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Vollständige Version anzeigen : Gebrauchtwagengarantíe / Zahnriemen


Bayernman
23.04.2004, 21:12
Also, habe mir einen gebrauchten 146 TI gekauft, KM Stand 86000.
Zahnriemen wurde noch nicht gewechselt, offiziell ist er ja auch erst bei 120000 fällig. !rolleyes2
Einen Tausch gleich mit auszuhandeln habe ich leider versäumt.
Ich habe die normale Gebrauchtwagengarantie von 12 Monaten, wovon ja nur die ersten 6 echte Garantiemonate sind, weil danach die Beweislast beim Kunden ( Mir) liegt.

Nun würde ich meinen Finanzen gerne erst mal etwas Zeit zur Erholung geben, was passiert nun wenn mir in diesen 6 Monaten der Riemen reisst ?
Auf jeden Fall Garantie, oder gibt es da irgendein Hintertürchen ?

engel
23.04.2004, 21:18
Kommt auf die garantie an.

bei der AUtoexpert ist es dabei, frag aber mal nach. fakt ist, das jeder service gemacht werden muss, und ab 60tsd der Riemen von der Werkstatt gecheckt werden muss. Wenn die also empfehlen, ihn zu machen, dann...musst du ihn machen.

Marcus

Bayernman
23.04.2004, 21:30
Nein keine extra abgeschlossene Garantie über Versicherung, nur die normale 12 monatige Händlergewährleistung.

Empfohlen hat der mir gar nichts.

italo001
23.04.2004, 21:58
Zumindesten wirst schlecht karten haben mit dem Zahnriemen. Abgesehen von von den 120.000 km solte der Reimem nicht länger als 5 0der 6 Jahre drauf sein. Wie alt ist dein Wagen???

Und bei dem TI sollte man wohl das Teil sicherhalts halber vorher wechsel.

italo

Bayernman
23.04.2004, 22:41
Ich weis dass man ihn wechseln sollte.
Nur hätte der Händler das eigentlich auch wissen sollen.
Ich werde ihn sicherlich wechseln, nur würde ich mir damit eben gerne noch max 6 Monate Zeit lassen, falls die Händlergewährleistung definitiv greift.

Wagen ist BJ 96

italo001
23.04.2004, 22:44
Wie alt ist denn dein Wagen???

italo

engel
23.04.2004, 23:17
Ich weis dass man ihn wechseln sollte.
Nur hätte der Händler das eigentlich auch wissen sollen.
Ich werde ihn sicherlich wechseln, nur würde ich mir damit eben gerne noch max 6 Monate Zeit lassen, falls die Händlergewährleistung definitiv greift.

Wagen ist BJ 96

In dem fall würde ich vorher wechseln, um mir den evtl. Ärger zu sparen.

Wenn der Händler keine Car Garantie auf dein Auto abgeschlossen hat, dann... naja, kenne ich eigetlich anders, aber...... seine Sache.

Nehmen wir an, der ZR reisst in den ersten 6 monaten. Ich als Händler würde mich drücken, und was von Alfa Romeo faseln. Dann beginnt der Kampf, wo ich nicht weiss, wie das dann ausgeht, und wie lange es dauert. Da bin ich zu wenig Jurist, und das Gesetz ist zu neu, das man sich auf bereits durchgefochtenes berufen kann.

In meinen Augen ist der Zahnriemen nicht als bald kaputt zu erkennen. Der Händler denkt so, wie du auch, wenn der Hersteller sagt 120tsd, dann ist das wohl so..... Und so wird er argumentieren. Was sagt der Richter? Wenden sie sich an AR oder sagt der : Händler zahle mal. Mein Menschenverstand sagt mir: Du wirst das mit AR dann selber klären. Beweislast hin oder her.

bei der Car garantie ist es einfach. Da kann man in den vertrag schauen, ob die Motorsteuerung explizit rausgenommen wurde, und was erfüllt sein muss (lückenloses scheckheft z.bsp) und dann.... müssen die Zahlen, ohne streiterei...aber in deinem Fall würde ich nicht auf risiko gehen. Hast du wenigstens eine priv. oder Auto Rechtschutz?

Marcus

italo001
23.04.2004, 23:26
In dem fall würde ich vorher wechseln, um mir den evtl. Ärger zu sparen.

