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Vollständige Version anzeigen : Standlicht in den Blinkern


Ronny P
26.03.2002, 13:12
Hallo an alle,

ich hatte da vor kurzem eine Idee. Ich sah bei einem Chevrolet orange farbene standlicheter in den vorderen Seitenblinker, wobei das Original standlicht auch an war. Ist das auch an deutschen Fahrzeugen erlaubt, ich hab nämlich schon eine Idee wie ich das ganze an meinem 156 realisieren kann.

Wäre super von euch wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.

Ciao Alfistis

Oliviero
26.03.2002, 14:21
Obs erlaubt ist, weiß ich nicht. Eher nicht!
Bei US-Fahrzeugen ist üblicherweise eine Doppelfadenbirnenfassung drinnen, wie zB bei Rücklicht/Bremslicht mit 5/21 W.
Beispielsweise hat auch der AR Zagato 1300/1600 in der Europaversion (woanders gabs ihn sicher eh nicht) diese Lösung

Ciaoliviero

Tobi
26.03.2002, 18:41
Hi,

es ist defitiniv nicht erlaobt. Das Standlicht darf schon im Blinker sein, muß aber weiß leuchten. Gelb dürfen nur die Ami´s !

MfG
Tobi

CruizinKev
26.03.2002, 19:16
... O-) mir wurschd! ;) ich hab´s ....

pedi
26.03.2002, 19:22
Original geschrieben von Oliviero
Bei US-Fahrzeugen ist üblicherweise eine Doppelfadenbirnenfassung drinnen, wie zB bei Rücklicht/Bremslicht mit 5/21 W.
Definitiv Falsch.
Da wird nur das Standlicht mit dem Blinker gekoppelt, über Masse des Blinkrelais.
Hab´s aber schon mehrmals erklärt.
suche...

CruizinKev
26.03.2002, 19:28
stimmt aber auch nich! gibt´s auch beides..! an meinem damaligen pontiac und an meim jeep wars mit zweifaden birnen.. gibt mehrere lösungen...

Ronny P
26.03.2002, 21:04
Ich hätte das ganze auch über eine zwei Fadenbirne gemacht, allerdings ist es dann schlecht mit der Farbe, da ich die Birne in orange einfärben müsste.

Finde ich vielleicht etwas in einem Straßengesetzbuch, wenn ja in welchem und steht da auch was über die Farbe (weiss oder orange)

danke für eure antworten.

pedi
26.03.2002, 21:09
Original geschrieben von CruizinKev
stimmt aber auch nich! gibt´s auch beides..! an meinem damaligen pontiac und an meim jeep wars mit zweifaden birnen.. gibt mehrere lösungen... hm, hatte auch schon ein paar Trans Am und Tempest, ebenso Mustang und Blazer (in meinen Flegeljahren). Da war jedoch nix mit Zweifaden.
Die waren alle über das Blinkrelais gesteuert. Dies geht ja bei jedem Auto.

Tobi
26.03.2002, 22:12
Hi,

Kev hat recht, es gibt auch die Lösung mit den 2-Faden Lampen. Hab ich auch schon so gesehen.

MfG
Tobi

pedi
26.03.2002, 22:34
Original geschrieben von Tobi
Hi,

Kev hat recht, es gibt auch die Lösung mit den 2-Faden Lampen. Hab ich auch schon so gesehen.

MfG
Tobi Kein Widerspruch!
Bei mir waren die Fzge Bj ´65 bis ´80; evtl liegt´s daran.

Tobi
26.03.2002, 22:56
Mag sein, das war ja sogar vor meinem Baujahr ;)

Ronny P
27.03.2002, 10:24
Das stimmt schon, das das ganze bei den Ami's über das Blinkrelais geschalten ist. Jedoch ist das ein zweikreis-Blinkrelais und im 156 ist ein Einkreis Blinkrelais eingebaut. Die Frage ist jedoch ob man ein einkreis-Blinkrelais einfach gegen ein zweikreis-Blinkrelais austauschen kann, oder ob da die komplette Grundplatte fürs Relais mit ausgetauscht gehört und ist das widerum realisierbar.

