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| | Alfisti Talk Hier kann alles gepostet werden was mit Alfa Romeo zu tun hat und nicht in die anderen Foren gehört. |  | | 
20.03.2007, 19:10
|  | alfisti.net associazione | | Dabei seit: Nov 2003 - Wohnort: A-6341 n/a Alfa Romeo: fährt wieder mit 0.55 bar | | | AW: Gebrauchtkauf in CH - Überführung nach D Zitat: |
Zitat von pedi wenn man mit der Ausfuhr wieder retour kesselt, dann kann man sich die schweizer Mwst vom Händler auszahlen lassen; ohne Gewähr...war aber früher so, wird heute noch so sein. | Ist so,
wenn mans vorher abredet muss man nicht retour kesseln,
die meisten ueberweisen die UST beinahe automatisch nach
gefaxter Ausfuhrbestaetigung.
Gruss, Stephan
_____________________________________ Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist. | 
20.03.2007, 19:10
|  | alfisti.net associazione | | Dabei seit: Oct 2003 - Wohnort: 53 n/a Alfa Romeo: 156 GTA Sportwagon Selespeed @LPG, davor 156 2.0 TS @LPG | | | AW: Gebrauchtkauf in CH - Überführung nach D Danke für die schnelle Antwort! D.h. Endpreis für mich in D ist
PreisCH x (1,19/1,076) / 1,58 = PreisD [€]
entspricht einem Faktor von 0,7... da ergeben sich ja ganz interessante Preise. Erstaunlicherweise nicht viel höher als in D. | 
20.03.2007, 19:45
| | alfisti.net Foren-Gast | | Dabei seit: Oct 2002 - Wohnort: 81 n/a Alfa Romeo: 155 | | | AW: Gebrauchtkauf in CH - Überführung nach D Zitat: |
Zitat von stephanV6 Ist so,
wenn mans vorher abredet muss man nicht retour kesseln,
die meisten ueberweisen die UST beinahe automatisch nach
gefaxter Ausfuhrbestaetigung. | Funktioniert aber meines Wissens nur, wenn das Schweizer Auto noch MwSt. ausweisen kann. Wenn dort im Privatbesitz, dann gibt's auch keine 7,6%.
Würde in jedem Fall vorher von einer Spedition eine blanko EUR1-Bescheinigung abholen und den Verkäufer dann unterzeichnen lassen, den Rest macht die Spedition bei der Ausfuhr. Die Einfuhrumsatzsteuer bekommt man übrigens über die Vorsteuer wieder, wenn der Wagen ins eigene Betriebsvermögen geht.
Grüße
J.V. | 
18.05.2008, 22:01
| | alfisti.net Foren-Gast | | Dabei seit: Apr 2002 - Wohnort: 20259 Alfa Romeo: 156sw | | | AW: Gebrauchtkauf in CH - Überführung nach D super, auch zu diesem thema bringt die suche was!
wisst ihr, was die schweizer mit "margenbesteuert" und "regelbesteuert" bei der mwst unterscheiden?
gruss
christian | 
19.05.2008, 00:46
| | alfisti.net Foren-Gast | | Dabei seit: Apr 2002 - Wohnort: n/a Alfa Romeo: Alfetta GTV-L, 156 2.4 SW | | | AW: Gebrauchtkauf in CH - Überführung nach D Zitat:
Zitat von ch.herbert super, auch zu diesem thema bringt die suche was!
wisst ihr, was die schweizer mit "margenbesteuert" und "regelbesteuert" bei der mwst unterscheiden?
gruss
christian | Margenbesteuert (CH) = Differenzbesteuert (D)
Regelbesteuert (CH) = MwSt. ausweisbar (D) | 
19.05.2008, 11:27
| | alfisti.net Foren-Gast | | Dabei seit: Dec 2007 - Wohnort: 20251 Hamburg Alfa Romeo: Alfa Spider '93; Alfa 164 Super V6 '98 | | | AW: Gebrauchtkauf in CH - Überführung nach D Zitat:
Zitat von kommissar77 Hallo zusammen,
Also, Zoll entfällt vermutlich, Märchensteuer ist nach deutschem Satz (19%) unmittelbar an der Grenze zu entrichten. Die Schweiz ist zwar ein Steuerparadies, aber auch dort gibt es eine Mehrwertsteuer von 7,6 %, die im Falle eines Kaufs beim Händler ja schon im Preis enthalten ist. Da dieser mir die schweizerische Mwst. wohl kaum vom Kaufpreis abziehen wird, stellt sich mir die Frage: Zahle ich dann zweimal Märchensteuer? Oder wird die deutsche mit der schweizerischen verrechnet? Und wie geht das beim Kauf von privat?  Puh, wäre echt nett, wenn da jemand von Euch Licht ins Dunkel bringen könnte. |
Hallo Torsten,
ja, Zoll entfällt regelmäßig. Die Funktion des Zolls übernimmt die sog. Einfuhrumsatzsteuer. Der Steuersatz der Einfuhrumsatzsteuer stimmt mit demjenigen für die Umsatzsteuer überein (also Regelsatz 19%).
Grundsätzlich fällt nur einmal Umsatzsteuer an - im Bestimmungsland, also dort, wo das Auto hin verbracht wird (Deutschland).
Ist der Verkäufer ein Privatmann, erhebt er ja ohnehin keine Umsatzsteuer (in der Schweiz). Es ist beim Deutschen Zoll die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.
Ist der Verkäufer ein Schweizer Unternehmer, so kann er a) die Umsatzsteuer zunächst berechnen und später gegen Ausfuhrnachweis erstatten;
b) dem Käufer glauben, dass er das Auto ausführt und vornherein keine USt abrechnen, sich später den Ausfuhrnachweis für seine Unterlagen aushändigen lassen (oder ohne solchen Nachweis in die Röhre gucken). Derjenige, der die Einfuhr beim Zoll vornimmt (in den o. g. Bespielen regelmäßig der Käufer), schuldet und zahlt die Deutsche Einfuhrumsatzsteuer (andere EU-Staaten ebenso). Beim Zoll erhält er auch den o. g. Nachweis über die Ausfuhr aus dem Drittland = Einfuhr in EU-Gebiet. | 
19.05.2008, 22:01
| | alfisti.net Foren-Gast | | Dabei seit: Apr 2002 - Wohnort: 20259 Alfa Romeo: 156sw | | | AW: Gebrauchtkauf in CH - Überführung nach D Zitat:
Zitat von Andy156 Margenbesteuert (CH) = Differenzbesteuert (D)
Regelbesteuert (CH) = MwSt. ausweisbar (D) | danke.
damit sich der spass lohnt, muss der bruttopreis doch deutlich niedriger sein als in d. schade, das angebot an jungen 166 scheint gut und mein bruder arbeitet in zürich...
gruss
christian | | Themen-Optionen | | | | Ansicht | Linear-Darstellung |
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