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Vollständige Version anzeigen : Österreich-geblitzt+verjährt?


Kleeblatt
19.01.2004, 16:37
hallo zusammen,
heute bringt mir der postbote einen brief aus dem schönen österreich.ich soll angeblich mit 124 km/h unterwegs gewesen sein,wobei man nur 100 hätte fahren sollen.hab ich ja nochmal glück gehabt.muß wohl ein minutenschlaf im rechten bein gewesen sein.58.-euro für die übertretung sind ja eigentlich akzeptabel.ABER!!!tag des vergehens war der 19.8.2003.denke nach 3 monaten ist die sache doch erledigt.beweisfoto ist übrigens auch keines dabei.nun meine frage:wer hat mit widerspruch(ohne anwalt) gute erfahrungen gemacht bzw.was kann man machen?
vielen dank im voraus

Amore156
19.01.2004, 17:03
Hi Kleeblatt,
soviel ich weiss, hat D mit A ein abkommen, was den "Einzug" von Bussgeldern betrifft. Sprich, sie dürfen sogar rechtliche Schritte gegen Dich einleiten, um an das Geld zu kommen, ist anders als in CH,NL, etc.
Hmm, also die "verjährung" betrifft eigentlich nur D, Bsp. in der Schweiz ist es ein Jahr..

bei 58,00 Euro kommste noch gut weg, da ist ja der Anwalt teurer.


Greez Amore

Nicolas
19.01.2004, 17:08
also diesbezüglich sind die Ö's wirkliche Halunken, hab ich schon die wildesten Geschichten erlebt.

Ich würde auf jeden Fall das Beweisfoto anfordern.

Zsolt
19.01.2004, 17:13
Hallo,

vor zwei Jahren bin ich auch in Ö geblitzt worden. Bei mir waren es 138km/h wo es 100 erlaubt war. Die Strafe war auch um einiges höher als bei Dir.
Mir wurde dann von allen Seiten empfohlen zu bezahlen, wegen diesem Abkommen wird das Geld auch in De eingezogen. Verjähren würde es erst in 3 Jahren oder so. Ein Widerspruch ist Substanzlos, auch ohne Beweisphoto, wie es mir erklärt wurde.

Gruss
Zsolt

Lupo
19.01.2004, 17:15
Ciao Kleeblatt,

da Österreich ein Polizeistaat ist, in dem man auch ungestraft Asylanten beim Festnehmen versehentlich umbringen oder LKW-Fahrer erschiessen kann, würd ich die 58,- zahlen und gut - wer weiß was die sonst noch alles anstellen.

Im Ernst: in Ö verjähren Verkehrdelikte erst nach 6 Monaten. Es genügt allerdings, wenn die Behörde innerhalb dieser 6 Monate Erkundigungen zur Lenkererhebung anstellt, soll heißen dir den Schrieb schickt, dass du zu schnell warst. Danach schaut's eigentlich schlecht aus für dich, weil:

1.) die Behörde nicht beweisen muss, wer wirklich gefahren ist. Im Zweifelsfall haftet der Fahrzeughalter.
2.) Beweisfotos erst bei der Gerichtsverhandlung eingesehen werden dürfen. Wenn du dann nicht Glück hast und kein zweites Auto auf dem Foto ist, zahlst. Und gleich ordentlich.
3.) 58,- EUR ein bewußt niedrig gehaltener Betrag ist, für den sich der ganze Aufwand mit Einspruch, Anwalt, etc. nicht lohnt.
4.) auf dem Foto auf keinen Fall der Fahrer erkennbar sein wird. Geblitzt wird in Ö i.d.R. von hinten. Nur Laserpistolen werden von vorn auf dich gerichtet. Siehe dazu aber 1.)

Lupo
*gelernterundstaatlichverbriefterÖsterre icher*

Nicolas
19.01.2004, 17:19
Ciao Kleeblatt,

da Österreich ein Polizeistaat ist, in dem man auch ungestraft Asylanten beim Festnehmen versehentlich umbringen oder LKW-Fahrer erschiessen kann, würd ich die 58,- zahlen und gut - wer weiß was die sonst noch alles anstellen.

