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Vollständige Version anzeigen : Gewährleistung


asbach
04.03.2002, 14:52
Ciao,

ich habe bei einem Händler in München einen 164 Super BJ 94 gekauft. Bei den Telefonaten mit dem Händler sagte er, dass das Auto einen reparierten Heckschaden hätte.
Letzte Woche habe ich (oh schande!) eine AHK montieren lassen. Bei der Vorführung beim TÜV sagte mir der Ingenieur, dass er die AHK nicht abnehmen kann, weil der Schaden so schlecht behoben wäre, dass das Auto nicht mehr dem Originaluzustand entspricht.

Weiß jemand, wie es da mit der neuen Gewährleistung aussieht??

Gruß Sven

sonicseducer
04.03.2002, 19:48
Herzlichen Glückwunsch,

Genau für solche Fälle hat der Gesetzgeber die Gesetze angepasst. Du solltest Deinem Händler den Sachverhalt schildern. Der Wunsch nach einer Anhängerkupplung bleibt Dir nach diesem mieß reparierten Schaden verwehrt. Auch wenn der Händler Dich über den Hechschaden aufgeklärt hat, so hat er Dir wohl eine fachgerechte Reparatur zugesichert. Sprich in darauf an und erwähne die magischen Worte Schuldrechtsreform. Er sollte den Wagen daraufhin auf seine Kosten so reparieren, daß einer Montage und Eintragung der AHK nichts mehr entgegensteht. Ansonsten kannst Du den Kaufvertrag wandeln.

Gordovan
04.03.2002, 22:37
Wichtig ist auch, was im Kaufvertrag drinsteht: schlecht für dich wäre so etwas wie Heckschaden, vom Vorbesitzer selbst repariert bzw. Fahrbereitschaft hergestellt. gut für dich: fachgerecht reparierter Heckschaden in Werkstatt xyz. Und natürlich die Nachricht vom Tüv, könnte ein teures Gutachten ersparen.