Bevor ich da aber ein haufen Geld ausgebe würd mich doch eher mal interressieren ob das v. Tüv genehmigt ist, vielleicht hat jemand von euch ein kleinen Auszug uas der StVzo oder anderen Gesetzesbüchern.

Ciao Alfistis

PS: Tobi super seite www. alfa-156.de

satan 145
27.03.2002, 10:41
Original geschrieben von Ronny P
Finde ich vielleicht etwas in einem Straßengesetzbuch, wenn ja in welchem und steht da auch was über die Farbe (weiss oder orange)

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§54 Fahrtrichtungsanzeiger

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.

(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.
.
.
.
.

Die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr

gruss
andreas

Ronny P
27.03.2002, 11:11
Hey danke Andreas,

find ich super von dir den auszug.

Gordovan
27.03.2002, 11:29
Habe auch gerade mal geschaut:
§ 51 Abs. 1Satz 2, 3 und 4: "Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden."

Mit Begrenzungsleuchten ist Standlicht gemeint. Also nix mit gelben Standlichtern ...

CruizinKev
28.03.2002, 19:14
wie schon erwähnt... :

http://www.fotango.de/p/eba00137277f00000078.jpg

.. hab´s!

gruß,

der Kev

Ronny P
28.03.2002, 22:24
hey das schaut ja verdammt gut aus, super gemacht wie hast du das ganze gelöst. Du kannst uns allen ja vieleciht eine kurze anlietung geben. ;->

CruizinKev
29.03.2002, 01:01
unter dem thread "blinker/standlicht" hab ich ja schon was geschrieben..:


also an meim 156 hab ich die blinker/standlicht-funktion.. ganz einfach...
die originale blinkerfassung raus.. dann, aus der die birne raus.. jetzt mit nem bohrer ein kleines loch durch die fassung bohren, so dass später zwei kabel durch passen. jetzt nehmt man einfach kleine 10W birnen, pinselt die vorher mit orangenen glühbirnenlack an, und lötet die zwei kabel an die birne.. dann isolieren.. blinkerbirne wieder rein, und des gesamte ding wieder in den scheinwerfer.. (also erst die standlichtbirne rein - kabel halt lang genung lassen) und dann danach die fassung mit der blinkerlampe reindrehen... standlichterkabel ans standlicht anschliessen - FERTIG!! so hab ichs gemacht - einfach und simpel, ohne den ganzen scheinwerfer auszubauen..
gruß,

der Kev

P.S.:
http://www.fotango.de/p/eba00137277f00000079.jpg

Matte
29.03.2002, 03:00
Sieht ja ganz schick aus mit den Standlichtern, aber leider bist du da bei jeder VK mit min. 5€ + Mängelschein dabei. Ich weiß nicht ob es das wert ist, denn dann darfste es eh wieder umbauen.

CruizinKev
29.03.2002, 13:41
!hello!
ich wurde schon min 2mal angehalten wg vk.. die haben nie was wg. den lichtern gesagt. den grünlingen jugt des hier nich so... und wenn, weiße lichter darf man ja haben, also dann mach ich denn beim tüv oder so einfach weiße ran...
hatte noch nie ein auto das irgendwie "tüv-gerecht" war.. würde auch sonst kein spaß machen....
"is das tüv gerecht....?!" (bla-bla) ;)

=> sieht gut aus - so! :-]

Ronny P
02.04.2002, 20:02
Hallo zusammen,

ich hab über ostern mir die gelben Birnen in die Blinker gesetzt.
Und musste heute zum Tüv und AU, ich kam ohne mängel durch. Am Anfang ist es dem Prüfer garnicht aufgefallen mit den gelben Birnen und ich dachte mir jetzt frag ich ihn einfach mal ob das zugelassen ist. Er meinte dazu nur JA solange der Blinker im Hellen sowie im dunkeln gut erkennbar ist. Ich habs mit einer zweifadenbirne 5W/21W gelöst und geht in Ordnung, beim TÜV Bayern die sowieso so streng sind.

Also Ciao Alfistis und gute Fahrt euch allen ;-)

Kev
29.10.2002, 17:54
http://mitglied.lycos.de/telesther/kev/standlichtvornseite.JPG
http://mitglied.lycos.de/telesther/kev/standlicht.JPG

:-?

alfaflori
29.10.2002, 19:29
licht vorne. is aber mit LED gemacht. hatte noch nie probleme. ist aber auch nicht so hell das man es mit dem normalen blinker verwechseln koennte. denke das ist hautpsache.

