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Vollständige Version anzeigen : Wann muss eine Versicherung zahlen?


Sharky
05.01.2004, 20:53
Hai!

Mal ein Thema, das nur entfernt, mit Alfa zu tun hat, aber auch für uns sehr interessant werden könnte.. obwohl wir das mal nicht hoffen wollen..

Mir wurde im Juli mein Motorad (4Monatealt) geklaut und ich warte seither auf die Kohle von der Versicherung (EUROPA)!! Dachte bisher, die müssen nach vier Wochen leisten, aber der Sachbearbeiter meint, das wäre eine "kann"-Klausel.. Sie müssen also gar nichts!!
Ich zahle also seither brav meine Raten an die Bank (Die Kiste war finanziert) weiter und warte darauf, dass die Versicherung zahlt. Die warten ihrerseits auf die Polizei und Staatsanwaltschaft, die sich tot ermitteln..

Kann das sein? Hat von euch jemand Erfahrungen mit den bösen Versicherungen? Wäre nett, wenn mir jemand nen Tipp geben könnte..

Danke, Sharky

blowfly
06.01.2004, 09:53
Hallo Sharky,

seit wann gibt es in Bedingungen "Kann"- Bestimmungen...

Die Versicherung muss nach einer festgelegten Zeit (4 Wochen / 1 Monat, ich bin mir nicht ganz sicher) bezahlen.

Wichtig: Wenn das Motorrad nach der Frist gefunden wird, geht es in den Besitz der Versicherung über (da diese ja bezahlen muss).

Also Anwalt einschalten und Druck machen!!!!

Nebenbei: Vernünftige Versicherung suchen, die billigste ist nicht immer die beste......

Ciao

blowfly
:-? :-?

Amore156
06.01.2004, 11:54
Hi Sharky,
die Versicherung wird solange warten, bis der "Wisch" von der Bolisei
".Verfahren ist eingestellt.." kommt.
Danach bekommst Du i.R. nach ca. 4-6 wochen Dein Geld.

Daher die Frage, ist das "Verfahren" eingestellt ? Wenn ja, dann musst Du ab dem Schreiben ca. 4-6 wochen warten, bevor du aktiv werden kannst (Rechtsanwalt, etc.)

Grüsse Amore

33-146
06.01.2004, 14:17
Hi,

Die Versicherung muss nicht zwangsläufig nach 4 Wochen bezahlen.
Die Aufbietungsfrist ist min. 4 Wochen, d.h. die Versicherung kann vier Wochen warten, bis sie bezahlt. Wenn es danach aber noch Ermittlungen von der Polizei gibt, dann kann sie genau so gut noch weiter warten, bis die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.
So lange ermitteln die aber normalerweise nicht, wenn es nicht besondere Umstände gibt, die sie zu weiteren Ermittlungen veranlasst.
Frag' doch mal bei der Polizei nach, warum in Deinem Fall länger ermittelt wird.
Evtl. liegen Deine Akten nur irgendwo herum und warten darauf, sich in Wohlgefallen aufzulösen.
Mit dem Anwalt bei der Versicherung aufzutauchen bringt gar nichts, solange noch ermittelt wird.


Grütze
von
Thomi

seice
06.01.2004, 16:57
In § 15 AKB ist der Zeitpunkt der Entschädigungszahlungen eindeutig festgelegt.
Danach muss die Entschädigung grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Feststellung gezahlt werden. Feststellung bedeutet, dass nicht nur die Schadenhöhe, sondern auch der Versicherungsschutz geprüft wurde.
Im Falle der Entwendung wird die Entschädigung nach Ablauf einer einmonatigen Wartefrist fällig unter der Voraussetzung, dass hier der Versicherungsschutz gegeben ist.

Gruß
Seice