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Vollständige Version anzeigen : Einarmwischer 155er


wuzzi
22.12.2001, 13:26
Hallo erst mal !
Da ich jetzt mein Scheibenwischer auf einarm umbauen will , aber mir kein orginalen hole , sondern den selber baue , benötige ich eine ABE oder ein teilegutachten von einem Einarmwischer für den 155er ! Meine Frage : hat jemand so etwas , das ich eventuell eine Kopie von dem Gutachten oder der ABE haben könnte ?
Ich danke
wuzzi

ALFA156V624V
22.12.2001, 15:22
...Sorry kann Dir leider nicht helfen, muss nur mal kurz was loswerden....

EINARMWISCHER - wäre dieses Wort nicht ein potentieller Anwärter für das Wort des Jahres bei Alfisti.net?

See you...

Folka
22.12.2001, 16:47
Aaaaaaaahhh,
da ist wieder einer.
Hah, ein neues Opfer.

Einarmwischer ah ja ist "KLAR".

Hallo Wuzzi,

wenn Du Pech hast, hast Du jetzt eine Lawine losgetreten. Aber man weiss es nicht, mal sehen.

Du fragst Dich wieso. ??? Nun benutze mal die Suchfunktion mit dem Suchwort "Einarmwischer".
Alternativ geht auch "Klarglasscheinwerfer". Das ist zwar was anderes aber im Endeffekt kommts auf gleiche raus.

Cu Folka

PS: Egal was jetzt noch so passiert, nimms nicht persönlich. Trotzdem:

Frohe Ostern

ALFA156V624V
22.12.2001, 17:28
...nee, ich glaube, das Thema ist zu ausgereizt für 'ne Lawine...

Es ist auch nicht meine Absicht, hier jemanden zu verar...en, aber bei dem Wort geht's immer mit mir durch...

See you...


PS: Schade, dass mein Wortspiel mit dem verdrehtem "s" zensiert bzw. gelöscht wurde! Ich finde, da ist mal wieder jemand ziemlich spiessig drauf...

....da hätte man schon mal 'ne Ausnahme machen können - die beiden Worte haben mehr gemeinsam, als man auf den ersten Blick glaubt....

Na egal, allen ein schönes Fest!

werner
22.12.2001, 21:24
Hallo Leutz!

Zum Thema "Klarglaseinarmwischer": Bisher hab ich mich immer raus gehalten bei sowas, weil ich der Meinung bin, daß jeder das machen soll was er will. Und wenn ich nichts hilfreiches zum Thema zu sagen habe, dann lass ich es eben.

Aber wie gesagt, das ist meine Meinung. Jeder so wie er denkt.

@wuzzi: Also Bonrath hat einen Einarmwischer für den 155er im Angebot. Ruf doch mal bei denen an und frag nach einer Kopie des TÜV-Gutachten (evtl. hat dein Hund das Gutachten von Bonrath vor der TÜV-Eintragung gefressen... ;-) wir verstehen uns?!?)

Autospezialteile Bonrath GmbH, Am Handwerkshof 6, 47269 Duisburg - Deutschland
Telefon 0049 203 71022 0, Telefax 0049 203 71022 22


Merry x-mas

Greez

Werner !hello!

wuzzi
22.12.2001, 21:32
Hi Werner !
Danke für Deine (ernstgemeinte ) Hilfe ! Ich werde da sobald wie möglich mal anrufen ! Wenigstens einer hat es fertig gebracht mir mal "normal" zu antworten !

Trotzdem allen ein frohes Fest und ein guten Rutsch ins neue Jahr !


Wuzzi

pedi
22.12.2001, 21:34
Original geschrieben von wuzzi
Wenigstens einer hat es fertig gebracht mir mal "normal" zu antworten !
Wuzzi
ich versuche es als Zweiter; wenn auch nur ganz banal:
musst Du dies berhaupt eintragen lassen?
Wäre mir neu. ???

wuzzi
22.12.2001, 21:38
hi Pedi !
Keine Ahnung ob man das eintragen lassen muß ! Ich glaube aber wenn der Arm in der Mitte steht , muß man das schon eintragen lassen ! Wenn nicht gibt es da bestimmt eine ABE dafür ! Mal sehen , was die von Bonrath dazu meinen ! Wenn Du willst kann ich Dir ja noch mal bescheid geben !


