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07.09.2008, 09:59
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alfisti.net associazione
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Dabei seit: Nov 2003 - Wohnort: 31&88 n/a
Alfa Romeo:
937 Turbo-Trecker
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AW: Übers Ohr gehauen...
Zitat:
Zitat von Alfa72
...
es behauptet wird der 156er hätte Gleichteile mit dem 159er...
Grüße
Michael
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Was korrekt ist.
Arne
__________________________
"Es ist stark festzuhalten, doch es ist das Loslassen, das wahre Stärke zeigt!“
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12.09.2008, 15:57
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Sep 2001 - Wohnort: 00 SH
Alfa Romeo:
auch...
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AW: Übers Ohr gehauen...
Zitat:
Zitat von alfafuzzi
hi,
das ist dir crux an der sache.
wenn die schiedsstelle eingeschaltet war, ist es nicht mehr möglich gerichtlich (mit anwalt) entscheiden zu lassen.
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Man verliert dadurch ja quasi seine Bürgerrechte und darf nie - gar nie nicht - mehr sein Recht einklagen  ...
Thomi
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15.09.2008, 15:04
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Jan 2005 - Wohnort: 29308 Winsen a.d. Aller
Alfa Romeo:
GT3,2; 145 1,4 & spider 2.0 TS
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AW: Übers Ohr gehauen...
klar, alle rechte und du musst bei UPS anfangen und darfst nur noch rechts abbiegen.
und wenn du was zum thema wüsstest, hättest du das hier auch ruhig schreiben dürfen.
zum beispiel, dass der entscheid der schiedsstelle entsprechend bindend ist und diese das meist im sinne der werkstatt tut.
aber schwamm drüber ...
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15.09.2008, 20:05
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Dec 2006 - Wohnort: 44 n/a
Alfa Romeo:
158 3,5
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AW: Übers Ohr gehauen...
Voll Geil hier!
Das Urteil der KFZ-Schiedsstelle ist nur für die Werkstatt bindend, der Auftraggeber ist nicht an den Spruch gebunden.
Die Polizei
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15.09.2008, 21:36
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Jan 2005 - Wohnort: 29308 Winsen a.d. Aller
Alfa Romeo:
GT3,2; 145 1,4 & spider 2.0 TS
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AW: Übers Ohr gehauen...
ja genau,
und in der annahme, dass die herren beim gericht nichts vom entscheid der schiedstelle mitbekommen haben, gehst du dahin und klagst.
super idee und die aussicht auf erfolg ist dabei sekundär?
ich empfehle mit einer entsprechend guten strategie direkt zum anwalt zu gehen oder man lässt es ganz.
netten tag noch
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17.09.2008, 16:07
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Sep 2001 - Wohnort: 00 SH
Alfa Romeo:
auch...
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AW: Übers Ohr gehauen...
Zitat:
Zitat von alfafuzzi
und in der annahme, dass die herren beim gericht nichts vom entscheid der schiedstelle mitbekommen haben, gehst du dahin und klagst.
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Wenn die Schiedsstelle angeblich meist im Sinne der Werkstatt entscheidet(wie Du behauptest), interessiert's das Gericht hinterher wohl eh kaum  ...
Deine Aussage, dass der Entscheid der Schiedsstelle immer bindend ist und man dadurch hinterher jede Möglichkeit auf den Rechrsweg verloren hat, war und bleibt definitiv falsch - fertig...
Das war schon was "zur Sache" - auch wenn's nicht jeder merkt  .
Thomi
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01.10.2008, 19:06
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: May 2007 - Wohnort: 72800 Eningen unter Achalm
Alfa Romeo:
156 SW - 932
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Übers Ohr gehauen - Fortsetzung
Hi, Leute.
Wie im "Übers Ohr gehauen"-Thread berichtet, wurden bei meinem Alfa 156 SW (932) die hinteren Stoßdämpfer, die Antriebswellen, Getriebe, Kupplung und Schwungscheibe erneuert.
Hatte danach zunehmend Laufgeräusche. Eine Achvermessung beim Reifenhändler brachte zutage, daß mein Sturz vorn -3°22" und -1°22" betrug. Alfa-Werkstatt in H weist Vorwürfe zurück, da man den Sturz nicht einstellen könne und Alfa Romeo nach dem Getriebewechsel keine Achsvermessung vorschreibt. Eine Alfa-Werkstatt in BL hat mir nun die Achse in die Mitte grückt und damit den Sturz korrigiert. Alfa-Werkstatt in H verweigert bislang noch die Kostenübernahme - Verhandlung geht morgen weiter.
