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15.07.2008, 18:08
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Dabei seit: Feb 2007 - Wohnort: 04 bei Leipzig
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147 1.6 105 PS und Fiat Panda 1.2 60 PS
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Urteil -Rußpartikelfilter
Hallo,
man liest im Moment ja auch hier immer wieder von Problemen mit dem Rußpartikelfilter. Bei uns stand jetzt dieses Urteil in der Tageszeitung:
Geld zurück bei verstopftem Filter:
Häufig verstopfte Rußpartikelfilter sind ein Mangel am Automobil.Käufer können daher ihr Geld zurückverlangen, wenn sie vor dem Kauf nicht darüber aufgeklärt werden, dass Diesel-PKW mit Filter zum Freibrennen regelmäßig über längere Strecken gefahren werden sollten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart hervor.
Im konkreten Fall hatte ein Mann den Kaufpreis für seinen dieselbetriebenen Neuwagen zurückverlangt.Dieser war laut ADAC in München wegen eines verstopften Rußpartikelfilters mehrere Male liegengeblieben.Durch die ausschließliche Nutzung auf kurzen Strecken wurde die erforderliche Temperatur für das Freibrennen nicht erreicht, so dass sich der Filter mit unverbranntem Ruß zusetzte.
Der Hersteller verweigerte die Rückerstattung,da die Betriebsanleitung des Wagen zu so genannten "Regenerationsfahrten" mit flottem Tempo auf der Autobahn rät.
Der Geschädigte klagte vor dem Oberlandesgericht und bekam auch Recht der Kläger wurde nicht über die mangelnde Kurzstreckentauglichkeit aufgeklärt und konnte erst nach dem Kauf in die Bedienungsanleitung schauen, hieß es.
OLG Stuttgart, AZ 3 U 236/07
Ich weiß nicht so recht was man dazu sagen soll?
Eigentlich sollte man doch über das Thema Bescheid wissen wenn man sich zur heutigen Zeit einen Diesel kauft oder der Verkäufer müßte seinen Kunden darüber aufklären? 
Viele Grüße
________________________________________ ______
De gustibus non est disputandum.
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15.07.2008, 18:36
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Jun 2007 - Wohnort: 13*** Berlin
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GT Diesel
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AW: Urteil -Rußpartikelfilter
Zitat:
Zitat von marlow
Eigentlich sollte man doch über das Thema Bescheid wissen wenn man sich zur heutigen Zeit einen Diesel kauft ...
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Aber bei den vielen verschiedenen verbauten Systemen, die keine Besonderheiten in der Richtung "Zusatzfahrten" haben, weil sie "offen" sind oder mit Zusatzstoffen arbeiten.
Zitat:
Zitat von marlow
... oder der Verkäufer müßte seinen Kunden darüber aufklären?
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Genau da hakt ja das Urteil ein, mangelnde Aufklärung vor der eigentlichen Vertragsschließung. Der Hinweis in der Betriebsanleitung ist eine "nachgeschobene" Mitteilung, dass der Wagen in bestimmten Einsatzbereichen, die auch noch zu den üblichen Verwendungen gehört, eben nicht verwendbar ist.
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16.07.2008, 09:09
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alfisti.net Foren-Gast
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3 Jahre Fastback 2,0 Bj. '76 , 156 2.0 TS Bj.'97-07, 159 1.9 JTD
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AW: Urteil -Rußpartikelfilter
Jepp,
nur dass ich in meiner Betriebsanleitung derartiges nicht gefunden habe.
Dot steht .a. das der DPF "wartungsfrei" ist....nix von "Kurzstrecke" Regenartiosnfahrten etc..
Von daher, hätte ich theoretisch gute chanse den Wagen wieder zurück zu geben
Aber, was mach ich wenn der Händler "dicht" gemacht hat ?
Pech gehabt, oder ?
Amore
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16.07.2008, 13:04
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Feb 2007 - Wohnort: 22xxx n/a
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AW: Urteil -Rußpartikelfilter
Ich finde die sinnvollste Lösung seitens Alfa (bzw. aller Hersteller mit dieser Partikelfiltertechnik) wäre gewesen im BC anzuzeigen wie voll der PF momentan in etwa ist (ließe sich ja errechnen) und dann bei erreichen der nötigen Freibrenntemperatur diese vom Fahrer auslösen zu lassen per Tastendruck. Dann könnte Hanz Nurkurzstreckenfahrer wenn er mal nachts unterwegs, bei freier Strecke auch den nur halbvollen Filter freibrennnen lassen und somit erstmal wieder Ruhe haben...