Tobi
29.10.2002, 20:32
Hi,

erlaubt ist es nicht. Das Standlich MUß weiß sein. Im Blinker darf es schon sein. Aber weiß. Ich hatte in meinem 306 aber auch gelbes Standlicht im Blinker. Ist auch niemandem aufgefallen.

MfG
Tobi

Kev
29.10.2002, 22:06
man kann auch die standardbirne die wo drin ist umfunktionieren... also für beides, dass es blinkt und eben leuchtet... is bisl gebastel aber geht..
ich habs aber mit einer separaten birne gemacht..

a-connexion
30.10.2002, 00:06
Die Dinger sind definitiv erlaubt!

Bestes Beispiel BMW M5!
Der hat die drin, aber nur, wenn die Serienstandlichter defekt sind.

BJ. 98 war das.
Also soviel dazu, aber nachträglich sollte man aufpassen.
Und wenn, dann zweiphasenlampen nehm.

Matte
30.10.2002, 02:14
Die Dinger sind definitiv nicht erlaubt!

§49a (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

§49a (6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.

§50 (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

Die Sachen werden hier meist mit den legalen Begrenzungsleuchten verwechselt, die gelbes Licht abstrahlen dürfen. Leuchten die nach vorn zeigen dürfen nur weisses Licht abstrahlen! Ausnahme ist der Fahrtrichtungsanzeiger.

a-connexion
30.10.2002, 02:28
Klar nachträglich bekommst du die nur schwer eingetragen....

Aber der BMW hatte die schon serienmäßig drin...
die waren zwar nicht besonders hell, aber sag geil aus.

UND SERIE!
Ging aber bloß, wenn die "echten" Standlichter defekt waren....

Nachträglich muss man mit dem TÜV vor Ort abklären, ob die da Ihren Segen geben.

Man sollte dann aber das so haben, dass diese nur leicht leuchten und dann nicht unbedingt mit dem Blinker verbunden sind...

Ansonsten halt Fragen...

Die Vorbereitungen haben eigentlich (fast) alle Fahrzeuge dazu...

ahofer
30.10.2002, 07:41
Original geschrieben von Matte
Die Dinger sind definitiv nicht erlaubt!

§49a (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

§49a (6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.

§50 (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

Die Sachen werden hier meist mit den legalen Begrenzungsleuchten verwechselt, die gelbes Licht abstrahlen dürfen. Leuchten die nach vorn zeigen dürfen nur weisses Licht abstrahlen! Ausnahme ist der Fahrtrichtungsanzeiger.

Sorry, aber ich les hier explizit nix von Standlicht. Die §50 (1) regelt die Beleuchtung, IMHO also Abblend- und Fernlicht.
Ich hatte auf meinem SUNNY gelbe "Kondome" über den Standlichtern, hatte nie Probleme mit Polizei oder TÜV.
AFAIK sind gelbe Standlichter seit 1998 erlaubt.

Tobi
30.10.2002, 09:13
@a-c: Was sollen das denn bitte für aminöse gelbe Leuchten am BMW sein, die man erst benutzen kann wenn das "echte" Standlicht defekt ist ? So was hab ich ja noch nie gehört...

@Matte: Danke !

@ahofer: Dem ist nicht so. Das Standlicht muß weiß sein.

MfG
Tobi

Soeren145
30.10.2002, 09:46
@a-c: Der M5 hat sowas nicht und hat sowas auch noch nie gehabt !!! Mein Vater hat den Wagen (E39) vor und nach dem " Scheinwerfer " facelift gehabt:-] und da geht dann unter dem Tacho eine LED - Anzeige an welches Standlicht ( diesmal - hat die Dinger auf Grund von Spannungsschwangungen im Bordnetz echt gefressen !) - gewechselt werden muß ! Aussen an der Beleuchtung ändert sich definitiv nix!!! Ausser dass halt dass eine Standlicht nicht mehr geht !