Im Ernst: in Ö verjähren Verkehrdelikte erst nach 6 Monaten. Es genügt allerdings, wenn die Behörde innerhalb dieser 6 Monate Erkundigungen zur Lenkererhebung anstellt, soll heißen dir den Schrieb schickt, dass du zu schnell warst. Danach schaut's eigentlich schlecht aus für dich, weil:

1.) die Behörde nicht prüfen muss, wer wirklich gefahren ist. Im Zweifelsfall haftet der Fahrzeughalter.
2.) Beweisfotos erst bei der Gerichtsverhandlung eingesehen werden dürfen. Wenn du dann nicht Glück hast und kein zweites Auto auf dem Foto ist, zahlst. Und gleich ordentlich.
3.) 58,- EUR ein bewußt niedrig gehaltener Betrag ist, für den sich der ganze Aufwand mit Einspruch, Anwalt, etc. nicht lohnt.
4.) auf dem Foto auf keinen Fall der Fahrer erkennbar sein wird. Geblitzt wird in Ö i.d.R. von hinten. Nur Laserpistolen werden von vorn auf dich gerichtet. Siehe dazu aber 1.)

Lupo
*gelernterundstaatlichverbriefterÖsterre icher*

ohlala, doch besser gleich zahlen bevor es zu einer gebührenpflichtigen Exekution kommt.

Vaumax
19.01.2004, 17:38
Ciao Kleeblatt,


3.) 58,- EUR ein bewußt niedrig gehaltener Betrag ist, für den sich der ganze Aufwand mit Einspruch, Anwalt, etc. nicht lohnt.

Lupo
*gelernterundstaatlichverbriefterÖsterre icher*

Das mit den € 58.- entspricht ungefähr der deutschen Strafe, vielleicht wird´s angepaßt? Ein Österreicher müßte mehr bezahlen?

Folka
19.01.2004, 17:43
..... gebührenpflichtigen Exekution ......

brüll,
eine klasse formulierung.
genial :-]


cu folka

Kleeblatt
19.01.2004, 18:11
hallo,
erstmal danke für die antworten.gef.....von hinten hab ich mir schon gedacht.hab nämlich nix gesehen.da ich es bei der fahrt sehr eilig hatte und meine frau währenddessen pausenlos am schwitzen war,sind die 24km/h und 58.-euro wirklich zu verschmerzen.gott sei dank hatte ich auf die vignette "verzichtet" und somit einen teil wieder reingeholt.zahlen und schnauze halten.jaja-sind wir mit dem schröder mittlerweile gewohnt,auch wenn's schwer fällt.58 euro=55 liter=350km vollgas...

ulli
19.01.2004, 18:29
.. Österreich ... ..ungestraft Asylanten beim Festnehmen versehentlich umbringen oder LKW-Fahrer erschiessen kann...Ist doch in Bayern kaum anders. Dort kannst Du mit 1,75 Promille jemand totfahren und anschließend Witschaftsminister werden, sofern das Parteibuch stimmt.

In Kleeblatts Fall würde ich zunächst mal garnichts tun und eine Mahnung abwarten.

greetz, ulli.

marting
20.01.2004, 15:30
[QUOTE=falschatmer]Ciao Kleeblatt,

Lupo wrote:
da Österreich ein Polizeistaat ist, in dem man auch ungestraft Asylanten beim Festnehmen versehentlich umbringen oder LKW-Fahrer erschiessen kann, würd ich die 58,- zahlen und gut - wer weiß was die sonst noch alles anstellen.

!gruebel! , naja...

wenn die LKW-Fahrer im dicht bewohnten Stadtgebiet ausrasten, parkende Autos mitschleifen dabei auf dem Gehsteig weiterfahren, mit dem Messer auf Polizisten(Familienväter?) fuchteln, anschließend trotz wiederholtem Warnschuss die Flucht bewaffnet fortsetzen ist meines Erachtens der Waffengebrauch zwecks Anhaltung gerechtfertigt.
Daß die Kugel schlußendlich sogar tödlich war ist tragisch aber unabänderlich.....
Wenn der ach so brave(Krone,Vera,TV)und angeblich gläubige Familienvater auf einmal den Tod von Fußgängern oder die Verletzung von Polizisten in Kauf nimmt so hat die Staatsgewalt nun mal die Möglichkeit diese Mittel einzusetzen... :-{

das ist meine Meinung. mfg

martin146er
20.01.2004, 15:37
Also, 24 km/h € 58 ist fürs zuschicken lassen eh nicht so schlimm (hab bei 28,6km/h (im Ort *g*) € 36.-- bar gezahlt.

Bei ner Ampel sind in AT über € 75.-- fällig.

Mahnung würd ich nicht abwarten.

a.) Die kommt bestimmt (Strafzettel beim Parken *g*)
b.) Die ist immer ziemlich Saftig....


Ich kann nur raten zu zahlen (aus eigener Erfahrung)...

Ev. beim nächsten mal so ne Radar-Versicherung abschließen zahlen angeblich 70%.