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Vollständige Version anzeigen : Verkauf von gewerbl. genutztem KFZ?


SirJohn
27.03.2002, 10:00
Hi Alfisti,

ich möchte demnächst meinen 164er inserieren, weil ich was neues im Auge habe ;)

Den Wagen habe ich gewerblich genutzt, jetzt heißt es ja, daß jedes gewerbliche Fahrzeug nach dieser neuen Gewährleistungssache mit Gewähr verkauft wird - egal ob Autohaus oder irgendeine Bürofirma.

Frage: Wie sichere ich mich beim Verkauf ab? Jetzt hat der Wagen meines Wissens (bis auf obligatorisches Klimadisplay) keine Mängel - aber 23 Monate später kommt der Käufer und sagt, die Kupplung sei defekt und ich muß nachweisen, daß die zum Zeitpunkt des Verkaufs in Ordnung war...?!

Gibt es da vorformulierte Kaufverträge für Firmen? Wie machen die Autohändler das, habe gehört, die lassen durch eine Art Sachverständigen für 50 EUR irgendwas bestätigen...???

Thanx & best wishes

Sir John

Visconti
27.03.2002, 10:14
Hi Sir John!

Original geschrieben von SirJohn

Den Wagen habe ich gewerblich genutzt, jetzt heißt es ja, daß jedes gewerbliche Fahrzeug nach dieser neuen Gewährleistungssache mit Gewähr verkauft wird - egal ob Autohaus oder irgendeine Bürofirma.

Bist Du Dir da sicher? Bist Du als branchenfremder, gewerblicher Vorbesitzer den auch gewährleistungspflichtig?

aber 23 Monate später kommt der Käufer und sagt, die Kupplung sei defekt und ich muß nachweisen, daß die zum Zeitpunkt des Verkaufs in Ordnung war...?!

Wir hatten das Thema ja neulich schon einmal im Newtimer-Teil. Der Thread hieß so ungefähr "Gebrauchtwagengarantie beim 164".
Ich war bislang immer davon ausgegangen, dass die Gewährleistung auf Gebrauchtwagen vom Händler 12 Monate beträgt. 12 Monate mit getrennter Nachweispflicht. Die erste Hälfte der Verkäufer, die zweite Hälfte der Käufer.
Da Du nun aber auch von wohl 24 Monaten ausgehst, werde ich morgen meinen Prof. für Wirtschaftsrecht anhauen. Der sollte das wissen!
Bis dahin...

ulli
27.03.2002, 15:02
Bist Du Dir da sicher? Bist Du als branchenfremder, gewerblicher Vorbesitzer den auch gewährleistungspflichtig?
So ist es - für 12 Monate.

Um das zu umgehen, könnte man seinen gewerblich genutzten Wagen vor dem Verkauf buchhalterisch in das Privatvermögen überführen. Nachteil: der Wert des Fzgs wird als Einnahme gebucht und vergrößert somit das zu versteuernde Einkommen. Das müsste mal ein Steuerberater durchrechnen ob der gewerbliche oder private Verkauf im Einzelfall besser ist.

Nicht zu vernachlässigen ist ja auch die Mehrwertsteuer die den Kauf eines alten gewerblichen KFZ für den meist privaten Käufer etwas unattraktiv macht.

rgrdz, ulli.
http://www.fade.de/fapic/Quatt1/Quatt1.gif

Alfista166
27.03.2002, 15:45
Um das zu umgehen, könnte man seinen gewerblich genutzten Wagen vor dem Verkauf buchhalterisch in das Privatvermögen überführen. Nachteil: der Wert des Fzgs wird als Einnahme gebucht und vergrößert somit das zu versteuernde Einkommen. Das müsste mal ein Steuerberater durchrechnen ob der gewerbliche oder private Verkauf im Einzelfall besser ist.
Das ist überhaupt kein Problem, da du ja durch den privaten Verkauf auch private Einnahmen hast, die du nicht mehr versteuern mußt. Außerdem kannst du den Wagen ja auch zu einem vergleichsweise günstigen Preis ins Privatvermögen überführen und dann teurer privat verkaufen. Das ist wahrscheinlich eh die beste Variante.

Gruß Jens

ChrisNRW
27.03.2002, 18:54
Original geschrieben von Alfista166

Das ist überhaupt kein Problem, da du ja durch den privaten Verkauf auch private Einnahmen hast, die du nicht mehr versteuern mußt. Außerdem kannst du den Wagen ja auch zu einem vergleichsweise günstigen Preis ins Privatvermögen überführen und dann teurer privat verkaufen. Das ist wahrscheinlich eh die beste Variante.