Grüsse Soeren

Kev
30.10.2002, 09:53
mir wrscht. bei mir hat noch niemand was gesagt.. außer die bullizei während fahrt in der dämmerung: "sie fahren nur mit standlicht, wissen sie das schon?"
aber dass die gelb sind oder was weiß ich noch was.. hat hier keiner was von bemängelt.
tüv, eintragen?!

tuning & styling..

:-?

ahofer
30.10.2002, 10:05
Original geschrieben von Tobi
@ahofer: Dem ist nicht so. Das Standlicht muß weiß sein.


Wenn dem nicht so ist, dann nehme ich alles mit dem Ausdruck des geheuchelten Bedauerns zurück und behaupte das Gegenteil (wie mein Mathe-Prof immer so schön zu sagen pflegte).

a-connexion
30.10.2002, 10:39
Ich habe es gesehen....
Wenn die Standlichter defekt sind, werden die Blinker mit zu Standlichtern, bloß orange eben.

Ich meine das Modell vorm Facelift.

Müsste dir nen BMW-Spezi auch versichern können, dass das geht.

Bin zumindest einen gefahren, mit solche Standlichtern, und der war SERIE, 100%ig.

Soeren145
30.10.2002, 10:48
@a-c.Da brauch`ich keinen BMW Spezi zu Fragen, kann nur sagen wie es bei uns ist - gewesen ist ! Da der Wagen wie schon geschrieben ( sowohl vor als auch nach dem Facelift ) starke Spannungsschwankungen hatte, haben wir in drei Jahren ca 20 Standlichtbirnen gewechselt ! Dass der Wagen beim meinem Vater auch Serie ist kann ich dir versprechen !!! Ist aber im Grunde ja auch egal - der Ursprungs - Thread hatte ja zum Glück keinen BMW zum Thema !

a-connexion
30.10.2002, 10:53
Wer weiß....auf jeden Fall war das bei unseren BMW so.

Soeren145
31.10.2002, 16:10
Original geschrieben von a-connexion
Wer weiß....auf jeden Fall war das bei unseren BMW so.
Eigentlich hätte ich darauf nicht mehr reagiert, nur dieses "wer weiß..." nervte mich schon ein bißchen!
Du solltest "eure" BMW`s vielleicht mal in München vorführen!!!
Ich weiß nämlich jetzt, dass du mehr weißt als die Leute die das Auto bauen !
Weder irgendein Mech in der BMW NL Essen noch der Kundenservice der M - GmbH (habe dann nur Sicherheit nochmal direkt in München angerufen) hat davon jemals was gehört!!!:-]

André
31.10.2002, 16:48
@ Soeren
der aufwand eine aussage von a-c zu verifizieren lohnt nicht! er weiss unheimlich viel, vor allem besser und ausserdem fährt er seit seinem 8 lebensjahr auto...
s. div. threads

Tobi
31.10.2002, 18:31
Original geschrieben von André
@ Soeren
der aufwand eine aussage von a-c zu verifizieren lohnt nicht! er weiss unheimlich viel, vor allem besser und ausserdem fährt er seit seinem 8 lebensjahr auto...
s. div. threads

Und,....er hat ALLES schonmal gesehen. GANZ SICHER ! Geeicht und mit Zeugen !

MfG
Tobi

156pilot
31.10.2002, 18:39
Original geschrieben von André
@ Soeren
der aufwand eine aussage von a-c zu verifizieren lohnt nicht! er weiss unheimlich viel, vor allem besser und ausserdem fährt er seit seinem 8 lebensjahr auto...
s. div. threads

dann hat er ja schon 5 Jahre Fahrpraxis.:-]

Voodoo
09.12.2002, 11:55
Nochmal was zum Thema selbst.;)
Ich, als relativ handwerklich unbegabt, frage mich,ob es nicht auch ginge, ein Kabel vom Standlicht zum Blinker zu legen und dazwischen einen Wiederstand zu klemmen, der ca. 10W output hat, sprich den Blinker bei eingeschalteten Standlicht permanent mit 10W versorgt. Wenn dann nun der Blinker aktiviert wird, wird dieser ja dann mit der "normalen" Blinkleistung (weiss nicht wieviel) versorgt. Der Unterschied zwischen "Blinker-AN" und "Blinker-Aus" dürfte ja dann trotzdem klar zu erkennen sein, obwohl die Birne ja nicht ganz aus ist.