Die mangelnde Synchronisation des neuen Getriebes nimmt immer mehr zu. Alfa-Vertreter meint, daß erst neues Öl rein und dann schauen, ob erneut neues Getriebe. Alfa-Werkstatt in ungenannt hat mir jedoch vertraulich gesteckt, daß Alfa massive Probleme mit der Getriebesynchronisation hat, das Problem kein Einzelfall sei und der Getriebeölwechsel nur ein Trick ist, das Dilemma auf die Zeit nach der Garantie zu verschieben. Habe weiterhin gelernt, daß man ein Getriebe auch ausbauen und komplett zum Überholen einschicken kann. Soll an die 1500 EUR kosten.
Mein Alfa 156 SW hat hinten Niveau-Stoßdämpfer (504 EUR netto das Stück). Habe von einer Alfa-Werkstatt in ungenannt erzählt bekommen, daß es nicht die Regel sei, sie je nach Kofferraumnutzung jedoch recht häufig kaputt gehen und es durchaus passieren kann, daß sie im 3-Jahres-Rhytmus schlapp machen. Abhilfe schafft nur ein trickreicher Einbau normaler Stoßdämpfer.
Weiterhin sind an der neuen rechten Antriebswelle beide Achsmanschetten aufgegangen, so daß ich vermutlich an die 2000 km bis 3000 km mit offenen Achsmanschetten gefahren bin. Meister in Alfa-Werkstatt H hat sie ausgebaut, mit Hilfe der Taschenlampe beäugt und meint, die Lager wären noch Ok. Fett rein und gut is. Weiterhin habe ich gesteckt bekommen, daß verratzte Antriebswellen bei Alfa halt nunmal dazugehören.
Für die Antriebswellen hätte ich gern eure Meinungen. Muß ich mir das gefallen lassen? Wenn Folgeschäden entstanden und die Lager kurz nach Ablauf der Garantie ausgeschlagen sind, stehe ich dumm da und darf wieder zahlen (bislang sind insgesamt ca. 10000 EUR in Reparaturen geflossen).
Dank und Gruß,
Christoph
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01.10.2008, 22:48
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Feb 2004 - Wohnort: 31 n/a
Alfa Romeo:
leider keiner für mich da
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AW: Übers Ohr gehauen - Fortsetzung
Gutachte erstellen lassen kann ich nur sagen.
italo
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02.10.2008, 11:35
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Feb 2004 - Wohnort: 2442 Ebreichsdorf
Alfa Romeo:
159 1,9 jtdm8v
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AW: Übers Ohr gehauen...
einerseits muß man sagen, dass jeder rechtsweg zeit und geld kostet und das ist ziemlich nervig.
andererseits hast du 7000 gezahlt, davon hättest du dir eine menge anwälte und gutachter leisten können.
bedenke: nur die wenigsten fälle landen vor gericht. oft lenken die beklagten schon ein, wenn sie einen anwaltsbrief bekommen.
ich hätte dem händler das geld gezeigt und wieder eingesteckt und gesagt dass er entweder den preis überdenkst oder du das geld für dienen anwalt verwendest.
ok, im nachhinein bringt das nichts aber mann oh mann du hast 7000€ hingelegt. ein händler kann doch nicht bei trost sein, wenn er eine rechnung von 7000 ausstellt und davon ausgeht, dass das gleich bezahlt wird.
sorry, du hast mein vollstes mitleid.
