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Vollständige Version anzeigen : Tüv-Eintragung Alufelgen ohne Brief?


Arena31
16.07.2011, 14:50
Hallo zusammen,
bin hier neu angemeldet, 46 Jahre alt und stolzer Besitzer eines neuen Mito!
Habe direkt eine Frage in Bezug auf Tüveintragungen.
Der Mito ist ein wunderschönes Auto - noch schöner wird er mit ein paar wenigen, aber effektiven Änderungen! Ich möchte meinen Mito tieferlegen, dachte dabei an den Eibach "Prokit" Federnsatz und ihm die 17 Zoll "Monza GT Felgen" verpassen! Regazzon-Abgasanlage, K&N Filterkit usw. sollen folgen.
Meine Frage: Ich habe das Auto finanziert und der Fahrzeugbrief wurde mir nicht ausgehändigt, liegt bei der Bank. Was mache ich jetzt, wenn ich das Fahrwerk und die Felgen eintragen lassen möchte?
Bitte sagt mir jetzt nicht, dass keine Änderungen möglich sind, solange das Auto nicht bezahlt ist!!??
Muss wahrscheinlich zu meinem Händler und irgendwie den Brief besorgen?
Ich danke für Eure Feedbacks

schwarzes99
16.07.2011, 15:15
Die Änderungen werden doch im Fahrzeugschein, also der Zulassung eingetragen. Den Fahrzeugbrief braucht der TÜV nicht.

Grüße aus Magdeburg.

Arena31
16.07.2011, 15:23
Die Änderungen werden doch im Fahrzeugschein, also der Zulassung eingetragen. Den Fahrzeugbrief braucht der TÜV nicht.

Grüße aus Magdeburg.

Grüß Dich und Danke für Deine schnelle Antwort!

Ich geh mal davon aus, das Du Recht hast, frage aber trotzdem nochmal, bist Du Dir da sicher?
Früher war es doch so, dass eine Eintragung im Brief verewigt wurde, dann schickte mich der Tüv-Prüfer noch zur Zulassungs-Stelle, um die Eintragung noch in den Schein einschreiben zu lassen, da man den ja bei sich führt, das kostete dann nochmal so 15.- DM

Wenn es so ist, wie Du sagst und ich würde mein Auto mal abmelden, wäre der schein und damit auch die Eintragung weg, oder?

Gruß aus Wuppertal

pedi
16.07.2011, 15:27
Die Änderungen werden doch im Fahrzeugschein, also der Zulassung eingetragen. Den Fahrzeugbrief braucht der TÜV nicht. Sicherlich gibt es für dieses Fahrzeug keinen Fahrzeugbrief und keinen Fahrzeugschein.
Bestimmt wurde für dieses Fahrzeug ausschliesslich Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt.
Zulassungsbescheinigung Teil I führt man normalerweise im Fahrzeug mit.
Zulassungsbescheinigung Teil II verbleibt im Normalfall zuhause; hier hat ihn die Bank.

Für eine Begutachtung (z.B. beim TÜV) wird die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht benötigt.
Der Prüfer kritzelt in diesem Dokument normalerweise auch nicht herum, denn er stellt nach der Begutachtung nur ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis aus (wenn alles passt). Erst auf der Zulassungsstelle würden diese Daten ggfs in die Zulassungsbescheinigungen übertragen.
Für solche Datenergänzung schickt die Bank die Kfz-Dokumente zur Zulassungsstelle und diese schickt wieder an die Finanzierungsgesellschaft retour. Muss aber gar nicht sein. Prüfbrericht mitführen reicht aus. Prüfberichte lasse ich meist (bei passender Gelegenheit) von der Zulassungsstelle abstempeln und lege zuhause ab; mitgeführt wird von mir dann nur eine Kopie.

46 Jahre alt und stolzer Besitzer eines neuen Mito!für mich nur schwer -eher gar nicht- nachvollziehbar.