So furchtbar kompliziert ist das nun auch nicht zu verstehen. Früher gab's nen Choke an Autos, den konnte sogar meine Mutter sinnvoll einsetzen, obwohl sie am Videorekorder programmieren scheiterte.
Naja, und was nicht im Urteil steht ist sicherlich der Verlust den der gute Mann jetzt hinnehmen muß. Prozeß gewonnen ist das eine, Verrechnung der gefahrenen Kilometer bei Rückgabe ist das andere...
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16.07.2008, 15:27
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alfisti.net Foren-Gast
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AW: Urteil -Rußpartikelfilter
Ich bin mir sicher es gibt viele die dass mit der notwendigen Regeneration beim DPF nicht wissen und der Händler wird's ihnen eher nicht auf die Nase binden.
Die Betriebsanleitung werden auch die wenigsten von A-Z durchlesen, frühestens wenn sie liegenbleiben.
Zitat:
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Ich finde die sinnvollste Lösung seitens Alfa (bzw. aller Hersteller mit dieser Partikelfiltertechnik) wäre gewesen im BC anzuzeigen wie voll der PF momentan in etwa ist (ließe sich ja errechnen) und dann bei erreichen der nötigen Freibrenntemperatur diese vom Fahrer auslösen zu lassen per Tastendruck. Dann könnte Hanz Nurkurzstreckenfahrer wenn er mal nachts unterwegs, bei freier Strecke auch den nur halbvollen Filter freibrennnen lassen und somit erstmal wieder Ruhe haben...
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Richtig, mann kann zig teils unwichtige Parameter in irgendwelchen Menüs verstellen aber auf etwas für die zuverlässige Funktion entscheidendes hat man keinen Einfluss (aber hauptsache die Kiste piept wie verrückt wenn man nich angeschnallt ist)
Positiv an dem Urteil ist dass sich jetzt vielleicht die Autohersteller mal überlegen wie man das Transparenter für den User machen kann damit er eben nicht liegenbleibt.
Meine Meinung, wer sich für Kurzstreckenbetrieb einen Diesel (noch dazu mit dem Filtermist kauft) = Selber Schuld
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17.07.2008, 08:02
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alfisti.net Foren-Gast
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AW: Urteil -Rußpartikelfilter
Hello Jungs,
also ich hab meinen 159er seit nunmehr 2 Jahren und fahre zu 80 % Kurzstrecken, hatte noch nie ein Prob mit dem Filter.
Liegt viell. an der Qualität des Diesels, Diskonter importieren oft von Slowenien usw.!
Lt. meinem Mech, gibts auch nicht so viele Probleme in Österreich wie in den anderen Ländern!
Gruß
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17.07.2008, 12:12
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alfisti.net Foren-Gast
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AW: Urteil -Rußpartikelfilter
Zitat:
Zitat von alfi159
Hello Jungs,
also ich hab meinen 159er seit nunmehr 2 Jahren und fahre zu 80 % Kurzstrecken, hatte noch nie ein Prob mit dem Filter.
Liegt viell. an der Qualität des Diesels, Diskonter importieren oft von Slowenien usw.!
Lt. meinem Mech, gibts auch nicht so viele Probleme in Österreich wie in den anderen Ländern!
Gruß
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Ciao,
alles Lüge, das behaupten die "Mechs" immer gerne..
Tja, einige Fzg.-Hersteller gehen "offen" mit diesem Thema um wg. "Regenerationsfahrt" und so..
Nu ja, mein 1,9'er war ein "Vorführer" und innerhalb von 2.5 Monaten hatte ich 3* nen "verstopften" Filter, das erstemal wurde er in der "Werke" ausgbrannt, die anderen male von mir..
Und obwohl ich immer noch Kuzstrecke fahre, ist seit nunnmer 3-Monate ruhe.