Gruß Jens

Tja, da muss ich doch mal ein wenig widersprechen: Erstens müssen die Einnahmen aus dem Verkauf sehr wohl versteuert werden, wenn dieser innerhalb der Spekulationsfrist (=innerhalb eines Jahres) durchgeführt wird. Von daher klappt das mit diesem Teil des "Steuersparmodells" von Jens schon mal nicht. Zweitens schaut der Fiskus bei Überführungen von Wirtschaftsgüter (in diesem Fall der Firmen-Pkw) aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen sehr wohl auf den Preis. Da kann man nicht einfach völlig unrealitisch niedrige Preise ansetzen. So blöd ist der deutsche Fiskus nun auch wieder nicht. :) Was sich in einem solchen Fall aus steuerlicher Sicht anbietet, wäre natürlich der Verkauf an einen "guten Freund", der wiederum den Wagen als Privatmann weiterveräußert. Hat allerdings den Haken, dass die Liste der Vorbesitzer um einen erweitert wird. Ob dann immer noch der gewerbliche Veräußerer Garantieleistungen an den Zweitkäuer erbringen muss, weiss ich allerdings nicht (obwohl ich mal davon ausgehe, dass der Gesetzgeber nicht ganz so einfach auszutricksen ist). Bin aber kein Versicherungsexperte.

Viele Grüße

Chris

pedi
27.03.2002, 20:34
Original geschrieben von SirJohn
Hi Alfisti,

ich möchte demnächst meinen 164er inserieren, weil ich was neues im Auge habe ;)

Den Wagen habe ich gewerblich genutzt, jetzt heißt es ja, daß jedes gewerbliche Fahrzeug nach dieser neuen Gewährleistungssache mit Gewähr verkauft wird - egal ob Autohaus oder irgendeine Bürofirma.
Dies Welt ist zu hoch für mich; da kleiner Angestellter ohne solche Probleme.
Aber, warum verkaufst Du den 164 nicht an einen Freund für € 1.000,- welcher dann das Teil anbietet.
An dem Verkauf an den Freund wirst Du nicht reich, also wenig Steuern und dem eigentlichen Käufer (der den 164 von Deinem Kumpel privat abkauft) muss nicht die Garantie gewährt werden.

bötti
28.03.2002, 00:00
hallo erstma

also mein verkäufer lässt immer so einen komplettcheck bei der dekra durchführn.die schaun dann wie optisch und technisch das auto noch da steht.weiss aber net genau was es kostet .falls dich das interessiert könnte ich ma nachschaun.

mfg bötti

pedi
28.03.2002, 00:05
Original geschrieben von bötti
hallo erstma

also mein verkäufer lässt immer so einen komplettcheck bei der dekra durchführn.die schaun dann wie optisch und technisch das auto noch da steht.weiss aber net genau was es kostet .falls dich das interessiert könnte ich ma nachschaun.

mfg bötti und was würde dies helfen, wenn 8,3 Monate später der Anlasser streikt?
Zwölf (oder 24) Monate Garantie sind nunmal zwölf (oder 24) Monate für die der Verkäufer gerade stehen muss.
So sehe ich dies mit der Gewährleistung.

bötti
28.03.2002, 00:55
schön stimmt

was machste wenn dir der reifen nach 8,4 monaten platzt rennste dann auch zum verkäufer???

es is ja nur ein check und keine garantie sonst müsste ja die dekra dafür haften wenn sie so eine gewährleistung anbieten würde!!!

pedi
28.03.2002, 07:33
Original geschrieben von bötti
schön stimmt

was machste wenn dir der reifen nach 8,4 monaten platzt rennste dann auch zum verkäufer???ja, gleiches haben wir im Moment im Geschäft. Reifen von Sept 01 zeigt Risse zwischen dem Profil. Muss ersetzt werden. :)
es is ja nur ein check und keine garantie sonst müsste ja die dekra dafür haften wenn sie so eine gewährleistung anbieten würde!!! Da hat nun einer von uns zwei falsch falsch erklärt oder falsch verstanden ;)

Auch wenn der Verkäufer eine Checklicte der Dekra hat, desswegen ist er doch nicht vor Garantieansprüchen vom künftigen Käufer geschützt.
Sollte trotz technischer Überprüfung in den Folgemonaten z.B. die motronic vom Defektteufelchen geritten werden, so hätte ich dies vom Verkäufer (nach Garantiebestimmung) gerne ersetzt; egal, was die genannte Prüfliste auszusagen versucht.

