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Vollständige Version anzeigen : Betrugsverdacht!


ALFA156V624V
31.01.2002, 18:25
Hi Leute!

Ich hab ein Problem, welches nicht unbedingt mit Alfa's zu tun hat, hoffe aber trotzdem auf Hilfe von Euch!
Also Folgendes:
Im November vergangenes Jahres war ich im Web auf der Suche nach nach einen nicht leicht zu findenen Artikel. Aus diesem Grund schaltete ich u. a. auch eine Suchanzeige in einem Forum (keine Angst - nicht hier!) Kurz darauf meldete sich ein privater Anbieter und wir kamen nach einigen Preisverhandlungen ins Geschäft (dachte ich damals...). Da es bei den Artikel um eine Sonderanfertigung handelt, wollte dieser Anbieter, dass ich per Vorkasse bezahle. Nach Angabe seiner Bankverbindung und Adresse habe ich ihm dann den Betrag überwiesen (ca. 150€). Er hatte mir daraufhin die Lieferung in 4 Wochen versprochen.
Soweit so gut, nur kam halt nix! Ich hab dann mehrmals per e-mail nachgefragt und wurde immer nur vertröstet ("zu viel zu tun im Moment", etc.). Schliesslich kam überhaupt keine Anwort mehr. Ich hab's dann über den Postweg versucht, ihm Beine zu machen - auch nix!

Hat von Euch schon mal jemand ähnliche Erfahrungen mit Internetgeschäften gemacht oder kann mir helfen, wieder an mein Geld zu kommen?

Danke für Eure Mithilfe!


Ich bitte um Verständnis, dass ich hier keine Details nennen kann...

Folka
31.01.2002, 18:36
Original geschrieben von ALFA156V624V
Ich bitte um Verständnis, dass ich hier keine Details nennen kann...

Klar steht ja auch in Deinem Profil
(mehr sog i net)

Ich denke mal mit Internet hat das herzlich wenig zu tun. Du hast etwas bestellt und bezahlt; aber die Ware nicht bekommen.
Am einfachsten wäre es wohl das überwiesene Geld wieder zurück zuordern. Nach meiner Kenntnis geht dies bis 3 Monate zurück. Ist wahrscheinlich mit Gebühren verbunden, aber immerhin. Alle anderen Schritte doch noch an die Ware zukommen, stelle ich mir sehr aufwendig und vor allen dingen langwierig vor. Also schlags dir aus den Kopf und sieh zu das Du deine Kohle wieder bekommst. Vorkasse bei solchen Sachen sollte auch höchstens in Form von einer Anzahlung getätigt werden, komplett nur wenns wirklich 100% seriös ist.

mehr sog i net

Cu Folka

Peter
31.01.2002, 18:39
Original geschrieben von Folka
[Am einfachsten wäre es wohl das überwiesene Geld wieder zurück zuordern. Nach meiner Kenntnis geht dies bis 3 Monate zurück. Ist wahrscheinlich mit Gebühren verbunden, aber immerhinCu Folka [/B]

Ich denke, es sind nur 6 Wochen und auch nur dann ,wenn das Geschäft über eine Einzugsermächtigung abgewickelt wurde !
Saudumme Geschichte:-*
Gruss
Peter

andras
31.01.2002, 18:46
Das mit dem Zurückordern halte ich ebenfalls für fraglich.

Du wirst aber hoffentlich die Anschrift des Anbieters haben.

Schick Ihm per Einschreiben eine Aufforderung zur Lieferung mit Angabe einer Frist zur Lieferung.

Nach verstreichen der Frist ist das eine Sache des Anwalts .

Da der gute aber nicht mehr zu erreichen ist wird er wohl Pleite sein.
Dann wird dein Anwalt da auch nix mehr machen können.

"Folka" hat recht das ganze hat nix mit dem Internet zu tun.
Seriös ist eine Anzahlung von 50% ,bei Anfertigungen werden weitere 40 % bei Fertigstellung des Produktes fällig.Restliche 10 % wenn du die Ware einwandfrei erhalten hast.

!!! auch der Hersteller muß sich bei Anfertigungen absichern.Aber 100% Vorkasse ist sicher eine Vertrauenssache.

Salve
andras

Chris
31.01.2002, 18:54
Wie Peter schon schreibt, geht das "Zurückholen" von Gelder die giral (bargeldlos) geflossen sind nur bei Einzugsermächtig, oder auch bei Schecks. Bei beiden aber nur in der von Peter schon genannten Frist, von sechs Wochen.

