Dir Unfallfreiheit zugesichert wurde und dies nicht der Fall war, haben sie extrem schlechte Karten, sich zu wehren. Es kommt ja auch nicht mal darauf an, ob sie von dem Unfall wußten oder nicht. Das Dir verkaufte Fahrzeug hatte, wie früher schon beschrieben, einen Mangel, und dem müssen sie jetzt gerecht werden.

Nich zu zaghaft beim Verhandeln vom Nachlaß.....

Sempre in Giro, !driving!
bmb156

salvo1966
16.07.2006, 16:43
Ciao favarese (siamo quasi paesani);) ,

ich würde den Wagen zurückgeben und mir das Geld für meine Spesen erstatten lassen.
Ich glaube kein bisschen daran dass der Händler nicht wusste dass es ein Unfallwagen war.
Autos wie deins bekommst du genug, musst nicht unbedingt einen nehmen von so einem unseriösen Händler.

Buona domenica e saluti da Colonia,

Salvo