Wuzzi

pedi
22.12.2001, 21:57
Original geschrieben von wuzzi
Wenn Du willst kann ich Dir ja noch mal bescheid geben !
Wuzzi
wohl, wohl

ulli
23.12.2001, 09:37
Ciao Wuzzi, solltest Du noch die besch***ene erste Version der Originalwischer am 155 haben, kann ich deinen Wunsch nach Veränderung verstehen.
Die bei denen nur der Gummi erneuert wird und nach 2 Wochen wieder hinüber sind? Ganz wahnsinnig hat mich an meinem 92er auch die eigenwillige Lösung der Wischgeschwindigkeiten gemacht: Schnell und Schnell unterbrochen, so ein Müll. Und bricht so ne Nase beim Wish-Gummi einführen ab dann kannst du den kompletten W-Arm kaufen - ab Antriebswelle, grmmpf!
cu, Ulli.

Chris
23.12.2001, 11:46
Hallo Wuzzi,

auch der Bonrath-Wischer muß nach §19.3 abgenommen werden.

Bonrath erreichst Du auch über www.bonrath.de .

Gruß

Chris

33-146
23.12.2001, 12:32
Hi,

Die Abnahme eines geänderten Schebenwischers beim TÜV braucht keine mit hohen Kosten verbundene Komplettabnahme des Fahrzeuges mit Eintragung, wie Bonrath auf seiner Seite schreibt.
Normalerweise reicht im Rahmen einer HU die einfache Sicht- und Funktionsprüfung. Die einzige Zulassungsvorschrift ist die Mindestfläche, die vom Regen freigewischt werden muß.
Ach ja - und dann darf das Ding keine scharfen Kanten haben oder von selbst abfallen, was aber als Vorschrift nicht wischerzpezifisch ist.
So eine Abnahme kostet normalerweise kaum mehr als DM20.- extra.

Grütze
von
Thomi

PS:... meine Frau hat auch einen Wagen mit serienmäßigem Einarmwischer.
Sieht echt cool aus --- der !baby! SEAT MARBELLA !baby! ...

JTD-TEAM POWER
23.12.2001, 23:04
Eigentlich sollte ich zu dem Thema ja nicht´s schreiben. (wegen der frage nach dem einarmwischer für meinen 156er)

1. bekommst du einen einarmwischer mit der entstellung in der mitte sowiso nicht eingetragen.
2. das mit der eintragung für 10€ kannst du dir auch abhacken eine eintragung kostet minimum 80DM .

Das mit dem Bonrath gutachten, da mußt du schon einen "speziellen" Tüv-abnehemer finden. den der muß ja die Wischerblattlänge und das Typenschild überprüfen.

Aber ein versuch ist es ja wert, wenn es nicht klappt kanst du dir ja noch die bonrath anlage für 350 DM einbauen.


Gruß TEAM POWER

33-146
26.12.2001, 17:04
Hi,

1. bekommst du einen einarmwischer mit der entstellung in der mitte sowiso nicht eingetragen.
2. das mit der eintragung für 10€ kannst du dir auch abhacken eine eintragung kostet minimum 80DM .

Zu welchem TÜV gehst Du denn???

Für ertwas mehr als 80DM habe ich einen kompletten Gespannumbau mit Probefahrt und Höchstgeschwindigkeitsmessung abgenommen bekommen. Dabei war die Maschine eine Honda CB750K2 ohne Gespanntauglichkeitsnachweis oder irgendein Gutachten. Das hat einige Diskussionen gekostet aber eben nur knapp DM100.- beim TÜV.
So'n Kinkerlitz wie ein anderer Scheibenwischer wird vom TÜV-Prüfer eigentlich nur registriert. Wenn die Arbeit nach Augenschein ordentlich funktioniert, wäre es echt ein Witz, das Ding nicht einzutragen.

Der TÜV hat sich in den letzten 15 Jahren schon mächtig gewandelt. Wenn man da mit guten Argumenten ordentlich auftritt, kann man von den Herren (fast) alles bekommen.
... und ist wirklich mal einer von vorne herein voreingenommen, dann geht man zum nächsten und spricht mit ihm (am besten vorher) über das, was man vorhat...


Grütze
von
Thomi