Vollständige Version anzeigen : Gebrauchtwagengarantie für 164
Andrej S.
19.03.2002, 10:31
Hallo Leute,
wie ist es mit den neuen Gesetzen? Ob man bei einem Auto mit hoher Laufleistung (160 TKM) noch was davon hat? Wen, zum Beispil die Getriebe kaputt wird, wie viel müsste ich selber zahlen?
Danke
Andrej
Visconti
19.03.2002, 11:34
Was meinst Du denn? Die neuerlich geschaffene gesetzliche Gewährleistungspflicht seitens eines Händlers oder die einschlägigen Gebrauchtwagengarantien unabhängiger Anbieter?
Letztere haben eigentlich samt und sonders den 164 aus ihren Angebotslisten verbannt. Die scheuen den 164 wie der Teufel das Weihwasser ;) ...
Andrej S.
19.03.2002, 12:28
Was ist denn genau diese gesetzliche Gewährleistungspflicht ?
Ich meine, wenn ich beim Händler einen Gebraudhten 164 mit 160TKM kaufe, sagt der Händler "keine Sorge, Sie haben 1 Jahr Garantie". Ich nehme nun den Wagen und nach 1000 KM ist z.B. die Getriebe hin. Wie geht es nun weiter?
Original geschrieben von Visconti
Letztere haben eigentlich samt und sonders den 164 aus ihren Angebotslisten verbannt. Die scheuen den 164 wie der Teufel das Weihwasser ;) ...
Stimmt nicht ganz. Aber da die meisten Anbieter Einschränkungen nach Baujahr und/oder Kilometerleistung machen, fallen nicht nur viele der 164er raus.
Die Fiat Gebrauchtwagenmarke "Autoexpert" beschränkt sich z.B. (wenn ich das jetzt noch richtig zusammenbringe) auf ein max. Fahrzeugalter von 6 Jahren und einer max. Laufleistung bei Gewährleistungsbegin auf 100.000km.
Gruß
Chris
Original geschrieben von Andrej S.
Was ist denn genau diese gesetzliche Gewährleistungspflicht ?
Die gesetzliche Gewährleistung beschränkte sich bis 31.12.2001 auf max. sechs Monate. Seit dem 01.01.2002 ist diese EU-weit per Gesetz auf 24 Monate ausgedehnt worden.
In wie weit ein Gebrauchtwagenhändler dieses per Gesetz geregelte Gewährleistungsrecht per Klausel im Kaufvertrag einschränkt, obliegt dem Händler. Du kannst aber sicher sein, daß so gut wie kein Händler eine solche Gewährleistung von 24 Moanten geben wird. Entsprechende Musterverträge mit Ausschlüssen in diesem Bereich kursieren schon seit Mitte letzten Jahres in der Gebrauchtwagenbranche.......
Ich meine, wenn ich beim Händler einen Gebraudhten 164 mit 160TKM kaufe, sagt der Händler "keine Sorge, Sie haben 1 Jahr Garantie". Ich nehme nun den Wagen und nach 1000 KM ist z.B. die Getriebe hin. Wie geht es nun weiter?
Wenn der Händler Dir eine sogenannte Gebrauchtwagen-Gewährleistungsversicherung mit verkauft, dann gibt es dazu Allgemeine Versicherungsbedingungen. Dort ist aufgeführt, welche Teile in die Gewährleistung eingeschlossen, bzw. welche ausgeschlossen sind. Oft sind solche Versicherungen auch noch an diverse Auflagen, wie regelmäßige und nachgewiesene Inspektionen, Ölwechsel und sonstige nachgewiesen ausgeführte Wartungsarbeiten, gekoppelt. Normale Verschleißteile sind sowieso ausgeschlossen.
Sollte es sich bei dem betreffenden Händler um einen seriösen Vertreter der Branche handeln, händigt er Dir auch vor Vertragsunterzeichnung die Versicherungs-/ bzw. Gewährleistungsbedingungen zum Nachlesen aus.
Gruß
Chris
Visconti
19.03.2002, 15:09
Hallo nochmal!
Mir scheint, hier geht nun einiges durcheinander ??? .
(1) Die Geschichte mit AutoExpert kenne ich. Dabei handelt es sich allerdings wie bereits erwähnt um eine Einrichtung von Fiat, bei der Wagen der Marken Fiat, Lancia und Alfa Romeo von Vertragshändlern mit Jahresgarantien ausgestattet werden. Meine "Verteufelung" bezog siche eher auf absolut unabhängige Anbieter. Hab`s aber auch nur vom Hörensagen; somit ohne Gewähr!
(2) Gesetzliche Gewährleistungspflicht für Gebrauchtwagen: Selbige ist meiner Meinung nach seit dem 01.01.02 gesetzlich für 12 Monate bei einem gewerblichen Verkauf an einen Endverbraucher vorgeschrieben. Sollte in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf ein Schaden am Auto auftreten, so ist der Verkäufer in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht bestand. Die Beweislast liegt somit in diesem Zeitraum neuerdings beim Verkäufer. Andersrum verhält es sich in der zweiten Hälfte der Gewährleistungspflicht. Hier liegt die Beweislast beim Käufer.
Streitbar ist sicherlich die Frage nach dem Umfang der Gewährleistung. Ob es jedoch möglich ist, selbige einzuschränken oder gar ganz auszuschließen, sollten vielleicht die Juristen unter uns klären können. Ich dachte bislang immer, dass man mit einer niedrigeren Instanz (Kaufvertrag) keine höhere (Gesetzliche Regelung) ausser Kraft setzen könnte.
Das ganze ist nicht zu verwechseln mit einer Garantie, wie sie beispielsweise die Hersteller seit dem 01.01.02 für 24 Monate auf Neuwagen geben (müssen)!
Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist! Deshalb alles ohne jegliche Gewähr!
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