Wenn der Händler keine Car Garantie auf dein Auto abgeschlossen hat, dann... naja, kenne ich eigetlich anders, aber...... seine Sache.

Nehmen wir an, der ZR reisst in den ersten 6 monaten. Ich als Händler würde mich drücken, und was von Alfa Romeo faseln. Dann beginnt der Kampf, wo ich nicht weiss, wie das dann ausgeht, und wie lange es dauert. Da bin ich zu wenig Jurist, und das Gesetz ist zu neu, das man sich auf bereits durchgefochtenes berufen kann.

In meinen Augen ist der Zahnriemen nicht als bald kaputt zu erkennen. Der Händler denkt so, wie du auch, wenn der Hersteller sagt 120tsd, dann ist das wohl so..... Und so wird er argumentieren. Was sagt der Richter? Wenden sie sich an AR oder sagt der : Händler zahle mal. Mein Menschenverstand sagt mir: Du wirst das mit AR dann selber klären. Beweislast hin oder her.

bei der Car garantie ist es einfach. Da kann man in den vertrag schauen, ob die Motorsteuerung explizit rausgenommen wurde, und was erfüllt sein muss (lückenloses scheckheft z.bsp) und dann.... müssen die Zahlen, ohne streiterei...aber in deinem Fall würde ich nicht auf risiko gehen. Hast du wenigstens eine priv. oder Auto Rechtschutz?


Marcus


Abgesehen davon steht es auch geschrieben das das Teil spätestens nach 5 oder 6 Jahren gewechselt sein muss dann greift die Garantie auch nicht weil der Service nicht eingehalten worden ist.

gruß
italo

engel
23.04.2004, 23:40
Abgesehen davon steht es auch geschrieben das das Teil spätestens nach 5 oder 6 Jahren gewechselt sein muss dann greift die Garantie auch nicht weil der Service nicht eingehalten worden ist.

gruß
italo

Sag ich ja......

Gordovan
24.04.2004, 00:28
Leute, wer hier in diesem Thread was von Garantie erzählt ist definitiv falsch.
Es gibt hier nur Gewährleistung. Das sind zwei völlig verschiedene Sachen. Ob ein überalterter Zahnriemen noch zur Gewährleistung zählt kann ich nicht sagen. Es klingt jedoch stark danach.
Fakt ist jedenfalls, daß du hier nicht viel erfahren wirst. Mutmaßungen wird es viele geben, aber Erfahrungsberichte sind eher dünn gesät.

Bayernman
24.04.2004, 01:27
Tja, scheint so als weiss man nix genaues.
Das mit dem Ärger vermeiden stimmt natürlich, werd ich eben doch in den sauren Apfel beissen müssen und das Riemchen schleunigst wechseln lassen.

Trotzdem danke für die Antworten.

julix
24.04.2004, 08:50
Hallo,

jetzt wollen wir erst mal Begriffe klären:

in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ist der Händler in der Gewährleistung.
Konkret bedeutet dies, daß der Verkäufer gewährleistet, daß der verkaufte Gegenstand mängelfrei ist (so man dies bei gebrauchten Autos definieren kann?). Wenn es Probleme gibt, muß der Händler reparieren (übliche Geschichte: Nachbessern/Mindern/Wandeln im Rechtssinne mit Anspruch auf Nachbesserung).
Erst danach greift die Gebrauchtwagen-Garantie (obwohl sie auch in den ersten 6 Monaten gilt). Hier mußt Du die Bedingungen durchlesen.
Pech hast Du bei einem Zahnriemenriss, wenn die Garantie Dir den Riemen ersetzt und sonst nichts .... wäre fatal für Dein Konto. Wichtig ist, daß in den Bedingungen Fogleschäden spezifiziert sind.

Bei mir steht unter anderem: " [...] Die Garantie bezieht sich auch auf Zahnriemenschäden mit Spannrollen, wenn die Wechselintervalle des Herstellers nachweislich eingehalten wurden."

Am besten: laß den Riemen jetzt und auf eigene Kosten wechseln. Vielleicht gleich die WaPu mit wechseln lassen.
Wenn nicht: im Reparaturfall kümmer Dich gleich um Rechtsbeistand (d.h. nicht gleich mit dem Anwalt drohen, aber einen die Bedingungen lesen lassen)

Gruß
j