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02.10.2008, 15:32
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alfisti.net associazione
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Dabei seit: Mar 2006 - Wohnort: 31 bei Bierbergen
Alfa Romeo:

Alfa Spider 916 3.2 & 159 2.2 Sele & Fiat Multipla & Gilera
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AW: Übers Ohr gehauen - Fortsetzung
Zitat:
Zitat von cfauck
...Alfa-Vertreter meint, daß erst neues Öl rein und dann schauen, ob erneut neues Getriebe. Alfa-Werkstatt in ungenannt hat mir jedoch vertraulich gesteckt, daß Alfa massive Probleme mit der Getriebesynchronisation hat, das Problem kein Einzelfall sei und der Getriebeölwechsel nur ein Trick ist...Habe von einer Alfa-Werkstatt in ungenannt erzählt bekommen, daß es nicht die Regel sei, sie je nach Kofferraumnutzung jedoch recht häufig kaputt gehen und es durchaus passieren kann...Weiterhin habe ich gesteckt bekommen, daß verratzte Antriebswellen bei Alfa halt nunmal dazugehören...Christoph
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Du hast soviel schlaue Leute, die Dir irgendwas "stecken", da hat Dir niemand
gesagt, dass man erstmal einen Kostenvoranschlag einholt und bei Streß 'nen
Anwalt einschaltet?
Bist Du wirklich geschäftsfähig? Ich habe Zweifel...
P.S. Wie alt ist Dein 156, dass Du bereit bist 10.000 Euro zu begraben?
_________________
Gruppo Quadrifoglio Rosso ...mit 'nem Truthahn am Heck!
Treffen jeden 15. des Monats G Q R - zwischen Harz und Heideland
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02.10.2008, 17:31
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Apr 2008 - Wohnort: 14476 Fahrland
Alfa Romeo:
Alfa 156 1.9JTD, Bj. 2003; Fiat 500 1.2. Bj.2008
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AW: Übers Ohr gehauen...
Zitat:
Zitat von cfauck
Die Masche war dergestalt, daß im Vorfeld lediglich Netto-Teilepreise genannt wurden. Aus einem "schaun wir mal was kaputt is und was kost" wurde ein "wir ham schon alles eingebaut". Da ich dummerweise und zu vertrausensselig versäumt habe, mir den Werkstattauftrag zu kopieren, kann ich die Werkstatt nicht juristisch belangen.
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Korrigiert mich, wenn ich was falsches schreibe:
1. Kein Kostenvoranschlag
2. Auftragslage unklar (siehe Anmerkung unten)
3. Wagen nach Fertigstellung entgengenommen und bezahlt
4. Bezahlung erfolgte nicht "unter Vorbehalt"
5. Bisher gibt es wohl kein Gutachten, dass einen "Pfusch" beweist
Sorry, aber was soll da noch zu holen sein?
Zu 2. Auch wenn Du keine Kopie vom Auftrag hast, muss die Werke doch eine Ausfertigung mit Deiner Unterschrift haben, oder? Das Problem wird wohl sein, dass Du eine Pauschalfreigabe erteilt hast.
Das Benennen von Nettopreisen ist auch keine Masche, sondern absolut üblich und nicht illegal. Im Zweifel hat man dafür z.B. den KVA.
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02.10.2008, 23:53
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Feb 2004 - Wohnort: 31 n/a
Alfa Romeo:
leider keiner für mich da
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AW: Übers Ohr gehauen...
Zitat:
Zitat von JohnnieW
Korrigiert mich, wenn ich was falsches schreibe:
Das Benennen von Nettopreisen ist auch keine Masche, sondern absolut üblich und nicht illegal. Im Zweifel hat man dafür z.B. den KVA.
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Solange man eine Privatperson Geschäffte mache, muss ich den Bruttopreis nennen oder zumindest einen Hinweiß geben das dies sich um Nettopreise handelt. Nur unter Geschäftsleuten reicht die Angabe des Nettopreises zum Privatkunden nicht.
italo
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04.10.2008, 17:45
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: May 2007 - Wohnort: 72800 Eningen unter Achalm
Alfa Romeo:
156 SW - 932
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AW: Übers Ohr gehauen...
Die offenen Achsmanschetten waren Alfa-Pfusch. Das Getriebe wurde lediglich mit anderem Öl versorgt, da Alfa lt. Aussage der Werkstatt/Alfa-Vertreter nicht gewährleisten kann, daß ein neues Getriebe besser ist.
Die Werkstatt hat sich mit Erstattung der Reparaturkosten aus Nachforderungen rausgekauft. Zuhause habe ich beim Wechseln der Bremsscheiben und Bremsbläge festegestellt, daß die Schrauben des rechten Vorderrads nur handfest angezogen waren.
Hätte nie gedacht, daß ein paar Liebesbriefe vom Rechtsanwalt bei einer Werkstatt derart für Unbehagen sorgen kann.