Gruß

Chris

starfinder
31.01.2002, 19:16
Hallo,

ich bin vor ca. 2 Jahren auch an eine unseriöse Tuning-Firma gekommen. War damals auch per Vorkasse zu zahlen, nur geliefert wurde nie!
Mein Anwalt kämpft bis heute, um mein Geld wiederzubekommen.
Das Ganze läuft über 'zig Distanzen über die Justitz.
Trotz Allem sind wir zuversichtlich, daß wir das Geld bekommen, sofern die Tuning-Firma nicht zuvor Pleite geht. Dann schauen die Kunden durch die Finger!:-*

Ich hab mein Lehrgeld bezahlt und ordere NICHTS mehr per Vorkasse. Wenn der Händler darauf besteht, dann wirds KEIN Geschäft!
Jede seriöse Firma liefert nicht ausschließlich per Vorkasse!

Ich mach sowas halt nicht mehr.


Schönen Gruß, starfinder.!boing!

ALFA156V624V
31.01.2002, 19:25
Danke für Eure Anteilnahme, Leute!

Um noch ein paar Dinge klarzustellen:

Bei den Anbieter handelt es sich um ein Privatperson, also kein unseriöser Tuner - sonst hätte ich euch schon längst gewarnt!

Ich wollte auch den Internethandel nicht in ein schlechtes Licht rücken, hab auch schon viele Sachen problemlos abgewickelt. Das das "Geschäft" über das Internet gelaufen ist, hat mit der Angelegenheit rein gar nix zu tun.

...nen schönen Abend noch!

sonicseducer
31.01.2002, 20:11
Hallo ALFA156V624V

ich würd vorschlagen du setzt ihn zunächst in Verzug. Das machst Du indem Du ihm eine absolute Frist setzt und ihm darin mitteilst, daß Du nach Verstreichen dieser Frist kein Interesse mehr am Geschäft hast. Du kannst ihm im gleichen Brief erklären, daß Du Dein Geld zurückforderst, sofern er nicht innerhalb der Frist liefert.

Läßt er die Frist verstreichen kannst Du ihm gleich einen Mahnbescheid zuschicken. Der ist zwar kostenpflichtig wird aber auch per Mahngericht zugestellt. Kosten ca15€.
Du kriegst ein solches Formular in jedem besseren Schreibwarenladen. Dort trägst Du die Summe ein die Du von ihm forderst (Kaufpreis+Mahngebühren). Du mußt in diesem Schreiben nichts begründen. Das wird dann an Dein zuständiges Mahngericht geschickt und Dein Schuldner erhält dann eine Forderung vom Mahngericht. Reagiert er darauf mit einer Zahlung so hast Du Dein Ziel erreicht. Reagiert er überhaupt nicht hast Du nach 14 Tagen einen Titel und kannst gegen ihn vollstrecken lassen. Rührt er sich und wiederspricht er dem Bescheid, so hast Du die Möglichkeit ihn vor einem ordentlichen Gericht zu verklagen. Du brauchst vor dem Amtsgericht keinen Anwalt. Die Sachlage ist auch eindeutig, da Du einen Überweisungsträger vorweisen kannst er aber keinen Postbeleg o.ä.

Ich würds versuchen. Wenn bei ihm aber nichts zu holen ist nützt der schönste Titel nix.

Dann hilft nur noch Gewalt. (soll aber kein Aufruf dazu sein)

Joachim
01.02.2002, 02:11
Hmm.... was mich hier bei den Ratschlaegen stutzig macht, ist dass offensichtlich niemand den Streitwert nachgelesen hat.

Es geht um 150 Euro. Da ist der Weg zum Anwalt m.E. viel zu teuer. Die 150 Euro sind doch schnell 'verbraucht'. Bei so einem Streitwert ginge das eh' nie vor Gericht, d.h. die jeweiligen Kosten traegt man selbst.

Eine gerichtlichen Mahnbescheid und wenn dann nix ist, wuerde
ICH das ganze unter Lehrgeld verbuchen, auch wenn's dem Gerechtigkeitssinn voellig entgegen geht. Auch wenn jetzt die
Rechtsschutzversicherten aufschreien, wenn man dies zurchzieht dauert das sehr lange und man bekommt vielleicht doch nichts zurueck. Das waeren mir zuviele Imponderabilien.

Im Geschaeftsleben gilt:

Der erste Verlust ist immer der billigste!

Ciao
Joachim

P.S. @ Andre: wieso krieg' ich eigentlich immer soviele Zeilenumbrueche, die ich nicht mit 'return' eingebe und auch nicht will??

André
01.02.2002, 10:38
@joachim

deine daten kommen von zu weit her... das forum hat dann schwierigkeiten die daten in echtzeit zu verarbeiten ;D nein, keine ahnung, ich kenne das problem, es tritt allerdings nur sehr selten auf ???