Alfista166
28.03.2002, 08:24
@ChrisNRW
Tja, da muss ich doch mal ein wenig widersprechen: Erstens müssen die Einnahmen aus dem Verkauf sehr wohl versteuert werden, wenn dieser innerhalb der Spekulationsfrist (=innerhalb eines Jahres) durchgeführt wird. Von daher klappt das mit diesem Teil des "Steuersparmodells" von Jens schon mal nicht. Zweitens schaut der Fiskus bei Überführungen von Wirtschaftsgüter (in diesem Fall der Firmen-Pkw) aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen sehr wohl auf den Preis. Da kann man nicht einfach völlig unrealitisch niedrige Preise ansetzen.
Du hast natürlich Recht. Ich meinte auch nicht, daß man unrealistisch niedrige Preise bei der Überführung ins Privatvermögen ansetzen soll. Aber es gibt nun mal Preisspannen, die man auch ausnutzen sollte und gegen die der Fiskus auch nichts sagen kann. Denn schließlich kann man das Auto ja sehr kritisch begutachten lassen - gerade bei einem Alfa sehr glaubhaft ;) Und das mit der Spekulationsdauer wußte ich nicht, sorry. Aber trotzdem halte ich diese Variante für besser, als das Fahrzeug gewerblich zu verkaufen.

Gruß Jens

SirJohn
28.03.2002, 10:03
Ciao Alfisti,

vielen Dank für die rege Beteiligung.

Die Empfehlungen mit der Überführung in das Privatvermögen sind nett gemeint, bringen aber m.E. nicht viel. Ohne ein steuerliches Seminar abhalten zu wollen: Kaufe ich den Wagen von meiner GmbH zu einem zu niedrigen Preis, unterstellt das Finanzamt eine "Verdeckte Gewinnausschüttung". Verkaufe ich es an einen Freund zu einem geringen Preis, greift meines Wissens die Gewährleistung gegenüber dem Nächst-Besitzer.

Ich meine, daß die gewerblichen Autohändler ein Schlupfloch gefunden haben mit der Dekra-Begutachtung, die Bötti erwähnt hat. Denn man haftet ja nur für Mängel, die beim Zeitpunkt des Verkaufes bereits vorhanden waren, aber unerkannt geblieben sind. So habe ich die Gewährleistungsgeschichte verstanden. Wäre nett, Bötti, wenn Du mal nachfassen würdest, ob das stimmt, was ich annehme.

Insgesamt aber eine beknackte Sache, ein CAD-Studio mit einem Autohändler gleichzusetzen.

Best wishes

Sir John

Coogee
28.03.2002, 13:15
Original geschrieben von SirJohn
Ciao Alfisti,

Verkaufe ich es an einen Freund zu einem geringen Preis, greift meines Wissens die Gewährleistung gegenüber dem Nächst-Besitzer.



Hmmm, wieso das? Es sei denn, es ist in der Gesetzesgrundlage so festgeschrieben, was ich aber nicht glaube. Der Wagen geht mit Übergabe des Briefes und des Fahrzeuges selbst an die Privatperson über (dein Freund). Hierzu muss er sich noch nicht einmal im Brief eintragen lassen (Volkstümlicher Irrglaube). Verkauft dein Freund dann weiter, muss er nix gewährleisten. Frage ist natürlich, ob es sich dann um en Scheingeschäft handelt, aber da brauchen wir wirklich mal paar Rechtsverdreher hier.

Original geschrieben von SirJohn
Ciao Alfisti,

Ich meine, daß die gewerblichen Autohändler ein Schlupfloch gefunden haben mit der Dekra-Begutachtung, die Bötti erwähnt hat. Denn man haftet ja nur für Mängel, die beim Zeitpunkt des Verkaufes bereits vorhanden waren, aber unerkannt geblieben sind.

Sir John

Da habe ich noch so meine Zweifel und unsere Amtsgerichte werden noch einige Verfahren deswegen haben. Die Dekra-Prüfung dient meiner Ansicht nur präventiv, um den gutgläubigen, sich nicht in einem Rechtsschutz befindlichen Privatkäufer vorzugaukeln, dass er bei einem Verfahren eh keine Chance hätte und es daher bloss nicht unternehmen solle.

So oder so, für den gewerblichen Verkäufer sieht die Lage nciht mehr so prickelnd aus. Wenn das Fahrzeug noch nciht abgeschrieben ist, werden sich so einige überlegen, wie und an wen Sie Ihr Fahrzeug abtreten.