Zitat:
Zitat von JohnnieW
Korrigiert mich, wenn ich was falsches schreibe:
1. Kein Kostenvoranschlag
2. Auftragslage unklar (siehe Anmerkung unten)
3. Wagen nach Fertigstellung entgengenommen und bezahlt
4. Bezahlung erfolgte nicht "unter Vorbehalt"
5. Bisher gibt es wohl kein Gutachten, dass einen "Pfusch" beweist
Sorry, aber was soll da noch zu holen sein?
Zu 2. Auch wenn Du keine Kopie vom Auftrag hast, muss die Werke doch eine Ausfertigung mit Deiner Unterschrift haben, oder? Das Problem wird wohl sein, dass Du eine Pauschalfreigabe erteilt hast.
Das Benennen von Nettopreisen ist auch keine Masche, sondern absolut üblich und nicht illegal. Im Zweifel hat man dafür z.B. den KVA.
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Zu 1: Kostenvoranschlag mündlich. Mehrfach vergewissert. Z.T. auch in einer vorhergehenden Rechnung schriftlich: Netto Teilepreise
Zu 2: Antwort steht zwischen den Zeilen der Forumsbeiträge und des Tagebuchs. Bei konkreten Aussagen laufe ich gefahr, von einem Anwalt heimgesucht zu werden.
Zu 3: Logo. Werkstatt darf das Fahrzeug zurückbehalten, wenn nicht bezahlt wird. Problem: bin den folgenden Tag in den Urlaub gefahren. Ein halber Tag Verspätung hätte zu einer Teilnahmeverwehrung geführt und die Kursanzahlung nebst weiteren Entschädigungen fürs Hotel gekostet (Gleitschirmkurs).
Zu 4: Bin das erste mal abgezockt worden und wußte bislang noch nicht, daß man unter Vorbehalt zahlen muß.
Zu 5: Gutachten werden erst erstellt, wenn die Werkstatt die Nachbesserung verweigert und ein Schlichterspruch notwendig wird oder die Gefahr besteht, daß die Werkstatt Beweise vernichtet.
Was zu tun ist? Mit dem Rechtsanwalt sofort Sachverhalte klarstellen, ggf. Rückforderungen stellen und nach weiteren Geschädigten recherchieren, sofern man Anlass dazu hat. Hat man genügend Indizien/Beweise zusammen, wird die Werkstatt damit konfrontiert und freut sich hoffentlich auf eine gütliche Einigung.
Zitat:
Zitat von Don Malte
Du hast soviel schlaue Leute, die Dir irgendwas "stecken", da hat Dir niemand gesagt, dass man erstmal einen Kostenvoranschlag einholt und bei Streß 'nen Anwalt einschaltet? 
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Die schlauen Leute habe ich leider erst bei meinen Recherchen kennengelernt - sonst hätte ich von vornherein die Finger von Alfa gelassen und würde mich auch unwohl fühlen, wenn einer vor mir herfährt.
Für dich noch einmal exklusiv: Kostenvoranschlag habe ich - mündlich und z.T. in einer Rechnung davor auch schriftlich. Mündlich mehrmals verifiziert.
Anwalt habe ich unverzüglich eingeschaltet.
Zitat:
Zitat von Don Malte
Bist Du wirklich geschäftsfähig? Ich habe Zweifel...
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Ich gestehe, daß ich etwas gutgläubig bin und bei mir durchaus ein paar Defizite zu Tage getreten sind.
Zitat:
Zitat von Don Malte
P.S. Wie alt ist Dein 156, dass Du bereit bist 10.000 Euro zu begraben?
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Aber dafür kann ich im Gegensatz zu dir immerhin lesen - auch zwischen den Zeilen, aber dafür muß man wohl auch denken können. Gruebeln kannst du ja immerhin.
Damit du jetzt nicht soviel lesen oder gar rechnen mußt: er ist 4,5 Jahre alt und hat 118000 km runter. Die 10.000 EUR kamen nicht am Stück, sondern nach und nach und wenn man nicht repariert, hat man beim Abstoßen den entsprechenden Wertverlust, sofern man den Käufer nicht bescheißt, was für mich wiederum nicht in Frage kommt.
 nichts für ungut, aber mit dir macht Zanken spaß und du hast es ja auch herausgefordert.
Gruß,
Christoph
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