Lag es evtl. daran dass er einfach viel zu wenig bewegt wurde ?
Ich weiß nur eins, geht die "orange Motorlampe" wieder an, dann gehst auf die Bahn, 4-Gang und 120km/h für ca. 15min...dann iss wieder Ruhen
Ich will meinen MB 240D (123'er) wiederhaben 
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17.07.2008, 13:21
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alfisti.net Foren-Gast
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AW: Urteil -Rußpartikelfilter
Wie gesagt ich kenne diese Problem nicht, bei mir hat das Ding noch nie aufgeleuchtet, ausser damals als die Relais kaputt waren!
Hab es auch erst 1 x bemerkt dass er ihn ausgebrannt hat, als plötzlich fürchterlich zu rauchen begann im Winter, ansonst viell. ist das Ding bei mir ja hin *g*
Gruß
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17.07.2008, 15:38
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AW: Urteil -Rußpartikelfilter
Zitat:
Zitat von stefan-b@chello
Meine Meinung, wer sich für Kurzstreckenbetrieb einen Diesel (noch dazu mit dem Filtermist kauft) = Selber Schuld
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Aha...und was sagst du als Unbeteiligter zum Thema "vernünftige Standpunkte"?
Selbst Schuld wäre wohl derjenige, der trotz eindringlicher Warnung bezüglich dieses Problems einen Risikokauf tätigt. Unser A6 spult mängelfrei zigtausende Kilometer ab, DPF einwandfrei in allen Lagen. Der Brera hatte in den ersten 4 Monaten 8 dokumentierte Mängel, verbrachte gefühlt mehr Zeit in der Werkstatt als auf der Straße. Woher kommt nur diese masochistische Anwandlung, offensichtliche Fahrzeugmängel demütig zu schlucken und die Schuld beim Verbraucher zu suchen?
Dieses Urteil ist eine klare Bestätigung der Mehrheitsmeinung in diesem Forum und sollte bei einem seriösen Hersteller mehr als ein Warnschuss Richtung Beschwerde- und Qualitätsmanagement sein. Zur Not muss es eben eine Rückrufaktion geben. Wenn aber weiterhin noch nicht einmal Antworten gegeben werden und der Service ähnlich ignorant bleibt, gibt es wohl kaum eine Alternative zum Rechtsweg.
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17.07.2008, 18:27
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Dabei seit: Apr 2008 - Wohnort: 14476 Fahrland
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AW: Urteil -Rußpartikelfilter
[quote=marlow;859936]
Der Geschädigte klagte vor dem Oberlandesgericht und bekam auch Recht der Kläger wurde nicht über die mangelnde Kurzstreckentauglichkeit aufgeklärt und konnte erst nach dem Kauf in die Bedienungsanleitung schauen, hieß es.OLG Stuttgart, AZ 3 U 236/07
Sehr dubios: Insofern müßte ja der Verkäufer jede einzelne technische Funktion vor der Herausgabe erläutern oder den Käufer am besten vor Herausgabe die Bedienungsanleitung komplett lesen und sich bestätigen lassen, dass er sie verstanden hat.
Weiterhin ist diese Argumentation auch dahingehend merkwürdig, dass der Käufer doch nach dem Erwerb genug Zeit gehabt hätte, die Anleitung zu lesen. Das Zusetzen des Rußpartikelfilters passiert doch nicht von heute auf morgen.
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17.07.2008, 20:04
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alfisti.net Foren-Gast
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Dabei seit: Jun 2007 - Wohnort: 13*** Berlin
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GT Diesel
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AW: Urteil -Rußpartikelfilter
Nicht jede technische Funktion, sondern nur die Dinge, die sich im normalen, üblichen Gebrauch als erheblicher Nachteil herausstellen.
Der Verkäufer / Hersteller hätte vor dem Verkauf deutlich darauf hinweisen müssen, dass diese Motorisierung für reinen Kurzstreckenbetrieb (eine übliche Nutzung) völlig untauglich ist und Schäden sowie Nutzungsausfälle und zusätzliche Kosten entstehen.
Der Wagen musste zurückgenommen werden, weil der für eine übliche Nutzung unbrauchbar war und darüber der Käufer nicht vor Vertragsschließung informiert wurde.
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