Gruss
Euer Coogee

bötti
28.03.2002, 19:06
also reintheoretisch würde es meines wissens nach gehn ein prüfsiegel von der dekra zu bekommen und in kaufvertrag festhalten das du keine garantie auf den wagen gibst.müsste eigentlich bei deiner versicherung oder beim adac,avd...evtl. geben den vertrag.

da ich noch keine zeit hatte jura zu studiern kann ich dir nicht 100%sagen ob dies rechtens wäre?

vielleicht hat da ein anderer mehr erfahrung mit den paragrafen.

ansonsten....

also ich gehe mal davon aus das du selbstständig bist und deinen alfa als firmenwagen abgeschrieben hast.

du als selbstständiger geschäftsmann mit dem wagen der,der firma gehört ,könntest ihn dir als privatperson verkaufen.frag mich jetzt aber nicht wie das funzt hab heute mit einem über das thema geplaudert und der hat gemeint das müsste so gehen.

da solltest du mal jemand kontaktieren der sich damit wirklich gut auskennt.(also net so einer wie ich der die hälfte net versteht):-)

die 2 möglichkeiten bestehen wie gesagt ohne gewähr!

wenn das dann alles net hilft bitte ich ma meinen freund den vorgang mit dem verkauf an sich hier reinzuposten,weil der hat viiiieeell mehr ahnung als ich .

evtl.wissen einige was ich meine und können dir den vorgang besser und genauer erklären.

ok das wars

c u bötti

JHill
29.03.2002, 05:13
HALLO,

habe die Beiträge mit Interesse verfolgt.

Ich glaube, es gibt noch einen anderen Trick, wie Du Dich vor der Gewährleistung drücken kannst:

Verkaufe das gute Stück im Kaufvertrag ausdrücklich als BASTLERFAHRZEUG. Dann bist DU glaube ich aus dem Schneider.

Könnte nur Probleme geben einen Käufer zu finden, der für ein Bastlerfahrzeug noch viel geld ausgibt.

André
29.03.2002, 14:54
auch ich muss meinen spider im sommer verkaufen.
ich denke der einfachste weg ist es den alfa einem bekannten zu verkaufen und der verkauft ihn als privatmann weiter ohne im brief gestanden zu haben. selbst wenn es juristisch fragwürdig ist und als scheingeschäft ausgelegt werden könnte, so müsste das doch erstmal jemand nachweisen! und wenn mein bekannter den wagen anmelden wollte und dann festgestellt hat wie teuer die versicherung ist... ja, dann er es sich anders überlegt, ihn nicht zugelassen und ihn mit gewinn verkauft weil er ihn günstig bekommen hat. also ich sehe da bisher gar keine probleme.

zum thema MWST:
wer kauft/sucht schon einen 2-3 jahren alfa und kann die mwst geltend machen!? ich denke auch dies ist ein zu vernachlässigender punkt.
wer jetzt noch ein wenig weiterüberlegt findet vielleicht auch noch weitere vorteile (wenn auch nicht sooo grosse), die ich hier nicht weiter erläutern möchte.

und wo wir schon bei dem thema sind:
es ist vollkommen legal wenn ein freund oder ein familienmitglied den leasingwagen vom händler zum buchwert kauft. wenn man vertrauen zu seinem händler hat, kann man einem freund einen preiswerten alfa "vermachen". auch hier kann man weitergehende überlegungen anstellen.

viele grüsse
andré
*der seinen fastback seit gestern wieder auf der strasse hat :)*

carboe
29.03.2002, 15:48
Hallo SirJohn,
Du kannst als GmbH an Dich als GmbH Ges./GF Das Auto verkaufen. Hierbei ist ein Preisangebot eines Händlers hilfreich, um eine VGA auszuschliessen. Je niedriger das Angebot (in realistischem Rahmen ) umso niedriger der in der GmbH verbleibende Gewinn, falls Fahrzeug bereits mit Euro 1 in den Büchern.Außerdem mußt Du bei einem möglichst niedrigen Verkaufspreis auch weniger UST an FA abführen, sofern das FAhrzueg mit Vorsteuerabzug erworben wurde.
Damit wäre dann das Fahrzeug aber im Privatvermögen.
Wenn Du nun den PKW innerhalb eines Jahres mit Gewinn weiterveräüßerst wäre das nun wieder eine steuerpflichtige
Veräusserung im Sinne des § 23 EStG und zwar mit der Differenz zwischen Deinem Kaufpreis von der GmbH (inkl. USt) und dem Verkaufspreis , privat natürlich ohne USt.
Bei der Ermittlung des Gewinns kannst Du aber noch die Verkaufskosten gegenrechnen, z.B. Anzeigen, Dekra und was weiß ich noch so anfällt.

Die Details kann Dir dann Dein Steuerberater durchrechnen, auch wenn der vielleicht Benz oder BMW fährt. Mit den Fahrzeugen läuft das ähnlich ggg
Oder kurze Mail

Grüße aus der tropischen Uckermark