Nicht lachen, wie gesagt, Schreibtischtäter!!!;)

Gruss

Frank

ds_b
09.12.2002, 15:11
@ Frank
Hi Mittäter,

nur mal durchgespielt ;-)
Du willst vorne die Blinker über einen Widerstand vom Standlicht versorgen?
Dann werden über die "Blinkerkabel" auch die hinteren Blinker versorgt. Wenn du nu blinkst wird das ganze umgekehrt funktionieren ... sprich über "Standlichtkabel" werden die reduzierten 21W vom Blinker an das Standlicht weitergegeben. Je nach dem wie das geschaltet ist, hast du immer alle 4 Blinker am blinken, inkl. Standlicht eventuell blinkt sogar dein Rücklicht mit, wenn dir Stand-/Rücklichtbirnen dabei nicht sogar kaputt geht.
Aber das ist nur mal grob angedacht. Um das zu verfeinern bräuchte man einen Schaltplan. Dann sieht man die einzelnen Stromkreise und kann genau prüfen welche Kreise (Standlicht rechts/links und/oder vorne/hinten) gekoppelt sind und ob die Stromkreise entkoppelt werden können.

Beim Moped haben wir damals eine Fassung für 2-Faden-Birnen in die Blinkerhalterungen gebaut. Dann kann man die Zusatzbeleuchtung per Schalter separat schalten.

Voodoo
13.12.2002, 16:45
Hallo zusammen!
Ich hätte da noch eine Idee, auf die mich ein Freund von mir brachte.
Also man bräuchte eigentlich nur das Blinkerrelais umzudrehen. Dann hätten die Blinker 21W Dauerleistung permanent. Hinten die Blinkerleider auch. Also müsste man dann die Anschlüsse von den Hinteren Blinkern, dann wieder auf die andere Seite des Relais legen. Nachteile:
a: Die Blinker leuchten dann permant mit 21W. Ist vielleicht etwas hell.
b: Die Dinger leuchten immer, sprich, wenn auch wenn das Licht nicht eigeschaltet ist.

Naja, ist auf jedenfall ist das eine äusserst günstige Lösung.

pedi
13.12.2002, 16:51
Original geschrieben von Voodoo
Also man bräuchte eigentlich nur das Blinkerrelais umzudrehen. Ja, und nachts ist es Dunkler als im Kalten, ...dafür nicht so weit.

Voodoo
17.12.2002, 08:38
Bitte versuch doch was zum Thema zu schreiben.
Das Dummgerede darfst du gerne A-Connection überlassen.;)

gastrax
17.12.2002, 17:04
Jetzt mal zurück zum rechtlichen...

Seitdem der Thread hier rumgeistert habe ich mal drauf geachtet:
Ich sehe hier immer öfter neue Volvos, also S (oder V)40, 60 und 80 hier herum fahren die eben genau das Standlicht in den Blinkern haben und munter orange vor sich hin leuchten.
Zusätzlich haben die Volvos auch noch die typischen Ami-Positionslichter an den Seiten, vorne orange hinten rot. Neulich fuhr sogar ein Vorführer des hiesigen Volvo-Händlers so vor mir her.

Das irritiert mich. Helft mir.

Wieso muss ich bei meinem US-MGB die Positionsfunzeln unbrauchbar machen während Volvo Neuwägen so ausliefert? Außerdem fällt es mir schwer zu glauben das die ganzen Wägen (allein in der letzten Woche bestimmt um die 7-8 ) von ihren Besitzern umgebaut wurden....
Der typische Volvo-Fahrer in D *Klischeeklopf* sollte doch eigentlich viel mehr damit beschäftigt sein, entweder die tobenden Schretzen auf der Rücksitzbank (Kevin, Thorben und Cedirc) zu beruhigen oder sich mit dem nächstbesten Passat TDI (gesteuert von einem Aussendienst-Kollegen von der Konkurrenz - Vorwerk o.ä.) auf der linken Spur zu kloppen.
Ergo: Das muß vom Werk ab so gewesen sein. Also geht das in D vielleicht doch?