@starfinder
welche tuningfirma liefert schon auf rechnung... hast du eine ahnung wieviel unseriöse kunden es gibt ;)
wichtig ist es einfach die ohren offenzuhalten!!! oder hast du mal gehört das wir oder einer der grösseren und bekannten tuner jemanden besch... hätten. das kann sich doch gar keiner erlauben! vor allem nicht im zeitalter der kommunikation

gruss
andré

andras
01.02.2002, 11:23
[QUOTE]hast du eine ahnung wieviel unseriöse kunden es gibt


Davon kann ich ein Lied singen :-*

Jede Medalie hatt eben zwei Seiten



Salve
andras

Der Dude
01.02.2002, 14:22
Ciao Alfa....,


Grundsätzlich würde ich es wie Joachim halten, Mund abputzen und unter "Lehrgeld" verbuchen.
Dennoch solltest du ihn in Verzug setzen und Dein Recht auf Wandlung in Anspruch nehmen, also vom Kaufvertrag, der durch die Zahlungsannahme rechtsverbindlich ist, zurücktreten. Da in diesem Fall Betrugsverdacht vorliegt, d.h. Dein Gegenüber hatte gar nicht die Absicht zu liefern, würde eine Anzeige auch zur Strafverfolgung führen. Somit wäre der Streitwert nicht relevant.
Allerdings stellt sich die Frage ob die paar Mark den Aufwand rechtfertigen.

Gruss

Der Dude

ALFA156V624V
01.02.2002, 16:44
Danke für Eure Tipps!

Ich werde mich über den genannten Mahnbescheid noch näher informieren und dann versuchen, hier was zu erreichen.

Ich weiss natürlich selber, das die 150€ kein Vermögen sind, aber 150€ haben und nicht haben sind schon 300€ - sagt man....

Nein im Ernst, sowas bringt mich echt zur Weissglut - unabhängig vom Betrag - hier ist eher die Unverschämtheit dieses blöden Wi..... ausschlaggebend.

...ausschlaggebend - am liebsten würd' ich zu dem A....loch hinfahren und ihm ein paar auf's Maul hauen - die 400km Entfernung sind's mir aber auch nicht wert, obwohl....

starfinder
01.02.2002, 17:00
@andre:

das ist natürlich ein Argument. Aber nur vom Anbieter aus, nicht vom Kunden aus gesehen.
Ich weiß zwar nicht, bei welcher Tuningfirma du arbeitest oder ob du selbst eine besitzt- und wie ihr arbeitet.
Wenn man als Geschäftsmann an unseriöse Kunden gerät, ist das Berufsrisiko, aber von mir als Kunde bekommt keine Firma mehr das Vertrauen, daß ich per Vorkasse bezahle!

Ich verurteile aber natürlich auch jene Kunden, welche sich als schwarze Schafe entpuppen! Als Firma kann man sich rechtlich schon absichern, wenn ein Kunde mal nicht mitspielt, wozu gibts schließlich Geschäftsbedingungen!?

Bei mir lief es ja von Anfang an komisch ab.
Zuerst ein Telefonat mit Geheimnistuerei, so als ob ja niemand was erfahren dürfte, dann Treffpunkt auf einer Bushaltestelle,zu einem einfachen Einfamilienhaus mit Garage gefahren.Dann durfte ich beim Steuergeräteausbau nicht dabei sein.Dann stellte sich heraus, das sie keine Hard-und Software für das Steuergerät haben (Alfa 145 1.6 BJ99).Steuergerät muß eingeschickt nach BRD werden. Nach 5 Tagen sollte es wieder da sein, 2 Wochen kein Auto da kein Steuergerät zurückgekommen.Dann Einbau von einem totalen Unwissenden Der nicht mal 3 Schrauben anziehen, geschweige denn einen Schraubenzieher richtig halten (KEINE ÜBERTREIBUNG DAS!)konnte :-*

Dann keine wirkliche Leistungssteigerung bemerkt obwohl laut Rollenprüfstand bei Bosch statt 120, 134 PS. Kann aber auch laut Techniker dort Werkstoleranz sein!?

Nockenwellen per Vorkasse bestellt, aber nie bekommen!

Tja, total blind gewesen! Könnte mich selbst ohrfeigen!

Ich war bis jetzt, auch noch zum entsetzen, nicht der Einzige, der dort übers Ohrgehauen wurde.

Angeblich laufen schon einige Verfahren gegen die Firma.

Diese Firma arbeitet noch immer und schon seit Jahren so, UND erfolgreich anscheinend!

Solche ein Betrügereien schaden natürlich der gesamten Branche.

Schönen Gruß, starfinder.!boing!

Reinhard
01.02.2002, 17:10
Original geschrieben von ALFA156V624V
Danke für Eure Tipps!

Ich werde mich über den genannten Mahnbescheid noch näher informieren und dann versuchen, hier was zu erreichen.



Kleiner Tip noch,
geh zur Rechtsantragstelle des Amtgerichts an Deinem Wohnort. Die netten Leute dort helfen dir beim Ausfüllen des Antragssatzes und erklären Dir auch den weiteren Gang des Verfahrens (z.B. Erwirken eines Vollstreckungsbescheides pp).

Gruß R.