Gruß
Florian

pedi
17.12.2002, 18:25
Original geschrieben von Voodoo
Bitte versuch doch was zum Thema zu schreiben.
Das Dummgerede darfst du gerne A-Connection überlassen.;) Ist nicht mehr Dummgerede, als Relais umdrehen! :-]

pedi
17.12.2002, 18:29
Original geschrieben von gastrax
:
Ich sehe hier immer öfter neue Volvos, also S (oder V)40, 60 und 80 hier herum fahren die eben genau das Standlicht in den Blinkern haben und munter orange vor sich hin leuchten.
Zusätzlich haben die Volvos auch noch die typischen Ami-Positionslichter an den Seiten, vorne orange hinten rot.

Wieso muss ich bei meinem US-MGB die Positionsfunzeln unbrauchbar machen während Volvo Neuwägen so ausliefert? Vielleicht hat der Volvo die seitlichen Positionsleuchten wirklich nur als Positionsleuchten, die ruhend vor sich hin funzeln.
Dein MGB hingegen hatte wahrscheinlich Positionsleuchten an den Flanken, die frolockend blinkten, wenn Du den entsprechenden Leckstockhebel bewegt hast.

gastrax
18.12.2002, 00:17
Original geschrieben von pedi
Vielleicht hat der Volvo die seitlichen Positionsleuchten wirklich nur als Positionsleuchten, die ruhend vor sich hin funzeln.
Dein MGB hingegen hatte wahrscheinlich Positionsleuchten an den Flanken, die frolockend blinkten, wenn Du den entsprechenden Leckstockhebel bewegt hast.

Nene, beide Lampenanordnung exakt gleich:
Die Positionslampen in den Flanken, vorne orange, hinten rot, leuchten konstant bei eingeschaltetem Standlicht. Das einzig fro(h?)lockende beim Betätigen des entsprechenden Lenkstockhebels sind die eigentlichen Fahrtrichtungsanzeiger an Bug und Heck des Gummibootes.
Wobei ich nicht weiß wie das blinken bei den Volvos aussieht. Bei mir wird das Standlicht in den Blinkern hell - dunkel - hell - dunkel...evtl. leuchtet bei den Volvos in den "Blinkerpausen" gar nichts....
Egal, der MG sei hier nur als Beispiel genommen. Der Punkt war eigentlich eher die typisch amerikanische Beleuchtung bei diesen neuen Volvos und in wie weit Standlicht in den Blinkern vom Gesetzgeber geduldet wird. Vielleicht ist es ja doch erlaubt?

ds_b
18.12.2002, 11:55
Vielleicht hat Volvo eine Sondergenemigung ???
Das gibt es nämlich auch. Die Zulassungsordnung und die diversen EU-Vorschriften müssen nicht immer 100% eingehalten werden.
Wenn du selbst ein US-Fahrzeug in Deutschland zuläßt ,kommt es auch auf die Regierungsbezirke an.
Z.B. mussten Amis in Koblenz (?) bei 1. Zulassung in Deutschland hinten gelbe Blinker bekommen.
In Siegburg (knapp 70 Km auseinander) konnte man beim Regierungspräsidenten (Köln) eine Ausnahmegenehmigung kaufen, wenn der TÜV im Brief "In etwa Wirkung der Beleuchtung nachgewiesen" eingetragen hat.
Kannte in Koblenz mal nen Händler, der hatte seine "Gebrauchten" immer erst in anderen Bezirken zugelassen, dann konnte Koblenz nicht mehr motzen ;-)

Harley Davidson hatte bei den alten Mopeds glaub ich auch einige Sondergenehmigungen, sonst hätten die in Deutschland nicht verkauft werden können.

AR156/2
20.12.2002, 12:07
so, an die BMW diskussion.
fällt bei den neueren Modellen E46 E39 usw. das Standlicht aus, dann wird die Blinkerbirne mit 5Watt angesteuert!!!!!!!!!¨¨
Basta!!!!!!!!

gastrax
20.12.2002, 16:12
Ah ja...was willst Du uns damit sagen? Das sagte doch a-connexion schon eine Seite vorher und wurde daraufhin erstmal auseinandergenommen...oder ist das evtl. nur bei euch Eidgenossen so und der von nexy erwähnte M5 war ursprünglich Schweizer? Vielleicht hat nexy den ja zum Toblerone schmuggeln mißbraucht?;)